Karenzmeldung

ich bin mir noch immer nicht ganz sicher, wie das ist mit der Karenzmeldung obwohl ich schon ein Gespräch mit meiner HR hatte.
vielleicht könnt ihr weiterhelfen. Mein MuSchu beginnt am 13.9., ET 13.11.

Also ich muss ja meinem Arbeitgeber schriftlich melden von wann bis wann ich Karenz gehe. Karenz geht ja bis zum maximal 2.Geb des Kindes. Angenommen mein Baby kommt am 13.11. per normale Geburt zur Welt. Dann bin ich im Mutterschutz wo ich Wochengeld beziehe von 13.9.2019 - 13.01.20120. Karenz beginnt ja nach dem Mutterschutz. Heißt das dann, dass ich bei der Meldung für den AG angeben werde, dass ich von 14.01. 2020 - 12.11.2021 in Karenz bin ? Da ich ja vor dem Mutterschutz beginnend am 13.9. noch nicht weiß, wann und wie das Baby auf die Welt kommt, habe ich gelesen, dass man die Karenzmeldung auch nach der Geburt (spätestens am letzten Tag der Schutzfrist) melden muss. Karenz werde nur ich gehen.

Famielienzeitbonus 'Papamonat'

Hier habe ich gelesen, dass dies per Formular bei der Krankenkasse beantragt werden muss,
Dieser Antrag kann aber frühestens am Tag der Geburt erfolgen. Laut meiner Firma haben sich nichts dagegen wenn Väter
sich diese Auszeit nehmen. meine Fragen dazu, muss mein Mann das auch schriftlich melden ?
wie gesagt, wie macht man das wenn man den Tag der Geburt ja im vorhinein nicht weiß ? so angenommen das Baby kommt am 13.11. und mein Mann möchte dann 31 Tage Familienzeitbonus nehmen. dann möchte er ja gleich zuhause bleiben von 13.11. - 14.12.
aber wie funktioniert den das wenn er erst am 13.11. den Antrag stellt. oder sind das quasi zwei verschiedene Dinge?
Er meldet es seinem AG vorab, dass er gehen möchte. AG ist einverstanden damit. sobald das Baby da ist meldet er den Zeitraum.
das zweite wäre dann, der Antrag ab der Geburt. diese 700€ werden schätze ich im Nachhinein ausbezahlt. heißt das dann, dass er im Dez 700 € bekommt und keinen Lohn ?

Ich blick mich da gar nicht durch und finde alles sehr kompliziert wie was wann gemacht werden muss :/

Kommentare

  • PS: mein Mann und ich sind in der gleichen Firma tätig.
  • Bei ein paar Dingen kann ich vielleicht helfen. Mutterschutz sind bei normaler Geburt 8 Wochen vor und nach der Geburt (nicht 2 Monate, wie du schreibst, sind ein paar Tage weniger). Karenzmeldung macht man nach der Geburt, da sich z.b. Nach einem Kaiserschnitt die Mutterschutz um weitere 4 Wochen verlängert. Nach der Geburt weißt du dann auch schon, wann Dein Mutterschutz aus ist und die Karenz beginnt dann anschließend bis zum Tag vor dem 2. Geburtstag deines Kindes (wenn du 2 Jahre wählst). Papamonat im Vorhinein mit der Firma abklären und dann den Zeitraum fix angeben, sobald das Kind auf der Welt ist. Aufpassen: damit man Anrecht auf die 700€ hat, muss der Zeitraum so gewählt sein, dass du und Kind in der Zeit nicht woanders (also im Spital) betreut seid! Also am besten erst ab dem Tag, wo ihr als Familie zuhause seid. (Davor gibt’s eh je nach KV Sonderurlaub, bzw. erledigt man noch letzte Dinge und übergibt die Arbeit den Kollegen). Wie das genau mit dem Lohn aussieht weiß ich leider nicht... ich hoffe, das hilft ein bisschen.
  • frag am besten in der firma nach. ich habe nach der geburt die karenzlänge mit meinem arbeitgeber ausgemacht.

    du kannst auch länger in karenz gehen, auch in absprache mit dem arbeitgeber. der kündigungsschutz ist der, der nur bis zum 2. lebensjahr gilt.
  • und den papamonat tritt dein mann am besten erst an dem tag an, wo ihr wieder zu hause seid. wenn er ihn antritt solang du und das kind noch im krankenhaus seid, fallt ihr um die 700 euro, weil kein gemeinsamer haushalt besteht solang das kind im krankenhaus ist
  • Hallo,

    Danke schon mal für diese Antworten. das bringt bisschen Licht ins Dunkle :)
    aha da ich nicht mehr zu meinem AG zurückkehren möchte, ist mir der Kündigungsschutz egal. da ich im Februar 2019 schon gekündigt worden bin, jedoch ich schwanger war und die Kündigung somit aufgeboben wurde.

    also Kinderbetreuungsgeld wenn ich alleine beziehe und nicht das einkommensabhängige wähle, bekomm ich ja max. 851 tage.
    Das heißt wenn ich möchte, dass ich in der Karenz immer Geld bekomme, kann ich zB diese 851 Tage KBG nehmen und gleichzeitig diese Zeit 2Jahre und 3,9 Monate in Karenz sein.

    Vielen Dank mit dem Tipp nach dem Spital bezügl. des gemeinsamen Haushaltes das Papamonat zu beantragen. das hätt ich voll vergessen.
  • @Sternchen0212 Karenz ist die Zeit die du mit deinem AG vereinbarst. Da hast du nur Anspruch auf 2 Jahre. Der AG kann nur freiwillig was längerem zustimmen. Du kannst aber kündigen/Mutterschaftsaustritt machen wenn du fix nicht mehr hin willst und das lange KBG beziehen.
  • @Sternchen0212 würde wegen dem Beginn des Muschu nochmal nachfragen, habe ET am 11.11. und meiner beginnt erst am 16.09.!
    Papamonat; Antragstellung geht erst ab dem Tag der Geburt. Und ja im Nachhinein die 700€ und kein Lohn. Mein Mann geht die erste Woche wo ich daheim bin immer Pflegeurlaub... Und will er schon den Papamonat nehmen wenn du noch im Krankenhaus bist?
  • @wusal86
    ah musste jetzt nochmal auf der offiziellen Bestätigung nachsehen. ET 13.11.; MuSchu 18.9.
    wusal86
  • Papamonat geht erst sobald Frau aus dem Krankenhaus zu Hause ist - man muss die Entlassungsbestätigung vom Spital beilegen. Papamonat ist für die Zeit gemeinsam zu Hause - wenn Mutter im Spital ist, ist sie nicht zu Hause :D
  • Hab gelesen dass es einen OGH Spruch gibt dass die Zeit im Spital auch gelten muss wenn der Papa mind. 4h pro Tag dort verbracht hat. Es ist anscheinend für gemeinsame Zeit und nicht für gemeinsame Zeit zu Hause definiert. Also kann sein dass die Regelung bald fällt.
  • Ich hab jetzt von einigen, die in die "Falle" Papamonat getappt sind, schon mitbekommen dass der gemeinsame Haushalt melderechtlich gesehen wird, sprich ab dem Tag wo das Kind gemeldet ist (=in der Praxis der Tag der Geburtsurkundenausstellung).

    Da würd ich bei der GKK mal nachfragen
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