Corona - Selbstkündigung - Handel

Hallo ihr lieben!

Hoffe ihr seit alle Gesund!.

Nun zu meiner Frage. Meine Schwägerin ist momentan in der 9. SSW. Sie arbeitet in einem BIO Laden, wo auch echt viel los ist zur Zeit. Sie macht sich ziemliche Sorgen. Ja klar man sagt keine Auswirkungen aufs ungeborene Kind. Aber diese Aussagen von den etwa 30 Frauen aus China, die auch alle im 3. Trimester waren sind doch nicht ausreichend. Viele Ärzte sind gespaltener Meinung, da man ja auch eine Schwangere nicht so behandlen kann wie eine nicht schwangere (Symptom Linderung - Medikamente). Außerdem warnen doch ganz viele Virologen/Ärzte dass auch momentan sehr viel junge nicht vorerkrankte Menschen einen sehr schweren Verlauf aufweisen.

Aufjedenfall hat sie sich gefreut da die WKO und die Handels Gewerkschaft die Handelsunternehmer aufgefordert haben ihre schwangeren Dienstgeberinnen freizustellen. Was auch ein Lidl etc tat.

Sie hat ihrer Chefin gesagt dass sie schwanger ist sie meinte sie werde sie freistellen etc. Rief sie aber heute an und meinte ja eigentlich ist es keine Pflicht und sie müsse arbeiten. Sie überlegt ob sie kündigen soll :( Ich kann sie total verstehen. Ihr Frauenarzt meint ihr AG müsste sie freistellen er tut es nicht.

Sie würde dann ALG beantragen und dann Notstand und vom Notstand das Wochengeld. Viel verdienen tut sie nicht da bringt ihr das einkommensabhängige KBG eh nichts.. Sie nimmt das pauschale..

Was würdet ihr tun...? Sie hat echt enormen Kundenkontakt da es eher ein kleineres Geschäft ist wo man echt auf engen Raum arbeitet..

LG und bleibt gesund :)

Kommentare

  • Mich auf jeden Fall nicht so leicht abspeisen lassen und im Notfall mal in den KS gehen..

  • @MedoBrundo : Sie hat keinen rechtlichen Anspruch auf eine Freistellung wegen Schwangerschaft und Coronavirus, das ist nur eine Empfehlung der WKO und der KK. Zwingen kann man den Arbeitgeber nicht dazu. ABER: der Arbeitgeber muss seine schwangere Angestellte bestmöglich vor einer Ansteckung schützen. Sprich Plexiglas zwischen ihr und der Kundschaft, Desinfektionsmittelspender, ev Handschuhe für sie als Verkäuferin, bargeldlose Bezahlung für Kunden, Mindestabstand muss eingehalten werden usw. Ist also für den Arbeitgeber mit Aufwand und Kosten verbunden, damit würde ich der Chefin erstmal kommen. Wenn sie nicht darauf eingeht würde ich vor einer Selbstkündigung noch den Arbeitsinspektor einschalten. Der kann eine Freistellung erwirken mit normaler Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Das ist dann rechtlich bindend, da kann sich die Chefin nicht helfen.

    Bei Selbstkündigung bekommt sie die ersten 4 Wochen gar kein Arbeitslosengeld und danach glaube ich auch nur 55 Prozent des Nettolohns (wenn mich nicht alles täuscht). Würde ich also vermeiden.
  • Danke @Lavazza1984 ihre chefin hat das Arbeitsinspektorat selber informiert und gefragt ob sie meine Schwägerin freistellen muss und das Inspektorrat meinte nein. Somit machen sie es auch nicht, obwohl ihre chefin meinte sie stellt sie frei und angeblich hat sie wind bekommen das es keine Pflicht ist und jetzt macht sie es auch nicht.. Geld ist halt wichtiger.... Als eine schwangere :)

    Ja ist echt ne verzwickte Situation.

    LG und Danke!
  • Schwierige Situation!
    Vielleicht kann sie eine einvernehmlichen Kündigung erwirken,dann würde sie vom Ams nämlich nicht gesperrt werden! Es gibt vom Ams einen Rechner, da könnte sie sich ausrechnen was sie zirka bekommen würde!
  • @Mom_babyboy es gibt keine einvernehmliche Kündigung nur eine einvernehmliche Auflösung🙂

    Sorry als Personalistin stellt es mir bei sowas alle Haare auf😅
    Mom_babyboy
  • @sunshine93 🤦‍♀️ooppsssi, ja das meinte ich 🙄 Das nächste Mal lese ich mir meinen Text besser noch einmal durch,bevor ich auf senden klicke 🤦‍♀️🤣
  • Ich würde mit den Gyn sprechen. Vielleicht fällt ihn/ihr was ein und kann sie freistellen. Ansonsten würde ich in Krankenstand gehen. Kündigen würde ich nicht.
  • Kündigen würde ich auch nicht. Jeder Arzt wird sie jetzt krank schreiben und auch die Oberärzte der ÖGK werden da sicher kulanter sein :)
    Auch wenn sich beim KBG nix ändert, die nächsten Monate als Gehalt und Wochengeld sind nicht zu verachten - da man als werdende Eltern sehr viel anschaffen muss...
    Evtl sollte sie auch mal selbst beim Arbeitsinspektorat anrufen, nur weil die sagen sie muss nicht freigestellt werden heißt es nicht dass die Firma nicht extra Schutzmaßnahmen für sie treffen muss!
  • Danke an alle. Das Problem ist, dass ihr Frauenarzt sie auch nicht krankschreiben will. Auch nicht ihr Hausarzt für längere Zeit...
  • Gerade am Anfang der Schwangerschaft leiden viele an Übelkeit.
    Ich war selbst eine Woche im Krankenstand aber man kann das sicher ausdehnen und vielleicht hat sich die Situation dann etwas beruhigt oder die gesetzliche Lage verändert.
  • Und da muss ein Arzt dich krank schreiben er kann ja schwer nachweisen dass man nicht 5x am Tag Bricht
  • Außerdem kann man sich zur Zeit telefonisch krank schreiben lassen. Da hab ich dann halt Halsweh und was weiß ich..
  • Also die Aussage: Geld ist halt wichtiger als eine Schwangere - das find ich schon hart.
    Ich mein, könnte man ja auch sagen dass für sie schwangere das Geld wichtiger ist als das Risiko.

    Wenn es ein kleines Unternehmen ist, dann muss hier das Gehalt ja auch aus privater Tasche bezahlt werden, das sollte man einfach mal nicht vergessen. Und dann die Empfehlung in den Krankenstand zu gehen... wahnsinn.

    Eine Option wäre vielleicht Kurzarbeit zu beantragen. Ist nicht wochengeldschädlich und die finanziellen Einbußen sind minimal - dafür kann sie aber nahezu oder ganz daheim bleiben.

    EAKBG ist glaube ich nicht das Thema wenn ich es richtig in Erinnerung habe. Dann wäre eine einvernehmliche Lösung mit AMS Bezug vielleicht auch eine Option wenn sie nicht arbeiten möchte. Manche Einkommensklassen steigen hier sogar besser aus durch die Erhöhung des wochengeld, sofern es sich um einen AMS Bezug handelt.
    wölfin
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