Urlaubsgeld - Was steht mir zu?

Hallo meine Lieben!

Habe 2 Fragen zum Thema Urlaubsgeld und ich hoffe, ihr könnt mir helfen!

Ich bin heuer im Jänner aus der gesetzl. Karenz zurückgekehrt und verabschiede mich mitte Juni wieder in den Mutterschutz.

1. Frage: Das Urlaubsgeld wird bei uns normalerweise Ende Mai ausbezahlt. Wieviel Urlaubsgeld würde mir hier zustehen?

2. Frage: Wird für die Berechnung des Wochengeldes den höheren Auszahlungsbetrag im Mai miteinbezogen oder zählt hier nur der "normale" Nettobetrag ohne Sonderzahlung?

Danke vielmals schon im Voraus!

Kommentare

  • Rein von der Logik her steht dir aliquot weihnachte und Urlaubsgeld von Jan bis Ende Mutterschutz zu - also bis inkl Oktober. Kann aber sein dass sie Urlaubsgeld im mai aliquot auszahlen und Weihnachtsgeld bei Mutterschutzbeginn.
    Fürs wochengeld wird mWn keine Sonderzahlung im Sinne von UG/WG berücksichtigt.
    chrissie
  • Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld seh ich so wie @mamalama
    Beim Wochengeld wird dein normaler Lohn herangezogen und dann - je nachdem wie viel du verdienst - 14, 17 oder 19% dazu gerechnet. Im Internet findest du eine genaue Berechnung für deinen Tagsatz/Wochengeld :)
    chrissie
  • @MamaLama Urlaubs/Weinachtsgeld bekommt man vom AG nicht für den Mutterschutz soweit ich weiß. Dafür bekommt man eben diese 17% Aufschlag aufs Wochengeld, sonst wäre es ja doppelt für die Monate.
    chrissie
  • @chrissie Urlaubs und Weihnachtsgeld ab erster Arbeitstag im Jänner bis letzter Arbeitstag vor Mutterschutz.
    Urlaubsanspruch läuft weiter bis Ende Mutterschutz, muss dir allerdings nicht vorher genehmigt werden. Betriebliche Vorsorge wird ebenfalls im Mutterschutz weiter für dich bezahlt.
    Für das wochengeld gilt: Netto ohne Sonderzahlungen. Einige nehmen den familienbonus auf sich, damit das Netto höher ist und sich das wochengeld erhöht. Falls du hier Anspruch hast.
    chrissie
  • @itchify stimmt, sorry! Urlaub wird inkl der Schutzfrist berechnet, so wars.
    chrissie
  • Danke an alle für die Info! Also d.h. das Urlaubsgeld wäre dann aliquot so zu berechnen: Nettomonatsgehalt x (5,5/12), da ich ja genau mitte Juni in den MuSchu gehe oder?

    Und ich habe Anspruch auf den Familienbonus, letztes Jahr hat mein Partner den beantragt (da ich in Karenz war) und dieses Jahr wollten wir ihn uns teilen (1. HJ ich da er erst ab Mai anfängt zu arbeiten und 2. HJ er). Wir wollten es aber über den ANV 2020 machen - glaubst, ist es jetzt zu spät den anzufordern oder macht es überhaupt noch Sinn? Ich arbeite ja nur noch 1,5 Monate.

    Ganz lieben Dank und LG
  • Würde mich auch interessieren.... wird der familienbonus für dir wochengeld berechnung berücksichtigt?
  • Ja wird er, weil er das Nettoeinkommen steigert. Machen einige so, dass sie den Bonus beantragen wenn sie wieder in Karenz gehen.
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