Mutterschutz, Karenz, Wochengeld und KBG

Hallo alle miteinander,

ich hätte mal wieder eine bezüglich diversen Themen.

Ich bin seit mehr als 3 Jahren berufstätig und das bei dem gleichen Arbeitgeber und nun in der 18. SSW. Bislang verläuft meine Schwangerschaft, Gott sei Dank, ohne Probleme.

Laut der 1.MUKI Passuntersuchung werde ich mit Mitte Februar in den Mutterschutz gehen.

1. Frage: Wie lange dauert der Mutterschutz? Ich habe mal gehört 8 Wochen vor Entbindung und 8 Wochen nach Entbindung. In diesem Fall müsste ich ja auch das Wochengeld für diese 16 Wochen bekommen oder? Somit bin auch schon bei der zweiten Frage.

2. Frage: Wie lange bekommt man das Wochengeld? Da ich berufstätig bin würde ich es bekommen oder?

3. Frage: Ab wann beginnt die Karenz? und somit auch zur letzten Frage.

4. Frage Ab wann genau bekommt man dann das KBG was eben mein Gehalt ersetzen wird? Sagen wir ich entscheide mich für das Modell mit Modell 3 – 15 Monate Karenz. Das würde ja zum Beispiel heißen:

Meine Karenz beginnt mit etwa Juni und ich wäre ab diesem Zeitpunkt 15 Monate in Karenz, oder? Es tut mir Leid bin ein bisschen verwirrt😅


Ich habe zu allen Fragen diverse Antworten bekommen aber niemand war sich wirklich sicher im privaten Kreis.😅

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen

Liebe Grüße

Kommentare

  • Hallo. Zuerst mal herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft 🤰

    1. Mutterschutz beginnt 8 Wochen vor errechneten geburtstermin und geht bis 8 Wochen nach Geburt, außer du bekommst einen Kaiserschnitt, dann 12 Wochen. Wochengeld bekommst du dann von der Gkk.

    2. Ja du bekommst wochengeld, wie lange, hat sich mit frage 1 Ja beantwortet.

    3. Karenz beginnt nach dem Mutterschutz, also 8 Wochen nach der Geburt bzw 12 Wochen, wenn es ein Kaiserschnitt wird.

    4. KBG kommt immer so um 10. herum, wenn ich mich jetzt nicht täusche. „Modelle“ so wie du meinst, gibt es nicht mehr. Es gibt 2 KBG Varianten. 1.: einkommensabhängiges kbg (kurz ea KBG) das bekommst du höchstens 1 Jahr oder 2.: KBG Konto, da bekommst du, ich glaube 12.000€, auf die Zeit verteilt, was du angibst, höchsten, ich glaub 2 Jahre.
    KARENZ, also die Zeit, die du daheim bleibst, machst du dir mit dem AG aus. Höchstens 2,5 Jahre (mehr geht auch, ist ausmachungssache, aber nach 2,5 Jahren hättest du keinen Kündigungsschutz mehr) wenn du zb Variante 1 ea KBG nimmst, kannst auch 2 Jahre zu Hause bleiben, bekommst aber im 2. Jahr kein KBG und bist nicht versichert, also müsstest du dir im ersten Jahr zb jeden Monat die Hälfte zur Seite legen und im 2. Jahr dich dann entweder selbst versichern oder du kannst dich bei deinem Mann/partner mitversichern. Bei den beiden Varianten müsstest dir ausrechnen, mit welchen KBG du besser aussteigst, da kann die die gkk bzw die AK aber super weiter helfen.

    Lg
    hansa92
  • Julia. schrieb: »
    Hallo. Zuerst mal herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft 🤰

    1. Mutterschutz beginnt 8 Wochen vor errechneten geburtstermin und geht bis 8 Wochen nach Geburt, außer du bekommst einen Kaiserschnitt, dann 12 Wochen. Wochengeld bekommst du dann von der Gkk.

    2. Ja du bekommst wochengeld, wie lange, hat sich mit frage 1 Ja beantwortet.

    3. Karenz beginnt nach dem Mutterschutz, also 8 Wochen nach der Geburt bzw 12 Wochen, wenn es ein Kaiserschnitt wird.

    4. KBG kommt immer so um 10. herum, wenn ich mich jetzt nicht täusche. „Modelle“ so wie du meinst, gibt es nicht mehr. Es gibt 2 KBG Varianten. 1.: einkommensabhängiges kbg (kurz ea KBG) das bekommst du höchstens 1 Jahr oder 2.: KBG Konto, da bekommst du, ich glaube 12.000€, auf die Zeit verteilt, was du angibst, höchsten, ich glaub 2 Jahre.
    KARENZ, also die Zeit, die du daheim bleibst, machst du dir mit dem AG aus. Höchstens 2,5 Jahre (mehr geht auch, ist ausmachungssache, aber nach 2,5 Jahren hättest du keinen Kündigungsschutz mehr) wenn du zb Variante 1 ea KBG nimmst, kannst auch 2 Jahre zu Hause bleiben, bekommst aber im 2. Jahr kein KBG und bist nicht versichert, also müsstest du dir im ersten Jahr zb jeden Monat die Hälfte zur Seite legen und im 2. Jahr dich dann entweder selbst versichern oder du kannst dich bei deinem Mann/partner mitversichern. Bei den beiden Varianten müsstest dir ausrechnen, mit welchen KBG du besser aussteigst, da kann die die gkk bzw die AK aber super weiter helfen.

    Lg

    Vielen vielen Dank. Jetzt verstehe ich das ganze Konzept schon vieeel besser.
    😇
  • Bitte gern. Lass dich aber am besten bei der AK nochmal beraten bzgl Karenz und Kündigungsschutz. Ich bin mir da nicht sicher, ob ich alles richtig im Kopf hab. Bei mir ist das ja nicht so „genau“, da mein AG meine Eltern sind (Familienbetrieb) und ich auch 3 Jahre zu Hause bleiben dürfte und dann 1000%ig wieder in meinem Job arbeiten kann/werde. Bei der AK kannst dir einfach einen Termin ausmachen. Im Normalfall sind sie sehr nett und helfen dir super weiter.
  • Genau, wochengeld bekommst du 8 wochen vor errechnetem termin sowie 8 wochen nach tatsächlichem geburtstermin. Bei kaiserschnitt bzw mehrlingen verlängert sich das auf 12 wochen. Falls du die 8 wochen vor dem errechneten termin nicht vollständig ausnutzen konntest werden diese auch noch nach der geburt drangehängt. Der mutterschutz ist genau die gleiche zeit wie die bezugsdauer des wochengeldes.
    Ja, Wochengeld bwkommst du natürlich da du aktuell berufstätig bist.
    Die karenz musst du individuell mit deinem arbeitgeber vereinbaren. Karenz beginnt immer nach dem ende des wochengeldbezugs/mutterschutzes, also 8 bzw. 12 wochen nach der geburt.
    Kgb bekommst du theroretisch ab der geburt für die dauer, die du dir ausgesucht hast. Da aber meistens das wochengeld mehr ist als das kbg ruht das kbg während du noch wochengeld bekommst.
    Die modelle in dem sinn gibt es ausserdem schon länger nicht mehr. Du kannst dir die dauer des kbg bezuges auf den tag individuell aussuchen.
    Karenz und kbg bezugsdauer müssen ausserdem auch nicht gleich sein. Du kannst zb bis zum 2. geb des kindes in karenz gehen aber nur bis zum 1. geb kbg beziehen.
  • Ui, das hat sich irgend wie überschnitten 😬 aber besser doppelte antwort als gar nicht 🤪
    hansa92
  • Hi @hansa92 herzlichen Glückwunsch!
    Ich bin aktuell in der 29. SSW (1. Kind) und vor einigen Monaten habe ich mich mit den selben Themen beschäftigt wie du gerade :)
    Ich habe das KBG mit einem online Rechner berechnet, du kannst dich natürlich auch direkt bei der GKK schlau machen. Da ich mehr als 1.500 netto monatl. verdiene, ist für mich zB das einkommensabhängige KBG die beste Variante, ansonsten würde ich nämlich Geld verlieren.
    D.h. ich beziehe 1 Jahr lang monatlich das KBG, muss davon aber weg sparen, da ich 2 oder 2,5 Jahre in Karenz bleiben möchte.
    Ganz wichtig beim eaKBG wenn man länger als 1 Jahr in Karenz bleiben möchte: man muss sich und das Baby dann beim Partner mitversichern, da man sonst nach dem einen Jahr nicht mehr versichert wäre.
    Bez. 2,5 Jahre Karenz muss ich mich noch bei der AK schlau machen, da ich gelesen habe, dass der Kündigungsschutz nur aufrecht bleibt, wenn man 2 Jahre Karenz in Anspruch genommen hat.
    hansa92
  • Flipp schrieb: »
    Hi @hansa92 herzlichen Glückwunsch!
    Ich bin aktuell in der 29. SSW (1. Kind) und vor einigen Monaten habe ich mich mit den selben Themen beschäftigt wie du gerade :)
    Ich habe das KBG mit einem online Rechner berechnet, du kannst dich natürlich auch direkt bei der GKK schlau machen. Da ich mehr als 1.500 netto monatl. verdiene, ist für mich zB das einkommensabhängige KBG die beste Variante, ansonsten würde ich nämlich Geld verlieren.
    D.h. ich beziehe 1 Jahr lang monatlich das KBG, muss davon aber weg sparen, da ich 2 oder 2,5 Jahre in Karenz bleiben möchte.
    Ganz wichtig beim eaKBG wenn man länger als 1 Jahr in Karenz bleiben möchte: man muss sich und das Baby dann beim Partner mitversichern, da man sonst nach dem einen Jahr nicht mehr versichert wäre.
    Bez. 2,5 Jahre Karenz muss ich mich noch bei der AK schlau machen, da ich gelesen habe, dass der Kündigungsschutz nur aufrecht bleibt, wenn man 2 Jahre Karenz in Anspruch genommen hat.

    ah danke, das wusste ich zum Beispiel gar nicht, dass man eben das eine Jahr eaKBG nehmen kann aber gesamt 2 Jahre in Karenz gehen kann.

    Das heißt dann, ich könnte 12 Monate aeKBG nehmen und dann noch bis zu, sagen wir 5 Monate weiter in Karenz bleiben, aber wäre selbst und auch das Kind nicht versichert sonst zum Beispiel beim Ehemann und auch ich hätte auch kein Einkommen für diese Restmonate. Habe ich das richtig verstanden?

    Ich habe nämlich auch ein recht hohes Nettoeinkommen, und mit dem normalen Karenzmodul würde ich sehr viel weniger bekommen.

    Liebe Grüße
  • @hansa92 genau, wenn das Einkommen wirklich so hoch ist kann es schon sein dass du damit günstiger Aussteigst. :) Du musst dich und das Baby dann die 5 Monate halt wie du schon gesagt hast, mitversichern lassen.
    hansa92
  • perlmutti schrieb: »
    @hansa92 genau, wenn das Einkommen wirklich so hoch ist kann es schon sein dass du damit günstiger Aussteigst. :) Du musst dich und das Baby dann die 5 Monate halt wie du schon gesagt hast, mitversichern lassen.

    Ich danke Ihnen wirklich sehr. Da steige ich wirklich besser aus.
    Natürlich werde ich mich nochmals direkt auch bei der GKK und auch bei AK informieren. Aber mit diesen Informationen habe ich einen Anfang.
    Danke :)o:)
  • Die Kinder sind automatisch bei beiden Elternteilen bis zum 18. LJ mitversichert, du musst nur dich beim Partner mitversichern
    hansa92
  • Ich habe auch das einkommensabhängige modell genommen, es bleibt aber 2 jahre wer beim kleinen zuhause. Macimalbezrag sind 66 euro, also ca 2000 euro/monat. Zahlt sich auf alle fälle aus wenn man etwas mehr verdient!
    Die mitversicherung beim ehemann ist in der zeit wo du dann zuhause bist und kein kbg erhälts ausserdem kostenlos. Einfach bei der gkk anrufen und schauen ob du im system bei deinem mann hinterlegt bist, dann gehts automatisch oder sondt musst du ein formular ausfüllen. Reicht aber ein paar wochen vorher!
    hansa92
  • @Kathi1003 ich glaub, das ist nicht immer der Fall 🤔 deshalb hat mich eine Bekannte darauf aufmerksam gemacht...weil bei ihr war der große Sohn damals aus diesem Grund plötzlich nicht versichert...
  • @Flipp OK komisch.. Als wir vor kurzem nachgefragt hatten haben wir die Info bekommen dass die Kinder immer bei beiden automatisch mitversichert sind..
  • Ist vllt ein Unterschied von den GKK? 🤔 die Bekannte hat sogar vor kurzem selbst eine Zeit lang für die NÖGKK gearbeitet u mich deshalb extra darauf aufmerksam gemacht... Naja egal, ich frag da sowieso sicherheitshalber nach bevor das eine Jahr vorbei ist 😊
  • @Flipp nein da ist kein unterschied. vlt kams da versehentlich zu einem fehler. wie @Kathi1003 alle kinder sind von geburt an bei beiden elternteilen mitversichert, sofern der vater bekannt ist :)
  • @ohmy ok danke 😊👍 vllt wars damals wirklich ein Fehler oder es war vor einigen Jahren noch anders
  • @hansa92 nur noch mal zur Sicherheit: du kannst nicht 12 Monate eaKBG nehmen sondern nur bis das Kind 12 Monate alt ist. Die Zeit vom Wochengeld ruht es wie gesagt.
  • Kündigungsschutz verliert man mit dem 2. Geb des Kindes. nicht nach 2.5 Jahren oder ? so hab ich es im Kopf
  • @Sternchen0212 richtig und auch den Anspruch auf Elternteilzeit.
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