Erneute SS während Karenz?

Hallo an die Expertinnen?
Nun habe ich mich durch die Materie Wochengeld, vorzeitiger Mutterschutz, Karenz etc ja live durchgehandelt. Und schon die nächste neue Thematik :)
Wie ist es, wenn man während der Karenz schwanger wird welchen Wochengeld und KBG Anspruch hat man? Und heißt während der Karenz oder während des Bezugs des KBG?
Danke :)

Kommentare

  • @delali das hängt mal davon ab welches kbg Modell du hast !?

    Bei einem der pauschalmodelle gibt's für das neue wochengeld einen tagsatz von 26.15 Euro wobei hier egal ist welches Modell man hat.
    Hast du das eakbg dann gibt's vom kbg +25% aber nur wenn der neue Mutterschutz Beginn noch im bezug vom kbg ist, sonst gibt es auch "nur" 26.15 als tagsatz.
    Hat man keinen Wochengeld Anspruch kann man kbg ab Geburt beziehen.

    Vorsicht - ab dem Jahr 2017 soll es eine Neuregelung des kbg geben. Der Gesetzesentwurf ist durch.

    Delali
  • valerievalerie

    28

    bearbeitet 21. 02. 2016, 19:34
    hallo @claudsch1980 muss mich jetzt kurz einmischen :). das heisst also nur schwanger zu werden in dem einen jahr bei eakbg bringt nix. man muss in mutterschutz sein. also das heisst man müsste spätestens 3 monate nach Geburt wieder schwanger sein? bzw vorzeitiger Mutterschutz wahrscheinlich auch ok?
    vielen Dank für dein spezialwissen
  • @claudsch1980 muss mich da reinschleichen - was ändert sich da? Und gilt das dann für ET's ab 2017 oder vorher schon? :open_mouth:
  • @valerie spätestens 5 Monate nach geburt solltest beim eakbg wieder schwanger sein damit die 25% Regel gilt ... das sollt sich mit dem neuen muschu Beginn zum ersten Geburtstag ausgehen.

    @asuna gilt für Geburten ab 1.1.17
    https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/module?gentics.am=Content&p.contentid=10007.191373
    Begutachtung endet Ende februar
    AsunaDelali
  • Danke @claudsch1980 gut dann kann ich diese Überlegung schon ad acta legen, da meine Maus jetzt am 26.2. 5 Monate alt wird :p
    Und ich das eKGB beziehe.
    Wie ist das nun aber finanziell am besten?
    Ich beziehe eKGB und bin bis zum 24. Monat in Karenz? Wieder arbeiten gehen vollzeit (habe ich eh vor) und dann bekomme ich wie bei 1.SS Wochengeld und eKGB? Muss ich da aber bestimmte Dauer arbeiten?
  • Und ändern sich an dieser Wochengeldregelung ab 2017 auch etwas also auf was muss man da ab 2017 alles neu achten?!
  • @claudsch1980 Hätt auch eine Frage am dich, weils grad zum Thema passt und mein Freund und ich heute geredet haben. Ich bin jetzt noch relativ frisch schwanger zum 2. Kind. ET lt. Internet ist der 20.10.2016. Mutterschutzbeginn wär voraussichtlich am 25.8.2016, wenn ich mich nicht verrechnet habe. Aber so ca. ;) Kbg von meiner ersten Maus bekomm ich noch bis 29.7. Dh ich muss mich da die 3 Wochen mit meinem Freund mitversichern oder?
  • @delali vom Wochengeld ist mir nichts bekannt ...
    Wenn du wieder arbeiten gehst dann mindestens volle 3 Monate damit du ganzes Wochengeld bekommst und davon berechnet werden kann. Vorausgesetzt du gehst am 2.geburstag spätestens wieder arbeiten ...
    Wenn du zb erst nach 2.5 jahren wieder arbeiten gehst und eakbg haben möchts musst du mindestens 6 Monate arbeiten gehen.


    @KarinW genau. Da solltest dich unbedingt mitversichern da du sonst keine Krankenversicherung hast.
  • @claudsch1980 Danke! Ja ich gehe nach 24 Monate und 3 Monate schaffe ich leicht, da ich selbst, wenn es sofort einschlägt, die SS nicht gleich bekannt gebe. Meine erste wurde von mir auch erst in der 15.SSW oder so gemeldet. Ich werde beamlich ab Meldung sofort freigestellt leider :(
    Und wenn ich nun nach dem 1. Geb schwanger werde bekomme ich gar kein Wochengeld!? Aber eKGB schon?
  • @delali genau wenn du nach dem ersten Geburtstag schwanger wirst aber der neue Mutterschutz noch vorm 2.geburstag ist (bei aufrechter karenz) dann gibt's kein Wochengeld aber du kannst eakbg wieder wählen.
    ... soweit halt das aktuelle Gesetz :3
  • @claudsch1980 Danke! Gut, dass das wenigstens geht. Ist dann dassekbe wie aktuell? Beim neuen Gesetzt nicht mehr? Davon habe ich nichts gelesen eher mehr Vorteile wie eben, dass beide Eltern 31Tage parallel KBG beziehen können. Ist das dann so gemeint, dass bei 12+2 z.b. ein Monat beide parallel beziehen und nur 1 Moant Papa daheim ist sozusagen statt 2!?
  • Wenns hier wem gibt der sich gut auskennt, dann hätte ich auch die eine oder andere Frage.

    Wenn ich in der Karenz wieder schwanger werde, wann muss ich das der Firma melden? Wieder bis zum 3. Monat nehm ich an..
    Und, wenn ich beim 1. Kind 20+4 wähle, dann aber erneut eine Schwangerschaft melde, kann mich die Firma raus haun? Also es is nicht so, dass ich in diese Firma zurück will. Aber hätten sie die Möglichkeit? Man muss ja wem nur behalten wenn der 3 Jahre durchgehend eingestellt war oder? Ich habe nämlich 4 Jahre dort gearbeitet, gekündigt, was neues probiert und dann wieder zurück gegangen und nach nicht mal einem Jahr in vorzeitigen Muschu gegangen. Würde mich interessieren auch wegen dem Geld nachher..
  • @sternchen04 wenn du von einer karenz in die nächste kommst (also innerhalb der 2 jahre) bleibt der Kündigungsschutz aufrecht.
    Melden musst du die schwangerschaft - wie immer - sobald du es weißt.
    Sternchen04
  • @claudsch1980 Wie ist es am Besten, die 2. SS dem Dienstgeber zu melden?
  • Hallo. Ich schließe mich an und hätte auch a Frage.
    Ich war in einem befristeten dienstverhältnis heißt ich kann nach der Karenz nicht mehr in die alte Firma zurück. Jetzt hab ich am 4. Oktober 2015 meinen Sohn entbunden und das Modell 20+ 4 gewählt. Mein Lebensgefährte wird aber die 4 Monate nicht in Karenz gehen.
    Da wir sowieso ein 2. Kind geplant haben jetzt meine Frage, wann muss ich das 2. Kind entbinden das mir nix abgezogen wird von der Karenz oder wie ist das? Muss ich vor Ablauf der 20 Monate Entbinden und wenn der geburtstermin später ist muss ich mich mit meinem Lebensgefährten mitversichern lassen. oder auf was muss ich sonst noch achten? Wochengeld bekomm ich ja keines oder?
    Ist irgendwie total verwirrend. Vlt kann Ma das wer verständlich erklären.
  • @Sternchen04 Also das mit dem Melden der Schwangerschaft ist sowieso kein Muss, du hast halt nur keinen Schutz und Versicherung. Also Pech, wenn etwas sein sollte.
    Meine Wenigkeit meldetet die Schwangerschaft seeehr spät glaube so Woche 15 war das. Aber mit der Begründung, da ich sofort freigestellt wurde. Das wollte ich hinaus zögern. Letztlich wurde ich aus einem medizinischen Grund freigestellt, da musste ich es melden :(
  • @claudsch1980 Je länger das Karenzmodell, desto besser unterm Strich oder? Also wenn ich nur das eKBG habe mit 12 Monaten, habe ich es eilig mit erneuter Schwangerschaft zwecks Wochengeld. Zwecks eKGB habe ich bis 24 Monate Zeit schwanger zu werden?!
    Wie sieht das aus, wenn man das länsgte 30+...Modell hat? Dann hat man so lange Zeit mit erneuter SS wegen KBG? Und Wochengeld sieht dann bei anderen Modellen wie aus?
  • Delali schrieb: »
    @claudsch1980 Danke! Gut, dass das wenigstens geht. Ist dann dassekbe wie aktuell? Beim neuen Gesetzt nicht mehr? Davon habe ich nichts gelesen eher mehr Vorteile wie eben, dass beide Eltern 31Tage parallel KBG beziehen können. Ist das dann so gemeint, dass bei 12+2 z.b. ein Monat beide parallel beziehen und nur 1 Moant Papa daheim ist sozusagen statt 2!?

    @claudsch1980 Bitte kannst du mir das beantworten dankeee
  • @Delali Ich hatte das 30+ Model und habe Lukas im November. 2015 bekommen. Mir sind 6 Monate Kbg von Emely flöten gegangen.
  • Hallo, ich hab auch eine Frage.
    Gilt das Geld aus bildungskarenz als Einkommen zur Berechnung des wochengeldes und eabh kbg?

    2. Frage: Wenn ich geringfügig arbeiten gehe während meiner karenz wird das hochgerechnet auf 40stunden zur Berechnung des wochengeldes oder kann ich da nur eine pauschalvariante wählen?

    Danke jetzt schon
  • Ich weiß der Thread ist schon etwas älter, aber ich hätte doch ein paar Fragen.

    1. Muss ich die Schwangerschaft außer meinem Arbeitgeber noch wo melden?

    2. ich bin noch bis zum 2. Geburtstag meines Sohnes in Karenz und der geburtstermin von meinem 2. Kind ist nur ein paar Tage davor. Ich hab das eakbg gewählt und beziehe jetzt im 2. Jahr kein Geld mehr. Bin mit meinem Partner mitversichert. Hab ich dann nur Anspruch auf die pauschale Variante? Und bekomme erst ab Geburt wieder was ausbezahlt oder?

    3. wie regle ich die karenzdauer mit meinem Arbeitgeber. Kann ich das alles schriftlich machen? War bei der 1. ss schon sehr mühsam weil sich keiner auskannte und das Geld bekam ich dann erst irgendwann und versichert war ich zwischendrin auch nicht 🤭
  • Hallo@kuki09

    Ich hatte mich diesbezüglich bei der Arbeiterkammer informiert da ich hoffte in der Karenzzeit wieder schwanger zu werden.

    1. Du musst tatsächlich nur deinem Arbeitgeber Bescheid geben. Der Rest läuft wieder über den FA bzw die KK.

    2. Dir bleibt nur die Pauschale, an der anderen Variante hängt ein dreimonatiges Einkommen woraus es berechnet werden würde.
    Beziehen wirst du es dann nach der Geburt.

    3. für diesen Punkt gibt es hervorragende Musterbriefe von der Arbeiterkammer.
    Du musst nur nach deinem richtigen Bundesland schauen.

    https://noe.arbeiterkammer.at/service/musterbriefeundformulare/mutterschutz/karenz/Karenzmeldung.html
  • @Bettina16 Danke, das ist lieb von dir. 😊 ich hab mich auch schon bei der AK informiert und einen eingeschrieben Brief inklusive der schwangerschaftsbestätigung an meinen Arbeitgeber geschickt. Bis dato kam noch keine Rückmeldung.

    Zum 3. Punkt: Bei meiner 1. Karenz war es etwas mühsam wegen meinem Arbeitgeber. Da hat ein Formular gefehlt und ich wusste nichts davon. Deshalb hab ich dann erst nach etlichen Wochen das kbg ausbezahlt bekommen. Reicht da wirklich nur dieser Musterbrief?
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