Verfällt der Resturlaub?

bearbeitet 29. 01. 2019, 11:13 in Schwangerschaft
Könnt ihr mir bitte weiterhelfen kenne mich nicht wirklich aus , bin zum ersten Mal schwanger, meine Chefin meint habe im Jahr 2019 nur mehr 8 Tage Urlaub obwohl ich eigentlich noch 4 Wochen habe. Sie hat gesagt ich kann es nur bis zum Mutterschutz verbrauchen und der Rest verfällt automatisch, kann es mir irgendwie nicht vorstellen. Ich habe gefragt ob ich das ausbezahlt bekomme, da sagte sie auch nein.‘

Eintrittsjahr: 01.12.2009
25 Werktage urlaub Also 5 wochen
Beginn Mutterschutz: 18.4.2019
Normalerweise haben wir im August 3 Wochen Im Dezember 1 Woche, und im Jänner 1
Woche. Vielen lieben Dank für eure Antworten

Kommentare

  • Hallo,
    Das kannst du so nicht rechnen. Normalerweise wird Urlaub pro Monat aufgebaut. Das sind dann knapp 2 Tage pro Monat, und zwar vis zum Ende vom Mutterschutz. Also bis 8 Wochen nach der Geburt wird der Urlaub aufgebaut. Also ich geh jetzt mal davon aus, dass dein Mutterschutz irgendwann im August endet?! (Wenn kein KS vorliegt). Das wären dann bissl über 16 Tage Urlaubsanspruch. Wie sie auf 8 Tage kommt ist mir aber ein Rätsel, es sei denn, du hättest im Jänner schon 8 Tage verbraucht. Dann, ja hast nur mehr 8 Tage stehen.

    So. Alles was du nicht konsumiert bleibt bis nach der Karenz stehen und verfällt NICHT. Allerdings kannst du den AG auch nicht zur Auszahlung zwingen.
    Würd mich da aber an deiner Stelle auch noch bei der AK erkundigen, damit du es schriftlich hast und deiner Chefin vorlegen kannst.

    Habt ihr keine Personalabteilung? bzw die Person die die Lohnverrechnung macht müsste das auch wissen wie Urlaub korrekt abgerechnet wird.
  • Nein der Urlaub verfällt nicht!
    Ich selbst hab 14 Wochen Resturlaub nach dem ich in Karenz ging.
    Das wichtige ist wenn du wieder einsteigst, solltest du mit den selben Stunden einsteigen, denn sonst wieder der Resturlaub herabgerechnet.
    Hat mir die AK gesagt
  • Also ich bin ja kein Profi auf dem Gebiet. Aber mein Urlaub, denn ich vorm Mutterschutz noch übrig hatte, wäre nach 2 Jahren nach dem Wiedereinstieg verfallen, hätte ich ihn nicht auszahlen lassen.
    Ich denke da gibt es verschiedene Regelungen richtend nach dem Arbeitsvertrag.
  • 1.) Kommt es mal drauf an was in deinem Arbeitsvertrag steht, es gibt Firmen bei der im Vertrag geregelt ist, ob der Urlaub nach gewisser Zeit verfällt (auch in der Karenz)

    2) der Urlaub wird pro Monat aufgebaut, das heisst du bekommst jedes Monat 2,15 (ich glaub so viel sinds es sind halt 2, irgendwas)
    Da kommts aber drauf an, viele Firmen nehmen den 1.7 als Stichtag bist du bis da im der Firma kannst du den ganzen Urlaub beanspruchen! Ist aber bei dir nicht der Fall, weil du ja um dieses Datum herum schon mutterschutz bist und nicht mehr produktiv in der Firma arbeitest!!

    Ich würde mit meinen Arbeitsvertrag zur AK gehen und ihnen alles schildern!! Du musst nämlich auch aliquot Urlaub und Weihnachtsgeld bis zum muschu antritt bekommen!!

    Ich bin damals zur AK gegangen, weil mir die Firma 62!! Urlaubstage streichen wollten, bei mir sinds jetzt stehen gebliebenen!!

    Viel glück!!
  • Hab jetzt nicht alles gelesen und kann nur kurz antworten, ABER der Urlaub verfällt während der Karenz nicht(!). Die Verjährung ruht nämlich währenddessen. Also die Angst, dass ihr um den übriggebliebenen Urlaub umfällt, ist diesbzgl. unbegründet.
  • Zusätzlich ein tipp bzw was du checken solltest: wenn du danach in elternteilzeit gehst und der urlaub in tagen gerechnet wurde, würde etwaiger resturlaub nach wiedereintritt auch in tagen gerechnet. Sprich: wenn du zB nur halbtags wieder kommst, dann wäre ein vollzeittag aus dem resturlaub auch nur einen halben tag wert. Bissi kompliziert, ich hoffe du verstehst was ich mein
  • @lama stimmt genau, das wird dann runtergerechnet.
    Wenn man davor Vollzeit 5 Tage gearbeitet hat, hat man 5 Wochen Anspruch = 25 Tage.
    Kommt man Teilzeit 3 Tage zurück, werden daraus 3 Tage x 5 Wochen = 15 Tage.

    Eine Auszahlung des Urlaubs ist nur bei Auflösung des Dienstverhältnisses möglich.

    Ich habe in der Firma zb vereinbart, dass ich den kompletten Urlaub vor Mutterschutz (inkl den Urlaubsanspruch bis Mutterschutzende) aufbrauche. Das würde ich an deiner Stelle auch anstreben, wenn die Chefin ihn verfallen lassen möchte. Am besten bei der AK nachfragen und dann ihr erzählen, dass du dich wegen „Kinderbetreuungsgeld“ und so erkundigt hast und dir gesagt wurde, dass der Urlaub nicht verfallen darf und die AK empfiehlt vor Mutterschutz den gesamten Urlaub zu konsumieren 😊. Jeder Tag, den man früher gehen kann, ist richtig fein 😊
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