Nach Schweden mit den Kinder bei alleiniger Obsorge?

TinkyTinky

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bearbeitet 30. 10. 2019, 15:10 in Smalltalk
Hey ihr lieben ich überlege schon seit langer zeit von Österreich nach Schweden zu gehn weil mein papa usw da oben wohnen.. Nun werde ich aber nicht schlau ob ich das darf wegen dem kindesvater..?? Ich habe die alleinige absorge und seit 3 Monaten hat er wieder Kontakt zu den Kinder (vorher war fast 3 Jahre funkstille) könnt ihr mir weiter helfen.?? Im www finde ich leider nicht wirklich etwas

LG und schönen abend oder tag noch 😅😉

Kommentare

  • Wenn du die alleinige Obsorge hast kannst du das rein aus rechtlicher Sicht machen und auch selbst entscheiden. Die Frage die du dir stellen sollst ist nur was ist für die Kinder wichtig, ich denke auch über diese weite Distanz ist es möglich Besuchskontakte und auch so Kontakt zum Kindesvater zu halten wird halt nur ein bisschen aufwendiger beim Planen.
    Tinky
  • Die Mutter meiner nichte ist mit ihr über 300 km weit weggezogen. Aber sie hat sich mit meinem Bruder geeinigt das jeder die Hälfte fährt.
    Rechtlich ist das kein Thema, menschlich solltet ihr das Besuchsrecht besprechen.
  • Chaoskeks90Chaoskeks90

    8,893

    bearbeitet 30. 10. 2019, 13:31
    lass dich am jugendamt beraten.

    ich hab erst kürzlich erfahren, auch durch einem bekannten der es so erlebt hat bzw damit lebt, dass man nicht ganz so einfach mal so weit wegziehen kann.

    zb bei meiner Großen: ich dürfte nicht, selbst wenn ich die alleinige obsorge hätte, einfach so nach Kärnten ziehen, weil der Weg für besuchskontakte etc "zumutbar" ein muss. er arbeitet lange und viel und der Weg Kärnten-Wien ist kein Zuckerschlecken.

    weiteres Beispiel, ich hab die alleinige obsorge über meine Nichte. somit auch das aufenthaltsbestimmungsrecht. ich könnte durchaus mit ihr wegziehen, aber ich MUSS den Eltern Bescheid geben und den Weg für sie zumutbar machen, sofern jemals Interesse an dem Kind bestehen und Besuchsrecht gefordert werden sollte.

    bitte am jugendamt abklären, das ist immer fallabhängig. lieber einmal zu viel gefragt als einmal zu wenig
  • Die Frage ist auch, woher kommt nach 3 Jahren das plötzliche Interesse und wird der Kontakt diesmal bestehen bleiben? Ich denke, dass die genauen Umstände, warum gab es jahrelang keinen Kontakt usw. da rein spielen. Ich trau mich wetten, wenn einer zb nach der Geburt abgehauen ist und nach 10 Jahren Funktstille wieder auftaucht, vom Jugendamt bestimmt weniger Rechte zugesprochen bekommt. Da der Opa und weitere Verwandte in Schweden sind, ist es ja auch wieder was anderes, als wenn keiner dort wäre. Und auch Großeltern haben ein gesetzliches Recht auf Kontakt zu den Enkeln.

    Da gibt es viele Kleinigkeiten, die da zu beachten sind, daher wäre ein Beratungstermin beim Jugendamt sicher sinnvoll.
  • tina_H schrieb: »
    Wenn du die alleinige Obsorge hast kannst du das rein aus rechtlicher Sicht machen und auch selbst entscheiden. Die Frage die du dir stellen sollst ist nur was ist für die Kinder wichtig, ich denke auch über diese weite Distanz ist es möglich Besuchskontakte und auch so Kontakt zum Kindesvater zu halten wird halt nur ein bisschen aufwendiger beim Planen.

    Denke nicht, dass man pauschal sagen kann, dass es möglich ist. "Möglich" ist vielschichtig.

    Der reale Kontakt ist sehr wichtig, aber regelmäßige Flüge gehen ins Geld. Wo wird der Kindsvater übernachten? Bei der Ex zuhause, wo vielleicht irgendwann der neue Partner lebt? Und seine neue Partnerin wartet zuhause in Ö? Sehr schwierig. Im Hotel? Teuer. Für wirklich regelmäßigen Kontakt ist Schweden viel zu weit weg. Das könnten sich viele sicher nicht leisten. Und selbst wenn - enormer Aufwand meiner Meinung nach. Klar gibt es Skype und Co., das ist aber bei Gott kein Ersatz für Treffen und Unternehmungen.
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