Einkommensabhängige Karzenz beim 2. Kind

Hallo ich hätte eine Frage!
Mein Sohn ist 7 Monate (11.7.2018) und ich bin erneut schwanger. Mein ET ist der 17.10.2019.
Ich habe bei der ersten SS das einkommensabhängige gewählt und bleibe das 2 Jahr unbezahlt zuhause. Wie läuft das nun? Bekomme ich wieder das einkommenabhängige?
Hätte aber von Juli bis Oktober, also fast genau 3 Monate kein Gehalt. Wie wird das berechnet?
Bekomme ich Mutterschutz?
Danke schonmal
Glg

Kommentare

  • Kein Gehalt = kein eakbg 👍
  • Ach und ja klar bist du wieder im mutterschutz, aber mutterschutz ist nichts finanzielles sondern ein Beschäftigungsverbot.
  • @Biine dein Mutterschutz beginnt dann so Ende August? Dann geht es sich leider nicht aus :( eaKBG kann man nur nochmal nehmen wenn der neue MuSchu noch in den KBG Bezug fällt oder wenn man dazwischen arbeitet. Soweit ich weiß bekommst du auch kein Wochengeld sondern kannst ab Geburt das KBG Konto beziehen.
  • @winnie das stimmt nicht wenn man noch KBG bezieht

    @Biine 2 Möglichkeiten wie man es vielleicht schaffen könnte: würde dich die Firma dazwischen arbeiten lassen? Oder kann der Papa dazwischen in Karenz gehen? Also dass ihr z. B. 10+2+2 macht. Vielleicht bei der AK beraten lassen?
  • @itchify aber sie bleibt doch das zweite Jahr unbezahlt zuhause 🤔So gesehen stimmts schon wieder ein bisschen, weil kbg ist ja auch kein Gehalt 😉 aber ich weiß schon was du meinst 👍
  • Für das eaKbg muss man 6 Monate gearbeitet haben - das würde sich also eh nicht mehr ausgehen
  • @winnie also wenn sie 2 Monate früher schwanger geworden wäre dann wäre es ohne Probleme gegangen und sie hätte wieder eaKBG beziehen können, ganz ohne Gehalt dazwischen.
    Oder wenn sie z. B. in vorzeitigen Mutterschutz geschickt werden würde. Deshalb meinte ich dass der Satz so pauschal nicht stimmt.
  • Ich bin beim ersten auch frühkarenz gegangen. Kann ich sowas überhaupt beantragen, ich arbeite ja nicht? Bekommen würde ich sie sicher wieder
  • @itchify Hm ja gut. Wo du recht hast, hast du recht 😉

    @Biine vorzeitiger mutterschutz - falls du das mit Frühkarenz meinst - ist nicht "beantragbar". Sei froh wenn du den nicht kriegen musst 👍
  • @Baux87 Elternkarenz und Mutterschutz zählt zu den 6 Monaten.

    @Biine ja vorzeitiger Mutterschutz würde helfen soweit ich weiß! Wenn du einen Grund von der Liste hast, dann sollte der FA dich schicken. Du erhälst dann Wochengeld in der Höhe deines eaKBG. Und damit sollte meiner Meinung nach eaKBG wieder möglich sein. Aber lass dir das bei AK/GKK bestätigen!!
  • @itchify aber das würde ja bedeuten, dass sie zuerst mit ihrem AG vereinbaren müsste, dass sie aus der Karenz zurück kommt nur um dann in vorzeitigen Mutterschutz zu gehen. Oder?
    Da muss man schon einen sehr verständnisvollen AG haben.
  • @Kaffeelöffel ich wüsste nicht warum der AG da zustimmen muss? Das ist ja aus gesundheitlichen Gründen. Und sie muss ja dazu nicht arbeiten davor, der unterbricht die Karenz vom 1. Kind. Ein bissl blöder ist es für den AG weil sie Urlaub aufbaut und in ein paar Kleinigkeiten zählt es anders.
    Kaffeelöffel
  • @itchify ach so. Man muss also nicht gearbeitet haben um den zu bekommen. Ok, dann ist es verständlich. Das wusste ich nicht. Danke dir!
  • Der tip von itchify macht Sinn, die Frage ist nur, ob es wieder frühzeitigen Mutterschutz gibt, nur weil es beim 1. Kind so war heißt das nicht automatisch, dass es bei Kind 2 auch so sein muss. Von dem Grund ausgehend würde ich die Entscheidung, ob Karenz unterbrechen oder nicht abhängig machen.
  • @Kaffeelöffel ich bin auch kein Experte, also vielleicht gibt es da eh noch ein Problem. Aber sie wechselt ja sowieso mitten in der Karenz in Mutterschutz aus Sicht der Firma, also warum sollte der vorzeitige da anders sein. 🤔
    @Biine wie gesagt, bei AK/GKK genau erkundigen. Sogar auf der Homepage der GKK steht:
    "Wenn Sie innerhalb von zwei Jahren nach der Geburt Ihres Kindes ein weiteres Kind bekommen und zum Zeitpunkt der Entbindung ein aufrechter Karenzurlaub mit Ihrem Dienstgeber besteht, gibt es für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld besondere Anspruchsvoraussetzungen. Für Auskünfte dazu wenden Sie sich bitte an die OÖGKK."
    Dürfte also wirklich kompliziert sein.
  • Hmm, das wieder mit den frühzeitigen Mutterschutz würde mir ja auch nichts bringen. Da ich ja das gehaltsabhängige bis Mitte Juli bekomme. Das wären gerade mal 3 Monate dann noch bis zur Geburt (17.10) . Ich müsste ja 6 Monate arbeiten bzw Mutterschutz sein oder?
  • Ok hab mich gerade informiert. Ich bekomme wieder einkommensabhängig. Ich gehe von 10.7 - 21.8 Urlaub . Mutterschutz beginnt am 22.8.
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