Ich hab mich beim AMS diesbezüglich informiert, für den Fall der Fälle. 😉 Die Bildungskarenz endet mit Beginn des Mutterschutzes und du bekommst ab da Wochengeld. Ich glaub 180% vom Weiterbildungsgeld, wenn ich mich richtig erinnere. Die knapp 2 Monate Bildungskarenz, die dir somit "übrigbleiben", kannst du nach dem Mutterschutz bzw. der Karenz wieder konsumieren, sofern die restlichen Voraussetzungen noch erfüllt sind. Wichtig ist aber, dass du trotzem den Leistungsnachweis erbringst, je nachdem was du machst. Nagel mich aber bitte nicht darauf fest, ich würd bei deinem ams Betreuer nachfragen.
ja wenn ich in der 12 ssw bin würd ich dann beim ams mal nachfragen...
und meinen AG muss ich das ja auch irgendwie mitteilen, die rechnen ja damit dss ich wieder mit 25.9. komme... was ich aber eh nicht gemacht hätte, weil ich bei meinem sohn noch zuhause geblieben wäre 😅
aber somit brauch ich nicht diskutieren wg. freistellung😉
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ja wenn ich in der 12 ssw bin würd ich dann beim ams mal nachfragen...
und meinen AG muss ich das ja auch irgendwie mitteilen, die rechnen ja damit dss ich wieder mit 25.9. komme... was ich aber eh nicht gemacht hätte, weil ich bei meinem sohn noch zuhause geblieben wäre 😅
aber somit brauch ich nicht diskutieren wg. freistellung😉
danke dir 🤗