Kinderbetreuungsgeld - getrennt lebend

Hallo,

verstehe ich es richtig, dass wenn der Vater nicht im gleichen Haushalt lebt und ich prinzipiell allein erziehend bin, er niemals Kinderbetreuungsgeld beantragen kann?

Müsste das Kind dann für die 3 Monate den Hauptwohnsitz wechseln und auch der Bezug der Familienbeihilfe über den Vater gehen damit er überhaupt KBG beantragen durfte?

Bitte um Aufklärung, das ist ja so komplex.

Liebe Grüße,
birdlike

Kommentare

  • Soweit ich weiß, geht das Kbg nur an eine im selben Haushalt lebende Person - warum sollte ein Außenstehender das überhaupt beantragen?
  • Man(n) muss mit Kind im selben Haushalt gemeldet sein.

    Gehts jetzt tatsächlich ums KGB dann hast du es richtig verstanden.

    Wie ihr den karenz teilt ist glaub ich wieder eine eigene Geschichte.
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