Selbst kündigen in der Schwangerschaft - Würde ich Arbeitslosengeld bekommen?

bearbeitet 13. 04. 2019, 15:44 in Schwangerschaft
Hallo, ich wollte schon vor meiner Schangerschaft kündigen. Ich bin aber ungeplant schwanger geworden und bin jetzt in der 7. SSW. Ich habe erst im Jänner angefangen zu arbeiten, aber der Job ist eine reine Katastrophe. Arbeite in einem Call Center, habe von Anfang an keine Einschulung bekommen. Immer wenn ich Hilfe brauchte, musste ich für die benötigten Informationen hin und herlaufen. Jetzt wo ich alles gelernt habe, müssen wir mit einem neuen System arbeiten. Das Blöde daran ist, dass wir zum neuen System keine Einschulung bekommen. Niemand sagt nichts, wie das neue System funktioniert, wie man im System Leistungen anlegt, etc., einfach nichts aber die Vorgesetzten erwarten eine perfekte Leistung! Wenn ich mich mit einem Fall mehr als 5 Minuten beschäftige, dann ist mein AG schon genervt und sagt, dass ich schneller arbeiten soll. Und wie bitte schön, wenn ich keine Einschulung bekommen habe? Ich hab keine Ahnung, wie das System funktioniert. Des Weiteren haben wir seit April viel mehr zu tun, da wir noch auch zusätzliche Aufgaben bekommen haben, natürlich ohne Einschulung. Die Leute rufen an, haben Fragen zu bestimmten Verträgen und ich weiß es gar nicht, was für ein Vertrag das ist, weil mir nicht gesagt wurde, dass wir neue Verträge haben (und gar nicht was alles in diesem Vertrag steht). Dann muss ich wie eine Blöde zum Vorgesetzten rennen und fragen, was im Vertrag steht, der Kunde wartet am Telefon, voll peinlich. Wir haben dem AG schon mehrmals gesagt, dass wir Einschulung brauchen aber es passiert nichts. Dann macht jeder von uns Fehler und am Ende weiß niemand, wie das richtig ist. Das ist einfach lächerlich. Wir haben so viel zu tun, dass wir nicht einmal Mittagspause machen können. Wegen diesen Problemen haben schon mehrere MA gekündigt. Ich möchte auch, weil ich einfach ohne Einschulung nicht arbeiten kann!!! Kennt sich jemand da aus? Kann ich mich normal beim AMS melden, so dass ich auch Arbeitslosengeld bekomme und hätte ich dann später Anspruch auf Wochengeld und KBG?

Kommentare

  • @Michi25 die 4 Wochen Sperrfrist hättest du schon denke ich aber falls du schon lange genug gearbeitet hast dann Anspruch auf ALG. Wochengeld ist 180% vom ALG, KBG kannst du aber nur das Konto nehmen, kein einkommensabhängiges.
  • wenn du selbst kündigst, aus welchen Gründen auch immer, hast du ne Sperre von 4(-6? früher warens 4-6) Wochen.

    in eurem Fall würd ich mich an die zb ak wenden. oder du bittest um einvernehmliche Lösung.
  • CoCoMaMaCoCoMaMa

    915

    bearbeitet 13. 04. 2019, 17:57
    Du schreibst, dass du dort seit Januar beschäftigt bist. Hast du zuvor ein anderes Beschäftigungsverhältnis gehabt?

    Die ALG Leistung steht dem/r Dienstnehmer/in erst nach einer bestimmten Zeit arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung zu. (= Anwartschaft)

    Anwartschaft:

    Grundsätzlich müssen Sie in den letzten 2 Jahren 52 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtig gearbeitet haben.
    Wenn Sie zum 2. Mal oder bereits öfter Arbeitslosengeld beantragen, reichen auch 28 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige Arbeit im letzten Jahr.
    Wenn Sie unter 25 Jahre alt sind, reichen 26 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige Arbeit im letzten Jahr – wenn Sie zum 1. Mal Arbeitslosengeld beantragen.
    (Quelle: AMS)
  • Bitte nur einvernehmlich :D
  • Nein, ich habe davor nicht gearbeitet, sondern studiert. Vor meinem Studium hab ich gearbeitet. Geht einvernehmlich auch dann, wenn im Vertrag steht, dass man die Beendigung des Dienstverhältnisses unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist aufkündigen muss? Für einvernehmliche Auflösungen gibt es doch keine Pflicht zur Einhaltung von Fristen.
  • @Michi25 also wenn du erst so kurz gearbeitet hast dann bekommst du kein ALG, man muss je nach Alter ein halbes oder ganzes Jahr schon beschäftigt gewesen sein im letzten Jahr/in den letzten 2 Jahren.
  • bearbeitet 14. 04. 2019, 10:57
    @CoCoMaMa Im Juli habe ich mein Studium absolviert und habe zw. September-November ALG bezogen, weil ich mir nach dem Studium keinen Job gefunden habe. Also wenn ich mich jetzt kündigen würde, würde ich ALG bekommen oder nicht? Kennst du dich aus? Ich war aber davor selbstversichert. Zählt das auch dazu oder nicht?
  • BerniiBernii

    24

    bearbeitet 14. 04. 2019, 11:30
    Ich hätte auch eine Frage und zwar und wie lange sollte man arbeiten, um ALG zu beziehen?
  • bearbeitet 14. 04. 2019, 11:44
    @itchify ich habe bis Juli 2018 studiert und ab und zu gearbeitet, wie ich halt neben dem Studium arbeiten konnte. Vollzeit und Teilzeit habe ich seit 2016 nicht mehr gearbeitet. Wie kann es sein, dass ich zw. September-November Arbeitslosengeld beziehen konnte? Das verstehe ich dann nicht...
  • @Michi25 hm da kenn ich mich auch zu wenig aus ob Studium das irgendwie unterbricht oder so. Gibt auch so online rechner ob man Anspruch hat. Hast du vielleicht Notstandshilfe bekommen statt ALG?
  • BerniiBernii

    24

    bearbeitet 14. 04. 2019, 12:35
    ich geh mal zum AMS nachzufragen
  • @Bernii du kannst dich auch beim AMS erkundigen ob du Anspruch hast. Die wissen das ganz genau.
  • BerniiBernii

    24

    bearbeitet 14. 04. 2019, 12:33
    Liebe @Novembernüsschen ja das werde ich machen
  • Bernii schrieb: »
    Ich hätte auch eine Frage und zwar und wie lange sollte man arbeiten, um ALG zu beziehen?

    mindestens 6 Monate durchgehend in einem Betrieb. wurde mir vor 2 Jahren so erklärt

    kann man aber online auch nachlesen :)
  • Ist am klügsten gleich dort zu fragen, denke ich. Zumindest bei mir waren sie sehr freundlich :)
  • Auskennen ist zuviel gesagt! Arbeits- u Sozialrecht waren Teile meines Studiums, das aber auch schon eine Weile her ist... Ich frische mit deiner Anfrage quasi gerade ein wenig meinen Wissensstand durch Recherche auf! Und ein bisschen persönliche Erfahrung durch fast zwei Jahrzehnte Arbeitswelt habe ich auch gesammelt! 🙈😂


    Ob du die Voraussetzungen zum Bezug des ALG erfüllst, kannst ich dir nicht sagen, aber du kannst dir die Frage selbst beantworten - schau dir die Anwartschaftsbedingungen in meinen ersten Post nochmal an und rechne genau nach.

    Ansonsten kannst du duch an dein zuständiges AMS wenden, die können dir eine Bezugsbestätigung über Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung ausstellen.

    Die Selbstversicherung beinhaltet KEINE Beiträge zur Arbeitslosenversicherung!

    Ich rate dir, auch eine Beratung bei der AK in Anspruch zu nehmen, in Wien gibt es eine eigene Beratungsabteilung für Schwangere und deren Spezialfragen in der Plösslgasse.

    Alles Gute!
  • @itchify nein, ich habe keine Notstandshilfe, sondern ganz normal ALG bekommen. Ich gehe einfach morgen nachfragen. Vielen Dank für eure Antworten
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