Vorzeitige Beendigung von Kbg

Hallo ihr Lieben,

vielleicht kennt sich damit jemand aus. Ich habe das Kbg-Konto für zwei Jahre genommen und würde somit bis Jänner 2021 noch Kbg für meine Tochter beziehen. Jetzt habe ich aber ein gutes Jobangebot bekommen und überlege, die Arbeit anzunehmen. Die Bezahlung würde über der Zuverdienstgrenze liegen und deswegen überlege ich, das Kbg frühzeitig zu kündigen - meine Frage dazu - wird mir dann das Geld was mir eigentlich bis Jänner noch zusteht ausbezahlt oder verliere ich durch die Beendigung das Recht auf das ganze Geld?? Ich würde es unfair finden, da ich, wenn ich Kbg nur 14 Monate anmelden würde, auch das ganze Budget ausbezahlt bekommen würde. Hat schon jemand Kbg frühzeitig beendet??
Danke für eure Infos schon im Voraus 😘

Kommentare

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    so wie ich das jz verstehe, verfallen nicht in Anspruch genommene Tage dh. wenn du KBG verkürzt, fallst du um diese Tage um. ABER für die schon in Anspruch genommenen Tage wird ein neuer Tagsatz berechnet der dann Logischerweise Höher sein muss und so bekommst du Rückwirkend den zu wenig gezahlten Betrag ausbezahlt.
    Ruf am besten mal bei der Krankenkasse an und erkundige dich dort.
  • Naja, einmal kannst du ja die Bezugsdauer meines Wissens nach ändern und wenn du das machst, dann wird der Tagessatz neu berechnet, und du bekommst es dann ausgezahlt...so hätt ich es zumindest verstanden. 🙂
  • Da lass dich besser beraten, du darfst ja ca. 16.000 € im Jahr dazu verdienen, dann müsstest vielleicht nicht gleich beenden sondern noch ein paar Monate dann als zuverdienst...
  • Danke euch allen für die Antworten! Ich werde heute sowieso noch bei der GKK anrufen, nur gestern habe ich ein bisschen im Internet gestöbert und nichts gescheites dazu gefunden...ich denke mir ja auch, dass ich dieses Geld ausbezahlt bekommen müsste, da ich ja auch die Möglichkeit habe, die Karenz zu kürzen...aber ich habe das gestern alles so verstanden, als ob ich dann von alleine auf das Geld verzichte, wenn ich die Karenz vorzeitig beende🤷‍♀️ @wusal86 ja, ich muss mir das gut ausrechnen, weil ich sowieso nur einen Teilzeitjob annehmen würde und die Bezahlung knapp über der Grenze liegt ...es steht ja auch, man muss nur zurück zahlen, was man über die Grenze hinaus verdient hat🤷‍♀️ muss mir anschauen, ob sich das lohnen würde. Danke euch
  • @Sarah6 es verfällt nur, wenn der Zeitraum dann kürzer als bis zum 1. Geb bzw bis 14 Monate, wenn beide Elternteile kbg beziehen, ist. Also kein höherer Tagessatz als 33.88 Euro ist möglich.

    Also wenn du zb ursprünglich 20 Monate bezogen hättest und dann auf 15 Monate verkürzt, dann bekommst du trotzdem insgesamt den gleichen Betrag, nur halt mit höherem Tagessatz. Voraussetzung ist, dass du den Antrag auf Änderung der. Bezugsdauer rechtzeitig einreichst. Steht alles im Screenshot von @Sandra_Bi, du musst aber auch außerhalb der blauen Kasteln lesen.
    Das mit dem Änderungsantrag würd ich möglichst zeitnah machen an deiner Stelle. Also sobald das mit dem Job fix ist.
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