Sorgerecht, Besuchsrecht welche Rechte und Chancen hat der leibliche Vater

bearbeitet 27. 12. 2018, 22:13 in Entwicklung & Erziehung
Ich brauche bitte Hilfe.
Kurz zu meiner Situation:

Meine Tochter ist nun 9 Monate alt, bin seit Anfang der Schwangerschaft von dem Vater getrennt, waren 2 Monate ein paar vorher.
Dann hat er die Vaterschaft nicht freiwillig anerkannt und es wurde gerichtlich getestet und festgestellt. Hatte nie Kontakt zur Kleinen. Hat mich in der Schwangerschaft ständig mit Anrufen belästigt und mich verfolgt, geschaut was ich mache, bei mir vorm Haus gestanden und sturmgeläutet. Mich immer angeschrien und beschimpft. Usw. Will ihn auch nicht mehr alleine treffen, nur mit Begleitung.

Nun will er Besuchsrecht und sie auch mitnehmen!
Kann ich das Besuchsrecht verhindern?
Wenn dann will ich nur Besuchsrecht unter meiner Aufsicht und in meinen 4 Wänden und auf keinen Fall darf er sie mitnehmen!!
Hat jemand Erfahrung in so einer Situation?
Was kann ich tun? Hat er vielleicht auch
Chancen auf gemeinsames Sorgerecht?

Vielen Dank!
Waschbär

Kommentare

  • Sobald Alimente bezahlt werden, hat ein Vater das Recht, sein Kind zu sehen. Wo, wie und wie oft, das muss festgelegt werden.
    sabs1304melly210
  • Hallo. Es tut mir echt leid, dass du da durch musst 😔 ich würde mir einen Termin bei einem familienanwalt ausmachen. Ich denke, nur er wird dir da korrekte Auskunft geben können. Ich wünsch dir alles gute und auch viel Kraft. So etwas ist bestimmt nicht einfach.
    sabs1304
  • Ich hab mal gehört, dass es beim Jugendamt einen Familienraum gibt wo Vater und Kind sich ca 2Stunden unter Aufsicht sehen können, wenn solche Situationen wie beschrieben bestehen & weil du eben das ALLEINIGE Sorgerecht hast..
    Obs stimmt kann ich dir nicht sagen, würd mal das Jugendamt anrufen!

    Viel Glück und alles Gute!
    glg ♥️
    sabs1304
  • @sabs1304
    Hallo also ich dann dir genaueres sagen...ich bin mit meinem partner in einer lebesgemeinschaft seit 2 jahren ..er ist seit 2015 geschieden und durfte seine frau nicht sehn...sie zeigte ihm das kind einfach nicht.. ok mein partner hat ihn sie nie belästigt beschimpft oder gedroht....seit 2 jahren wo wir zusammen sind habe ich beim gericht ein besuchsrecht beantragt....er ist der vater...usw habe ich alles gesagt und niedergeschrieben..nach langem hin und her darf er seine tochter jtz sehen..... Momentan nur in einem familienbund unter beaufsichtigung mit mutter und einer psychologin....für alle 2 wochen mit je 2 stunden vorerst......da vater und kind nach langem erst zusammen kommen müssen darf er sie nur so sehn.....mein partner ist ein lerfekter vater und hat die kleine rochter total lieb...wenn alles gut geht mit der zeit dan darf er sie vielleicht auch am wochenende haben....er zahlt alimente sowieso...
    Also wenn dan wird dein ex partner das kind nur unter beaufsichtihung sehn.....wie oft bestimmt das gericht dan....pro stunde zahlen wir für die besuchsbegleitung in wien 55 euro..aber es gibt eine förderung auch je nach netto lohn....wenn einer der partner die termine nicht einhält....so muss dan derjenige der nicht kommt zahlen...das gilt auch für dich...denn die besuchsbegleiter also auch psychologen notieren alles was kind und vater bereden bzw die situation...und das wird dem gericht auch vorgelegt....
    Fas du noch was brauchst schreib mir einfach...lg und alles gute
  • @sevgi

    Danke für deine Antwort!!

    Das heißt er war mit der Mutter verheiratet? Und hat somit auch das geteilte Sorgerecht?? Oder hat sie jz das alleinige Sorgerecht?
    Und er darf sie trotzdem kaum sehen.

    Dann müsste meine Situation ja leicht zu händeln sein, da er ja überhaupt keinen Bezug zu meiner Tochter hat!
  • AsunaAsuna

    3,872

    bearbeitet 28. 12. 2018, 19:13
    Er kann bei Gericht einen Antrag stellen. Du kannst einen Gegenantrag stellen auf begleiteten Umgang.

    Biete ihm halt mal an, Umgang in deinem Beisein auf neutralem Boden.
    Verhindern kannst du den Umgang im Endeffekt nicht, damit schneidest du dir nur ins eigene Fleisch.
    Säuglinge müssen aber eigentlich nicht mitgegeben werden.
    Meine kleine Tochter bekam der Kindesvater erst mit 14 Monaten unbegleitet auf 4h (jeden 2.Samstag) mit.

    Und Unterhaltspflicht hat nichts mit dem Umgangsrecht zu tun. Selbst wenn er keinen Cent zahlen würde, hätte er das Recht auf Umgang.
    Freud und Leid zugleich, wenn der Kv in der Geburtsurkunde steht.
    sabs1304
  • melly210melly210

    3,098

    bearbeitet 28. 12. 2018, 23:01
    @sabs1304 meine Eltern (jetzt schon in Pension) sind beide Sozialarbeiter und haben das gemacht was sevgi beschrieben hat, nämlich begleitete Besuchskontakte gemanagt und bei Gericht geschiedene/getrennte Paare diesbezüglich beraten.

    Falls du aus Wien bist, gibt es bei den Bezirksgerichten eigene Familiensprechstunden mit einem Juristen und einem Sozialarbeiter. Das ist gratis und es werden eben genau solche Fragen besprochen. Das würde ich dir ans Herz legen.

    Generell kann ich dir sagen, es besteht auf jeden Fall Besuchsrecht. Du kannst und darfst das auch nicht verhindern, weil das ein Recht des Kindes ist auch den anderen Elternteil zu sehen, nicht ein Recht der Eltern. Aber sehr wohl kannst du darum bitten, daß die Besuche begleitet stattfinden. Beim Jugendamt oder bei externen Vereinen.
    Bei so ganz kleinen Kindern bleiben die Mütter ganz am Anfang meistens dabei, danach dann aber in einem Nebenraum mit offener Türe, so daß das Kind immer sehen kann, daß Mama eh da ist. Und wenn das ok klappt wirst du dann gehen können/müssen. Das wird dann eh mit dir besprochen werden, je nachdem wie es gut es läuft.

    Alleine mitnehmen darf er sie sicher erst wenn das dort gut läuft, er verlässlich zu den vereinbarten Zeiten auftaucht, sich dann gut mit eurer Tochter tut, einen verlässlichen Kontakt mit ihr hat, ihre Bedürfnisse (hunger, müde, Windel voll etc) gut erkennt, sie auch ohne weiteres wickelt und so.

    Wegen gemeinsamen Sorgerecht würde ich mir da aktuell noch gar keinen Kopf machen, das wäre wenn überhaupt ganz sicher erst irgendwann ein Thema wenn er vorher schon lange Zeit guten Kontakt zu ihr hat, es auch im Kontakt zu dir recht reibungslos funktioniert, sie regelmäßig und verlässlich alleine bei ihm ist etc.

    Also ganz ruhig, "einfach so" mitnehmen oder gar gemeinsames Sorgerecht bekommen kann er ganz sicher nicht.

  • @melly210 vielen dank für deine ausführliche Antwort! Da bin ich ja mal etwas beruhigt, wenn er sie nicht einfach mitnehmen kann!

    Vielen Dank :)
    melly210
  • @arti000 da muss ich dir leider widersprechen ... nur weil er alimente zahlt hat er nicht automatisch ein anrecht aufs kind ... mein ex und erzeuger meines großen Sohnes hat gerichtlich sein besuchsrecht verloren, da er sich an abmachungen/treffen nicht gehalten hat. ich bekomme die alimente (weil er die eigentlich auch nicht zahlen wollte)pünktlich vom oberlandesgericht vorgeschossen (er muss es dem gericht zurückzahlen, sonst ersatzstrafe) ... das is ein bisschen sehr viel vorgeschichte .....
  • @sabs1304 ne die nutter hat das alleinige obsorge... und ja sie waren damals verheiratet....das hat aber mit dsm vesuchsrecht nix zu tun.
    Freu mich voll für meinen mann..heute also samstag kann er die kleine 7 jahre....ist sie...wieder am abend sehn...er freut sich voll drauf..
    sabs1304
  • izimeizime

    1,526

    bearbeitet 29. 12. 2018, 06:12
    @ConnyRu das is wieder was anderes - wenn es Abmachungen vor Gericht oder vorm Amt gegeben hat an die er sich nicht gehalten hat verliert er natürlich sein besuchsrecht - aber so wie @arti000 gesagt hat, hat vom Grund auf das eine mit dem anderen nichts zu tun ...

    @sabs1304 er darf die kleine nicht einfach so mitnehmen - am besten regelst du alles am Jugendamt was ihn betrifft... du kannst dort auch sagen das du die Besuche nur unter Aufsicht möchtest und anfangs nur in deinem bei sein, da die kleine zu ihm keine Bindung hat...
    Du hast keine Chance einen Kontakt zu verhindern (außer natürlich er lässt sich was zu Schulden kommen) - du musst dich damit arrangieren - alles was du dagegen tust wird dir, sollte er mal das gemeinsame Sorgerecht beantragen „schaden“ dh es wird für ihn noch einfacher...und du lieferst ihm die passenden Argumente..

    Solche Situationen sind nicht einfach für einen als Mutter, allerdings kann es natürlich auch sein das er sich in einigen Jahren als guter Vater erweist ...

    Lass dich von ihm nicht unter Druck setzen, ich wünsche dir alles gute es wird sich alles regeln 😊
  • ConnyRu schrieb: »
    @arti000 da muss ich dir leider widersprechen ... nur weil er alimente zahlt hat er nicht automatisch ein anrecht aufs kind ... mein ex und erzeuger meines großen Sohnes hat gerichtlich sein besuchsrecht verloren, da er sich an abmachungen/treffen nicht gehalten hat. ich bekomme die alimente (weil er die eigentlich auch nicht zahlen wollte)pünktlich vom oberlandesgericht vorgeschossen (er muss es dem gericht zurückzahlen, sonst ersatzstrafe) ... das is ein bisschen sehr viel vorgeschichte .....

    Ja das ist was anderes. Ich krieg auch die Vorschüsse vom OLG, weil die Herren nicht fähig, selbst zuverlässige Überweisungen durchzuführen. Trotzdem hätten sie rein gesetzlich das Recht, ihre Kinder zu sehen. Nur haben in meinem Fall beide Null Interesse und ich muss mir zum Glück keine Gedanken darüber machen.
  • @izime @arti000 danke für eure netten Antworten!
    Wir haben am 4.1. einen Termin beim Jugendamt um das Besuchsrecht zu besprechen! Da werde ich all meine Anforderungen vorbringen. Bin gespannt wie er sich verhält, ansonsten muss es dann wohl doch per Gericht gemacht werden, sollte er es nicht so akzeptieren!

    Und bis dato hat er noch keinen Cent bezahlt!

  • @sabs1304 auch das finanzielle kannst du übers Jugendamt machen... würde ich dir empfehlen - er soll’s dem Amt überweisen und die dann dir.. dauert zwar länger bis du das Geld bekommst aber wenn du’s mal nicht bekommst haben die es gleich aufliegen ... außerdem kannst du das auch bevorschussen lassen wenn er nicht zahlt dann bekommst du dein Geld vom Gericht und er wird gepfändet.. das Geld steht eurer Tochter zu da kommt er nicht aus...

    aufgrund des Alters der kleinen würde ich sowieso auf besuchsrecht nur mit deiner Anwesenheit bestehen (um auch bei dir vertrauen aufzubauen das er gut mit ihr umgeht und du sie dann in Zukunft ruhigen Gewissens mit ihm mitgeben kannst - nach allem was vorgefallen ist - das würde ich dem Jugendamt auch erzählen was passiert ist) und am besten beaufsichtigt (in einem besuchercafe) wenn du dich dann besser fühlst ...

    Schau mal was das Jugendamt anbietet als besuchsrecht du kannst dann immer noch verhandeln - eines möchte ich dir noch ans Herz legen, meine große ist mittlerweile fast 11 und hat ein tolles Verhältnis zu ihrem Papa - er ist gegangen da war sie 2,5 Jahre alt... leg deine negativen Gefühle ihm gegenüber ab (sollten noch welche da sein) es geht nicht mehr um euch als paar sonder nur mehr um eure Tochter ... steh drüber, sei sachlich, nicht beleidigend oder aggressiv so schwer es vielleicht fallen wird... konzentriere dich aufs wesentliche und das is die kleine

    ohmydelphia680Szulaika
  • @izime die vom jugendamt sind schon dran das finanzielle zu regeln.

    Da wirst du wohl recht haben, dass ich die schlechten Gefühle für ihn ablegen muss! Leider ist es sehr schwer das zu trennen, mir wäre am liebsten ich müsste ihn nie wieder sehen!!

    Leider muss man wahrscheinlich damit leben!
    Ich danke dir für die vielen Tipps :)
    Wenn du / ihr interesse daran habt wie es weiter geht, melde ich mich gern nochmal :)
  • Hallo ihr lieben, ich hätte noch ei paar fragen zum thema.
    Also 1. Das besuchsrecht wurde jz über das Jugendamt besprochen und der KV kommt alle 2 wochen freitags nachmittag für 1 - 2 stunden, ich bin immer dabei, auch jemand bekanntes von mir ist anwesend. Bis jz hatte er 2 Termine. Jedes mal fieng er wieder an zu diskutieren 🙄 und erzieht meine Leute mitrein, jammert und glaubt er kann sich nach dem treffen zu uns an den tisch setzten. Hält sich da irgendwie nicht an die vereinbarungen, will das Besuchsrecht ändern usw.
    Die kleine hat bis dato absolut kein interesse mit ihm zu spielen oder ähnliches, lässt sich auch nicht von ihm tragen. Er möchte ständig das seine Geschwister oder Eltern mitkommen. Ich will das aber nicht. Finde nicht das ich verpflichtet bin sie in mein haus kommen zu lassen?! Welche rechte hat er da?

    Und noch eine frage, ich würde gerne nächstes Wochenende meine Verwandten besuchen über das ganze Wochenende, sprich Freitag bis Montag. Darf ich dafür den Besuchstermin absagen? Verschieben geht nicht da der KV sonst im Ausland ist arbeiten. Hat jemand erfahrungen?
    Danke schon mal im vorraus!!
  • @sabs1304 kenn mich da leider nicht aus muss aber sagen, ich finde es schon etwas unfair das er seine Eltern und Verwandten nicht mitnehmen darf und du ihnen somit den Umgang mit den Enkel/ der Nichte verwehrst.. & du nimmst dir dann das Recht ja raus den Besuch zu verschieben aber der KV darf sich nichts erlauben.. ist wirklich nicht fair meiner Meinung nach.. aber geht mich ja e nix an.
    Wünsche dir trotzdem alles Gute..
    susemelly210
  • @Feelinara vl solltest du dir die ganze geschichte durchlesen bevor du über mich urteilst. Seine Eltern kamen nicht mal nach der Geburt um die kleine zu sehen, wenn ich und MEINE TOCHTER seine Mutter in der Öffentlichkeit treffen, dreht sie sich schnell weg und geht. Aber ich soll sie zu mir nach Hause einladen? Glaube alles muss ich auch nicht über mich ergehen lassen.
    ka_pünktchen18
  • Also die Großeltern haben sehr wohl auch ein besuchsrecht welches sie auch gegebenenfalls einklagen können...

    Gib ihnen Zeit es waren erst 2 Termine - deine Tochter muss ihn ja erst mal kennenlernen das geht nicht von heute auf morgen...

    Eure Situation scheint sehr eingefahren zu sein - von dem her was du schreibst... Dir scheint es allgemein gehen den Strich zu gehen das er die kleine sieht - sieh das bitte nicht als Angriff es kommt so rüber...

    Bezgl. des wegfahrens erkundige dich einfach am Jugendamt aber normalerweise wenn die Kommunikation passt ist ein Tausch des Wochenendes kein Problem wenn beide Parteien mitspielen ... wie gesagt sichere dich beim Amt ab damit er Dir daraus keinen Strick drehen kann...

    Ansonsten lass ihn raunzen... da müsst ihr drüber stehen - es ist wahrscheinlich auch für ihn keine einfache Situation...
  • @izime danke für deine Nachricht, ja das glaube ich nämlich auch das er mich dann anschwärzt. Ohjee ja unsere Situation ist sehr verfahren, kann ihm nicht mal ins Gesicht schauen!

    Ist halt schwierig, traue mich nicht einfach abzusagen, da er es vl gegen mich verwendet, will mir nichts zu schulden kommen lassen.
  • Es ist anfangs schwer aber da musst du durch - so hart das jetzt auch klingt...es geht nicht mehr um euch als paar sondern um die Vater-Tochter Beziehung und die solltest du so gut wie möglich mit aufbauen ... du bist ihre Mama dh zeigst du ihr das du diese Person nicht ausstehen kannst wird sie immer ein Problem mit der Person haben... kurz gesagt du bist diejenige mit den größeren Eiern und kannst sie ruhig baumeln lassen 😁

    Setz dich dazu spielt gemeinsam, zeig deiner Tochter das sie keine Angst vor ihm haben muss, verkneife Dir in ihrer Gegenwart alles negative was ihn betrifft, ohne sie kannst über ihn schimpfen wie ein rohrspatz wenn dir danach ist ABER nicht vor ihr all das beeinflusst ihr Verhalten ihm gegenüber ...

    Erkundige dich beim Amt - rede mit deinem zuständigen Betreuer der/die soll das in deinem Akt notieren das du von da bis da weg bist und fertig 😊
  • @izime ja gebe mein bestes bei den besuchen! Danke, ich werde mal nachfragen bei meinem Betreuer, dann brauche ich kein schlechtes gewissen zu haben!
  • Die Großeltern haben in der Tat Besuchsrecht. Ich würde sie kommen lassen, sonst hast du sie auch gerichtlich angeordnet alle 2 Wochen da sitzen.

    Und ja, Kontakt zum Vater und zu den Großeltern ist nicht unsonst ein wichtiges Recht des Kindes. Nimm ihr das nicht, laß sie ihren Vater und die Großeltern in Ruhe kennenlernen.

    Wegen dem Wochenende: wenn du es ohne Ersatz ausfallen lassen willst wirst du dir eventuell die Frage gefallen lassen müssen warum du nicht das Wochenende drauf fahren kannst ;-)
  • Das Kontaktrecht der Großeltern ist so eine Sache. Es muss nachgewiesen werden, dass eine Bindung zwischen Kind und Großeltern besteht. Diese entsteht laut Gericht bei mehrmaligem intensiven Kontakt jede Woche. Also wenn zB Großeltern Betreuung übernehmen, Nächtigungen, von Schule abholen usw. Das Vorhandensein der Bindung wird auch erst mit einem gewissen Alter angenommen.
    Ist der Kontakt zwischen Mutter und Großeltern aber schlecht, wird dies auch oft als Grund gegen Kontaktrecht gesehen, weil sich das schlechte Verhältnis negativ auf das Kindeswohl auswirkt.

    Zum ursprünglichen Thema. Hol dir Rat beim JA. Er hat sich mit dem kind zu beschäftigen und aus, ansonsten braucht er nicht irgendwas bequatschen. Weise ihn immer wieder darauf hin, wenn es nicht klappt beende den Umgang.
    Wegen Verwandtschaftsbesuch den Umgang aber verschieben muss mit seinem Einverständnis passieren, kann dir ansonsten ganz mies ausgelegt werden.
    Wenn das Ganze nicht hinhaut frag wegen begleitetem Umgang. Dann ist jemand vom Fach dabei und weist ihn zurecht.
  • @Asuna vielen lieben Dank für deine Antwort!! Das hilft mir sehr 😊😊
  • @melly210 Dankeschön, hab mich glaub ich schon entschieden erst samstags zu fahren 😅 besser auf mich fällt nichts negatives zurück! Sehr blöde situation, wird mir sonst ewig vorgehalten.
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