Aliquot Urlaubsanspruch Mutterschutz

Hallo liebe Leute,
Mein Mann möchte für 2 Monate in Väterkarenz gehen, das heißt ein Monat dürfen wir überlappend zu Hause sein und ein Monat muss ich arbeiten gehen!
Ich hab leider keinen Urlaub mehr und muss deshalb das volle Monat arbeiten.
Jetzt meine ich irgendwo gelesen zu haben das man für die 8 Wochen Mutterschutz vor und 8 Wochen nach einen aliquoten Urlaubsanspruch hat?!?!
Kennt sich da jemand aus ob das stimmt und ob ich diese Tage in dem Monat nehmen darf?
LG
NADINE

Kommentare

  • Also ich hatte für die 8 Wochen vorher u nachher Urlaubsanspruch und musste alles vorm Mutterschutz konsumieren bzw. wird mir ein Teil ausgezahlt. Sollte also bei dir auch so sein mit den Urlaubsanspruch.
    Bist du denn schon im Mutterschutz oder arbeitest du noch?
  • Ich bin schon in karenz und muss für ein Monat arbeiten also die Karenz unterbrechen und ein aufrechtes Dienstverhältnis vorweisen damit mein Mann 2 monate in karenz gehen kann.
    Ich hab keinen Resturlaub mehr.
    Ich meinte eher ob einem für die mutterschutzzeit Urlaub zu steht. Also z.b für die 8 Wochen Mutterschutz 2 Tage Urlaub?
  • LisaLisaLisaLisa

    2,198

    bearbeitet 6. 02. 2019, 13:09
    Ja, es steht dir aliquoter urlaub für den mutterschutz zu. Also für 8 wochen vor und 8 bzw 12 wochen nach der geburt, was ca. 8 bzw 10 urlaubstage sind wenn du zb vorher an 5 tagen die woche vollzeit gearbeitet hast. Ob du diese tage in dem monat nehmen kannst ist mit deinem arbeitgeber zu klären. Aber die paar tage reichen halt leider nicht für das gesamte monat.
    Wenn du nach dem einen monat wieder in karenz gehst dann könntest du mit deinem arbeitgeber auch unbezahlten urlaub vereinbaren, denn dich für ein paar tage beschäftigen ist neistens in den unternehmen auch nicht so leicht. Ist aber auch individuell zu vereinbaren.
  • Nadine2411 schrieb: »
    Ich bin schon in karenz und muss für ein Monat arbeiten also die Karenz unterbrechen und ein aufrechtes Dienstverhältnis vorweisen damit mein Mann 2 monate in karenz gehen kann.
    Ich hab keinen Resturlaub mehr.
    Ich meinte eher ob einem für die mutterschutzzeit Urlaub zu steht. Also z.b für die 8 Wochen Mutterschutz 2 Tage Urlaub?

    Glaub wir reden aneinander vorbei...du hast Urlaubsanspruch für die Mutterschutzzeit (insgesamt ca. 16 Wochen).

    Meine Mutterschutz-Zeit geht bis voraussichtlich Anfang Juni, das heißt ich hatte 2019 Anspruch auf ca. nicht ganz den halben Jahresurlaub (also um die 11 Tage), den hatte ich 2018 schon aufzubrauchen. Ist bei meinem Arbeitgeber so.

    Mein Partner geht 2020 für 3 Monate in Karenz und da werd ich 2 Monate 40 Std. arbeiten gehn. Man könnte auch Teilzeit nehmen, aber ist dann halt nur das halbe Gehalt.
  • @Mohnblume88 bei teilzeit müsste der arbeitgeber auch zustimmen, rechtsanspruch darauf gibt es leider nicht....
  • @LisaLisa meinst du elternteilzeit?
    Das was wir da machen ist keine richtige elternteilzeit sonder väterkarenz (falls das nicht das selbe ist)
    Rechtsanspruch ob ich den Urlaub nehmen darf in dem Monat?
  • du könntest deinen AG auch fragen ob er dich die zwei Monate Unbezahlt Freistellt wärend dein Mann die zwei Monate in Karenz geht , ich nehme an du gehst nachher wieder weiter in Karenz ?? Dan braucht dich dein AG nicht für ein Monat irgendwo hinsetzen ..

    bei mir hat das so funktioniert - war mit EaKBG zuhause aber 2 Jahre Karenz - mein mann war ab dem 1 Geb. für zwei Monate zuhause - ich hab mich bei meinem AG unbezahlt freistellen lassen ! und war dan nach meinem Mann einfach die restliche Zeit bis zu Lios 2ten Geb. in Karenz zuhause .

    Zwecks Versicherung , einfach mit dem Mann mitversichert und um es dem AG schmackhaft zu machen , Er muss dich net irgendwo "hinschieben" für de kurze Zeit ...





  • incredibiles schrieb: »

    bei mir hat das so funktioniert - war mit EaKBG zuhause aber 2 Jahre Karenz - mein mann war ab dem 1 Geb. für zwei Monate zuhause - ich hab mich bei meinem AG unbezahlt freistellen lassen !


    Ihr hattet dann 1 Monat gar kein Einkommen oder? Also außer das eaKBG, das dann dein Mann bezogen hat.
  • Nadine2411 schrieb: »
    @LisaLisa meinst du elternteilzeit?
    Das was wir da machen ist keine richtige elternteilzeit sonder väterkarenz (falls das nicht das selbe ist)
    Rechtsanspruch ob ich den Urlaub nehmen darf in dem Monat?

    Du bist ja jetzt schon in Karenz. Wenn du keinen Urlaub mehr hast, dann kannst du keinen mehr konsumieren. Wahrscheinlich hast du den Urlaub für die Mutterschutz-Zeit auch aufgebraucht, sonst hättest du ja jetzt noch welchen.

    Glaub man kann Urlaub in manchen Betrieben mitnehmen, zB für solche Regelungen wie bei dir - also die 2 Monate Värerkarenz - aber glaub nicht, dass ein Anspruch drauf besteht, ich hätte das sonst auch gemacht.
  • LisaLisaLisaLisa

    2,198

    bearbeitet 6. 02. 2019, 14:29
    @Nadine2411 das ist mir schon klar dass es bei euch „normale“ väterkarenz ist für 2 monate.
    Mein kommentar bezüglich teilzeit hat die aussage von @Mohnblume88 betroffen - elternteilzeit gibts nämlich unter anderem nur wenn sich der partner nicht in karenz dür das kind befindet und ist zb auch nicht für ein monat möglich.

    Ob du den noch evtl. offenen urlaub in dem einen monat konsumieren darfst musst du mit deinem arbeitgeber abklären. Urlaub von vor der schwangerschaft bis nach der karenzzeit mirzunehmen ist grundsätzlich erlaubt und kein problem.

    Die beste möglichkeit wenn du das eine monat gar nicht arbeiten gehen möchtest ist unbezahlter urlaub - aber da muss dein AG ebenfalls zustimmen und du hast logischerweise kein einkommen.
  • @LisaLisa
    Auf unbezahlten Urlaub steigt er mir leider nicht ein.
    Drum wollt ich versuchen mit dem aliquoten Urlaub vom Mutterschutz das Monat wenigst bisschen zu verkürzen... bin 75% angestellt da hab ich sowieso weniger Anspruch... kann mir nur gut vorstellen das mein Arbeitgeber keine Ahnung hat das mir da Stunden zu stehen... ich bin seit 1.2.2017 in karenz. Erstes Kind Juni 2017 (spontan)zweites Kind Juli 2018 (Sectio)!
    Hab also nie die Möglichkeit gehabt bis dato diesen Urlaub aufzubrauchen...
    Eigentlich steht mir dann der Urlaub für 36 Wochen Mutterschutz zu.
  • Mohnblume88 schrieb: »
    incredibiles schrieb: »

    bei mir hat das so funktioniert - war mit EaKBG zuhause aber 2 Jahre Karenz - mein mann war ab dem 1 Geb. für zwei Monate zuhause - ich hab mich bei meinem AG unbezahlt freistellen lassen !


    Ihr hattet dann 1 Monat gar kein Einkommen oder? Also außer das eaKBG, das dann dein Mann bezogen hat.


    ich hatte sowieso "nur" 12 Monate eaKBG mein mann hatte die beiden Monate dan ( die plus 2 ) das EaKBG .. und dan war der bezug aus . ich hab mir in den 12 Monaten was beiseite gesparrt für das jahre "ohne" Geld . bin aber damit besser ausgestiegen als mit der damaligen 24 Monate Variante da ich gut verdient "habe" .
  • Nadine2411 schrieb: »
    @LisaLisa
    Auf unbezahlten Urlaub steigt er mir leider nicht ein.
    Drum wollt ich versuchen mit dem aliquoten Urlaub vom Mutterschutz das Monat wenigst bisschen zu verkürzen... bin 75% angestellt da hab ich sowieso weniger Anspruch... kann mir nur gut vorstellen das mein Arbeitgeber keine Ahnung hat das mir da Stunden zu stehen... ich bin seit 1.2.2017 in karenz. Erstes Kind Juni 2017 (spontan)zweites Kind Juli 2018 (Sectio)!
    Hab also nie die Möglichkeit gehabt bis dato diesen Urlaub aufzubrauchen...
    Eigentlich steht mir dann der Urlaub für 36 Wochen Mutterschutz zu.

    Seit 1.2. in Karenz und wie lange hast du vorher dort gearbeitet?

    Solltest echt nochmal in der Personalabteilung nachfragen, wieviel Urlaub noch steht, kann durchaus sein, dass dir der ausbezahlt wurde. Wir können dir hier nicht mehr sagen, da du ja scheinbar selber erst seit jetzt weißt, dass du überhaupt Urlaubsanspruch hattest. Manchmal frag ich mich ja, was die in der Personalabteilung machen und warum die Kommunikation so schwierig ist.
  • Mohnblume88 schrieb: »
    Nadine2411 schrieb: »
    @LisaLisa
    Auf unbezahlten Urlaub steigt er mir leider nicht ein.
    Drum wollt ich versuchen mit dem aliquoten Urlaub vom Mutterschutz das Monat wenigst bisschen zu verkürzen... bin 75% angestellt da hab ich sowieso weniger Anspruch... kann mir nur gut vorstellen das mein Arbeitgeber keine Ahnung hat das mir da Stunden zu stehen... ich bin seit 1.2.2017 in karenz. Erstes Kind Juni 2017 (spontan)zweites Kind Juli 2018 (Sectio)!
    Hab also nie die Möglichkeit gehabt bis dato diesen Urlaub aufzubrauchen...
    Eigentlich steht mir dann der Urlaub für 36 Wochen Mutterschutz zu.

    Seit 1.2. in Karenz und wie lange hast du vorher dort gearbeitet?

    Solltest echt nochmal in der Personalabteilung nachfragen, wieviel Urlaub noch steht, kann durchaus sein, dass dir der ausbezahlt wurde. Wir können dir hier nicht mehr sagen, da du ja scheinbar selber erst seit jetzt weißt, dass du überhaupt Urlaubsanspruch hattest. Manchmal frag ich mich ja, was die in der Personalabteilung machen und warum die Kommunikation so schwierig ist.

    @Mohnblume88 Wenn das Dienstverhältnis noch aufrecht ist, darf/durfte der Urlaub nicht ausbezahlt werden.
  • @Mohnblume88 In vielen Betreiben mit wenig Mitarbeitern gibt es gar keine Personalabteilung. Bei mir rennt das auch alles über einen Steuerberater der einfach nur teuer ist. Was mir zusteht habe ich mir selber im Internet rausgesucht.
  • Mohnblume88Mohnblume88

    4,413

    bearbeitet 6. 02. 2019, 20:39
    daarma schrieb: »
    Wenn das Dienstverhältnis noch aufrecht ist, darf/durfte der Urlaub nicht ausbezahlt werden.

    Sicher? Meiner wird mir auch ausbezahlt, da gabs keine andre Möglichkeit wurde mir gesagt. Arbeit in nem Ordensspital.
  • @Mohnblume88
    Habe vor dem frühzeitigen Mutterschutz 14 Monate gearbeitet mit 75%.

    Ich befürchte ganz stark das der Urlaub ausbezahlt wurde und mir bei den Zahlungen von kbg,Wochengeld usw. nicht aufgefallen ist... aber eigentlich eine Frechheit das ich über meinen Urlaub nicht selbst entscheiden kann...
  • Mohnblume88 schrieb: »
    daarma schrieb: »
    Wenn das Dienstverhältnis noch aufrecht ist, darf/durfte der Urlaub nicht ausbezahlt werden.

    Sicher? Meiner wird mir auch ausbezahlt, da gabs keine andre Möglichkeit wurde mir gesagt. Arbeit in nem Ordensspital.

    @Mohnblume88 Sicher, das es nicht das "Urlaubsgeld" war? Grundsätzlich darf Urlaub nur bei Beendigung des Dienstverhältnisses ausbezahlt werden. Ich kann aber nicht meine Hand ins Feuer dafür legen, dass es bei derlei Institutionen nicht abweichende Regelungen gibt. Erlebe das immer wieder bei meinem Mann, der ebenfalls in einem Krankenhaus arbeitet - da gehen Sachen, die in der Privatwirtschaft absolut ausgeschlossen sind. Mach Dich zur Sicherheit noch mal schlau bei Eurer Personalvertretung. Mir wäre aber kein KollV bekannt, der diese Regelung umstoßen würde.
  • @daarma naja sie sagten mir in der Arbeit, als ich im Sept 18 bekannt gab, dass ich schwanger bin, dass ich bis Anfang Februar arbeiten muss und im Laufe der Monate, die ich noch hab einzelne Urlaubstage konsumieren kann. Da grad Umbruch bei uns in der Arbeit war/ist, konnte ich von den ca. 15 Tagen nur mehr 7 oder 8 in Anspruch nehmen und der Rest wird mir ausgezahlt.
    Ich werds erst Ende Februar sehen, ob die verbliebenen Urlaubstage am Gehaltszettel stehn. Bin gespannt...

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