Bildungskarenz - ein paar Fragen!

Liebe Leute,

war hier bisher nur als stille Mitleserin dabei, aber möchte nun aktives Mitglied werden und mit folgendem Thema starten :)

Ich plane in Bildungskarenz zu gehen, die Voraussetzungen erfülle ich alle und auch mein Arbeitgeber wäre einverstanden. Da sicher einige von euch schon in Bildungskarenz waren, würde ich gerne zwei Fragen stellen:

- Es ist so, dass ich neben der Bildungskarenz geringfügig selbstständig sein werde, das ist grundsätzlich kein Problem, nur muss man monatlich eine sogenannte "Bruttoerklärung" an das AMS senden um die Einkünfte der selbstständigen Tätigkeit festzustellen. Das AMS stellt den Leistungsbezug "vorsorglich" jeden Monat ein, bis man am Ende des Monats die Bruttoerklärung einreicht, dann bekommt man für das nächste Monat wieder Geld. So weit so gut, was mir nur ein bisschen Sorgen macht ist die Krankenversicherung in dieser Zeit? Läuft diese eh trotz der Einstellung des Leistungsbezugs weiter?
- Auslandsaufenthalte sind unbegrenzt möglich, sofern man die erforderlichen 8 ECTS pro Semester (ich werde ein Studium beginnen) nachweist, oder? Muss man Auslandsaufenthalte dem AMS melden?
- Und last but not least: es heißt ja "8 ECTS pro Semester" -> spielt es irgendeine Rolle, wann genau ich die prüfungen mache? Wenn meine Bildungskarenz zb von April 2020 bis Mai 2021 geht -> ginge es dann zB, dass ich die ersten 8 ECTS im September nachweise und die zweiten 8 ECTS schon im November oder so?

Vielen Dank vorab, vl. hat ja jemand Erfahrung damit :)

Liebe Grüße

Kommentare

  • Die Krankenversicherung hat immer eine nachfrist von 6 Wochen. Sofern du also nicht ewig wartest und deinen Antrag nicht einreichst, wirst damit kein Problem haben.
    Bei mir hat das alles reibungslos funktioniert.

    Zwecks Abrechnung der ECTS kann ich dir nicht helfen, denn ich hab nicht studiert während meiner BK.
  • Also die Nachfrist beginnt dann jeden Monat wieder zu laufen? Nein nein, ich werde natürlich die Bruttoerklärung spätestens zu Monatsende einreichen.

    D.h. das sollte kein Problem sein...

    Danke für deine Antwort!
  • Mir wurde gesagt Auslandsaufenthalt muss ich nicht melden.
    ECTS müssen glaub ich nur 8 pro 6 Monate sein, wann ist egal. Ich bin nur 6 Monate in BK und hab gefragt wie das ist wenn jetzt keine Klausuren stattfinden und in den Herbst verschoben werden und die könnte ich nachreichen. Aber nimm dir am besten einen e-ams Account und frag dort, da bekam ich immer schnell Antwort
  • Also WANN die 8 Ects nachgewiesen werden müssen weiß ich nach 4 Telefonaten mit dem Ams noch immer nicht. Also entweder nach jeweils 6 Monaten oder pro Semester. Ich hab jedes Mal was anderes gesagt bekommen. Jetzt mach ich meine Prüfungen so, dass ich sowohl die 6 Monate als auch das Semester erfülle. Bei mir heiß das jetzt dass ich seit Ende Jänner „nix“ mach und dann meine Prüfungen erst ab Mitte Mai mach.
Hey! 1 Frage - 100 Antworten!
Im BabyForum kannst du dich einfach, sicher und anonym mit (werdenden) Mamas und Papas in deiner Nähe austauschen. Registriere dich jetzt, um alle Bereiche zu sehen und mitzuplaudern:Kostenlos registrieren

Social Media & Apps


Registrieren im Forum