Vaterkarenz Kind 1 Jahr alt

fraudachsfraudachs

14,852

bearbeitet 29. 11. 2019, 11:42 in Karenz & Rechtliches
Hallo,

kennt sich da jemand vielleicht aus ob das geht oder wohin ich gehen muss um mich zu informieren?

Ich kenne den Papamonat gleich nach der Geburt aber wie schaut es aus wenn das Kind schon 1 Jahr alt ist? Außerdem bin ich nicht in Karenz weil ich keinen Arbeitgeber vor der Schwangerschaft hatte. Würde gerne einen Monat mit meinem Mann gemeinsam zu Hause sein. Meint ihr das würde gehen?

#eakbg

Danke
getaggt:

Kommentare

  • KaffeelöffelKaffeelöffel

    10,267

    bearbeitet 7. 07. 2019, 10:06
    Also dein Mann will in Karenz gehen und du gehst arbeiten bzw. suchst dir einen Job?
    Oder geht es nur um 1 Monat, die je gemeinsam daheim sein wollt und dann geht dein Mann wieder arbeiten?

    Papamonat und Karenz sind zwei verschiedene Sachen. Glaub nicht, dass du das Papamonat 1 Jahr nach der Geburt noch in Anspruch nehmen kannst 🤔
  • KaffeelöffelKaffeelöffel

    10,267

    bearbeitet 7. 07. 2019, 10:06
    Edit:

    Antrag
    Der FZB muss beantragt werden. Die Beantragung ist frühestens ab dem Tag der Geburt des Kindes möglich und muss spätestens binnen 91 Tagen ab dem Tag der Geburt erfolgen.
    Quelle: help.gv.at

    Papamonat fällt für euch also schonmal flach.
  • Also ich dachte ich melde mich arbeitssuchend beim ams und er geht karenz und dann wieder arbeiten.
  • @fraudachs es gibt einen "Mindestzeitraum" den ein Elterteil in Karenz sein muss. 1 Monat ist, soweit ich mich erinnern kann, also zu wenig.

    Welche KBG-variante habt ihr denn gewählt?
    Vermutlich nicht das eaKBG wenn du arbeitslos bist?!
  • Wenn dein Mann angestellt ist kann er in Karenz gehen. Karenz dauert allerdings Minimum zwei Monate.
    Du kannst ja einfach so zu Hause sein. Wenn du eh keine Arbeit hast.
    Wenn dein Mann nur einen Monat zu Hause bleiben will kann er unbezahlten Urlaub mit seinem Arbeitgeber vereinbaren.

    Kinderbetreuungsgeld is unabhängig von der Karenz. Das könnt ihr Regeln wie ihr wollt.
  • Die normale KGB mit maximal Zeit.
    Unbezahlter Urlaub 2 Monate können wir uns glaube ich nicht leisten. Bzw müssten wir durchrechnen. Haben auch keinen Kredit. Wenn er karenz gehen würde wird dann KGB von seinem Gehalt berechnet?
  • @fraudachs also laut Arbeiterkammer-Seite muss ein Elternteil mindestens 2 Monate in Karenz sein und ihr dürft 1 Monat überschneiden.
    Ob das möglich ist, dass du dich in der Zeit beim AMS meldest weiß ich leider nicht aber dein Mann müsste mindestens 2 Monate am Stück in Karenz gehen (falls es überhaupt geht).

    Vielleicht weiß noch ein anderer User mehr dazu..
  • Papamonat geht nicht mehr so spät. Der Papa kann schon in Karenz gehen. Um KBG zu beziehen müssen es mind. 2 Monate sein beim eaKBG. Beim Konto kenne ich mich nicht so aus. Du kannst dich für seine Karenz arbeitssuchend melden weil eigentlich bekommt man nur Karenz vom AG wenn der andere nicht sowieso daheim ist (bis auf ein Überschneidungsmonat). 3 Monate vorher muss er ansuchen

    Aber lasst euch besser bei der AK beraten. Sind viele Dinge offen, wie wielange du KBG beantragt hast, wer versichert sich wann beim anderen mit usw.
  • Die Frage ist stimmt die Firma 2 Monaten zu 😏
  • Ok also zur AK. 3 Monate früher ok dann macht es sowieso keinen Sinn. Weil ab September geht sie Kita und ich wollte das noch davor machen dass wir den August gemeinsam haben.
  • @fraudachs Nein, er bekommt dann die selbe Höhe KBG wie du. Er kann die Variante nicht wechseln!
    Wenn du dann eben nur Arbeitslosengeld bekommst (falls überhaupt) könnte es finanziell eng werden!
  • Ahso ja das ist dann wenig weil ich bekomme nur Notstand, mein Arbeitslosengeld ist schon aus.
  • @fraudachs dann könnte er sich maximal 1 Monat unbezahlten Urlaub nehmen. Aber wenn ihr im August daheim sein wollt Seits eh a bissl spät dran...
  • Nochmal, Karenz und Kinderbetreuungsgeld sind unabhängig voneinander.

    Zum Thema Geld: Welches Kinderbetreuungsgeld hast du? Pauschal?

    Zum Thema Zuhausebleiben: Dein Mann kann zwei Monate in Karenz gehen oder einen Monat unbezahlten Urlaub vereinbaren. Das is eine rechtliche Formulierung mit verschiedenen Rechtsansprüchen. Bei Karenz hat er einen Rechtsanspruch drauf und Kündigungsschutz.
    Karenz überschneiden is für euch nicht relevant weil du ja nicht in Karenz bist. Unbezahlter Urlaub muss der Arbeitgeber zustimmen.

  • @fraudachs eigentlich muss die Firma zustimmen wenn er die Fristen einhält und du arbeitest/arbeitssuchend bist in der Zeit.
    Er würde aber kein einkommensabhängiges KBG bekommen.
    Die Frage ist auch ob du deinen Antrag jetzt noch ändern könntest so dass er KBG bezieht dazwischen. Oder er geht in Karenz und KBG läuft weiter auf dich. Wahrscheinlich bleibst du trotz ALG unter der Zuverdienstgrenze. Aber am besten die AK fragen dass sie euch das alles ausrechnen.
  • Ich bilde mir ein, das man Karenz mindestens 3 Monate vor Antritt melden muss? Rechtsanspruch besteht das stimmt aber da müssen trotzdem Fristen eingehalten werden, oder?
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