Familienbonus
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Kommentare
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Ermittlung der Bemessungsgrundlage für das Wochengeld
ausfallender Bruttogeldbezug
- Dienstnehmeranteil an den Sozialversicherungsbeiträgen (SV-Beiträge), am Wohnbauförderungsbeitrag (WF) und Schlechtwetterentschädigungsbeitrag
- Arbeiterkammerumlage (AK) bzw. Landarbeiterkammerumlage
- beitragsfreie Aufwandsersätze (z. B. Fahrtkostenvergütungen)
- Lohnsteuer
= ausfallender Nettoarbeitsverdienst in bar
+ Sachbezug, falls er während des Wochengeldbezuges nicht weitergewährt wird
= Bemessungsgrundlage für das Wochengeld
https://www.noedis.at/cdscontent/?contentid=10007.680677
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der familienbonus vermindert die zu zahlende Lohnsteuer somit erhöht er das Nettoeinkommen. Was überseh ich deiner Meinung nach?
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Beim Familienbonus ist die Besonderheit jetzt ja dass er erstmalig eingebracht werden kann und somit noch auf keinem Steuerbescheid aufscheint.
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Ja wegen der Pendlerpauschale aber dann dürfte es ja egal sein ob monatlich oder jährlich. Kann mir das rechtlich nicht vorstellen, dass ich weniger Wochengeld bekomme nur weil ich's jährlich beim Steuerausgleich angebe? Verstehst was ich meine?
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wir ziehen zB im Herbst 2019 um - bis dato bekomm ich keine weil ich 2 km in die Arbeit hab. Dann bekomm ich das kleine PP. wenn ich das jetzt nicht monatlich habe und zB im Dezember Wochengeld bekomm fehlt mir das total weil es ja auch in keinem Steuerbescheid der vorangegangenen Jahre ist.
So seh ich das mit dem Familienbonus eben. Wenn ich ihn 2019 nicht monatlich habe und 2019 aber Wochengeld bekomme fehlt er einfach weil er noch nicht aufscheint in einem Steuerbescheid.
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Kann er das einfach beantragen oder muss das mit der Kindesmutter abgesprochen werden? Die Kommunikation läuft leider nicht so gut zwischen den beiden 😐
Danke für die Antworten
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@incredibiles nein, auch den halben Bonus kann man jetzt schon beim Arbeitgeber beantragen
@Cathérina man kann u.a. jetzt keine kinderbetreuungskosten mehr absetzen und für den gibt es den unterhaltsabsetzbetrag nicht mehr.
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Ich bin alleinerziehende berufstätige Mama, ich bekomme 250€ alimente im Monat (vom Jugendamt festgelegt).
Ich bezahle für meinen Sohn zwischen 255 und 300€ Kinderbetreuungskosten, hängt immer davon ab wie viele Tage das Monat hat.
Ich bekomm zusätzlich vom Land Niederösterreich eine Förderung von Ca 100€ zurück für die Betreuung.
Falle ich somit unter der Punkt das ich den größten Teil der Kinderbetreuungskosten trage? Weil seine 250€ sind in Wahrheit ja kein Geld im Vergleich zu den anderen Kosten. Und was passiert wenn er das bereits monatlich beantragt hat bei seiner Firma ohne mein Wissen?
Hoffe es kann mir wer weiterhelfen, sonst frag ich mal beim Finanzamt nach
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Hat dein Partner den anderen beantragt? Bei zwei Kindern sind es ja bis zu 250 Euro im Monat.
So viel ich weiß müssen sie den Familienbonus mit berechnen, wenn er zusteht und korrekt beantragt wurde. Verdient deine Freundin vielleicht nicht genug und zahlt keine Lohnsteuer @Jen84?
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@Dino1982 das heißt wenn er diesen Bescheid nicht hat (kann er den nur von mir bekommen? oder auch über eine andere Stelle Finanzamt etc.) kann er den Bonus auch nicht beantragen
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Beachte: Die Finanzverwaltung geht davon aus, dass der Familienbeihilfenbezieher die amtliche Bestätigung über den Familienbeihilfenbezug niemandem außer dem Partner aushändigen wird. Kreuzt ein Mitarbeiter daher im Formular E 30 an, Partner des Familienbeihilfenbeziehers zu sein, darf der Arbeitgeber darauf vertrauen, dass der Mitarbeiter wirklich der Partner ist. Weitere Unterlagen (z.B. Heiratsurkunde, Meldebestätigungen etc.) sind daher nicht erforderlich.
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Da weiß ich leider bei beidem die Antwort nicht 😁
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Danke für eure Unterstützung
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Ok verstehe, dann könnte er den halben einfach beantragen, ob er zahlt oder nicht weiß ich nicht, da ich einen Vorschuss vom Gericht bekomme.
Ich werde den Bonus jetzt einmal über die Veranlagung 2020 machen.
@sunha13 falls du genauere Auskünfte hast würdest du sie einmal teilen?
Mir geht es auch so, dass ich es eigentlich frech finde dass er mehr bekommt obwohl er eigentlich keinen Beitrag leistet und ich die Hauptkosten trage
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@IreneG Normal denke ich wird das rausgerechnet. Weil sonst wären ja die im Vorteil die es monatlich machen und die zb die Pendlerpauschale erst mit der Arbeitnehmerveranlagung machen im Nachteil
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es wird ja auch eine Günstigkeitsrechnung durchgeführt womit sich der Tagsatz erhöhen kann - der Familienbonus scheint jedoch da noch nicht auf weil er erst heuer eingeführt wurde ;-) jene Personen welche heuer noch Wochengeld beziehen - oder es zumindest möchten bzw basteln - würde ich empfehlen den Familienbonus monatlich einzuheben ;-)
Die Beraterin bei der AK sieht das übrigens genauso ;-)
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Danke schonmal für die Antworten
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Der Familienbonus Plus steht auch für Kinder von getrennt lebenden Eltern zu. In diesem Fall können ihn die/der Familienbeihilfeberechtigte und die Person, die für das Kind Unterhalt zahlt, in Anspruch nehmen. Auch hier kann er aufgeteilt werden.
Das heißt, eine der beiden Personen kann entweder den vollen Familienbonus in Höhe von 1.500 Euro (bzw. 500 Euro) für das jeweilige Kind beziehen oder der Betrag wird statt dessen zwischen Familienbeihilfenbezieher und Unterhaltszahler aufgeteilt (750/750 bzw. 250/250).
Da der Familienbonus Plus für jedes Kind insgesamt nur einmal zur Gänze berücksichtigt werden kann, komm es zu einer Aufteilung 750/750 (bzw. 250/250), wenn er von beiden Teilen in einem insgesamt zu hohen Ausmaß beansprucht wird.
Hab ich von der BMF-Seite.
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Was stimmt da jetzt bitte? 🤦🏻♀️
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Deswegen WOLLEN sie es vermutlich erst ab Februar berücksichtigen... 😎
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Beispiel Frau geht 1 Jahr - Partner geht anschließend 1 Jahr in Karenz. Wie funktioniert das dann mit der Auszahlung?
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Man möge mich korrigieren, sollte das eine ganz blöde Idee sein...