Alleinerziehende Mütter oder Schwanger und Single
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Kommentare
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Ich hätte nichts dazu gefunden das man wenn man abgelehnt wird nicht wieder ansuchen darf/kann. Somit würde ich es auch nochmals versuchen.
Wann hast du das erste mal angesucht? Und hat man dir eigentlich dann gesagt warum du sie nicht bekommst?
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Wenn sie es mir zahlen müssten sie es jeder zahlen. Sie hat mir sogar bestätigt dass ich alke Kriterien erfülle aber trotzdem geht's angeblich nicht. Werds e nochmal versuchen.
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Ich denke man kann es auch machen wenn man bereits arbeitet.
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ich hätt mal ne frage
hat die kinderbetreuungsbeihilfe schon jemand von euch beantragt?
muss ich das formular einkommensbestätigung bei der Chefin abgeben und die füllt das dann für mich aus? aber dafür müsste ich ja schon arbeiten gehen damit sie mir das ausfüllen kann oder?
und das für die betreuung meines kindes kann ich ja auch erst einreichen wenn er das erste monat dort war weil dann wissen wir wie oft ich ihn hingeben muss?!
das ist ziemlich kompliziert, überhaupt wenn man als Pflegekraft arbeitet
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Die Einkommensbestätigung muss man von der Arbeit ausfüllen lassen. Wann gehst du wieder arbeiten? Bevor du wieder arbeiten gehst wirst du dich ja eh mit deiner Chefin zusammen setzten wegen Arbeitsstunden, -zeiten, -tage und da wirst du dir dann ja dein Einkommen auch ausverhandeln. Erst dann würde ich darum ansuchen.
Und wegen der Betreuung hab ich auch gewusst was mir die im Monat kostet. Gibt es bei euch keine fixen Betreuungskosten OHNE das Essen mitgerechnet wird?
Bei uns bekommt man im Vorfeld bei Anmeldung einen Zettel mit das die Krippe 110€ im Monat kostet (egal ob halb oder ganztags), Kiga halbtags 38€ und ganztags 48€. Deshalb weiß man im Vorfeld wie hoch die Betreuungskosten sind.
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Bei mir war es so:
Hab zu erst 39 Stunden gearbeitet
dann Karenz 1
dach 20 Stunden in Elternteilzeit
dann Karenz 2
Mitte März komme ich wieder in Elternteilzeit 20 Stunden zurück
Als ich mit meinem Chef die Stunden, Zeiten und Tage besprochen habe, habe ich natürlich zwecks Gehalt geschaut das es für mich auch passt.
Bin jetzt über 10 Jahre in der Firma und pendel an den Tagen die ich arbeite (eine Wegstrecke dauert gute 2 Stunden) und das Pendeln kostet mich ca. 200€ im Monat. Da muss ich natürlich schauen und sehr gut verhandeln das ich beim Gehalt das Optimum heraus hole.
Mittlerweile hab ich dazu den Popo hoch bekommen und trau mich um Gehalt und andere Belange die die Arbeit betreffen Gespräche zu führen , früher hätte ich auch einfach so alles hingenommen wie es mir präsentiert wurde.
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Deshalb kann ich das erst bekanntgeben nachdem ich ihn ein Monat dort hatte 🙈
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Ich wollte gerne wissen, ob es üblich ist von Firmen dass sie bei Rückkehr neu verhandeln (und einen drücken wollen?) oder ob du das einfach als gute Gelegenheit genommen hast und "normalerweise" danach alles gleich ist wie vorher 😉
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Es hat mich sehr viele Diskussionen und Gespräche gekostet mehr bezahlt zu bekommen als üblich.
Als ich letztens verhandelt habe hat mein Chef zu mir gesagt er macht es nur weil er mich wirklich sehr schätzt als Mitarbeiterin und er mich mit den Kosten der Pendlerei etwas unter die Arme greifen möchte.
Man muss sich halt drüber trauen und sich nicht beim ersten nein gleich abwimmeln lassen.
Muss aber sagen mein Chef ist einer der prinzipiell immer nein sagt aber wenn er merkt man kämpft um was und lässt nicht locker dann gibt es mit sehr langem Durchhaltevermögen ein Entgegenkommen.
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@itchify das ist mir sehr wichtig, dass das alte Gehalt gilt und ich eben NICHT neu darum feilschen muss 😉 deshalb habe ich so doof nachgefragt, ob das denn üblich sei 👍
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Und wenn dann das Kind vielleicht noch mal länger krank is und man da noch Urlaub nehmen muss? Wie funktioniert das? Ich mein, Babysitter verzahlen? Wenn man nicht gerade TOPverdiener is? Erfahrungswerte würden mich da sehr interessieren
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Denn normalerweise sollte das kein Problem darstellen wenn das AMS gewillt ist eine Förderung zu genehmigen.
Mein Kind geht auch bereits in die Krippe und ich fang erst in 2 Monaten wieder an zu arbeiten. Hab es trotzdem bekommen.
Deshalb rate ich trotzdem jeden er soll ansuchen!
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ja ich schon, war aber nicht verheiratet
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Aber ich finde mich langsam einfach damit ab, dass ich anscheinend auch mit meinen 20 Stunden für Österreich noch zu gut verdiene
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das selbe wie bei mir
@BiKa
umgekehrt kann er jedoch jederzeit die gemeinsame obsorge beantragen 🙈
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Mein ex Freund ist ja jetzt drauf gekommen das er das gemeinsame Sorgerecht will, was mir eigentlich nicht so recht ist da es für mich schwieriger wird sollt ich beschliessen wieder von Tirol nach Linz zu ziehen. Dienstag war ich dann wegen was anderem am Jugendamt und hab nachgefragt wie es ist wen es es beantragt ob ich da was dagegen machen kann. Aber sie meinte zu mir das wen er sich nicht was grobes zu schulden kommen hat lassen kann ich da nicht viel machen 🤷♀️
also denke ich das es umgekehrt genauso ist. Das wen er es schon hat da echt was grobes passiert sein müsste das du das alleinige bekommst...
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Drauf verzichten wird er freiwillig vermutlich n7cht. Darf denn ich bzw auch er mit den kindern ohne erlaubnis des anderen ins ausland reisen?
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Sie hatte das nicht gewusst, bzw. hat es in den 6 Jahre seit sie getrennt sind keiner danach gefragt. Sie fliegt so ungefähr 2x im Jahr wohin. Also kann sein das wen er es auf gut Glück versucht das er wohin fliegt oder fährt keiner danach fragt...
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mit dem in urlaub fahren ist halt so eine sache. da ihr ja verheiratet seid habt ihr sicher auch alle den gleichen familiennamen, und da wird man sicher nicht so "nachschauen" als wenns 2 verschiedene familiennamen sind. da mein sohn und ich nicht den gleichen familiennamen haben, habe ich letzten sommer zur sicherheit die geburtsurkunde und eine ausweiskopie seines vaters mitgehabt. hat niemand danach gefragt. aber auch da kommts wahrscheinlich an, an wen man geratet.
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dazu kam es bis heute noch nie, also er hat den kleinen noch nie wohin mitgenommen geschweige denn mal alleine gehabt 😬
ich glaube mal gehört/gelesen zu haben, dass bei geschiedenen es etwas anders ist als bei denen die nie verheiratet waren.
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Wir haben geteilte Obsorge und es kommt immer darauf an, wen du vor dir hast. Ich konnte die Schulanmeldung usw usw alles allein machen. Hauptwohnsitz allerdings brauchte ich die Unterschrift.
Bei gemeinsamer obsorge ist auch das Abr gemeinsam, außer es wurde anders entschieden.
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väter wurden jahrelang aus dem leben der kinder verbannt, weil mütter es früher leichter hatten die alleinige obsorge zu bekommen. und ja, ich kann den kv auch nicht ausstehen, aber er hat ein recht zu wissen wer sein vater ist und auch einen umgang mit ihm zu haben.
ich habe lange gebraucht zu verinnerlichen, dass die umstände zwischen dem kv und mir nichts mit meinem sohn und dem kv zu tun haben. du wirst da leider über deinen schatten springen müssen.
ich ermögliche jeden kontakt, aber ich habe von anfang an gesagt es muss von ihm kommen. ich will mir auf keinen fall irgendwann von meinem sohn vorwerfen lassen, dass ich irgendwas unterbunden habe.
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