Vaterschaftsanerkennung im Ausland

bearbeitet 26. 02. 2019, 19:34 in Karenz & Rechtliches
Ich bin Oesterreicher und lebe in Grossbritanien. Meine Lebensgefaehrte ist Auslaenderin. Unser Sohn wurde am 01.12.2018 in London geboren. Am 14.12.18 haben wir die britische Geburtsurkunde (birth certificate) von der Gemeinde in London geholt. Ich bin in der Urkunde als Vater eingetragen.

Drei Monate spaeter (im Februar 2019) wollte ich einen Staatsbuergerschaftsnachweis fuer meinen Sohn von der oesterreichischen Botschaft beantragen.

Mir wurde gesagt, dass das nicht mehr moeglich ist. Angeblich, sollte ich eine Vaterschaftsanerkennung binnen 8 Wochen nach dem Geburt bei den oesterreichishen Behoerden abgeben. Falls ich jetzt einen Staatsbuergerschaftsnachweis fuer meinen Sohn beantragen will muss ich zuerst einen Antrag auf seine Einbuergerung stellen.

Das scheint mir ein bisschen absurd.

Zum einen, die Frist (8 Wochen) ist eigentlich eingehalten. The britische Geburtsurkunde wurde binnen 2 Wochen nach Geburt von beiden Eltern beantragt und ist in Grossbritanien rechtlich wirksam. Die sollte auch in Oesterreich rechtlich wirksam sein, oder?

Die Webseite der oesterreichischen Botschaft in London nimmt keine Stellung dazu. Allerdings die Webseiten der oesterreichischen Botschaften in anderen Laendern enthalten den Satz ("Ein im Ausland abgegebenes Vaterschaftsanerkenntnis ist gültig, wenn es den Rechtsvorschriften des jeweiligen ausländischen Staates oder den österreichischen Vorschriften entspricht."), z.B. hier: https://bmeia.gv.at/oeb-amman/service-fuer-buergerinnen/oesterreicherinnen-im-irak/staatsbuergerschaft/

Es scheint, dass die oesterreichische Botschaft in London die Ausstellung des Staatsbuergerschaftsnachweises nicht verweigern duerfte, oder?

Kommentare

  • Hast du denn noch eine Kopie des Vaterschaftsanerkenntnisses, das du vor der britischen Behörde abgeben hast?

    Sollten alle Stricke reissen... Habt ihr vor in naher Zukunft zu heiraten? Mit Eheschließung der Eltern wird das Kind auch automatisch zum Österreicher (=Legitimation § 7a Staatsbürgerschaftsgesetz)
  • @Villacherin

    Danke fuer die schnelle Antwort.

    Ich habe mehrere Kopien der Geburtsurkunde. Ich bin dort als Vater eingetragen - und die haben wir zusammen mit meiner Lebensgefaehrtin beantragt. Das ist die eigentliche "Vaterschaftsanerkennung" in Grossbritanien. In dieser Hinsicht gibt es, mMn, kein anderes offizielles Dokument.

    Irgendwann werden wir vielleicht heiraten. Aber wir brauchen einen Reisepass fuer das Baby ziemlich bald. Meine Lebensgefaehrte ist keine EU-Buergerin. Also wird es problematisch wenn sie mit unserem Sohn in der EU reist. Daher brauchen wir fuer ihn einen oesterreichischen Pass.

    Darum ist es ein bisschen aergerlich dass ihm die oesterreichische Staatsbuergerschaft verweigert wird.
  • Kommt ein Kind in Österreich in einer Lebensgemeinschaft zur Welt, unterschreibt der Vater direkt am Standesamt die Vaterschaftsanerkennung. Die wird dann direkt mit den Dokumenten wie Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis ausgegeben.
    Wie du in London zur Vaterschaftsanerkennung kommst, erfrage am besten beim Amt in London.
  • @Tati3177

    Die Sache ist - ich habe schon den britischen Rechtsweg erfuellt. Nach britischem Recht wenn keine Ehe besteht darf der Vater in die Geburtsurkunde eingetragen werden nur wenn er sich selbst als Vater erklaert. Oder wenn das gerichtlich festgestellt ist.

    Also mit dem Eintrag in die Geburtsurkunde ist nach britischem Recht die Vaterschaftsanerkennung erfuellt. Damit bin ich der Vater - und das ist rechtlich wirksam spaetestens ab 14.12.2019 (also 2 Wochen nach dem Geburt). Dann wurde die Geburtsurkunde erstellt.

    Es ist die oesterreichische Botschaft in London die das nicht akzeptiert. Sie behaupten dass noch keine Vaterschaftsanerkennung besteht. Somit bestreiten Sie die Rechtswirksamkeit der britischen Urkunde.

    Das Komische ist auch dass jede oesterreichische Botschaft in solchem Falle anscheinend anders handelt. Der Link oben ist von der Seite der oesterreichischen Botschaft im Irak. Also, die akzeptiert den irakischen Rechstweg wenn es um die Vaterschaftsanerkennung geht. Und das waehre auch richtig im Sinne des IPRG (§ 8: "Die Form einer Rechtshandlung ist nach demselben Recht zu beurteilen wie die Rechtshandlung selbst; es genügt jedoch die Einhaltung der Formvorschriften des Staates, in dem die Rechtshandlung vorgenommen wird.").

    Im Gegenteil, die Botschaft in London akzeptiert den britischen Rechtsweg (also den Rechtsweg eines anderen EU-Staates) nicht.

    Das macht keinen Sinn.
  • und wenn du nochmals zum "gemeindeamt" gehst und höfflichst fragst ob sie dir eine bestätigung über die vaterschaftsanerkennung nach britischem recht geben? sag dort, dass die österreichische botschaft ein eigenes dokument für die vaterschaftsanerkennung braucht. vielleicht sind die so nett und schreiben dir dahingegen etwas, dass du bei der botschaft vorlegen kannst.
  • ConnyRu schrieb: »
    und wenn du nochmals zum "gemeindeamt" gehst und höfflichst fragst ob sie dir eine bestätigung über die vaterschaftsanerkennung nach britischem recht geben? sag dort, dass die österreichische botschaft ein eigenes dokument für die vaterschaftsanerkennung braucht. vielleicht sind die so nett und schreiben dir dahingegen etwas, dass du bei der botschaft vorlegen kannst.
    Danke fuer den Hinweis. Vielleicht werde is es machen.

    Aber ich finde es ein bisschen komisch dass ich den britischen Gemeindeamt bitten soll die oesterreichische Botschaft ueber das britische Recht zu erkundigen. Das sollte ja die Botschaft schon wissen.

    Insbesondere als es hier um eine allgemeine Vergehensweise geht.

    Irgendwie hat es die oesterreichische Botschaft im Irak geschafft das oesterreichische IPRG zu lesen. Hingegen fuer die Botschaft in London scheint das ein bisschen zu schwierig zu sein.
  • @NotaBene ich bin zwar mittlerweile seit 9 Monaten zu Hause und mein Hirn werkelt etwas langsam (bin eigentlich Standesbeamtin), aber ich könnte mich auch nicht daran erinnern jemals in einer Gu mit eingetragem Vater ein Problem gesehen zu haben.

    Hätte noch 2 Ideen.

    -den Kollegen auf der Botschaft in London per Mail nochmal den Sachverhalt schildern mit Zitat der Kollegen im Irak und Stellungnahme diesbezüglich.

    -Kontakt des Gemeindeamtes der eigenen Heimatgemeinde per Mail. Also dort wo du her bist, den Kollegen GU des Kindes plus deine Urkunde zuschicken. Dann würden sie es ins ZPR (Zentrales Personenstandsregister) eintragen und auf der Botschaft wäre nur mehr der Staatsbürgerschaftsnachweis abzuholen.

    Ich will mi echt nit zu weit aus dem Fenster lehnen, aber ich seh auch das Problem nicht... Die Geburtsurkunde wurde kurz nach Geburt ausgestellt, du bist als Vater eingetragen, also hast du binnen 8 Wochen die Va nach den Formvorschriften des Ausstellungsstaates anerkannt.

    Für ein formelles Va nach österr. Recht auf der Botschaft ist es ja nun leider zu spät.

    Ich rate dir echt, kontaktiere die Botschaft nochmal schriftlich und bitte um Erledigung bzw Stellungnahme. Da deine Freundin ja auch Drittstaatangehörige is, gehts ja auch ums Aufenthaltsrecht innerhalb der EU bzw von EU Bürgern.

    Ansonsten, wenn auch unromantisch - >Hochzeit
  • izimeizime

    1,526

    bearbeitet 27. 02. 2019, 16:33
    Könnte es nicht auch das Problem sein, dass deine Freundin keine Österreicherin ist und nach dem österreichischen recht das Kind automatisch die Staatsbürgerschaft der Mutter bekommt... dh theoretisch müsstet ihr zur Botschaft aus dem Land der Mutter und dort einmal eine Staatsbürgerschaft beantragen damit Euer Kind überhaupt mal eine Staatsbürgerschaft hat - erst dann ist es möglich die Staatsbürgerschaft auf die österreichische zu ändern - was aber auch nicht ganz billig ist - so wäre es wenn beide bei uns in Österreich leben würden ..

    Oder seh ich das falsch @Villacherin??
  • Villacherin schrieb: »
    Ich rate dir echt, kontaktiere die Botschaft nochmal schriftlich und bitte um Erledigung bzw Stellungnahme.
    Danke. Habe ich heute gemacht und umgehend die folgende Antwort bekommen:

    "die Eintragung der Vaterschaft auf der britischen Geburtsurkunde entspricht nicht dem österreichischem Recht, sondern dem Britischen."

    Eigentlich diese Antwort widerspricht dem IPRG (§ 8: "Die Form einer Rechtshandlung ist nach demselben Recht zu beurteilen wie die Rechtshandlung selbst; es genügt jedoch die Einhaltung der Formvorschriften des Staates, in dem die Rechtshandlung vorgenommen wird.").

    Es ist nicht zufaellig, dass oesterreichische Botschaften in anderen Laendern ausdruecklich darauf hinweisen ("Ein im Ausland abgegebenes Vaterschaftsanerkenntnis ist gültig, wenn es den Rechtsvorschriften des jeweiligen ausländischen Staates oder den österreichischen Vorschriften entspricht." - so oesterreichische Botschaft im Irak, Deutschland und in manchen anderen Laendern).

    Es kann nicht sein dass das Gesetz nach dem die oesterreichische Botschaft im Irak arbeitet anders ist als das Gesetz nach dem die oesterreichischen Botschaft in London arbeitet. Beide sollten dem oesterreichischen Recht folgen.

    Das ist schon ein bisschen frustrierend.

    Wie kann ich jetzt vorgehen?

    Ist das eine offizielle Stellungnahme? Sieht so aus obwohl sie per Email mitgeteilt wurde.

    Wie kann ich dagegen berufen?
  • @NotaBene Du hast eh auch schon im Ausländerforum die gleiche Frage gestellt. Ich würde dort auf eine Antwort warten, dort kennt man sich besser aus als in diesem Forum ;-)

    Ich würde - wie bereits gesagt - einmal bei der MA35 anrufen und nachfragen.
  • VillacherinVillacherin

    1,049

    bearbeitet 27. 02. 2019, 17:17
    @NotaBene hast du in deiner Mail auch auf die auf der Seite der österr. Vertretungsbehörde im Irak zitierten Gesetzesstelle des IPR hingewiesen? Das würde mich nämlich interessieren, was sie darauf antworten

    @izime nein so funktioniert das nicht.
    Österreicher ist man automatisch ab Geburt, wenn
    A) die Mutter Ö ist
    B ) der EHELICHE Vater Ö ist
    C) der uneheliche Vater, der binnen 8 Wochen ab Geburt die Va anerkennt, Ö ist
    D) der uneheliche Vater, dessen VA binnen 8 Wochen nach Geburt gerichtlich festgestellt wird, Ö ist
    (siehe § 7 Staatsbürgerschaftsgesetz)

    Ohne die Staatsbürgerschaft der Mutter zu kennen, gehe ich davon aus, dass das Kind momentan nur diese hat. Da dies aber keine EU Bürgerschaft ist, hat es natürlich Nachteile für das Reisen und Aufenthalt in der EU, da das Kind momentan nicht Ö ist.

    @NotaBene was kann ich dir raten? Hmmmm.... Nochmal bei der Botschaft nachfragen wegen der Bestimmung des IPRG.

    Ansonsten eine Anfrage ans BMI, Herrn MR Kutscher, er ist der oberste Personenstandsrechler im Lande.
    https://www.bmi.gv.at/103/Sektion_III/Gruppe_B/Abteilung_III_04/III_04_b.aspx
  • Vor allem eine Anfrage an MR Kutscher wäre interessant. Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren, bin aber auch mit meinem Latein am Ende.

    Du hast in Großbritannien nach deren Bestimmungen die Vaterschaft anerkannt und wurdest 2 Wochen nach Geburt in die GU eingetragen. Aufgrund des IPRG ist dir VA auch in Ö gültig, nachdem die Formvorschriften des Ausstellungsstaates eingehalten wurden. Davon ist auszugehen, sonst hättest ja keine GU mit dir als Vater... Wie gesagt, ich weiss auch nicht mehr weiter
  • Villacherin schrieb: »
    @NotaBene hast du in deiner Mail auch auf die auf der Seite der österr. Vertretungsbehörde im Irak zitierten Gesetzesstelle des IPR hingewiesen? Das würde mich nämlich interessieren, was sie darauf antworten
    Hier ist meine Email:


    "Sehr geehrte Fr…,

    Ich danke Ihnen für Ihre Antwort.

    Ich glaube allerdings, dass es hier um ein Missverständnis geht.

    Nach britischem Recht wenn keine Ehe besteht darf der Vater in die Geburtsurkunde eingetragen werden nur wenn er sich selbst als Vater erklärt. Oder wenn das gerichtlich festgestellt ist.

    Also mit dem Eintrag in die Geburtsurkunde ist nach britischem Recht das Vaterschaftsanerkenntnis erfüllt. Damit bin ich der Vater - und das ist rechtlich wirksam spätestens ab 14.12.2018 (also 2 Wochen nach dem Geburt). Dann wurde die Geburtsurkunde erstellt.

    Es ist die österreichische Botschaft in London die das nicht akzeptiert. Sie behaupten, dass noch kein Vaterschaftsanerkenntnis besteht. Somit bestreiten Sie die Rechtswirksamkeit der britischen Urkunde.

    Ich glaube das Problem liegt bei der österreichischen Botschaft in London.

    Die österreichischen Botschaften in anderen Ländern sind anderer Meinung: “Ein im Ausland abgegebenes Vaterschaftsanerkenntnis ist gültig, wenn es den Rechtsvorschriften des jeweiligen ausländischen Staates oder den österreichischen Vorschriften entspricht.” (https://bmeia.gv.at/oeb-amman/service-fuer-buergerinnen/oesterreicherinnen-im-irak/staatsbuergerschaft/).

    Der Link oben ist von der Seite der österreichischen Botschaft im Irak (ähnliches ist auch auf der Webseiten österreichischen Botschaften in anderen Ländern zu finden). Also, sie akzeptiert den irakischen Rechtsweg wenn es um das Vaterschaftsanerkenntnis geht. Und das wäre auch richtig im Sinne des IPRG (§ 8: "Die Form einer Rechtshandlung ist nach demselben Recht zu beurteilen wie die Rechtshandlung selbst; es genügt jedoch die Einhaltung der Formvorschriften des Staates, in dem die Rechtshandlung vorgenommen wird.").

    Im Gegenteil, die Botschaft in London akzeptiert den britischen Rechtsweg (also den Rechtsweg eines anderen EU-Staates) nicht.

    Das macht keinen Sinn.

    Ich möchte Sie daher höflichst bitten die britische Geburtsurkunde meines Sohnes als Vaterschaftsanerkenntnis zu akzeptieren und somit seinen Antrag auf Staatsbuergerschaftsnachweis zu ermöglichen.

    mFG
    "




    Und die Antwort der Botschaft ist:



    "
    Sehr geehrter Hr..

    die Eintragung der Vaterschaft auf der britischen Geburtsurkunde entspricht nicht dem österreichischem Recht, sondern dem Britischen.

    Im österreichischem Staatsbürgerschaftsgesetz ist folgendes vermerkt:

    Wenn das Vaterschaftsanerkenntnis später als 8 Wochen nach Geburt abgegeben bzw. dessen Vaterschaft später als 8 Wochen nach Geburt gerichtlich festgestellt wurde, kann die Staatsbürgerschaft bis zum Ende des 14. Lebensjahres unter erleichterten Bedingungen durch Verleihung erworben werden. Für Kinder, die das 14. Lebensjahr bereits vollendet haben, aber noch minderjährig sind, entfallen die vereinfachten Voraussetzungen. Falls kein Aufenthalt in Österreich besteht muss der Vater nachweislich den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen und seinen ständigen und rechtmäßigen Aufenthalt seit mindestens 12 Monaten im Ausland haben.

    Diese Vaterschaftsanerkennung hätte an der österreichischen Behörde erfolgen müssen.

    Mit freundlichen Grüßen
    "



    Zum einen wird nicht auf konkrete Artikel des StbG verwiesen.

    Zum anderen wird ueberhaupt keinen Bezug auf die Praxis anderer oesterreichischen Botschaften genommen.

    Falls die Botschaft in London es richtig hat dann machen es die oesterreichischen Botschaften in Deutschland, Irak und anderswo falsch, oder?

    Dieser Widerspruch wird in der Antwort ueberhaupt nicht angesprochen. Und das finde ein bisschen arg.
  • @NotaBene Hast du dich jetzt schon bei der MA35 erkundigt oder nicht?
  • izime schrieb: »
    Du hast eh auch schon im Ausländerforum die gleiche Frage gestellt. Ich würde dort auf eine Antwort warten, dort kennt man sich besser aus als in diesem Forum
    Moeglicherweise.

    In diesem Forum scheint aber viel mehr los zu sein. Vielleicht werden auch Leute posten, die im ZMR or in Standesaemtern (wie Villacherin) posten.

    Es geht hier um sehr unterschiedliche Behoerdenwege.

    Man kriegt den Staatsbuergerschaftsnachweis in wenigen Tagen.

    Falls ich aber fuer meinen Sohn einen Einbuergerungsantrag stellen muss dann wird es wahrscheinlich Monate dauern. Und wir moechten im Mai ins Ausland fahren. Das Problem ist dass das Baby keinen Reisepass hat. Und, derzeit, auch keine Staatsbuergerschaft.
  • @NotaBene ich bin echt überfragt.
    Die von der Botschaft angesprochene, erleichterte Einbürgerung findet sich im § 12(2) StbG.

    Wende dich an die Evidenzstelle in Wien (wie @sista2002 vorgeschlagen) oder ans BMI.

    sista2002
  • @NotaBene im Ausländerforum werden dir aber Leute antworten, die mit solchen Dingen Erfahrung haben und hier werden dir eher Leute (außer bisher @Villacherin) antworten, die irgendwelche Mutmaßungen anstellen und dann dreht sich das Ganze in eine ganz falsche Richtung.
  • @NotaBene wieso hat das Kind keine Staatsbürgerschaft, hat die Mutter denn keine?
  • sista2002 schrieb: »
    @NotaBene Hast du dich jetzt schon bei der MA35 erkundigt oder nicht?
    Noch nicht.

    Aber ich bin skeptisch dass das helfen wird.

    Zum einen lebe ich seit +10 Jahren in London. Wie wird mir die Wiener MA35 helfen wenn die oesterrechische Botschaft in London das nicht tut?

    Es scheint ein bisschen unwahrscheinlich dass die Wiener Landesregierung fuer mich zustaendig ist.
  • sista2002sista2002

    3,514

    bearbeitet 27. 02. 2019, 17:50
    1. Ist die MA35 eventuell zuständig (weiß ich nicht, dazu fehlen mir einige Angaben)
    2. Kennt man sich in der MA35 österreichweit am besten aus was solche Dinge betrifft, da in Wien die meisten Verfahren durchgeführt werden
    3. Hilfts nichts, schadets nichts ;)
  • sista2002 schrieb: »
    @NotaBene wieso hat das Kind keine Staatsbürgerschaft, hat die Mutter denn keine?
    Die Mutter ist keine EU-Staatsbuergerin.

    Moeglicherweise kann das Kind ihre Staatsbuergerschaft annehmen. Aber das muss beantragt werden - scheint nicht automatisch zu sein (obwohl Absage unwahrscheinlich ist).

    So rechtlich gesehen ist das Baby derzeit staatenlos.

    Und falls es die Staatsbuergerschaft der Mutter annimmt dann wird es grundsaetzlich auch eine Aufenthaltstitel brauchen.

    Im allgemeinen sind das keine leichte oder schnelle Behoerdenwege. Vergleiche mal all das mit der Ausstellung eines Staatsbuergerschaftsnachweises.
  • @NotaBene das weiß ich eh. Mich hat nur gewundert, dass das Kind keine andere Staatsangehörigkeit hat.
  • @NotaBene kann @sista2002 nur beipflichten. Die Ma35 ist für im Ausland geborene Österreicher zuständig, da Wien Evidenzstelle ist. Wobei ich dir immer noch zu einer Mail an das BMI, MR Kutscher, raten würde. Halte uns bitte am Laufenden
  • @Villacherin & @sista2002

    Danke. Ich werde Euch am laufenden halten.

    Das muesste auch fuer andere Auslandsoesterreicher relevant sein. Ich kann mir vorstellen, dass auch andere mit der 8 Wochen Frist konfrontiert wurden.

    Ich werde MR Kutscher und MA35 kontaktieren.
  • @NotaBene Ich denke, es geht darum, dass man nach österreichischem Recht offiziell die Vaterschaft anerkennen muss. In Österreich wird man nur in die Geburtsurkunde eingetragen (bei uneheliches Kind), wenn man dies mit der Vaterschaftsanerkennung bekundet. 44d0e560-3ac5-11e9-a89b-ef9e3a7dc259.jpeg45256e00-3ac5-11e9-a89b-ef9e3a7dc259.jpegDer genaue Verfahrensablauf steht hier: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/8/Seite.082400.html

    Kurz gefasst: Es ist die Botschaft für dich zuständig, wenn du ihnen sagst, dass du die „Vaterschaft anerkennen“ möchtest.
    Im Screenshot siehst du welche Unterlagen benötigt werden.

    Das müsste/könnte der einfache Weg sein. Alles andere wär einlangwieriges Prozedere, was ich bei meiner Schwester erlebt habe 🙈. Heirat/Notarielle Beglaubigungen/beglaubigte Übersetzungen... wäre dann mühsam... Alles Gute.
  • @Mamma ja, nur ist sie 8 Wochen Frist abgelaufen, somit bringt das in dem konkreten Fall jetzt leider nichts.
    Villacherin
  • @sista2002 Im weiteren Schritt hätte ich mich dann auf den Paragraf 7 Abs 3 berufen, wenn das Kind ansonsten staatenlos wäre. (Aber das ist denen meist egal 🙄...)

    @NotaBene Ich würde auch tatsächlich wie vorgeschlagen, in Ö nachfragen. In Wien haben sie sicher am meisten Erfahrung. Ansonsten könntest du noch beim Standesamt in deiner Heimatgemeinde nachfragen, ob sie eine Lösungsweg anbieten können.
    Villacherin
  • mamima schrieb: »
    @sista2002 Im weiteren Schritt hätte ich mich dann auf den Paragraf 7 Abs 3 berufen, wenn das Kind ansonsten staatenlos wäre. (Aber das ist denen meist egal 🙄...).
    @mamima daran hab ich auch schon gedacht. Mir ist allerdings die Staatenlosigkeit bzw Abstammung /Nichtabstammung von der Mutter noch zu schwammig.

    Spannender Fall jedenfalls 😏
  • @mamima so einfach ist das aber nicht
  • @sista2002 ja, leider. weiss das von meiner schwester noch.
  • @Villacherin @sista2002 @mamima

    Ich hab heute ein Schreiben an BMI Kutscher verfasst (beigelegt) und als Email geschickt. Es ist ein bisschen zu lang aber ich wollte alle Details erwaehnen, die relevant erscheinen. Mal sehen was daraus kommt.

    Uebrigens, danke Euch allen. Die Situation ist unangenehm aber es ist wirklich nett, dass man hier Auskunft/Ratschlaege gibt. Es ist sachlich aber auch psychologisch hilfreich.

    Die andere Sache ist dass ich ein bisschen von den oesterreichischen Behoerden enttaeuscht bin. Ich habe jahrelang im Ausland gelebt und mit der heimischen Behoerde nichts zu tun gehabt. Deswegen schockierte mich ueberhaupt die Gesetzeslage. Irgendwie scheint es normal zu sein, dass Kinder oesterreichischer Vaeter weniger "wert" oder weniger "oesterreichisch" sind als die der oesterreichischer Muetter. Dass das als normal empfinden wird ist kaum zu glauben. Und dass der Staat uns Vaetern nur eine 8 Wochen lange "window of opportunity" gibt unsere Kinder als Oesterreicher zu registrieren. Wahnsinn.

    Und dass jede Botschaft ihren eigenen Gesetzen folgt kommt noch dazu.

    Vielleicht war ich ein bisschen naiv. Oder zu lange vom Lande abwesend.
    mamima
  • Wünsche dir, dass dein Anliegen gehört wird und schnell erledigt werden kann.
  • Hallo,
    Also ich kann zum eigentlichen Dilemma nichts hilfreiches mehr beitragen aber ich habe berufsbedingt immer wieder mit Botschaften zu tun und da ist es leider tatsächlich so, dass sie alle ihr eigenes Süppchen brauen. Natürlich müssen sie sich an gewisse, landesspezifische Gesetze halten aber der Botschafter darf über "seine Botschaft" entscheiden. Ich weiß jetzt nicht, mit wem auf der Botschaft in London du kontakt hattest aber ich würd mich nicht abwimmeln lassen und mit dem "obersten Botschafter" einen persönlichen Termin vereinbaren.
    Ich hab die Erfahrung gemacht, dass die meisten eigentlich sehr kooperativ sind wenn man freundlich und - naja auch ein wenig Demütig - seinen Wunsch vorträgt.
    Ich wünsch dir auf jeden Fall viel Glück!
  • @Kaffeelöffel

    Danke.

    Ich habe, glaube ich, die Demut-Variante verpasst. Am 28.02 habe ich die Angestellte um einen negativen Bescheid gebeten so dass ich ihn anfechten kann.

    Normalerweise kriegt man eine Antwort von der Botschaft am naechsten Tag. Diesmal nicht. Ich interpretiere es eher positiv. Vielleicht hat sie jetzt wirklich angefangen sich mit der Gesetzeslage auseinanderzusetzen. Oder hat sie jemanden um Stellungnahme gebeten.

    Also es wird jetzt, hoffentlich, ernsthaft darueber gedacht ob und wie den Bestimmungen des IPRG Folge zu leisten.
  • Na ich bin schon neugierig was raus kommt. Halt uns auf dem Laufenden Bitte!
  • Ich dachte immer, dass Kinder die in anderen Ländern geboren werden automatisch diese Staatsbürgerschaft haben?! 🙈
  • @gotamill Nein, das ist nur in den USA so.
  • Jus Soli (Geburtsortprinzip) haben nur noch sehr wenige Länder (hauptsächlich Süd und Nordamerika). Es kommt in den meisten Ländern auf die Abstammung an und damit auf die Staatsbürgerschaft der Eltern.
  • Aso 🙈
  • Vereinigtes Königreich:

    Ein im Vereinigten Königreich geborenes Kind ausländischer Eltern erwirbt die Staatsbürgerschaft, wenn ein Elternteil „settled“ ist, d. h. ein unbefristetes Aufenthaltsrecht hat. Eine mehrfache Staatsbürgerschaft wird akzeptiert.

    Quelle: https://oegfe.at/2010/08/das-geburtsortsprinzip-in-den-laendern-der-eu/

    @NotaBene hat deine Frau ein unbefristetes aufenthaltsrecht in GB? Dann sollte das mit der englischen Staatsbürgerschaft fürs Kind gehen 🙈
  • @gotamill

    Das ist eine Moeglichkeit. Mit Brexit wird es allerdings ein bisschen kompliziert. Wir wissen ja nicht wie lange wir in London bleiben werden. Falls wir in die EU zurueckkehren dann wird die britische Staatsangehoerigkeit nicht sehr hilfreich sein.
  • Tati3177 schrieb: »
    Na ich bin schon neugierig was raus kommt. Halt uns auf dem Laufenden Bitte!

    So far habe ich einen Anruf von der Botschaft bekommen. Die Frau war uebrigens sehr freundlich. Mir wurde gesagt dass sie den Antrag eintragen werden aber es wird darueber in Wien entschieden. Also, koennte durchaus negativ sein. Wir werden mal sehen.
  • @NotaBene ich drück dir die Daumen für einen positiven Bescheid.
  • @NotaBene gibt's eigentlich was Neues in eurem Fall?
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