Zuverdienst in Karenzzeit melden?
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Hallo ihr lieben!
Vielleicht kennt sich ja jemand von euch aus: ich bin derzeit noch in karenz, sie dauert genau noch 9 monate. Dann ist mein kleiner 20 monate alt. Habe auch das modell 20+4 genommen...
Jetzt hat mir mein chef einen projektbezogenen job auf honorarbasis angeboten. Dauert voraussichtlich 4-6 wochen mit aussicht auf verlaengerung. Ich bleibe auf jeden fall unter der erlaubten zuverdienstgrenze in der karenz...
Trotzdem weiß ich jetzt nicht, ob ich das beim finanzamt oder bei der krankenkasse melden muss? Und wenn ja, wann? Schon im vorfeld, oder erst wenn das geld auf dem konto ist?
Kennt sich da vielleicht jemand von euch aus? Danke schonmal... :-B
Vielleicht kennt sich ja jemand von euch aus: ich bin derzeit noch in karenz, sie dauert genau noch 9 monate. Dann ist mein kleiner 20 monate alt. Habe auch das modell 20+4 genommen...
Jetzt hat mir mein chef einen projektbezogenen job auf honorarbasis angeboten. Dauert voraussichtlich 4-6 wochen mit aussicht auf verlaengerung. Ich bleibe auf jeden fall unter der erlaubten zuverdienstgrenze in der karenz...
Trotzdem weiß ich jetzt nicht, ob ich das beim finanzamt oder bei der krankenkasse melden muss? Und wenn ja, wann? Schon im vorfeld, oder erst wenn das geld auf dem konto ist?
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Kommentare
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Und das müsstest du bei der GKK melden. Das finanzamt hat damit nix zu tun
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1000 Kommentare500 KommentareKennst du das auch?
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500 Kommentare100 Kommentare718
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500 Kommentare100 Kommentareund was du dann bist, kommt auch auf deine persönliche Einkommenssituation darauf an: zb einen Cent mehr als Euro 730 Euro Verdienst im Jahr !!!!! (nicht im Monat) auf freien Dienstvertrag oder Werkvertrag zu den normalen Einkünften aus Angestellten oder Arbeitertätigkeit und schwupp, bist du für das Finanzamt schon Unternehmer... mit allen zusätzlichen Erklärungspflichten.... (mit max. € 730 bist dann noch Arbeitnehmer, mit einer Arbeitnehmerveranlagung),
und hast zwei Dienstverhältnisse zur gleichen Zeit (Arbeiter, Angestellte) - dann hast eine Pflichtveranlagung (Arbeitnehmer)....
und die Sozialversicherung, die dann halt gerade zuständig ist, holt sich dann auch ihre Anteile....
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500 Kommentare100 Kommentarenur die zuständige Sozialversicherung wird ihren Anteil verlangen
Meldungen bei freien DV und Werkvertrag müssen aber trotzdem von Dir gemacht werden.