Einkommensabhängiges KBG: 12+2

HelenkaHelenka

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bearbeitet 18. 11. 2019, 13:19 in Karenz & Rechtliches
Hallo ihr Lieben!

Ich beziehe bis 16.05.2020 das einkommensabhängige KBG. In Karenz bleibe ich noch bis Mai 2021.

Mein Mann würde gerne die Möglichkeit der zweimonatigen Karenz mit Bezug des KBG nutzen... ich wollte mich nur versichern, dass ich alles richtig verstehe:

- Mein Mann tritt seine Karenz am 17.05.2020 an. Er meldet dies bei seinem Arbeitgeber mindestens 3 Monate vorher.

- Ich gehe in dieser Zeit wieder Vollzeit arbeiten und unterbreche somit meine Karenz. Ich melde es bei meinem Arbeitgeber ebenfalls 3 Monate vorher.

- Mein Mann beantragt das einkommensabhängige KBG für diese Zeit. (Wann soll er das am besten machen, jetzt schon?)

- Gibt es noch Anderes zu beachten, habe ich etwas vergessen?

Vielen lieben Dank für eure Erfahrungen und eure Hilfe!

Helena
Larielle

Kommentare

  • Hallo Helena,

    ich habe die Meldung gleich auf einem Schwung gemacht. Dh du musst ja innerhalb der 8 Wochen nach Geburt alle Dokumente an deinen Arbeitgeber senden - auch die Information wie lange du in Karenz bleibst. In diesem Schreiben habe ich gleich festgehalten, dass es zu der Unterbrechung kommt von den 2 Monaten und dann ich erneut in Karenz geben bis xy. 3 Monate vor deiner finalen Rückkehr musst du dann das Eltern-Teilzeit Schreiben an deinen Arbeitgeber senden. Sofern du in Eltern-TZ gehst.

    Dein Mann muss spät. 3 Monate vor Antritt seiner 2 Monate Karenz, dies seiner Firma bekannt geben. Darin sollte auch stehen, dass du in dieser Zeit nicht in Karenz bist.

    Wichtig ist. Dass du nach den 2 Monaten dich bei deinem Mann mitversichern lässt. Dass muss dein Mann über die GKK machen bzw veranlassen. Da gibt es Formulare online.

    Zum Antrag EKGB muss ich erst nach schauen, wann wir das gemacht haben. Ich habe es gleich über das System eingegeben und da musste ich ja das Modell bekannt geben. Aber ich bin mir nicht mehr sicher, wann mein Mann es beantragt hat. Ich denke das geht aber auch jetzt schon.

    Liebe Grüße
    Judith
  • @Helenka welches Datum hast du denn beim AG abgegeben? 2021? Dann hast du so weit ich weiß keinen Anspruch auf Verkürzung der Karenz.
  • hallo! ich glaube irgendwo mal gehört zu haben, falls er den einen monat
    papamonat genommen hat, dass er dann nur einen monat karenz gehen darf... ?!
  • @brandy meines Wissens nach werden die € die man im Papamonat erhalten hat vom KBG abgezogen - kürzer gehen darf man deswegen nicht - man darf gleich lang in Karenz gehen, bekommt nur das Geld vom Papamonat weniger.
  • @JudithM Liebe Judith, vielen Dank für deine Antwort! Ja, alles klar mit dem Arbeitgeber — genauso habe ichs gemacht. Danke auch für den Hinweis mit der Versicherung!
  • @itchify Hallo, ja 2021... habe aber im Schreiben angegeben, dass ich die Karenz mit meinem Mann ggf. teilen möchte und dass ich darüber rechtzeitig den AG informieren werde. Hoffe, das passt.

    @Butterfliege Ja, genau. Denke auch, dass es hier um das Geld geht und nicht um die Länge der Karenz. Mein Mann hat kein Papamonat in Anspruch genommen...
  • @Helenka Gerne 😊 wenn du eine Vorlage oder was brauchst, meld dich einfach.

    @Butterfliege @brandy
    das ist so, Freunde von uns hatten das dieses Jahr. Da war der Mann im Papamonat und das wird dann vom EKBG abgezogen. Trotzdem war er dann noch 2 Monate in Karenz.
  • Weiß bitte noch jemand, ob das stimmt, dass mein Mann den Antrag auf KBG erst einen Monat davor stellen darf?

    Also wenn ich KBG bis 16.05.2020 beziehe, bekommt mein Mann ab 17.05.2020 das Geld — für 61 Tage, oder?
    Und den Antrag stellt er also frühestens am 17.04.2020?

    Vielen Dank!
  • LisaLisaLisaLisa

    2,193

    bearbeitet 21. 11. 2019, 10:04
    @Helenka es gibt keine frist wie bald man den antrag stellen darf (das kind muss natürlich schon auf der welt sein).

    uns wurde auch ca 1 monat vor antritt der karenz geraten, dass es bearbeitet werden kann. Hat auch super geklappt und die bestätigung bzw das geld war dann pünktlich da!

    Die oögkk sagt dazu: Anträge sind erst nach der Geburt möglich, idealerweise möglichst zeitnahe zum Beginn des gewählten Bezugs.

    Zu spät gibt es ausserdem schon: das kbg wird nur 182 tage rückwirkend ausbezahlt!
  • LisaLisa schrieb: »
    @Helenka es gibt keine frist wie bald man den antrag stellen darf - uns wurde auch ca 1 monat vor antritt der karenz geraten, dass es bearbeitet werden kann. Hat auch super geklappt und die bestätigung bzw das geld war dann pünktlich da!

    Bei uns war es schon so..... Ich konnte es erst 1 Monat vorher für meinen Mann abgeben.... Geld war trotzdem pünktlich bei ihm am Konto.
  • @Helenka bei der wgkk stand glaub ich 3 Monate. Ich hab den Antrag ca. 2,5 Monate vor dem Wechsel eingereicht (im Juni), das Geld haben wir jetzt Anfang November bekommen!!!!!!!!
  • Wichtig sind eher die Fristen beim AG. Maximal 4 Monate vor Antritt (ab da hat man Kündigungsschutz) und spätestens 3 Monate vor Antritt. Und du solltest das auch mit deinem AG klären bzw. AK. Wie gesagt Rechtsanspruch hast du glaub ich nicht zum Verkürzen, weiß nicht ob der Zusatz das möglich macht. Außer deinem AG macht es eh nichts aber manche sind ja nicht erfreut wenn man nur für 1-2 Monate wieder da ist.
  • Hallo, wir haben das auch ähnlich geplant: ich bin karenz bis 31.7.20 (bereits beim AG gemeldet), mein freund geht dann 1.7.-31.8. dh wir sind juli 20 gemeinsam in karenz und ich geh August 20 voll arbeiten, ab 1.9. geh ich weiter in karenz bis der anspruch endet. Habe diesen plan auch schon mit meinem AG geteilt. Mein freund muss seine sachen dann noch melden und die Versicherung muss ich noch checken. Finde es aber auch nicht so easy vor allem weil das geld und die karenz ja 2 dinge sind...
    Nola
  • Wie genau ist das eigentlich mit dem “Gemeinsam in Karenz gehen”?
    Ich dachte, das geht nicht, dass beide Elternteile gleichzeitig in Karenz sind.

    Muss das innerhalb der 365 Tage (einkommensabhängiges Modell) passieren oder ist das davon unabhängig?

    Ich weiß, Fragen über Fragen 🙈 danke für eure Erfahrungen!
  • @pandababy Das heißt, du bist dann nur einen Monat arbeiten?
  • Doch es geht überlappend ein Monat, wenn ich es recht in Erinnerung habe von dem AK Termin 🤔
  • @Helenka doch es können beide Elternteile gleichzeitig 1 Monat daheim bleiben. Jedoch verkürzt sich dann die Karenzdauer auf 13 Monate ;-)
  • Aah genau, irgendein Haken war da 🤭Danke!!
  • @Morgana die karenzdauer ist aber unabhängig vom kbg Bezug 🧐☺️
  • Ich glaube, @Morgana hat gemeint, dass in diesem Fall die Karenz höchstens bis zum Ende des 23. Lebensmonats des Kindes dauern darf.
    Also dass sich die gesamte Dauer für die Mutter um ein Monat verkürzt.

    Das geht zum Beispiel bei uns nicht, weil unser Sohn mit 23 Monaten in den Kindergarten (Krippe) kommt und ich wollte dann noch den letzten Monat meiner Karenz für die Eingewöhnung nutzen... zumindest habe ich das so geplant. 😬
  • winnie schrieb: »
    @Morgana die karenzdauer ist aber unabhängig vom kbg Bezug 🧐☺️

    Ja das weiß ich, ich bin ja davon ausgegangen dass man 1 Jahr daheim ist ;-) Also man bekommt in dem Fall 13 Monate das Geld, weil in einem Monat 2x (an Mama & Papa) das Geld ausbezaht wird...
  • @Helenka ja genau ich gehe nur ein Monat voll arbeiten da ich eben den gesamten Juli mit meinem Freund gemeinsam in latent bin. Beim ersten Wechsel darf man ja ein Monat gemeinsam in Karenz sein. Und wie schon erwähnt wird dieses Monat hinten abgezogen dh spätestens nach dem 23. Monat muss ich wieder arbeiten.
  • hallo! muss der mann die zwei monate in anspruch nehmen oder kann er auch nur ein monat in karenz gehen? (papamonat wurde auch in anspruch genommen) wenn er nur ein monat gehen kann, können wie quasi beide daheim sein?!
  • @brandy soweit ich weiß müssen es mindestens 61 Tage sein.
  • krokimamikrokimami

    2,018

    bearbeitet 20. 12. 2019, 05:47
    Ich werde meine Karenz für 2 Monate unterbrechen... dann ist mein Mann zu Hause... nach den 2 Monaten väterkarenz gehe ich wieder in Karenz.

    Muss ich es meine Karenz vorher beenden? Meldung an gkk?

    Und ich muss genau noch mindestens 61 Tage mach der väterkarenz kbg beziehen, oder?
  • Wie schaut es mit dem „Zuverdienst“ aus in Karenz?
    Mann darf ja beim dem Modell nur einen gewissen Betrag dazu verdienen...

    Betrifft es den Zuverdienst nur in den Monaten wo man in Karenz ist oder wird das aufs ganze Jahr aufgeteilt?
    Zählen als Zuverdienst auch angebrochene und halbe Monate wo man kbg bezieht?
  • Zuverdienst bezieht sich nur auf den kbg Bezug afaik 😊 glaub nicht dass karenz was damit zu tun hat.
  • @winnie Was meinst du mit afaik?

  • As far as i know - soweit ich weiß. 😉

    Beim eakbg darf man geringfügig dazuverdienen, im Zeitraum des kbg gesehen.
  • @krokimami Das mit der Unterbrechung der Karenz machst du dir mit deinem Arbeitgeber aus. Dein Mann dann mit seinem Arbeitgeber. Er muss dazu noch einen Antrag bei der GKK auf das KBG stellen.
    Nach der Väterkarenz muss nicht mehr das KBG beziehen - soweit ich weiß.
  • Hallo.
    Ich hätte auch eine Frage zum eakbg.

    War bei der GKK und hab bzgl der Einkommensgrenze während des einkommensabhängigen Kbg gefragt, da ich unbedingt nebenbei arbeiten möchte (besonders nach dem man später nicjt versichert is und ich nicht weiß, wie sich das auf die Pension auswirken würde) .

    Wenn ich jetzt 18 Monate in Karenz gehe, darf ich die ersten 12 Monate (solange ich Geld beziehe) nicht mehr als 460 Euro (geringfügig) verdienen.

    Danach in der Karenzierung darf ich nebenbei soviel verdienen wie ich möchte, das is denen angeblich wurst. 🤔 Sie is kontrollieren nur die einkommenshöhe während ich das Geld von ihnen beziehe. Ähnliches wurde mir bei der AK auch telefonisch übermittelt hmn.

    Die vom Betriebsrat in der Arbeit aber hatte zu mir gesagt, das über den gesamten Karenzzeitraum die 460 Euro als Einkommensgrenze gelten.

    Hat wer Erfahrung damit gemacht?
  • Die Einkommensgrenze gilt nur während der Bezugszeit vom Kinderbetreuungsgeld.
    Die Karenzzeit ist davon ja unabhängig. Die Aussage von GKK und AK passen schon.
  • @mickii du kannst dich bei deinem partner mitversichern lassen nach dem bezug des kinderbetreungsgeldes
  • @mickii die Grenze beim einkommensabhängigen ist im Jahr mindestens 16.200, geringfügig nur beim Pauschale, Zuverdienst gilt nur, während du das KBG beziehst! Ist unabhängig von der karenzdauer.
    Der Betriebsrat wird das deswegen gesagt haben, weil mehr als geringfügig bei dir ja heißen würde, dass du entweder in deiner Arbeit mehr Stunden arbeitest, dann bist du ja nicht mehr in Karenz oder dass du woanders arbeiten würdest und das wollen die nicht
  • @bella_k 🤔
    Geplant hätte ich, dass ich nach den 12 monaten evtl. 15 std im karenz arbeite.

    Bei mir geht sich das mit dem geringfügig ziemlich sicher nicht aus, weil mein chef nicht weiß, was er mit mir machen soll. Bei mir wären das ca 30 std im Monat und da kann er mich produktiv nirgends einsetzen.
    Deswegen interessiert mich, wieviel ich im karenz nach dem eakbg verdienen darf. Und ich würd halt im karenz bleiben, weil ich am anfang nur 15 std arbeiten möchte, später nach 18 monate also wenn der karenz zu ende ist, werdens 30 std..
  • @mickii dann ist es fraglich, ob er dich für die 15 Stunden überhaupt nimmt wenn es ihm nix bringt und nur was kostet...
  • @Kaffeelöffel ... Er meinte, dass fände er toll, weil ich dann langsam in die arbeit reinkomm und mit 15 std krieg ich schon mehr weiter. 🤷‍♀️
    Mal gucken. Ich red noch mal vorm mutterschutz noch mal mit ihm. ☺️
  • @mickii du solltest dann nur aufpassen, dass du den Kündigungsschutz nicht verlierst und auch wie das mit elternteilzeit wäre!
    mickii
  • @Bella_K danke. Das mitm Kündigungsschutz informier ich mich nochmals. Danke.
    Elternteilzeit hätte ich nachn18 Monate Karenz sowieso keinen anspruch.
  • @mickii wenn du alle anforderungen erfüllst hast du wohl recht auf elternteilzeit, unabhängig davon wie lang du in karenz warst
  • Liebe Helenka, liebe Mamis,

    Ich hab eine GANZ TOLLE MÖGLICHKEIT für euch, vor allem jene, die das Einkommensabhängige KBG haben und im 2. Jahr unbezahlt zu Hause sind. Ihr könnt euch volle Bezüge sichern (für euch und natürlich für unsere kleinen Lieblinge - ich hab es schon gemacht) :) Anfragen lohnt sich, die Damen beraten wirklich nett und ich hab das Angebot schon in Anspruch genommen!

    https://www.babypause-verlaengern.at/verena/

    PS: Mein Mann ist auch in Karenz und wir waren 2 Monate gemeinsam zu Hause - ein Traum! :)
  • @helenka Ich hab dich in meinem Kommentar oben nicht verlinkt.. hoffe, du siehst ihn noch rechtzeitig :)
  • Danke @Niki1990!
    Du meinst Bildungskarenz, oder? Ja, das ist eine feine Sache, solange der Arbeitgeber zustimmt.
  • mickiimickii

    1,033

    bearbeitet 26. 02. 2020, 21:32
    Ich leih mir den Thread mal aus.

    Bei mir is es so, dass mein Mann erst nächste Woche das kriterum '182 Tage abreit' erfüllt, damit er anspruch aud das eakbg hat.

    Sollte aber dieser unruhige zwerg, die Nase voll haben und noch vorher kommen, kann ich sehr wohl das volle eakbg für 12.Monate beantragen oder?
    Und mein Mann bekommt dann die 2 Monate nur die 33,80 Tagesgeld, wie bei der normalen kbg?

    Bin grad dezent verunsichert und echt nervös, dass sohnemann nocj vorher schlüpft. (termin wär eh erst am 21.3. Aber das heißt ja nix)
  • @mickii er arbeitet dann ja eh noch 12 Monate, also sollte das für den einkommensabhängigen Betrag locker reichen! Er muß ja jetzt noch nicht ansuchen!
  • @lolle so wie ich das verstanden habe, gilt es für ihn auch nur bis zur Geburt und nicht bis zum antritt seinee Karenz. 🤔
  • @miKkii hab jetzt auch noch mal nachgelesen - entschuldige, da war ich vorher voreilig - drin Mann bekommt dann den Höchstsatz der Pausvhalvariante!
  • @lolle okay. Solange ich noch anspruch auf das eakbg hab, könnt ich damit noch leben, dass er die pauschalvariante bekommt.
    Es wäre schlimm wenns für uns beide gelten würde, immerhin hätt ich sejr viel geld verloren.
    Aber hoffentlich geduldet sich mein Bauchzwerg noch 3 Tage. Dann wäre zumindest das 'Problem' gelöst
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