Kinderbetreuungsgeld 2. Kind

Hallo!
Auf diversen Internetseiten bekommt man die Information, dass man beim 2. Kind Anspruch auf einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld dann hat, wenn man 182 Tage vor der Geburt in in einem aufrechten und sozialversicherungspflichtigen Dienstverhältnis gestanden ist. Zählt da da Mutterschutz zu diesen 182 Tagen dazu oder wird dieser extra gezählt?

Kommentare

  • Leni1990 schrieb: »
    Hallo!
    Auf diversen Internetseiten bekommt man die Information, dass man beim 2. Kind Anspruch auf einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld dann hat, wenn man 182 Tage vor der Geburt in in einem aufrechten und sozialversicherungspflichtigen Dienstverhältnis gestanden ist. Zählt da da Mutterschutz zu diesen 182 Tagen dazu oder wird dieser extra gezählt?

    Wird extra gezählt. Das Karenzgeld bemisst sich dann nämlich am Wochengeld, das du im Mutterschutz bekommst. Das Wochengeld wiederum wird bemessen an deinem Einkommen der drei Monate direkt davor.
  • Soweit ich weis musst du direkt nach der (gesetzlichen) karenz drei ganze monate arbeiten dann kannst du das volle einkommensabhängige kbg beziehen.
  • @Leni1990 doch der sollte gezählt werden. Und die gesetzliche Elternkarenz vom vorigen zählt auch damit du überhaupt Anspruch hast. Du solltest nur 3 volle Monate wo du wirklich arbeitest haben weil davon die Höhe abhängt.
  • Und wie schaut das aus wenn man in Karenz ist, und in der Karenz noch ein Kind bekommt. Habe keine Durchsicht mehr. Danke
  • Hängt glaub ich davon ab wann der geb-termin ist und ob du da noch eakbg beziehst. Beim konto weis ich es nicht 🤔
  • bearbeitet 8. 05. 2020, 11:33
    Weiß jemand wie das ist, wenn man das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld bezieht, u 3, 4 Monate nach der Geburt wieder schwanger wird. Dann also in den Mutterschutz kommt während man noch das eakbg vom 1 Kind bekommt. Bekommt man das eakbg dann auch fürs 2te?
  • @jasmin1234 Nein! Du musst eine gewisse Zeit wieder gearbeitet haben. Wenn du so von einer Karenz in die zweite gehst kannst du für das zweite Kind nur das Konto nehmen.
  • @jasmin1234 ich muss @kaffeelöffel leider widersprechen 🙈 wenn das Beschäftigungsverbot beginnt während du noch eaKBG erhältst bekommst du wieder eaKBG.
    https://stmk.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/kinderbetreuungsgeld/Einkommensabhaengiges_Kinderbetreuungsgeld_und_das_2._Kin.html
    MamaLama
  • @Kathyxox echt? Ein Schlupfloch, also 🤔.
    Wusste ich nicht, danke!
  • Ich finds nicht wirklich ein Schlupfloch.. Wer sich das "antut", bevor das 1. Kind ein Jahr alt ist, wieder in Mutterschutz zu gehen, der hat das 2. eakbg echt verdient :D
    Kaffeelöffelitchify
  • @jasmin1234 Ich kenne es auch so wie @Kathyxox Wenn aber das jahr vorbei ist indem du eakbg beziehst musst du wieder mind. 3 volle monate gearbeitet haben
  • @MamaLama seh ich auch so 😁
    Aber wenn man schon weiß dass man vorzeitigen Mutterschutz bekommt (z. B. wegen Konisaton) dann geht auch ein etwas größerer Abstand

  • Bin etwas durcheinander. Also wenn man Eakbg bezieht und anschliessend wieder mindestens 3 monate arbeitet aber bereits schwanger ist. Bekommt man auf alle Fälle Wochengeld aber auch wieder eakbg? Oder muss man für die eakbg mindestens 6 monate gearbeitet haben?
  • @seli ja genau. Du musst nur 6 Monate angestellt sein, aber Elternkarenz und Mutterschutz zählen dazu. Bildungskarenz mit Weiterbildungsgeld und dann 3 Monate arbeiten würde nicht reichen.
  • @itchify ich habs noch nicht ganz gecheckt.
    konkreter Fall: Geburtstermin 1. Kind 29.8.19; Geburtstermin Zwillinge 8.1.2021

    aufgrund der Zwillingsschwangerschaft ginge es in Frühkarenz (weiß aber nicht, wann die beginnen würde)

    gibts da auch ein „Schlupfloch“ fürs einkommensabhängige Karenzgeld?
  • @-babs- also du beziehst eaKBG bis 28.8.20, in vorzeitigen Mutterschutz kommt man normal in der 16. Woche?
    Das wäre bevor dein eaKBG ausläuft oder? Wenn du direkt von eaKBG ins Wochengeld wechselst solltest du wieder eaKBG in gleicher Höhe beziehen können.
    Aber am besten bei der Krankenkasse nachfragen!
    (Bei Zwillingen bekommst du beim Konto aber glaub ich den 1,5 fachen Satz, also das auch miteinberechnen)
  • eaKBG bekomm ich die knapp 2000€, da komm ich mit dem 1,5fachen vom Konto nicht hin, glaub ich.
    dann werd ich mich da Mal erkundigen - danke
  • Mutterschutz zählt zwar zu den Zeiten, aber wenn du zb nur 2 Monate arbeiten warst dazwischen, kriegst du weniger Wochengeld und weniger eakbg. Wenn du vorm Ende des eakbg in neuen Mutterschutz gehst, kriegst das selbe wie davor.
  • ich wär bis März, also 1,5Jahre daheim geblieben, mit der Option damals, dass ich noch ein halbes Jahr verlängert.

    in 2 Wochen hab ich FA Termin, da frag ich nochmals wegen der von ihm angesprochenen Frühkarenz. er hatte gesagt, die fällt dann weg, weil ich ja sowieso noch daheim bin.

    bekomm ich auf der AK auch Info darüber? bei der GK habens beim 1. schon gemeint, sie dürfen nichts für mich rechnen, ich muss für mich entscheiden was ich nehme und dann rechnen sie mir das aus. war etwas unangenehm, wenn man sich selbst nicht richtig auskennt.
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