Auslandsoesterreicher - Schwangere Frau aus Drittland

Hallo liebes Forum,
habe diese Seite über die Karenz.at Seitegefunden.

Ich lebe mit meiner thailändischen Frau seit einigen Jahren in London, wir wollen aber, da meine Frau schwanger ist, nach Österreich ziehen. Da das ein Spezialfall ist, ist es sehr muessig die richtigen Seiten und Formulare mit Voraussetzungen zu finden die aber so wichtig für unsere finanzielle Planung sind.

1) Viele Freunde haben mir gesagt dass eine 6 monatige Anstellung große Vorteile bringt.
2) Werden als EU Bürger (väterlicher seits) Mutter-Kind-Pass aus England anerkannt für die Erfüllung der Voraussetzung für Kinderbetreuungsgeld?

Die Beihilfen die ich grundsätzlich gefunden habe sind Kinderbeihilfe, Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld. Koennen diese auch von der Mutter aus einem Drittstaat bezogen werden

Ganz liebe Grüsse und danke für die Hilfe
Nico

Kommentare

  • Hallo Nico das Bundesministerium für Familien kann dir da sicher weiterhelfen:

    https://www.frauen-familien-jugend.bka.gv.at/
    Mooreel
  • Da wird dir nicht leicht einer helfen können, würde an deiner Stelle, dort in dem Bundesland wo ihr hin wollt, bei der Behörde anrufen und dich dort erkundigen
    Mooreel
  • Hatten wir das nicht vor kurzem schon mit England/Österreich/Drittstaaten-Lg?
  • @Mooreel mit der 6 monatigen Anstellung deiner Frau hätte sie Anrecht auf Wochengeld und dann einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld. Da seid ihr aber wahrscheinlich schon spät dran weil das ja vor Beginn Mutterschutz (8 Wochen vor dem Geburtstermin) gerechnet wird.

    Würde sie denn ohne Probleme einen Aufenthaltstitel bekommen? Der wäre nämlich Voraussetzung für Kinderbetreuungsgeld. In Österreich ist der Familienzuzug aus Drittstaaten gar nicht so leicht (Du musst genug verdienen, ausreichend große Wohnung nachweisen und sie muss Deutsch können soweit ich weiß? Gibt aber ein eigenes Forum für Ausländer, da kennt sich sicher jemand aus).

    Kinderbeihilfe gibt es übrigens keine, das sagt man umgangssprachlich zur Familienbeihilfe. Wenn du hier arbeitest und genug verdienst kannst du noch den neuen Familienbonus beantragen (Steuererleichterung von 125 Euro im Monat).

    Wegen den Muki Untersuchungen würd ich mich an die zuständige GKK wenden und mir das auch schriftlich geben lassen.
    Mooreel
  • @delphia680 ja so ähnlich. da war das kind aber auf der welt und da ging es "nur" um die österreichische staatsbürgerschaft. die wollten nicht nach österreich
  • Vielen Dank @itchify
    Zum Glück sollte die Einreise als Familienangehörige von einem Österreicher/EU Bürger einfach sein (so wurde ich zumindest informiert).

    Vielen Dank für den Tipp mit der GKK, ich werde mich an sie wenden.

    Liebe Grüsse
    Nico
  • Ah ok @ConnyRu Hatte es nimmer ganz im Kopf- dachte nur ggf findet er da auch die ein oder andere Info
    Mooreel
  • @Mooreel also wie gesagt für den Aufenthaltstitel Familienangehörige gibt es schon einige Auflagen, siehe:
    https://ehe-ohne-grenzen.at/aufenthaltstitel-familienangehoeriger/
    Vielleicht kommt bei euch ja ein anderer in Frage, aber beim KBG sind auch nur gewisse Aufenthaltstitel erlaubt.
    Mooreel
  • itchify schrieb: »
    @Mooreel also wie gesagt für den Aufenthaltstitel Familienangehörige gibt es schon einige Auflagen, siehe:
    https://ehe-ohne-grenzen.at/aufenthaltstitel-familienangehoeriger/
    Vielleicht kommt bei euch ja ein anderer in Frage, aber beim KBG sind auch nur gewisse Aufenthaltstitel erlaubt.

    Vielen Dank,
    ja es gibt widersprueche. Auf der Seite von oesterreich.gv.at
    https://www.oesterreich.gv.at/themen/leben_in_oesterreich/aufenthalt/1/Seite.120830.html
    gibt es zum Beispiel keine Deutsch A1 Voraussetzung.

    Vielen Dank für den Link, bin für jede Kontaktmöglichkeit wie auf dieser Seite sehr dankbar.

    Liebe Gruesse
    Nico
  • LisaLisaLisaLisa

    2,198

    bearbeitet 8. 05. 2019, 21:24
    @Mooreel mein mann ist südafrikaner und musste für den aufenthaltstitel familienangehöriger deutschkenninisse nachweisen (a1 hat gereicht). Am besten bei der botschaft bzw direkt vei der BH/magistrat in AT informieren. Wir hatten zb vorab telefonisch und per mail kontakt mit dem sachbearbeiter auf der BH der den antrag von meinem mann bearbeitet hat.
    Bezüglich muki-untersuchungen die im ausland durchgeführt werden: sie müssen dem österreichischen muki pass bestimmungen entsprechen (in welchem zeitfenster, was genau untersucht wird usw) um anerkannt zu werden.

    Ich wünsche euch viel geduld und nerven mit dem bürokratiedschungel!
    Mooreel
  • LisaLisa schrieb: »
    @Mooreel mein mann ist südafrikaner und musste für den aufenthaltstitel familienangehöriger deutschkenninisse nachweisen (a1 hat gereicht). Am besten bei der botschaft bzw direkt vei der BH/magistrat in AT informieren. Wir hatten zb vorab telefonisch und per mail kontakt mit dem sachbearbeiter auf der BH der den antrag von meinem mann bearbeitet hat.
    Bezüglich muki-untersuchungen die im ausland durchgeführt werden: sie müssen dem österreichischen muki pass bestimmungen entsprechen (in welchem zeitfenster, was genau untersucht wird usw) um anerkannt zu werden.

    Ich wünsche euch viel geduld und nerven mit dem bürokratiedschungel!

    Danke fuer deinen Erfahrungsbericht. Es freut mich dass ihr es durch den Dschungel geschafft habt! :- )
    Es ist wirklich seltsam, auf den websites wird im Fall von Drittstaat-Familienangehoerigen kein A1 verlangt, zumindest wird es nicht ausgewiesen.
    https://egov.stmk.gv.at/lavi/vb/beschreibung.do?gkz=60000&vkz=B&lkz=ZP-AH-DR-DK&language=de&style=stmk&help=N&header=J


    Aber vielen Dank, ich werd deinem Rat folgen und direkt die BH kontaktieren

    Liebe Gruesse
    Nico
  • @Mooreel Ich glaube es wird auch nicht so einfach sich die Untersuchungen aus England für den MuKi Pass anrechnen zu lassen.
    Zur Sicherheit würde ich mich genau informieren welche Untersuchungen im MuKi Pass Pflicht sind für den Bezug von kinderbetreuungsgeld und Wochengeld, als ich schwanger war und in England gelebt habe, waren die Untersuchungen dort um einiges knapper und weniger als bei uns. Auch dieser grüne Papier Bogen, den man dort bekommt, ist ganz ganz anders aufgebaut als der MuKi Pass (zumindest bei NHS, privat ist es hoffentlich besser). Und dann in England fehlende Untersuchungen zum richtigen Zeitpunkt machen, um sie übertragen zu können...

    Falls es möglich ist für euch, wird es auf jeden Fall nicht einfach sein. Also ohne Einkommen für 6 Monate in österreich vor Bezug von kinderbetreuungsgeld und Familien Beihilfe - egal, ob Drittstaat oder EU Ausland - wird auf jeden Fall eine bürokratische Meister Leistung erfordern, wenn es überhaupt möglich ist.

    Ich würde da gar nicht unbedingt zu irgendwelchen Ämtern, bevor ihr nicht direkt zur GKK oder SVA geht (als neue selbständige kann sie sich wahrscheinlich noch schnell anmelden, dann sind es womöglich noch 6 Monate bis Bezug)..... Aber ohne Aufenthaltstitel geht das wohl auch nicht :|
    Die Krankenkassen sind ja die, die das Geld auszahlen und sollten deshalb auch am besten Auskunft geben können (sollten.....)
    Mooreel
  • UllaUlla schrieb: »
    @Mooreel Ich glaube es wird auch nicht so einfach sich die Untersuchungen aus England für den MuKi Pass anrechnen zu lassen.
    Zur Sicherheit würde ich mich genau informieren welche Untersuchungen im MuKi Pass Pflicht sind für den Bezug von kinderbetreuungsgeld und Wochengeld, als ich schwanger war und in England gelebt habe, waren die Untersuchungen dort um einiges knapper und weniger als bei uns. Auch dieser grüne Papier Bogen, den man dort bekommt, ist ganz ganz anders aufgebaut als der MuKi Pass (zumindest bei NHS, privat ist es hoffentlich besser). Und dann in England fehlende Untersuchungen zum richtigen Zeitpunkt machen, um sie übertragen zu können...

    Vielen Dank, ich werde zum Glück einen guten Job haben aber natürlich wäre eine gewisse Sicherheit sehr hilfreich.

    Ich hoffe eher dass wir in England Aerzte finden die den oesterreichischen Standards entsprechend untersuchen und nicht Unsummen verlangen dafür...

    Lieben Dank für deine Infos
    Nico
  • @Mooreel Kein Problem., wünsche euch alles gute! Wird schon irgendwie hinhauen!
    Mooreel
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