EAKbg - Günstigkeitsrechnung KK :(

lamalama

1,149

bearbeitet 28. 02. 2017, 11:29 in Karenz & Rechtliches
Hallo zusammen,

war heut' mal bei der Krankenkasse um mich wegen ein paar Details zum Wochengeldbezug zu erkundigen. Konkret ging es darum, dass mein eakbg mit 30.03. ausläuft, ich aber wieder schwanger bin (EGT 24.09.) und ich arbeitsrechtlich noch bis Oktober in Karenz bin. Dass ich deshalb ums Wochengeld umfall, hab ich mir schon gedacht, vielleicht hätts aber noch ein Schlupfloch gegeben. Aaaaaber, was sie mir dann gesagt haben, hat mich echt am Arsch ghaut:

Im Zuge der Ach-was-sind-wir-doch-für-ein-Schwangeren-freundliches-Land-Kampagne zum Thema KBG neu habe ich bis jetzt immer gelesen "das eakbg bleibt unverändert". Nun, das mag stimmen, nicht aber, wenn's ums zweite Kind geht, die Günstigkeitsrechnung gilt nämlich nur mehr ein Jahr. Schön, denk ich mir, ist ja bei mir auch erst ein Jahr her. Nix da, sagt die Krankenkasse: die Bezugsmonate werden in dem Jahr auf's ganze Jahr gerechnet und da das bei mir damals nur 1,5 Monate vor Mutterschutz war, bringts mir nix. Tja, liebes Österreich, mit deiner familienfreundlichen Neu-Regelung bringst du mich nun um 16.000 bis 20.000 Euro - die zwar niemals das Ereignis als solches in irgendeiner Weise aufrechnen können, aber haben oder nicht haben ist doch ein Unterschied!

Vielleicht jemand da, der mir sagen kann, dass das kompletter Schwachsinn ist, den ich da kapiert habe? In dem Fall wäre ich sogar sehr dankbar, wenn man mich aufklärt :)

(PS: ich weiss, dass hier sehr viele Nutzer sind, die mit sehr sehr viel weniger auskommen müssen. Bitte bitte fühlt euch nicht angegriffen!!!!)

Kommentare

  • wirklich?
    mir wurde von der AK gesagt, dass das eakbg als beitragsmonat gilt :thinking_face:
    und: wenn du kein wogeld beziehst, bekommst kein eakbg.
    wobei es bei mir lückenlos ist (eakbg+wogeld).

  • @_Kathrin_ eben. wenn der Muschu in der Eakbg-bezugszeit los geht - leuchtet auch ein. mir war nur eben nicht klar, dass ich das ganze modell knicken kann, wenn ich nicht dazwischen arbeiten war (bzw. eben im eakbg-bezug in Mutterschutz gegangen wäre)

  • _Kathrin__Kathrin_

    4,125

    bearbeitet 27. 02. 2017, 21:43
    ja das ist neu.
    wäre ich nicht in den vorzeitigen muschu geschickt worden, hätte ich 18 arbeitstage zw karenz und erneutem muschu gehabt.
    extrem ärgerlich!
  • boah, nö, soweit möchte ich nicht gehen, dass ich das probier
    (einfach sachlich gesagt, kein Vorwurf. ich fänd das mega-schlimm, wenn ich wirklich müsste).
  • geht ja eh nur mit einer diagnose, die auf der liste steht.
    wennst keine hast, kannst dich eh glücklich schätzen, denn auch eine beschwerdelose diagnose ist eine komplikation für die ss/geburt.
  • Dieses Problem trifft leider sehr viele Familien. Bis vor kurzem wurde das auch nicht wirklich nach außen kommuniziert (was ja der eigentliches Skandal ist, weil wie du richtig gesagt hast wurde immer gesagt das eaKBG bleibt weiter bestehen auch für ein evtl. zweites Kind). Weder von AK noch von GKK (welche über diese Regelung auch alles andere als erfreut sind).
    Das einzige was momentan helfen kann, ist auf dieses Problem aufmerksam machen in diversen Medien bzw. auch an diverse Parteien herantragen.
    Angie_1984BeLa
  • Und dazwischen arbeiten damit dus wieder bekommst ist gar keine Option?
    Wäre ja net für lang und müsste ja ah net gleich vollzeit sein? Ich weiß es wäre dann weniger Bezug aber du könntest es so bekommen oder?

    Urlaub und so hast du wahrscheinlich auch keinen mehr zum abbauen?

    Ja ja aus rein finanzieller Sicht darf man keine Kinder bekommen. Und schon gar net im kurzen Abstand.

    Ich selbst habe mich damals auch über das ekbg geärgert. Hab keinen Cent mehr fürs 2te Kind (zwillinge) bekommen. Und Mutterschutz war auch weniger als mein jahresschnitt weil i die 3 Monate welche zur Berechnung herangezogen wurden viel im krankenstand war und ich sonst grundsätzlich 20 Überstunden im Monat hatte.
  • @wolfi86 ich werd jedenfalls den weg zur AK machen. da gab es ja schon beim "alten" Gesetz eine Klage, vielleicht wollens ja wieder.

    @doppeljackpot_83 nein, keine Option bzw. definitiv nicht in einem Ausmass, in dems dann auch Sinn machen würde. die Krankenkasse meinte, dass ich wohl nicht mal den vollen Bezug bekäme, wenn ich echt Vollzeit ginge. und dann ist da auch noch mein AG. ich mein, ich hab nicht gefragt, aber ich bin ja eigentlich noch bis Oktober in Karenz und jetzt so kurzfristig Vollzeit ausserplanmässig anfangen, damit ich dann im Juli wieder weg bin .... stelle ich mir schwierig vor.
    und "super" mit zwillingen ..... nix dazu kriegen, aber doppelte ausgaben. echt ein witz. ein freund hat drillinge, kann mich noch erinnern, wie's dem damals ging ....

    nach zwei tagen sehe ich es schon etwas gelassener und denke mir, dass ich halt sonst ab Oktober wieder im Job sein müsste und damit ich dann dort Teilzeit das kriege, was ich dann wenigstens Kindergeld hab, ist auch so eine Sache.
  • @doppeljackpot_83 die Überstunden hättest du in der SS sowieso nicht arbeiten dürfen oder? War bei mir nämlich auch Thema (hatte eine Pauschale)
  • @itchify hmm mag schon sein. Aber i Habs damals nur von meiner Schwester gehört das es Usus ist alle angesammelten Überstunden im diese 3 Monaten auszahlen zu lassen damit man mehr Wochengeld
    Bekommt.

    Wie auch immer meine 2 sind mittlerweile 2,5 Jahre alt und soweit gesund. Das ist ja weit wichtiger und i ärger mi nimma.
    Hab einfach gelernt das es wichtigeres im leben gibt als Geld. Und so schlecht geht's uns nun nicht das ich deshalb am Hungertot sterben würde ;)

    Aber klar ist es im ersten Moment ärgerlich!


    @drillinge an das hab ich noch gar nicht gedacht. Ja da bist echt der Depp der Nation. Aber gut das deine bekannten es trotz all den widrigen Umständen geschafft haben!
  • Muss das Thema nochmal hochkramen..
    Meine Tochter ist 08/19 geboren, ich bin jetzt bis 08/20 mit dem eakbg in Karenz, werde aber noch ein Jahr verlängern. Möchte mein Studium 06/21 abschließen und dann darf auch gern Nr2. kommen.

    Auf der Webseite oesterreich.gv.at finde ich folgende Info:

    *Es muss in den 182 Kalendertagen vor der Geburt des Kindes/vor dem Mutterschutz eine in Österreich kranken- und pensionsversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit ununterbrochen ausgeübt werden.
    *Es darf in diesem Zeitraum auch neben der Erwerbstätigkeit keine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Weiterbildungsgeld etc.) bezogen werden.
    *Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit von insgesamt bis zu 14 Tagen sind irrelevant.
    Krankheit oder Erholungsurlaub bei aufrechtem Dienstverhältnis mit Lohnfortzahlung des Arbeitgebers stellen keine Unterbrechungen dar.

    Einer solchen Erwerbstätigkeit gleich­gestellt gelten ausschließlich

    Zeiten des Mutterschutzes und Zeiten der Karenz nach dem Mutterschutz­gesetz (bis max. zum 2. Geburtstag eines älteren Kindes), sofern in dem Zeitraum das Dienstverhältnis auf­recht ist, sofern in den 182 Tagen unmittelbar davor eine in Österreich kranken- und pensionsversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit tatsächlich ausgeübt wurde.

    e) Alle anderen und Günstigkeitsrechnung:
    Herangezogen werden die im relevanten Steuerbescheid ausgewiesenen Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (wenn sie auf Grund eines bestehenden Dienstverhältnisses erzielt wurden, daher sind z.B. Pensionen ausgenommen), aus selbstständiger Arbeit, aus Gewerbebetrieb und aus Land- und Forstwirtschaft.

    Relevant ist der Steuerbescheid des Kalenderjahres vor der Geburt des Kindes, in dem kein Kinderbetreuungsgeld (egal für welches Kind) bezogen wurde, beschränkt auf das drittvorangegangene Jahr.

    Falls in allen drei Jahren vor der Geburt Kinderbetreuungsgeld bezogen wurde, ist somit das drittvorangegangene Jahr das relevante Kalenderjahr. (Beispiel: Geburt 2015, Bezug KBG in den Jahren 2011, 2012, 2013 und 2014: das relevante Kalenderjahr ist 2012.)

    Der Betrag der Einkünfte aus dem relevanten Steuerbescheid (Summe der Einkünfte) ist in folgende Formel einzusetzen:



    Summe der maßgeblichen Einkünfte x 0,62 + 4000
    ——————————————————————
    365

    Das würde bedeuten, wenn ich neuen ET beispielsweise im 07/21 habe, ich zwar kein Wochengeld bekomme, aber wieder das eakbg auf Basis 2018, da ich ja 2020 kbg bezogen hab und 2019 auch.

    Hab ich einen Denkfehler?
    Muss ich was beachten oder gehts eig. eh nur drum, vorm 2. Geburtstag meiner Tochter das Geschwisterl zu bekommen, damit ich wieder eakbg bekäme?

    Danke euch im Vorfeld
  • @MamaLama kann es sein dass du einen alten Text gefunden hast? Die Günstigkeitsrechnung gab es meines Wissens nur bis zu Geburten 2017, dann wurde das geändert. Hab jetzt nicht alles gelesen aber die Beispiele sind ja auch mit 2015 etc
  • @MamaLama hab grad wenig Zeit und wieder nur überflogen aber da im Link find ich das mit den 3 Jahren eben nicht?
  • Ich hatte Glück... EaKbG 12 2, war VZ arbeiten - Mann daheim, ich schwanger und Anspruch auf vorzeitigen MuSchu zwecks Frühgeburt, Wochengeld ab der 16. SSW und im Anschluss EaKbG. Jetzt bin ich in Bildungskarenz und nur mal so dahingesponnen... wäre es möglich in Bildungskarenz zu gehen, oder geht das aufgrund der SS nicht? Dann bestünde immerhin der Anspruch aufs Wochengeld. EaKbG geht nicht mehr, das weiß ich.

  • @MamaLama ich glaube auch dass das der Text vor der Gesetztsänderung ist. 2x EaKbG würdest du unter deinen Voraussetzungen nicht mehr bekommen.
  • Es steht aber ab März 2017 dabei... sehr komisch. Werd mich mal erkundigen.

    @loewinundlamm wenn du in Bildungskarenz bist, kriegst Geld vom ams und damit doch kein eakbg?
  • @MamaLama Nein, das weiß ich, aber du würdest immerhin Wochengeld bekommen. Besser als nichts.
  • @MamaLama wenn ich deinen Link klicke seh ich aber nicht das vom Screenshot.
  • Ja stimmt. Dann sind die 3 Jahre wohl alt. Seltsam dass das dann noch wo online ist??

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    Aber dass Karenz quasi als anrechenbare Zeit gilt, steht da.
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