Wochengeldfalle ja oder nein

Hallo Leute

Folgende Situation.

Meine Frau bekommt bis 31.5.2020 KBG. Sie ist schwanger. Termin ist der 10.8.2020, somit Schutzfrist ab 15.6.2020.
Ihr Arbeitgeber hat sie gekündigt, sie will dort auch nicht mehr hin.
Eigentlich bekommt sie kein Wochengeld.
Was wäre wenn sie sich aber mit 1.6.2020 arbeitslos meldet?
Hat jemand Erfahrung?

Kommentare

  • Ich habe nicht gewusst das der arbeitgeber mich in der karenz kündigen kann... eigentlich muss er sie zurücknehmen... aber da sie nicht will ist das eh egal... mit ams kenn ich mich leider nicht aus aber am besten einfach bei der gkk oder der versicherung bei der ihr seit anrufen die wissen das genau😊
  • Der Arbeitgeber darf sie während der Karenz nicht kündigen. Sie sollte die Kündigung anfechten, auch wenn sie dort nicht mehr arbeiten möchte.
  • LaLumiere schrieb: »
    Der Arbeitgeber darf sie während der Karenz nicht kündigen. Sie sollte die Kündigung anfechten, auch wenn sie dort nicht mehr arbeiten möchte.

    Das stimmt so nicht. Kündigungsschutz ist 2 Jahre, in Karenz kann man aber auch länger gehen. Wenn sie mehr als 2 Jahre zuhause war, kann sie sehr wohl gekündigt werden.
    Und ja, was ich weiß sollte sie Wochengeld bekommen wenn sie sich arbeitslos meldet.
  • Ich glaube, sie kann sich gar nicht arbeitslos melden, weil sie nicht vermittelbar ist. Das hängt auch damit zusammen ob das erste Kind un Betreuung ist. 🤔 Welches KBG Modell habt ihr?
  • KBG - Konto.
    Wieso nicht. Einfach online per E-AMS Konto. Da sieht dich ja niemand.
    SIe kann ja sagen sie ist bereit zum Arbeiten und hat jemand zum aufpassen. Wenn sie keiner nimmt ist das ja nicht ihre Schuld oder?
  • "Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht allerdings nur für Personen, die sich zur Aufnahme einer üblicherweise auf dem Arbeitsmarkt angebotenen zumutbaren Beschäftigung bereithalten und damit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Bei Bezug von Kinderbetreuungsgeld ist dies nur dann der Fall, wenn das Kind durch jemand anderen im Familienkreis oder außerhalb, z.B. im Rahmen von Einrichtungen wie Kinderkrippen oder Kindergärten oder von einer Tagesmutter, betreut wird."

    https://www.frauen-familien-jugend.bka.gv.at/familie/finanzielle-unterstuetzungen/kinderbetreuungsgeld-bis-28.2.2017/kinderbetreuungsgeld-und-arbeitslosenversicherung.html

    So stehts drinnen. Ich kenne aber eure Situation nicht und will hier auch nicht großartig mutmaßen. Das muss dann sowieso mit der zuständigen Stelle abgeklärt werden.
  • Ich frage mal beim AMS nach. Das ist eine verzwickte Lage, sieht aber danach aus dass sie wohl kein Wochengeld bekommen wird :(
    Danke liebe Regierung. Soll sich bloß niemand aufregen dass zuwenig Kinder auf die Welt kommen.
  • @chappy086 Kannst du bitte hier reinschreiben, was rausgekommen ist. Würde mich wirklich interessieren. ☺️
  • bearbeitet 11. 02. 2020, 13:15
    Habe jetzt mal dem AMS geschrieben mit offenen Karten ohne Namen zu nennen :)

    Das versaut einem ein wenig die Vorfreude aufs 2. Kind.
  • @melly210 Er schreibt doch, dass sie noch KBG bezieht - dh das Kind ist noch keine zwei Jahre alt. Also ist der Kündigungsschutz noch aufrecht!
  • @chappy086
    Sie kann sich natürlich arbeitslos melden. Dann müsste sie auch Wochengeld bekommen und zwar 180% vom Arbeitslosengeld. Nagel mich nur bitte nicht auf den Prozentsatz fest , ich weiß nämlich nicht ob man dafür eine gewisse Zeit davor ALG beziehen müsste (zb 3 volle Monate) , oder eben nicht.
    Wenn sie sagt dass sie mindestens 16 bzw 20 Std dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen kann pro Woche, ist das überhaupt kein Problem mit dem Bezug. Ob da jetzt du, die Oma oder die Tante auf das Kind aufpassen würde, ist dem AMS gleichgültig.

    Aber wenn wir ganz ehrlich sind, wird das AMS deiner Frau wahrscheinlich nicht mal Stellenausschreibungen zuschicken weil kaum ein Arbeitgeber eine schwangere Dame einstellen würde. 🤷

    P.s: man kann sich sogar während dem Bezug von kbg arbeitslos melden (wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen kann wie oben beschrieben) , nur bitte auf die Zuverdienstgrenze aufpassen
  • @chappy086 wurde sie während der gesetzlichen Karenz gekündigt oder hat sie schon wieder gearbeitet?
    Versteh ehrlich gesagt nicht, warum das jetzt so unfair ist wenn sie sowieso kein Wochengeld bekommen hätte (wie du in deinem Eingangspost schreibst). Oder hab ich da was falsch verstanden?
  • Und soweit ich weiß, kann man dann das KBG ab Geburt beziehen! Falls das ein Trost ist...
  • @Kaffeelöffel Google mal Wochengeldfalle

    @Novembernüsschen
    Naja die GKK schreibt man muss nicht 3 Monate beim AMS sein.
    "Sollte zu Mutterschutz-Beginn ein Anspruch aus der Arbeitslosenversicherung bestehen, haben sie auch Anspruch auf WOchengeld aus der Arbeitslosenversicherung"

    Ich hab dann gefragt ob das die 180% sind.
    Also Antwort kam "sie haben was falsch verstanden"

    Jetzt kommt keine Antwort , wir sollen persönlich kommen. Nicht so leicht wegen der blöden Öffnungszeiten.
  • kbg bekommt man ab 2 wochen vor gt soweit ich weiß
  • @chappy086 alles was ich dazu finden könnte waren Artikel aus dem Jahr 2016... und die haben die KBG-varianten betroffen die es ja gar nicht mehr gibt. Bin jetzt leider nicht schlauer als vorher.
  • @LaLumiere man kann auch länger als 2 Jahre KBG beziehen
  • Wenn man vor 2017 schwanger war in der Karenz hat man das Wochengeld erhalten wie beim 1. Kind. Also VIEL.

    Jetzt: Schutzfrist innerhalb KBG - Wochengeld genauso hoch wie das KBG.
    Schutzfrist auch nur 1 Tag nach KBG - Wochengeld = 0€
  • mein beitrag war falsch... 8 wochen also 2 monate vor gt😅
  • also wenn ein Bezug von Arbeitslosengeld besteht ist ein Anspruch auf Wochengeld gegeben - aber wie oben schon erwähnt - dafür muss eine adäquate Betreuung nachgewiesen werden

    um das genau zu beurteilen fehlen leider einige Auskünfte von dir ich würd mich da wirkli ans AMS oder an die GKK wenden
  • Reicht es nicht wenn meine Eltern sich zur Verfügung stellen?
    Beides Pensionisten. Anfang 60
  • @chappy086 wurde sie WÄHREND der gesetzlichen Karenz gekündigt?
  • Das spielt keine Rolle. Sie hätte sonst selbst gekündigt.
  • Meines Wissens nach wird das Wochengeld aus dem Einkommen der letzten drei Kalendermonate inkl. Sonderzahlungen vor dem Mutterschutz berechnet. Davon bekommt man den Durchschnitt. Bei ALG-Bezug kann die Situation ja nicht komplett anders ausschauen. Meinem Verständnis nach kann also auch bei Bezug von Arbeitslosengeld für 15 Tage insgesamt nicht wirklich viel rauskommen. Oder verstehe ich was ganz falsch?
    Ich weiß, das verbessert jetzt eure Situation nicht wahnsinnig, wäre aber stresstechnisch mitzubedenken!
    Alles Gute!
  • Also bei mir wars damals ähnlich. Mein AG hat mich in der ss gekündigt konnte er auch rechtlich machen da ich nur tageweise angemeldet war. War dann 2 Monate beim ams gemeldet und habe 180% wochengeld bekommen. Das war aber 2016 weis nicht wie das jetzt ist 🤷‍♀️
  • wölfinwölfin

    6,267

    bearbeitet 11. 02. 2020, 15:03
    Ob die Kündigung rechtmäßig war könnt ihr mit der AK klären.

    Wenn sie grundsätzlich dem Arbeitsmarkt zu Verfügung steht bekommt sie auch ALG. Ja, Großeltern die in Pension sind zählen. Dass sie vermittelt wird, ist unwahrscheinlich, aber zumindest die Termine im ams muss sie wahrnehmen, am besten ohne Kind, sonst ist das mit der kinderbetreuung unglaubwürdig. Auch wenn die ams Öffnungszeiten für euch blöd sind. Wochengeld wir dann aus dem ALG als berechnet. Bzw ALG und kbg, was sie die letzten 3 Monate vor Mutterschutz bekommen hat. Wie genau da gerechnet wird - keine Ahnung...

    Alle Angaben ohne Gewähr, ich glaub @Tati3177 kennt sich beim ams aus...
  • @joo ja ist anders. Ist 180% vom ALG

    @Lisa240 Wochengeld bekommt man 8 Wochen davor, KBG frühestens ab Geburt (wenn man keinen Wochengeldanspruch hat)

    @chappy086 naja sie hätte ja nur für die 2 Wochen durchhalten müssen in der Firma, wahrscheinlich hätten die eh gesagt sie braucht nicht kommen.
    Aber prinzipiell sollte Betreuung durch die Großeltern reichen fürs AMS
  • Also ich hab hier mal kurz überflogen, da mich @wölfin markiert hat.
    ALG steht zu, da es ja im Prinzip möglich wäre, während der SS zu arbeiten.
    Großeltern können auf das Kind aufpassen, zählen somit (da sie in Pension sind) als kinderbetreuung.
    Sie muss mindestens für 16 Stunden zur Verfügung stehen, ist dies nicht gegeben, ist auch kein Anspruch auf ALG vorhanden.
    Jedoch wenn ein Kurs oder eine stellenvorschreibung ausgegeben wird, muss dieser angetreten werden

    Warum ist das mit dem zeiten doof für euch? Hab ich anscheinend überlesen.
  • @itchify Ja, mir ist klar, dass die Berechnung bei Bezug von ALG anders ist. Worauf ich hinaus wollte ist, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass man bei so kurzer Bezugsdauer von ALG das volle Wochengeld erhält, wenn man dagegen volle 3 Monate arbeiten müsste für den vollen Bezug. Da wäre es doch viel einfacher und finanziell sinnvoller, die Karenz zeitlich voll auszuschöpfen und sich dann ganz kurz arbeitslos zu melden, als arbeiten zu gehen, vorausgesetzt man möchte nicht in den alten Job zurück.
    Weißt du, was ich meine? Da gibts sicher noch irgendeine Extraregelung, zumal der TE oben auch geschrieben hat, dass ihm bereits gesagt wurde, er hätte mit den 180% was falsch verstanden.
    Aber ja, das sind alles nur Vermutungen meinerseits und keineswegs Wissen!
  • Ich hab jetzt nicht alles gelesen und vielleicht versteh ich das Problem jetzt auch falsch aber es gibt die Möglichkeit, vom kinderbetreuungkonto die tage zu ändern, man bekommt einen neuen Tagessatz und man bekommt dann auch wochengeld. Außer sie hat schon die längste Variante, dann geht's natürlich nicht mehr in diesem fall.
  • @joo wenn du selber kündigst oder einvernehmlich wirst meines Wissens eine zeitlang beim ams gesperrt. Also da müsstest du deinen AG dazu bringen, dass er dich kündigt.

    Es wird das Einkommen der letzten 3 Monate - ev auch ganze Kalendermonate? - für die Berechnung des wochengeldes herangezogen. Also in dem Fall sicher nicht 180 % des ALG, sondern irgendwas zwischen dem kbg Tagessatz und dem ALG.

    ALG als karenzverlängerung is halt generell nicht sinnvoll, da du ja verfügbar sein musst. In dem Fall, wo die Frau des TE quasi unverschuldet arbeitslos wurde, ok. aber grundsätzlich do planen und hoffen, dass man nicht vermittelt wird mMn ned. Wird sicher probiert und geht bei manchen vielleicht auch durch. Heißt aber nicht, dass das empfehlenswert ist.
  • Hab ne Idee. Wir verlängern das KBG um 1 Monat. Der Verlust wiegt ca 1 Monat vom KBG. Aber dafür gibts Wochengeld.
  • Ups baby16 schreibt das ja schon :-)
  • @wölfin falsch, nur wenn der Arbeitnehmer kündigt, bzw auch wenn man fristlos entlassen wird. Bei einer einvernehmlichen ist keine Sperre.
    wölfin
  • Sie müsste jetzt einvernehmlich kündigen und 3mon alg beziehen dann hätte sie ab 15.6 die 180% fürs Wochengeld,also am besten einvernehmlich mit 1.3 ;) die ak kann dir da auch weiterhelfen lg
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