Freistellung Schwangerschaft nach Konisation

kati25kati25

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bearbeitet 9. 06. 2019, 12:41 in Schwangerschaft
Hallo Hallo ihr lieben, ich bin neu hier, habe schon ein Kind und bin nun in der 10. SSW :)
Musste im Vorjahr eine Konisation machen lassen und hier wurde mir ein Stückchen vom Gebärmutterhals entfernt, danach bin ich nach ca. 5 Monaten schwanger geworden.
Meinen nächten Frauenarzt Termin habe ich Ende Juli, nun meine Frage bzw. Freistellung... wie läuft das ab? Mein Arzt meinte, beim nächsten Termin sehen wir dann, ob ich aufgrund Konisation freigestellt werde...
Danke für eure Antworten.

Kommentare

  • Hallo
    Ich hatte vor ein paar Jahren auch eine Konisation. Ich wurde deswegen aber nicht freigestellt, weil's absolut keine Probleme gemacht hat. Wahrscheinlich wird dann kontrolliert wie lang dein Gebärmutterhals ist
  • Rein rechtlich gesehen hättest du schon ein Anrecht auf Freistellung weil Zustand nach Konisation ein Listengrund ist. Ich habe dir mal den Link kopiert wo die Gründe aufgeführt sind: https://www.wko.at/service/arbeitsrecht-sozialrecht/Beschaeftigungsverbot.html

    Die meisten Gynäkologen machen nicht von selbst den Vorschlag wenn man beschwerdefrei ist und keine Cervixverkürzung bzw Frühgeburtentendenz besteht (weil es dann eigentlich nicht notwendig wäre). Aber rechtlich gesehen wäre es trotzdem möglich. Wenn du das in Anspruch nehmen willst, ist das kein Problem. Ab der 15. SSW kann dein FA dich freistellen.
  • Ich hatte meine Konisation mit 18.
    Mit 36, beim ersten Kind schon und mit 39 bei den Zwillingen bekam ich von Arzt eine Art Antrag/Befund und wurde zum Amtsarzt geschickt.
    Der sagte guten Tag, aja Konisation ist ein listengrund, sie sind freigestellt. Stempel, auf Wiedersehen.

    Also ging rasch, ich bin nicht sicher ob es ausschlaggebend ist wieviel weggeschnitten wurde.
    Bei mir ist glaub ich einiges , trichterförmig weggekommen.

    Wenn du keinen stehenden Beruf hast ist der vorzeitige Mutterschutz bei Konisation nicht zwingend nötig. Aber schonen Natürlich von Vorteil
  • Ich hatte letztes Jahr im Jänner eine Konisation. Bin dann gleich mal Schwanger geworden. Ich wurde nicht freigestellt. Habe das bei 3 Gynäkologen und bei der TGGK angefragt nicht durch gegangen da ich beschwerdefrei war. Hatte dann eine Cervixverkürzung und wurde krank geschrieben.
  • Danke für die Antworten... Bin nur am überlegen, der Arzt hat gesagt "wir schauen dann wie es mit dem Gebärmutterhals aussieht...", bei mir wurde bei der Koni nur ein bisschen was entfernt, da ha noch Kinderwunsch besteht... Möchte aber schon gerne früher zuhause bleiben, da ja eh alles so anstrengend ist und ich bei der 1. SS so viel Wasser in den Füßen hatte und jetzt denke, das ich wieder betroffen bin... Arzt Termin habe ich dann in der 18. Ssw... Gibt es irgendwelche Argumente, um sicher eine Freistellung zu erhalten???
  • @kati25 wie gesagt bei mir kams vom Arzt und war null Problem.

    Hatte aber tatsächlich eine zervixibsuffienz. Gastro war wohl doch zu viel rennerei.

    Ich würde den Arzt nur direkt darauf Hinweisen das die Konisation ja ein listengrund ist.
    Sag einfach du machst dir Sorgen das es zu einer Zervix Verkürzung oder insiffienz kommt . Mit bereits einem Kind daheim kannst du dir kein Frühchen oder Krankenhausaufenthalte erlauben. (Wenn es sich vermeiden lässt)

    Wasser in den Beinen oder nur weil du willst klingt nicht so zielführend 😉😅
    War bei mir übrigens nur in der ersten ss so. Bei den Zwillingen hatte ich damit gar kein Problem.
  • Ich würde auch eher nicht erwähnen, dass eine Ss anstrengend ist und Wasser ist nun wirklich auch kein Grund..

    Bleib beim Argument Listengrund und dass du große Angst vor Komplikationen deswegen hast.

    Ich glaube jegliches anderes Argument ist für die Katz und begründet höchstens einen Krankenstand ;)
  • Listengrund ist es nur bei Problemen. Da die Konisation heut zu Tage anders gemacht wird als früher ist es seltener ein Problem. Versuchen kannst es sicherlich 👍🏼 aber wie oben schon erwähnt sage die anderen Sachen nicht dazu.
  • Danke für die Infos ;)

    Ja ich denke auch, daß ich drauf ansprechen werde da es eben ein Listengrund ist und ich mir Sorgen mache bzgl. Komplikationen... das war ja eh mein Gedanke nach der OP, da eine Koni auch ein Frühgeburtrisiko ist..
  • @kati25 Anscheinend kommt das auf den Arzt an.

    Ich hatte auch eine Konisation und meine Frauenärztin hat mir bereits bei der 1. Untersuchung (6.SSW) gesagt, dass sie mich freistellt sobald möglich (16.SSW). Auch wenn bis dahin der Gebärmutterhals noch lang genug ist. Ich hab das Thema gar nicht angeschnitten.

    Ich wurde dann auch wirklich freigestellt und bin viel gelegen. Probleme mit dem Gebärmutterhals hatte ich während der Schwangerschaft zum Glück keine. Einmal war er bei 2,5 cm - da hab ich mich wieder mehr geschont.

    Ob es anders gewesen wäre, wenn ich arbeiten gegangen wäre, weiß ich nicht. Aber nicht nur etwas schweres heben, sondern auch Stress kann sich scheinbar auf die Länge auswirken.

    Umsonst ist es ja kein Listengrund denk ich mir.
  • Mich würde interessieren ob ihr nach der Koni spontan entbunden habt oder ob das nicht mehr funktionierte?

    Bzw. Wie lang war die Zeit zwischen koni und Geburt 🤔🤔🤔
  • 2 x spontan entbunden - kein Problem (also die 1. Geburt war mit Saugglocke... aber damit hatte es nichts zu tun)
  • @planin ich hatte 2 ks, aber aus anderen Gründen.

    Bei einer spontanen Geburt verstreicht ja der Gebärmutterhals , erst dann öffnet sich der Muttermund.
    Also ich denke es macht null Unterschied ob's vorher eine Konisation gab. Mit koni ist halt weniger da...aber die Abfolge ist die gleiche.

    Nach einer Konisation darf man ja keinen GV haben, ich denke also wenn das wieder schmerzfrei klappt passiert auch bei einer Entbindung 9 Monate später nichts. Das ist aber nur meine persönliche Idee 😊bin kein Arzt oder Krankenschwester
  • Mir wurde gesagt dass es vom Befund abhängt,also es stimmt schon das es ein listengrund ist und nur deshalb überhaupt möglich aber es ist nicht automatisch so dass man freigestellt wird,wurde mir so gesagt,die sind jetzt generell so streng geworden also ich würde da mit der Frauenärztin sprechen und auf jeden Fall mal versuchen,ist bestimmt auch Glückssache und vl klappt es ja wie bei @Nasty ohne viel fragerei
  • Muss vielleicht dazu sagen das es 2014 war.
    Da war die Liste glaub ich noch nicht in der Form da....
  • @Nasty mich beschäftigt das Thema sehr, denn meine 2. Geburt wurde WEGEN der koni und die entstandenen vernarbungen ein Kaiserschnitt, ich für mich bin immer noch der festen Überzeugung wenn man länger gewartet hätte wäre mein mumu aufgegangen aber die Ärztin hat Druck gemacht und somit wurde es ein Kaiserschnitt
  • @plainin das tut mir leid, vielleicht ist es tatsächlich von vernarbungen abhängig, aber nicht grundsätzlich durch die Konisation.

    Mein erster ks war aufgrund der Wirbelsäulen Fehlbildung meiner Tochter, ich durfte es gar nicht natürlich probieren.
    Bei den Zwillingen wurde mir zum ks geraten.
    plainin
  • @plainin ich habe Jänner 2018 die Koni gehabt und Ende November 2018 spontan entbunden.
    plainin
  • Nach einer koni muss nicht automatisch ein ks gemacht werden,mir wurde sogar empfohlen natürlich zu entbinden,deshalb wars auch kein freistelljngsgrund,aber whsl gehen da die Meinungen wie immer auseinander
    Ich war bei 4 verschiedenen Ärzten und jeder hatte eine andere Meinung/Empfehlung :/
  • Ich hatte auch eine Konisation 2012 und wurde bei beiden Schwangerschaften ab der 20. SSW in Frühkarenz geschickt!
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