(Rest-)Urlaubsreduktion durch Gesetzesänderung

Hallo Ladies,

Boah ich könnt grad sooooo .....
Aaalso: es gibt wohl eine Gesetzesänderung seit 1.1.18, die Unternehmen vorgibt, den Urlaub tageweise und nicht mehr (wie bei uns bis dahin) stundenweise auszugeben. Klar soweit. Aber: ich hatte vor Karenzantritt noch 16 Tage Resturlaub, den ich aus Good Will damals nicht konsumiert habe, weil wir einen Personalwechsel hatten und sonst keiner da gewesen wäre, der meine Karenzvertretung einschult.
Die AK hat mir im Zuge einer anderen Sache (Kindergeld neu, weswegen ich auch schon mal um 20.000 euro umgefallen bin) schon mal gesagt, dass man eben bei Rückkehr darauf achten muss, dass die Umrechnung dann passt. Nun, bei mir ist erst seit dieser Woche der Anspruch neu erfasst worden und, tadaaaaa, von meinen 16 Vollzeit-Urlaubstagen sind nur 10 Teilzeit-Urlaubstage drin, weil ich ja nur 3 Tage in der Woche da bin. WTF!?!?!?
Die PV meinte lapidar, das wäre halt das Gesetz. Ich meine, ich habe den Anspruch ja damals schon gehabt, habe ja auf meinen Urlaub verzichtet und jetzt soll ich darauf verzichten????

Blöderweise haben wir in meiner Abwesenheit eine Umstellung im Zeiterfassungssystem gehabt und da ich zusätzlich eine fehlgeschlagene Mail-Archivierung hatte, habe ich nicht mal mehr selbst die damaligen Stundenaufzeichnungen. Jedenfalls muss ich jetzt noch mit der Bereichsleiterin reden und sonst bleibt wohl nur der Gang zur AK. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht??? Wie gings aus?

Danke bereits im Voraus

Kommentare

  • @lama also ich hab mich 2016 bei der AK informiert und auch damals schon hieß es dass Urlaub in Wochen umgerechnet wird. Also deine 16 Tage Vollzeit sind 3 Wochen + 1 Tag. Entspricht Teilzeit 10 Tage. Ich muss aber sagen ich hab in die andere Richtung profitiert wie ich meine ETZ Stunden wieder aufgestockt hab 🙈

    Find das System auch unfair, das sollte in Stunden umgerechnet werden.
  • shibby86shibby86

    1,783

    bearbeitet 18. 04. 2019, 15:31
    Hallo...

    Ich ging 2015 in Karenz, damals wurde unserer Urlaub in Stunden geschrieben! Ich ging mit 96 h (mit einer Wochenverpflichtung von 35 h - also knapp 3 Wochen Resturlaub) in Karenz. Ich habe mich damals wohlweislich erkundigt, was mit diesen Stunden nach meiner Karenz passieren wird. War beim Betriebsrat, bei meiner Chefin und bei der Assistentin der Geschäftsführung. Schriftlich bekommt man bei uns NICHTS (hab zB auch immer noch meinen Praktikumsvertrag, obwohl mir was anderes zustehen würde...) aber es hat geheißen, die Stunden bleiben so stehen, weil das war auch die letzten 50 Jahre so. Gut dann bin ich nach 1 1/2 Jahren Karenz wieder gekommen, habe mit meiner Chefin eine Stundenverpflichtung von 15 h ausgemacht. Ich wollte eigentlich 12 h aber „ich hab ja noch so viele Urlaubsstunden“ die ich im Bedarfsfall nehmen hätte können, zum etwas flexibler zu sein. Auf jeden Fall wurde in meiner Abwesenheit der Urlaub auf Wochen umgestellt! Ich hatte jetzt immer noch die knapp 3 Wochen, aber natürlich zu einer ganz anderen Stundenverpflichtung! Hab mich dann erkundigt bzw dezent aufgeregt und als Antwort bekommen, dass ich ja nichts verloren habe, ich habe immer noch gleich viel Urlaub. Aber 1. habe ich meiner Meinung nach knapp 45 h Urlaub verloren, den ich 2. vor der Karenz ja nicht genommen habe und in dieser Zeit für den Arbeitgeber anwesend war und gearbeitet habe. 3. macht es rein finanziell einen großen Unterschied ob ich 3 Wochen a 15 h oder a 35 h Urlaub bezahlt bekomme! 4. habe ich mich ja extra vorab erkundigt!!!

    Ja auf jeden Fall bin ich dann mit meiner Leitung zur Personalabteilung gegangen (meine Chefin stand zum Glück total hinter mir, hat auch gesagt dass wir das so ausgemacht haben und hat es auch gleich wie ich verstanden). Nach mehrmonatigem Warten kam ein schlichtes
    „Nein“ per Mail! Es gab keinen Kompromiss und nicht mal ein Versuch einen Kompromiss zu finden. Ja, hat einen sehr negativen Beigeschmack hinterlassen und meine Solidarität zum Unternehmen deutlich verringert.

    Sie sind natürlich im Recht, aber von allen anderen muss man glaub ich nicht reden. Die AK meinte, dass man in meinem Fall mich zB die ersten drei Monate zu 35 h einstellen hätte können, ich aber nur 15 h gearbeitet hätte und somit meinen Rest-Urlaub schnell verringern hätte können zum Gehalt der vorigen Verpflichtung. Aber ja, das hat mit dann 11 Monate nach meinem Wiedereintritt auch nicht mehr so viel geholfen...

    Wenn’s so wär wie @itchify sagt, wärs ja eh gut bzw alles „beim Alten“, vorausgesetzt du arbeitest deine 3 Tage zu je 8 h.

    Hoffe, bei dir läuft es besser!
  • Herrje, das ist ja heftig. Bei uns wird nach wie vor in Stunden gerechnet. Ich habe meine Stunden von davor mitgenommen auch wenn ich jetzt weniger Prozent arbeite habe ich meine Stunden die auf meinem Zeitkonto einfach geschlummert haben....
  • Ja, ich denk da kann man nichts machen 😕. Das war auch bei uns in der Firma Thema. Deshalb hab ich den Urlaub vorher komplett aufgebraucht, weil es mehr wert ist und das Zeitausgleichguthaben hab ich stehen lassen. Man muss da aber auch den Arbeitgeber verstehen. Wenn ein AN von 40 h auf 10 h zb reduziert und bei 40 200 h urlaubsanspruch hatte und die bleiben ihm komplett stehen, reduziert auf 10 h und dann hat er plötzlich anstatt 5 wochen 20 wochen 🤔. letzten endes stehen dem AN 5 wochen urlaub zu und das sollte man fairerweise schon aliquot runterrechnen.
  • mamimamamima

    1,367

    bearbeitet 18. 04. 2019, 17:01
    Bei uns ging eine Kollegin in Bildungsteilzeit von 40 auf 12 h . wenn man das dann nicht anpasst, ist sie eh das halbe jahr nicht da.
  • Soweit ich weiß stehen im Gesetz immer schon Urlaubs-Wochen. Man hat 5 Wochen Urlaub, daher die Reduzierung bei Teilzeit, damit die Wochen erhalten bleiben. Also ich war 2015/16 das erste mal in Karenz und mir is das nach der Rückkehr 2016 genau so wie euch passiert.
    Stundenabrechnung von eurem Arbeitgeber war wohl eher Kulanz. Ob daraus ein Anspruch entstehen kann - das weiß ich nicht. Würd bei der arbeiterkammer mal nachfragen... oder Gewerkschaft, Betriebsrat,...

    Ps: mich hat das zwar auch geärgert aber irgendwie is es auch ok. Sonst hättet ihr ja „mehr“ Urlaubsanspruch als andere. Und umgekehrt - wenn man Teilzeit arbeitet und dann Stunden erhöht - profitiert man ja auch.
  • Andere Sicht: hab ich mir die Stunden nicht vorher schon erarbeitet?
  • Wie macht man das dann wenn man Urlaub stundenweise untertags nimmt, oder mal nur 2 Tage Urlaub wenn gesetzlich in Wochen gerechnet wird?
  • shibby86shibby86

    1,783

    bearbeitet 18. 04. 2019, 18:38
    @schnoggele Urlaub schreibe ich weiterhin in Stunden aber auf dem Jahresstundenblatt steht dann zB dass ich 3,16 Wochen Urlaub habe.

    An sich find ich es auch fair, bei mir war nur saublöd DASS ich mich eben erkundigt habe und mir quasi eine „falsche“ Mitteilung gemacht wurde. Hätte ich das gewusst, hätte ich natürlich den Urlaub vor der Karenz gebraucht. Aber bei mir war er ja sogar Teil der Abmachung - also quasi stehen lassen und dann stundenweise für zB die Eingewöhnung der Kleinen aufbrauchen. Und eben was du ansprichst find ich schon auch ein wichtiger Punkt @schnoggele : den Resturlaub habe ich ja unter der 35 Wochenstundenverpflichtung erarbeitet oder umgekehrt gesehen: nicht genommen und somit für den AG gearbeitet.
  • Hab jetzt nicht alle Kommentare durchgelesen, aber bei mir wurden die Rest-Urlaubstage aliquot umgewandelt nach der Karenz.
    Die Firma hat mir das vorher aber gesagt und ich bin dann brav Urlaub gegangen (obwohl es personaltechnisch echt eng war bei uns).
    Ich glaub, die AK sieht das anders
    Aber ich versteh die Firmen schon irgendwie. Weil wenn ich dann weniger Stunden arbeite, aber noch massig Resturlaub hab, könnte ich ja ewig Urlaub gehen.
    Allerdings muss es dann möglich sein, seinen Urlaub vor Mutterschutz-Beginn zu konsumieren oder ausbezahlt zu bekommen.
  • schnoggele schrieb: »
    Wie macht man das dann wenn man Urlaub stundenweise untertags nimmt, oder mal nur 2 Tage Urlaub wenn gesetzlich in Wochen gerechnet wird?

    Kann man Urlaub stundenweise nehmen? Soweit ich weiß, muss das immer ein ganzer Tag sein, oder?

    Ich muss aber gestehen, dass ich mich da nicht so gut auskenne. Wenn ich mal (spontan oder tageweise) frei brauche, arbeite ich an einem anderen Tag oder tausche mit einem Kollegen den Dienst. Urlaub trage ich nur wochenweise ein.
    Hat den Vorteil, dass sich so recht viel Urlaubstahe ansammeln...
  • Bei uns geht ein ganzer oder halber Tag 👍 Stundenweise gibt's bei uns nicht, da wir eh gleitzeit haben und wennst zwischendurch weg bist oder früher gehst ist es halt so 😉
  • @schnoggele sicher hast dir die Stunden erarbeitet aber im Gesetz steht halt 5 Wochen Urlaub und diese 5 Wochen behältst du. Ob das fair is...?

    Im Prinzip erwirbt man schon Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber wenn gewisse Dinge immer so gehandhabt wurden; und gerade wenn es explizit so ausgemacht wurde. Aber dann is es halt eine Beweisfrage.
  • Vielen Dank erst einmal. Bin doch einigermassen überrascht, dass es wohl doch "so klar" ist. Der hausverstand sagt mir halt einfach das Gegenteil. Ich ärger mich halt nur, dass man mich damals gebeten hatte, den ZA abzuarbeiten, denn den Urlaub könnte ich ja stehen lassen und jetzt????
    Zudem hatte ich bei meinem vorigen AG eine Mitarbeiterin, bei der es eben auch so war: sie war schon ab dem 4. SS-Monat im Frühmutterschutz und hatte deshalb keine Gelegenheit mehr, ihren jahrelang stehen gebliebenen Urlaub abzubauen. Sie kam dann mit 10 Stunden retour und war aber noch ein halbes Jahr im Resturlaub deshalb. Sprich: fürs Budget anwesend so dass ich keinen anderen MA einstellen durfte, aber eben nicht da. Mein Chef meinte dann eben, das sei halt das Gesetz und da könne man nix machen.
    Zudem hatte ich zwischen meinen Karenzen angefragt, ob man mich nicht "proforma" für die Urlaubszeit anstellen könnte. Ich hätte somit den Urlaub abbauen und zumindest aliquot für die 2. SS Wochengeld erhalten können. Wurde abgelehnt - zu teuer.
    Und dann schreiben wir in unserem Personalmarketing davon, wie sozial wir doch sind :(
  • Aso, und wegen finanziellen abstrichen: naja, hätt ich das damals gewusst, hätte ich mir halt den ZA auszahlen lassen und den Urlaub verbraucht statt umgekehrt. Wenn ich mir das in stunden umrechne, dann sind es also schon knapp 80 stunden um die ich kippe.
  • @lama ja weil du es nicht wusstest ist es halt doppelt blöd. Ich war 2,5 Monate Vollzeit vor der ETZ (während der Papakarenz) und hab den Urlaub in der Zeit abgebaut damit das eben nicht passiert.

    @schnoggele wir dürfen nur ganze Urlaubstage nehmen, ist laut unserem Betriebsrat auch gesetzlich so geregelt weil die Tage ja zur Erholung dienen sollen
  • Mir fällt grad noch was ein: wir hatten eine konzernumstrukturierung die mir eine neue chefin beschert hat und die nun zugleich mit meinem wiedereintritt gestartet hat. Deshalb konnte ich auch meine ETZ nicht "vernünftig" eintüten, weshalb mir die Firma (schriftlich!) zugestanden hat, dass ich eine zusätzliche Änderung machen darf, sobald die Neue da ist. Wenn ich nun also meine ETZ nun von 12 auf 25 Stunden ändere, meinen Urlaub abbaue und dann wieder auf 12 Stunden reduziere, kann mir ja keiner was?
  • Ja, leider. Die Lohnverrechnung hätte mir auch „empfohlen“ Urlaub stehen zu lassen und ZA zu nehmen 🤔... sehr hinterlistig.
    Ich würde deinen Vorschlag mal anbringen. Mehr als abblitzen kann man eh nicht bzw. verdeutlichen, dass es nicht ganz fair ist.
  • @lama idealerweise gehst auf Vollzeit, baust den Urlaub ab und reduzierst dann Stunden. Kündigungsschutz hast du 4 Monate vor Beginn der ETZ.
    Oder wenn du in Elternteilzeit gehen willst, dann aufs gesetzliche Maximum.
    Weitere Argumente die du bringen kannst: weil es es in der Firma immer so gehandhabt worden is dass Urlaub in Stunden abgerechnet worden is, hast du weiterhin den Anspruch darauf. Das is wirklich so. Es is halt eine Frage im Einzelfall. Aber als Argument kannst du es auf jeden Fall bringen.
    Und erwähn bitte nicht dass du keine aufzeichnungen hast von vor der Karenz. Idealerweise hättest du deine Aufzeichnungen von den Stunden und ein Gesprächsprotokoll von der Vereinbarung mit deinen Vorgesetzten.

    Ich würd mal verhandeln gehen, ihr findet sicher eine Einigung.
  • Also ich finde man verliert nur minimal Urlaub.
    Ich hatte vor der Karenz 18 Tage auf Basis 5-Tage Woche, entspricht dann net ganz 4 Wochen.
    Jetzt auf Basis 3-Tage Woche habe ich 11 Tage. Sind auch fast 4 Wochen (11/3).
    Wenn ich ja meine 18 Tage behalten hätte dann hätte ich ja 6 Wochen Urlaub (18/3). Das ginge ja nicht.

    Es würde halt dann viel ausmachen wenn du kündigen würdest und dir den Resturlaub auszahlen lassen würdest, aber wenn du deinen Urlaub konsumierst macht das net viel Unterschied. Ja Gehalt bekommst halt weniger, weil du eben weniger arbeitest.
    Aber was ich weiss wurde das schon immer so gehanthabt
  • Kann man den Resturlaub auch direkt nach dem Mutterschutz konsumieren und im Anschluss darauf in Karenz gehen?
  • @MaryJane Ja, soweit ich weiß, ist das möglich.
    Außer es hat sich da in den letzten zwei Jahren wieder was geändert...
  • @MaryJane es macht halt beim eaKBG keinen Sinn (außer der Papa geht in der Zeit) weil es sonst trotzdem nur bis zum 1. Geburtstag läuft und gleichzeitig mitm KBG geht nicht wegen der Zuverdienstgrenze. Beim Konto weiß ich jetzt nicht wie es da läuft bzw ist da ja die Zuverdienstgrenze höher.
  • @itchify das kann man so pauschal nicht sagen und müsste man sich ausrechnen, ob es sich mit der Zuverdienstgrenze ausgeht
  • @sista2002 Beim eakbg darf man nur geringfügig dazuverdienen.
    Beim Konto hat man eine individuelle Zuverdienstgrenze
  • @Michi3456 Ja, aber trotzdem muss man es sich ausrechnen. Es gibt eine Jahreszuverdienstgrenze und keine monatliche.
  • @sista2002 Ok dann ist das neu. Ich hatte damals beim eakbg (2017/2017) nur die monatliche Grenze
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