Familienbonus
Hey! Kostenlos & anonym
Deine Erfahrung fehlt noch
Bisher 289 Antworten – deine könnte die nächste sein.
Seit 2012 helfen sich bei BabyForum Eltern gegenseitig – vom Kinderwunsch bis zum Familienalltag. Registriere dich kostenlos und rede mit.
- Anonym & geschützt Nur mit Nickname, ohne echten Namen.
- Schnelle Antworten Oft schon nach wenigen Minuten, auch nachts um drei.
- Moderiert & entspannt Freundlicher Umgang, keine unangebrachte Werbung.
- Produkttests & Gewinnspiele Teste neue Produkte und mach bei Gewinnspielen mit.
Jetzt kostenlos registrieren
Schon dabei? Anmelden
Kostenlos und ohne Abo. E-Mail, Nickname, Passwort – fertig.
Kommentare
3,564
5,362
3,542
507
Man kann ja nur so viel Steuer zurück bekommen, wie man auch zahlt.
669
507
6,930
laut internet steht das es dan 500€ jährlich gibt.. aber kann man das auch monatlich machen?
8,688
367
Dann funktionierts genauso monatlich, nur bekommst da eben nur 1/3 für das Ü18 Kind.
Ich weiß nicht, wie es bei längerem Schulbesuch ist, aber ich habe das mit dem Lehrvertrag von meinem Sohn online eingegeben (auf finanzonline) und musste dann noch den Lehrvertrag schicken. Sobald er fertig ist muss ich es wieder melden und einen Änderungsantrag zwecks Familienbonus beim Chef abgeben- ich glaube mit dem Formular E31.
Ist aber alles schnell erledigt.
1,656
Hab mir das gerade angeschaut und würde mir das Geld im Nachhinein holen wollen.
1. Jahr bleibt Frau zu Hause - 2. Jahr Karenz nehme ich.
Wie mach ich das am besten? Wann krieg ich was und wie?
Es gibt so viel was man irgendwie beachten muss um alles herauszubekommen.
Könnte ich rein theoretisch in dem Jahr wo meine Frau in Karenz den Alleinverdienerabsetzbetrag anfordern können?
5,362
Wenn ihr die Karenz so teilen wollt müsst ihr nachrechnen ob das einkommensabhängige KBG oder das Konto für dich besser ist. Da gibt es Rechner im Internet. Beim einkommensabhängigen bekommst du dann nur bis zum 14. Lebensmonat Geld. Für die restlichen 10 Monate müsstest du vorher was a sparen und dich bei deiner Frau mitversichern lassen.
Ja wenn ein Partner in Karenz ist kann der andere den Alleinverdienerabsetzbetrag beantragen. Bei uns ging sich das aber nie aus weil das ja nach Kalenderjahr geht und ich da dann in jedem Jahr noch Einkünfte hatte.
1,656
Wir haben errechneten ET den 30.12.19 - also ginge sich das gut aus mit jährlichen Sachen
5,362
Wochengeld zählt zur Einkommensgrenze und in eurem Fall hätte deine Frau dann noch 2 bis 3 Monate Wochengeld, also das müsstet ihr nachrechnen
1,656
507
1,656
Langsam schnall ich glaub ich wo ich wann und was beantragen muss/kann
3,542
Weiß einer, ob man für ein Kind, welches den Hauptwohnsitz in Deutschland hat, auch, zumindest 50%, Familienbonus beantragen kann? Denn Unterhalt zahlt er ja immerhin und das was ich im Internet jetzt dazu gelesen hab, gibt mir da iwie recht wenig Aufschluss, weil einerseits steht drin:
Für jedes Kind, wo FBH bezogen wird (in DE gibts die aber so meines Wissens nach nicht) aber halt auch wenn die Partner getrennt sind und die Unterhaltszahlungspflicht erfüllt ist, dass man was beantragen kann.
Vielleicht weiß da von euch jemand mehr?
1,390
weiß nicht wies in de is, aber ich bekomm eine aufzahlung auf die alimente und er beantragts am ende vom jahr mittels steuerausgleich.
3
monatlich ausgezahlt bekommt wird er dann für die Berechnung vom Wochengeld rausgerechnet oder wird mit dem erhöhten Nettogehalt gerechnet?
Danke schon mal!
3,564
1,215
3
2,378
3,564
2,378
3,564
3,564
1,843
Das habe ich hier schon mal gefragt. Die Antwort lautete,dass das Wochengeld aus dem Bruttoeinkommen berechnet wird. Und es deshalb egal ist, wer den Familienbonus bezieht.
3,564
1,843
1,273
1,390
2,633
3,564
5,362
2,902
Pendlerpauschale kann zusätzlich beantragt werden
2,902
Pendlerpauschale kann zusätzlich beantragt werden
83
8,688
3,564
@IreneG 🙈🙈😂
83
5,362
3,564
4,901
83
507
2,633
würd auch keinen Sinn ergeben wenn ... Hab das zu Beginn dieses Threads schon mal geschrieben, dass ich allen wo es geht empfehle diesen monatlich selbst zu beziehen wenn sie noch ein Kind möchten und Wochengeld beziehen werden. Dadurch wird das Nettoeinkommen erhöht genauso wie durch die Pendlerpauschale
1,215
2,633
für das Wochengeld ist das Nettoeinkommen der letzten 3 Monate der Mutter die Grundlage - wenn dein Mann durch den Familienbonus mehr verdient ist das zwar jedes Monat egal aber für die Berechnung macht das durchaus einen Unterschied. Ab dem Zeitpunkt wo du im Mutterschutz bist erhälts du ja keinen Gehalt mehr - bei uns bezieht den Familienbonus ab Jänner mein Mann. Unterjährig würde ich den Rest über die Arbeitnehmerveranlagung erhalten da ich ausreichend Lohnsteuer zahle.
in meinem Fall erhöht sich durch den Familienbonus der Tagsatz vom Wochengeld um € 5,00 - der vom Ekbg um € 4,00
und das macht einen großen Unterschied
2,633