Einkommensabhängiges KBG und Diäten - Berechnung

AppleApple

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bearbeitet 16. 01. 2019, 13:01 in Karenz & Rechtliches
Hallo!

Ich habe eine kurze Frage, wenn ich das einkommensabhängige KBG erhalte, berechnet sich das grds. vom Nettogehalt, da ich jedoch sehr viel unterwegs bin, erhalte ich Diäten und KM-Geld, wird das auch berücksichtigt oder nicht?

Danke und lG

Kommentare

  • ja, wird auch berücksichtigt. Das wochengeld entspricht etwa dem, was du vorher netto verdient hast (inkl zulagen) plus anteilig urlaubs- und weihnachtsgeld.

    Ea kbg ist dann 80 % davon bzw höchstens 66€/Tag (ca 2000/Monat).
  • Das wusste ich nicht! Wunderbar, somit ergibt sich bei mir ein deutlich höherer Betrag!
    Vielen, vielen Dank für die Auskunft!
  • Tut mir leid @wölfin da muss ich widersprechen ...
    Als Nettoarbeitsverdienst gelten alle Geld- und Sachbezüge,
    einschließlich der die Höchstbeitragsgrundlage übersteigenden Entgeltanteile,
    *abzüglich* der beitragsfreien Lohn- oder Gehaltszuschläge, die beim Aussetzen der Beschäftigung wegfallen (Ersätze für tatsächlich geleistete Aufwendungen wie z. B. Fahrtspesenvergütungen),

    @Apple wenn es sich um Aufwandsersatz handelt so wird dieser nicht ins Wochengeld mit eingerechnet weil es kein Lohn für deine Leistung ist sondern eben nur ein Aufwandsersatz, darunter fällt zb auch das Kilometergeld oder Rückerstattung von Spesenrechnungen, Taggelder für Dienstreisen, ...

    taenschnAppleitchifywölfin
  • @claudsch1980 oh wenn du als fachfrau schon mal da bist, könntest du mir bitte eine Frage beantworten?
    Wir bekommen alle 4 Monate alle Stunden ausbezahlt, die über 38,5 sind.
    Also wenn mein Saldo 70h beträgt, bekomme ich 31,5 Stunden mit 65% Zuschlag.
    Wie würde sich das in der Wochengeld Berechnung auswirken?
    Vielen lieben Dank schonmal ☺️
  • @claudsch1980 danke dir vielmals! Da hab ich mich leider zu früh gefreut!
    LG
  • Vielleicht kann mir jemand von euch weiterhelfen?
    Habe Die arbeits-und Entgeltbestätigung bekommen und ich fürchte Die stimmt leider nicht.

    Ich habe in den letzten drei Monaten auch Die pendlerpauschale durch den arbeitgeber sowie einen fahrtkostenzuschuss bekommen. Zudem wurden mir Monatlich 24 Euro gewerkschsftsbeitrag abgezogen.
    Bei der arbeits und Entgeltbestätigung wurde die pendlerpauschale allerdings nicht berücksichtigt und der gewerkschsftsbeitrag auch abgezogen, sodass sich ein niedrigeren nettolohn ergibt
    Stimmt das So oder muss der arbeitgeber den ausbezahlten nettolohn nehmen (der ist ja wegen der pendlerpauschale höher)

    Falls mir jemand weiterhelfen kann wäre das super 😅
  • Die Pendlerpauschale ist doch nix was den Lohn erhöht oder? Das würde mich interessieren. Ich meine es erhöht schon das was unterm Strich steht, aber es zählt nicht zu Gehalt und würde sich demnach nicht aufs Wochengeld auswirken 🤔 denk ich. Weiß ich aber nicht 😉
  • @winnie seh das genau wie du.
  • Also ich hab das netto auf der a e stehen, was ich auch ausbezahlt bekommen habe. Also inkl PP.
  • @Enjoy ah sehr gut! Ich glaube So muss das auch sein! Habe Es auch So auf Seiten Der gkk nachgelesen! Und bei mir ist Da ein niedrigerer Betrag als das was ich einentlich netto ausbezahlt bekomme...

    @winnie Es erhöht sich dadurch schon Der nettolohn weil weniger Lohnsteuer abgezogen wird

    Glaube Da bleibt mir wohl nix anderes übrig als bei Der arbeiterkammer anzurufen.
  • Haltet mich auf dem laufenden, für mich wird irgendwann auch das eakbg ziehen😉 Wenns des dann noch gibt 🙄

    Ich hab das vor kurzem schon mal gefragt aber da kam dann nix zurück. Vielleicht wisst ihr das.
    Ich krieg alle 4 Monate einen Teil der plusstunden ausbezahlt. Und im Winter gibt's eine Prämie. Wenn sich das nun saublöd ausgeht und die letzten 3 Monate vorm muschu genau solche waren wo nur das "nackte" Gehalt am zettel steht - wie läuft das dann?
    Diese 17% die man beim Wochengeld dazu zählt, sind die für alles oder sollen die nur das Urlaubs und weihnachtsgeld etwas kompensieren?
  • @winnie kann nur sagen wies bei mir war (2014)...hab lang gestritten deshalb...überstunden hatte ich gnau in den 3mo keine..da man in der schwangerschaft aber ja auch keine machen darf hatte ich da sowieso pech...aber die jährliche prämie (lohnverrechnerin wollte die mit 3/12 berücksichtigen) wurde mir gestrichen...dafür gibts allerdings bei mehr als 2 sonderzahlungen +19 prozent aufschlag (statt den 17 prozent)...also immerhin etwas (wo es trotzdem weniger war insge. Als mein normales durchschnittsgehalt mit ca 10-20 überstunden pro monat)
  • Inzwischen gibt Es ja bezüglich dee Überstunden eine Entscheidung des obersten gerichtshofes: bei regelmäßig geleisteten Überstunden müssen Die drei Monate Vor Meldung Der schwangerschaft getan gezogen werden, Also Monate in denen diese Überstunden geleistet wurden.

    Das ist bei mir nämlich auch So dass ich Vor Meldung Der schwangerschaft regelmäßig Überstunden geleistet habe, mein arbeitgeber weigert sich aber dies in Die Berechnung einzubeziehen.

    Ich bin schon So genervt dass Ich mich jetzt an Die Gewerkschaft oder arbeiterkammer wenden werde.

    @winnie hast Du dich bezüglich schon mal bei Der arbeiterkammer informiert? Die sind Da normalerweise top, werde auch am Montag gleich anrufen!
  • @winnie das habe ich zu deiner frage gefunden https://www.noedis.at/cdscontent/?contentid=10007.799604 Da steht auch was zu Provisionen etc
  • @doppeljackpot_83 @Monikamm
    Danke euch 👍 den link hab ich mir gespeichert. Noch ist es ja nicht relevant, wir wollen heuer erst anfangen mit der Bastelei 😉 wenns dann soweit ist werde ich mich auf jeden Fall auch bei der Arbeiterkammer I formieren! 👍
  • @winnie bis dahin kann sich alles noch ändern...
  • @doppeljackpot_83 ich befürchte auch dass dann wieder einiges anders ist - und sicher ned besser 🙄
  • Ich hab da eine Frage bzgl. eaKBG und Karenz, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen?

    Hab ich das richtig verstanden: ich beziehe das eaKBG bis zum 12. Lebensmonat (nach den 2 Monaten Wochengeld also für 10 Monate) und wenn danach der Vater für 3 Monate daheim bleibt, kann er es für weitere 2 Monate in Anspruch nehmen.
    Geht er allerdings erst in Karenz, wenn das Kind bereits 16 Monate alt ist, gibt es für diese Zeit kein KBG, oder?
    Also wenn er mit eaKBG in Karenz gehen will, müsste er direkt nachdem ich 12 Monate daheim war, gehen?
  • Ja genau, entweder gleich danach, oder auch irgendwann dazwischen. Ihr dürft max 2x wechseln, also zb Mama - Papa - Mama, wobei jeder Teil mind 61 Tage dauern muss.
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