Welches Karenzmodell?

FeelinaraFeelinara

2,811

bearbeitet 29. 11. 2019, 11:41 in Karenz & Rechtliches
Hallo! 😊

Also ich kenn mich zurzeit gaaar ned aus welches Karenzmodell für mich am klügsten wäre 🙄
Ich bin momentan mit meinem ersten Kind schwanger und mein Partner und ich wollen zu 1000% relativ schnell wieder schwanger werden.
Wenn also bei der Geburt alles ohne Komplikationen hinhaut, werd ich auch gar nicht verhüten und nach spätestens 3Monaten mit Ovulationstest's beginnen damit es hoffentlich schnell wieder hinhaut.
Daher meine Frage welches Karenzmodell wäre am geschicktesten und wie läuft das dann ab wenn ich in der Karenz wieder schwanger werde?

Ich möchte nicht das mir etwas von der Karenz verfällt hab aber auch angst ohne irgendwas dazustehen und evtl kein Wochengeld zu bekommen 🙄

(Falls es Komplikationen bei der Geburt oder sonstiges gibt und es zu einem Kaiserschnitt kommen würde, würde ich sowieso das längste Modell wählen und hab sozusagen Pech gehabt 🙄)

Wäre es sinnvoll einfach auf gut Glück nur 15Monate oder so zu nehmen und halt etwas von dem Geld wegsparen und falls es nicht gleich funktioniert ohne Einkommen ein paar Monate zuhause zu bleiben? Im Endeffekt bekomm ich da ja gleich viel Geld wie bei einem längeren Modell ohne das mir etwas verfallen kann oder?

#eakbg
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Kommentare

  • Ich glaub du kannst beim kbg konto einmal die bezugsdauer ändern, also wenn du wieder schwanger bist so ändern, dass du bis zum nächsten Mutterschutz kbg beziehst. Aber überprüf das, ob das so (noch) richtig ist.

    Ich würde aber nicht so stress machen mit der nächsten Schwangerschaft. Auch wenn alles passt dauert es mitunter sehr lange, bis du nach der Geburt menstruierst. Und sollte man für die ovulationstests nicht einen einigermaßen geregelten Tagesablauf haben und immer zur gleichen Zeit auf die streifen pinkeln? Könnte kompliziert werden mit baby...
    perlmutti
  • VillacherinVillacherin

    1,049

    bearbeitet 11. 10. 2018, 16:42
    Liebe @Feelinara finde dein Vorhaben sehr ambitioniert. Ich denk mir ihr solltet euch mal auf das Putzi konzentrieren, das unterwegs is, und dann schauen wie ihr zurecht kommt. Unsere Geburt ist 2.5 Wochen her und momentan will ich weder an Sex noch an ein weiteres Kind denken B-)

    Aber zu deiner eigentlichen Frage. Ist das einkommensabhängige Modell eine Option für dich? Ansonsten halt die kürzeste Pauschalvariante.
  • Das kann man echt schwer vorausplanen. Es hängt auch davon ab, ob du voll stillst. Es kann sein, dass erst wieder ein ES ist, wenn du kaum mehr stillst. Ich kann mich erinnern, dass ich gut 2 Monate noch keine Periode bekam, als ich komplett abgestillt habe. Eine Freundin bekam trotz Stillen relativ schnell wieder die Periode.

    Tendenziell würde ich vermutlich die 20 Mo Variante wählen. 12/15 Mo könnte bisschen kurz sein, wenn es nicht gleich klappt, fällst um das Wochengeld um...
  • Es gibt eh keine Modelle mit Monaten mehr; entweder einkommensabhängige Variante oder pauschal- hier kannst du dann selbst bestimmen wie lange du Geld beziehst
  • aber wenn ich das dann ändere bekomm ich dann einfach mehr Geld wenn ich von z.B 30Monate dann plötzlich auf 15 ändere weils gleich geklappt hat? 🙄


    dachte das mit den stillen ist ein Ammenmärchen, also das man in dieser Zeit nicht schwanger werden kann, das schreckt mich jetzt schon 🙄

    Und wegen dem abwarten, klar ich würd mich auch am liebsten nur auf meinen jetzigen Krümmel konzentrieren aber ich bin mir sicher das Geschwister ein umso besseres Verhältnis haben wenn sie nicht zu weit auseinander sind 😊 deswegen auch die "Traumvorstellung" von zwei Kindern die nur 1Jahr auseinander sind 😊
  • danke für die Info's bis jetzt 😊😊😊🌺
  • Vorschlag zur Güte- bekomm mal das eine Kind, mach die Karenz/KBG für dieses Kind und dann schaut's weiter.

    Ist ja nicht gesetzt, das ihr nach der Geburt Sex habt und du katsching wieder schwanger bist. Kann gut sein, gibt aber sehr viele wo es dann plötzlich gar nicht so schnell klappt. Erster Schuss ein Treffer is nicht immer ;) Alles gute für die restliche ss und die Geburt.
    nurse_90SDL611
  • Mir wurde sowohl von meiner Gynäkologien als auch meiner Internistin geraten, mal ein Jahr zwischen Geburt und erneuter Schwangerschaft vergehen zu lassen- einfach um den Körper wieder Kraft tanken zu lassen für den nächsten Krümel. Auch wenn man es selbst vielleicht nicht so empfindet, ist das ganze doch ein enormer Extraaufwand für den Körper - auch während der Stillzeit wenn vielleicht scheinbar schon alles wie geschmiert läuft.

    Aber muss man eh selbst entscheiden; mir vergeht die Zeit jetzt schon zu schnell und zack ist Zwergi schon 10 Monate alt; also eine Schwangerschaft nebenbei wär völlig untergegangen (wie es meistens bei Folgekindern so ist) und wir haben ein wirklich pflegeleichtes, braves Baby.

    Also ich würd auch mal schauen wie es so läuft und dann weiter planen
  • Zu deiner Traumvorstellung: zwei Freundinnen von mir sind Schwestern und 16 Monate auseinander. Zwischen denen gab und gibt es immer starke Rivalitäten und Streitereien.
    Meine Schwester und ich sind 5 Jahre auseinander und haben uns eigentlich immer gut verstanden.

    Am Altersabstand würd ich jetzt nicht unbedingt festmachen, ob Geschwister ein gutes Verhältnis zueinander haben.
    Nur so als kurzer Einwurf.
  • Wollte ja e nur wissen wie das mit dem KBG abläuft, über all die Anderen Dinge müssen e ich und mein Partner uns Gedanken machen 😊
  • @Feelinara zum Thema ammenmärchen: ja, dass stillen verhütet ist tatsächlich ein ammenmärchen. Nur, bei manchen kommt der erste eisprung schon 1 Monat nach der Geburt trotz stillen und bei anderen tut sich monatelang nix, manchmal auch ohne stillen. Und eisprung allein heißt ja auch nicht, dass es dann gleich klappt.

    Zum Thema kbg bezugsdauer ändern: wie gesagt, ich weiß das nicht sicher, hab's nur irgendwo mal gelesen, das solltest du noch überprüfen, zb bei der gkk nachfragen. In Summe wird's sicher nicht mehr, sonst würde das ja jeder machen ;)
  • Ich bin zB so eine, ich hab keinen Eisprung solang ich auch nur die Hälfte stille. Mein erster Eisprung war nach 14 Monaten.
    Das Prolaktin das beim Stillen produziert wird hemmt den Eisprung - wie lang und in welchem Ausmaß gestillt werden muss ist aber so extrem individuell.
  • mamimamamima

    1,367

    bearbeitet 11. 10. 2018, 21:35
    @Baux87 ich weiß, dass es keine modelle mehr gibt, aber ich tu mich mit dem denken in monaten leichter 😊

    der antrag kann ab geburt bis 1/2 jahr gestellt werden, sodass es keinen abzug gibt. die variante einkommensabh. oder pauschal kann nur einmal innerhalb von 14 tagen nach antragstellung gewechselt werden. innerhalb der pauschalen variante kann einmal vor ablauf 91 tage der ursprünglich ausgewählten anspruchsdauer die dauer geändert werden.

    Quelle:
    https://www.wko.at/service/arbeitsrecht-sozialrecht/Pauschales-Kinderbetreuungsgeld—Kinderbetreuungsgeldkon.html
  • @mamima sorry aber ich blick ned ganz durch, wenn ich jetzt das kürzeste genommen hab (z.B 12Monate) kann ich ja ned einfach 91Tage vor Ablauf des KBG sagen, hey ich will jz doch 30Monate, dann bekomm ich ja viel mehr geld als alle anderen 🙄 also hab ich wahrscheinlich nicht ganz verstanden was du mir sagen wolltest sorryyy 😅😅
  • Ich nehme an, dass wenn man die 12 Monatsvariante pauschal wählt, dass man bis 91 Tage vor Ablauf die Variante verlängern kann. Mehr bekommt man sicher nicht. Das Restguthaben wird dann vermutlich auf die gewählte Verlängerung gesplittet.
  • @Feelinara Also, unser Sohn wurde Juli 2017 geboren, haben uns für knapp zwei Jahre KBG entschieden. Geplant und schnell geklappt hat's mit der zweiten ss auch gleich. Also sind wir ca im 5 SS-monat zur gkk, hab dann das kbg auf 1 jahr verkürzt (aufpassen, 1 jahr is mindestens). Also haben wir dann den betrag der uns in den vergangenen monaten weniger gezahlt wurde in einem stück nachbekommen und dann weiter monatlich bis 1 tag vor seinem ersten geburtstsg bekommen. Meine tochter is dann Juli 2018 auf die welt gekommen, und des weitere kbg für sie läuft dann ganz normal, je nach wunsch wie lange man es beziehen möchte, weiter 😊
  • Es is jedenfalls der sicherere weg vorerst länger auszuwählen, falls es nit sofort klappt usw. Denn wenn du vorerst, sagen wir mal 1 jahr wählst und dann auf zwei jahre verlängerst wirst du nachzahlen müssen 😊
  • @mirna also verfällt mir kein Geld wenn ich's hinten nach verkürzen lasse? Danke für die Info!! 😊😊😊
  • @Feelinara weil dann eben neu berechnet wird mit dem höheren Tagessatz und du den nachbezahlt bekommst für die Tage die bisher schon vergangen sind.
  • Huhu. Ich durchblicke Momentan die zwei Modelle nicht so wirklich . Kann mir da jemand helfen das zu verstehen? 😂

    Mein Plan wäre 2 Jahre in Karenz zu gehen und dann wieder Teilzeit zu arbeiten. Mein Mann will ab der Geburt einen Monat (Papamonat) zu Hause bleiben und danach wieder ganz normal arbeiten gehen.

    Welches der zwei Modelle wäre da sinnvoll?
    Ich hätte die Möglichkeit geringfügig während der Karenz zu arbeiten. Darf ich das bei beiden Modellen? Wie viel darf ich dazu verdienen?

    Hilfe!!!!! 😂 Bitte!!! 😅
  • @Waugi777 von welchen 2 Modellen sprichst du? Meinst du einkommensabhängiges oder Konto?
  • Waugi777 schrieb: »
    Huhu. Ich durchblicke Momentan die zwei Modelle nicht so wirklich . Kann mir da jemand helfen das zu verstehen? 😂

    Mein Plan wäre 2 Jahre in Karenz zu gehen und dann wieder Teilzeit zu arbeiten. Mein Mann will ab der Geburt einen Monat (Papamonat) zu Hause bleiben und danach wieder ganz normal arbeiten gehen.

    Welches der zwei Modelle wäre da sinnvoll?
    Ich hätte die Möglichkeit geringfügig während der Karenz zu arbeiten. Darf ich das bei beiden Modellen? Wie viel darf ich dazu verdienen?

    Hilfe!!!!! 😂 Bitte!!! 😅

    Du kannst, wenn es sich lohnt das einkommensabhängige bis zum 1. Geb vom Kind nehmen und dir fürs zweite Karenzjahr davon immer was auf die Seite legen.
    Oder du wählst ZB 731 Tage und bekommst das Geld dann bis deine Karenz nach 2 Jahren zu Ende ist. Die Beträge variieren halt. Ob dein Partner den Familienzeitbonus beantragt oder nicht ist davon unabhängig.
  • Hallo. Wenn ich dann das einkommensabhängigen nehme bin ich dann das zweite Jahr sozusagen arbeitslos oder? 🤔
  • Nein. Karenz machst du dir mit dem Arbeitgeber aus. In deinem Fall scheinbar 2 Jahre. Einkommensabhängiges kinderbetreuungsgeld bekommst du 1 Jahr. Im zweiten Jahr müsst die bei deinem Partner mitversichern und im ersten jahr solltest Dir monatlich die Hälfte weglegen, sonst hast im zweiten Jahr kein Geld. Oder du gehst nach einem Jahr wieder arbeiten.
  • @Waugi777 nein du bist weiter in Karenz bei deiner Firma. Aber nicht krankenversichert, da musst du dich beim Mann mitversichern.
    Wenn du kündigst kannst du dich schon beim AMS melden aber musst dann auch Betreuung nachweisen. Manche machen auch Bildungskarenz im 2. Jahr (muss direkt anschließen ans eaKBG, kein Tag Pause erlaubt)
  • Aha. Aber ist dann das Konto grundsätzlich nicht sinnvoller wenn man sowieso vor hat 2 Jahre daheim zu bleiben?

    Darf ich bei beidem geringfügig dazu verdienen? (420€ oder so waren das)
  • Da einkommensabhänginge wird von deinem Gehalt berechnet. Da kommt in den meisten Fällen mehr raus als das Konto. Du solltest dir das ausrechnen und evtl einen Termin bei der gkk oder ak ausmachen und dich genauer erkundigen.
  • Mit geringfügig dazu verdienen kann ich dir nicht weiter helfen.
  • @Waugi777 falls du mehr als ca. 1300 netto verdienst kommst du mit dem eaKBG und die Hälfte wegsparen normalerweise besser weg. Mit dem neuen Konto weiß ich es nicht genau, evtl schon bei 1200 netto, vielleicht hat es jemand genau ausgerechnet.
    Vorausgesetzt du hast einen Partner wo du dich im 2. Jahr mitversichern kannst.
    Und falls du vor hast im 2. Jahr wieder schwanger zu werden dann ist evtl das Konto besser weil du dann Anspruch auf Wochengeld hast.
  • @Waugi777 beim einkommensabhängigen Modell darfst du pro Jahr 6.800€ dazuverdienen. Daraus ergibt sich ein monatlicher Richtwert von EUR 446,81 (das entspricht der Geringfügigkeitsgrenze)

    Beim KBG-Konto ist die Zuverdienstgrenze wesentlich höher. Kommt unter anderem auf das Einkommen im Vorjahr drauf an.

    Es gibt sehr gute Rechner vom Bundesministerium, wo du dir alle Varianten durchrechnen kannst, auch die Zuverdienstgrenzen:
    https://www.frauen-familien-jugend.bka.gv.at/dam/bmfj/KBG-Rechner/index.html#indivZvg
  • Geringfügig dazuverdienen kannst du bei allen Modellen. Bei den pauschalen auch mehr.
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