Karenz und Mutterschutz - BVAEB 🤔

Ich habe am 09.11. den Geburtstermin und würde mich jetzt schon mal gern etwas informieren, wie das alles abläuft, was ich beantragen muss, vorallem wie, ich blicke im Internet nicht ganz durch, und hoffe nun das mir jemand „Praxiserfahrenes“ dazu mehr und vorallem vereinfacht sagen kann! 🤗

Was ich bis jetzt verstanden habe, muss ich bei beginn des Mutterschutzes bzw. vorher mein Wochengeld beantragen, für 8 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt, und dann anschliessend die Karenz und welches Model ich wähle. Muss ich das nun alles selbst beantragen bzw. macht das mit dem Wochengeld der Arbeitgeber? Vorallem, wann ist der richtige Zeitpunkt dafür?

Kann mir vielleicht auch jemand kurz die zwei neuen Karenzmodelle erklären?

Ich bin leider das erste mal in der Situation und momentan jemand bei der Kassa zu erreichen ist unmöglich 🙄

Danke im Voraus 🥰
getaggt:

Kommentare

  • KaffeelöffelKaffeelöffel

    10,267

    bearbeitet 2. 04. 2020, 15:20
    Hallo,
    Also Infos zum Wochengeld (wie beantragen, welche Unterlagen) gibt es hier: https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.837613

    Das KBG kannst du mit Geburt des Kindes beantragen und zwar online.
    Es gibt 2 Modelle:
    1. Das Einkommenabhängige KBG: du bekommst in etwa 80% deiner letzten Einkünfte (Netto) mit einer Deckelung von ca. 2000€ pro Monat (sprich: selbst wenn du Netto z.B. 3000€/Monat verdient hättest, erhältst du trotzdem maximal €66,00 pro Tag). Kann maximal bis zum ersten Geburtstag des Kindes bezogen werden (ergo 10 Monate). Wenn dein Partner ebenfalls in Karenz geht verlängert sich der Bezug auf 12 Monate.
    2. Das KBG-konto: du kannst die "Laufzeit" wählen und erhältst dem entsprechend das Geld ausbezahlt. Also in Summe (am ende der Bezugsmonate) klmmt der selbe Betrag raus aber je nachdem wie lange du es beziehen möchtest errechnet sich daraus die monatlich "Rate". Das heißt, je kürzer du dies beantragst desto mehr bekommst du im Monat (aber natürlich trotzdem weniger wie beim EAKBG).

    Welches Modell für dich besser ist kannst du dir online ausrechnen. Hier: https://www.frauen-familien-jugend.bka.gv.at/dam/bmfj/KBG-Rechner/index.html#willkommen

    Da steht auch wie und wo du es beantragen musst.

    Keine Angst, so furchtbar kompliziert wie es am Anfang wirkt ist es nicht!
  • Ach so ja, was BVAEB heißt weiß ich nicht. Kann sein, dass da dann was anders funktioniert für dich aber ich bin sicher, dass auf der Seite deiner KK dazu detaillierte Infos zu finden sind. Kann nicht so viel anders funktionieren wie bei der ÖGK!
  • @Kaffeelöffel Danke sehr lieb von dir! 🤗🤗
  • Ist bei bvaeb genau das gleiche, geburtstermin Dezember 19 bei mir. Bist du Beamtin? Dann bekommst du statt wochengeld dein Gehalt weiter bezahlt
  • @Lilalines leider nein, bin Vertragsbedienstete
  • Okay dann bekommst du eben bis 8 oder 12 wochen nach Geburt wochengeld von der bvaeb. Bin einfach kurz nach Geburt mit meldezettel und Geburtsurkunde zu denen um das einkommensabhängige kinderbetreuungsgeld zu beantragen. Waren sehr nett in Graz und haben beim ausfüllen geholfen 🙂
  • Oh da les ich auch ein bisschen mit, das interessiert mich auch.
  • Hab mir das jetzt alles ausgerechnet - ist wirklich net so kompliziert wie zuerst angenommen 😂 Meine Frage jetzt: Meine Kollegin zB hat sich für das einkommensabhängige entschieden und ist dann aber trotzdem noch ein weiteres Jahr (also insgesamt 2 Jahre) zu Hause geblieben - da ich mit ihr nicht so den Draht habe, wollt ich fragen ob jemand von euch weiss, ob man in dem Fall dann garnichts bekommt ab dem 2. Jahr? 🤔 Finde das im Internet leider net an 😔
  • @delialeva Ja genau, im 2. Jahr bekommst du dann kein Geld. Du müsstest dir im 1. Jahr etwas wegsparen, damit du dann nicht ohne Geld dastehst. Außerdem musst du dich im 2. Jahr mitversichern lassen (bei deinem Mann).
  • @Carola9 Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung! 🤗 Ne, dass fällt dann ins Wasser für mich. 🤔🙈
  • @delialevia bei den meisten ist es so trotzdem "lukrativer" weil in Summe mehr raus kommen würde als bei KBG Konto. Ist die Frage ob es gescheiter ist 1 Jahr 1800 Euro oder 2 Jahre 500 Euro zu bekommen...
    Ich war z.B. nur ein Jahr daheim und dann ist mein Mann ein Jahr in Karenz gegangen. Ich bin nach einem Jahr wieder Vollzeit arbeiten gegangen.
  • @Kaffeelöffel Ja das ist bei mir leider nicht möglich, da ich keinen Freund mehr habe 🙈Werde alleinerziehend sein und mir bald ne Wohnung suchen und habe dann vor ca 1 Jahr und 4 Monate zu Hause zu bleiben, würde dann ca. 780€ bekommen und danach ca. 30 Std. arbeiten gehen und das Kind dann in die Krippe geben. Mit dem Einkommensabhängigen würde ich ca. 1200 Euro bekommen aber ich glaube das eine Jahr ist mir ein bisschen zu wenig, da sie ja doch nur einmal so klein sind, aber auf der anderen Seite denk ich mir wieder ob die 4 Monate den Braten dann fett machen und ob es sich dann auszahlt 🤷‍♀️🙈 Ich müsste mir dann ausrechnen wie viel Lebenserhaltungskosten ich in den 4 Monaten hätte, die ich „ersparen“ muss 🙈
  • NeueMami32NeueMami32

    1,142

    bearbeitet 3. 04. 2020, 18:53
    @delialevia lass dich von der Arbeiterkammer beraten! Du kannst ja das eaKBG nehmen und dann einen gewissen Betrag davon immer gleich aufs Sparbuch geben. Beim pauschalen Konto hast du immer den Betrag x (ca 12000 wenn ich mich nicht irre), der auf die Monate, die du wählst, aufgeteilt bekommst. Wenn du jetzt aber mit dem eaKBG auf Hausnummer 14000 für ein Jahr kommst, steigst ja trotzdem besser aus. Ich glaub ab 1300 Netto zahlt sich schon das eaKBG aus, wenn du die Anspruchsvorraussetzungen erfüllst..

    Und das KBG hat ja nix mit der Vereinbarung zu tun wie lang du in Karenz bist.
  • @NeueMami32 Oh danke dann werd ich da mal hinfahren sobald dass alles vorbei is 🤗
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