Einkommensabhängiges Kbg und Mutterschaftsaustritt

Hallo!

Hat jemand Erfahrung mit dem Bezug von ekabh. Kbg und einem Mutterschaftsaustritt?
Hat das vielleicht schon jemand hinter sich?

Grundsätzlich hab ich es so verstanden, dass man nur mind 182 Tage VOR dem Mutterschutz erwerbstätig gewesen sein muss. Dann bekommt man das ekabh. Kbg.

Auch die AK hat gemeint, ich kann sofort mit Ende vom Mutterschutz meinen Mutterschaftsaustritt erklären, mein Dienstgeber muss mir dann auch den offenen Urlaub auszahlen (dieser wird dem zuverdienst zum ekabh. Kbg nicht angerechnet).

Allerdings steht im Antragsformular, dass man die Aufnahme oder Beendigung einer Beschäftigung der GKK melden muss...

Vielleicht hat ja jemand Erfahrung damit 😊


Kommentare

  • @Enjoy also ich hab das eaKBG genommen und dann innerhalb der Schutzfrist (8 wochen nach der geburt-12 wochen bei kaiserschnitt) hab ich bei meiner firma gekündigt in form des Mutterschaftsaustrittes.

    kündigen (AK hat dafür eigene Vordrucke) musst du unbedingt innerhalb der schutzfrist. ich hab erst nach meiner kündigung das eaKBG bei der gkk angesucht, da hatte ich schon alles (abmeldung von der gkk, urlaubsabrechnung, etc.)

  • Ich kenn mich damit zwar nicht aus, mich würd aber dennoch interessieren, wieso du jetzt schon kündigen möchtest. Ich hab nämlich auch schon drüber nachgedacht.
  • soweit ich weiß hat das was mit der abfertigung zu tun und es schützt vor "bösartigen" arbeitgebern (so wie meine ex-chefin) ... solltest du die frist versäumen musst du normal kündigen ... der arbeitgeber kann dir aber die einvernehmliche verweigern und du hättest dann riesengroße verluste (finanziell) und er könnte darauf bestehen, dass du die kündigungsfrist einhältst und den einen monat arbeiten gehst ... egal ob du karenz angesucht hast oder nicht (ja, chefs können a*löcher sein) und leider ja, das ist legal, weil dein chef muss dir keine karenz zugestehen, leider ...

    beim mutterschaftsaustritt ist es so als würdest du einvernehmlich mit sofortiger wirkung kündigen ;)
  • Das ist aber nur so wenn man noch Abfertigung alt hat oder? 🤔
  • @connyru wieso glaubst du, muss ich das noch in der Schutzfrist machen? Mutterschaftsaustritt ist - wie du sagst - quasi einvernehmlich mit sofortiger Wirkung, aber das kann man doch auch während der karenz? Hätt ich zumindest so verstanden.

    @kuki09 liegt an meinem Arbeitgeber. Die waren die ganze SS über schon ****
    Jetzt Hätt ich ein tolles Angebot, während der karenz für 3-5 Std pro Woche einen wirklich gut bezahlten nebenjob 5 min von zuhause entfernt zu machen, das verweigern sie mir. (mein Arbeitsplatz ist 35 min entfernt).
    Und da nach den letzten Monaten eine Rückkehr für mich nicht mehr in Frage kommt (obwohl ich bald 7 Jahre dort bin, aber da sieht man, was man wert ist), wäre ein mutterschaftsaustritt das sinnvollste, damit sie mir gleich meinen offenen Urlaub auszahlen müssen.
    Ansonsten - trete ich den nebenjob ohne Erlaubnis an - könnten sie mich vermutlich fristlos entlassen (hab im Dienstvertrag ein nebenbeschäftigungsverbot)
  • @Enjoy ich kann nur soviel sagen, dass ich den gesamten austritt über die AK machen hab lassen (wie schon gesagt: meine ex-chefin is ne dumme kuh) und wie ich oben schon erklärt habe, könnte dich ein doofer chef aus der karenz zurück holen für den einen monat kündigungsfrist wenn du nach den 8/12. wochen kündigst. kündigst du innerhalb der 8/12. wochen befindest du dich in der schutzfrist und er kann dir nix anhaben ... so hat es mir die dame bei der AK erklärt.
  • Okay. Ja ich glaub eh, der ak Mensch hat gesagt, ich solls am Ende der schutzfrist schicken, damit das dann auch mit dem 1. Tag der Karenz wirksam wird. Aber nur deswegen.
    Denn mutterschaftsaustritt ist ja auch in der Karenz sofort wirksam, also gibt's keine Kündigungsfrist.
    Aber meine ist auch so ein Kaliber. Sollt ich wohl auch auf nummer sicher gehen.
  • @Enjoy okay verstehe. Ich hab nämlich auch bei der AK nachgefragt weil ich mich jetzt in der Karenz wo anders beworben habe. Sie haben gemeint, sobald ich eine Zusage hab, soll ich zu Ihnen kommen und sie machen das mit mir gemeinsam zwecks mutterschaftsautritt. Hätte nämlich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten 😬
  • Habs jetzt nochmal nachgelesen, mutterschaftsaustritt kann jederzeit während der Karenz mit sofortiger Wirkung (ohne Kündigungsfrist) gemacht werden.
    Einzige Frist ist, dass es spätestens 3 Monate vor Ende der Karenz gemacht werden muss.

    Mir war grundsätzlich nur wichtig, dass ich trotzdem das einkommensabhängige Kbg bekomme. Da hat mich das Formular verwirrt.
    Denn wenn ich in der Schutzfrist meineb austritt erkläre, gebe ich dann ja beim Antrag keinen Arbeitgeber an. Warum muss das alles so kompliziert sein 🙈🙈🙈
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