Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld für Grenzgänerin?

Hallo, ich hab gelesen, das man das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld nur erhält, wenn man in die Österreichische Solzialversicherung eingezahlt hat. Das versetzt mich gerade in Panik, denn hier in der Gegend und mit meine jetzigen Kosten komme ich mit den 33€/Tag als alleinerziehende nicht ein Jahr hin. Mit dem einkommensabhängigen KBG, wovon ich immer ausgegangen bin, würde es aber auch als alleinerziehende gerade so gehen. Man kann sich wohl auch Zeiten aus EWR-Sozialversicherungen anrechnen lassen, aber ich konnte nicht rausfinden, ob das lediglich auf die Bezugsberechtigung vom pauschalen KBG oder auch auf das ea KBG.
Hat da jemand erfahrungen zu sowas? Ich hab erst am 7.2. nen Beratungstermin bei der AK.
Gruß
Annie

Kommentare

  • Also von der Homepage:

    Für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld muss neben den allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen in den sechs Monaten vor der Geburt des Kindes eine in Österreich sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit tatsächlich ausgeübt werden. In diesen sechs Monaten darf zudem neben der Erwerbstätigkeit auch keine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Weiterbildungsgeld, Bildungsteilzeit, etc.) bezogen werden. Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit von insgesamt bis zu 14 Tagen sind irrelevant. Krankheit oder Erholungsurlaub bei aufrechtem Dienstverhältnis mit Lohnfortzahlung des Arbeitgebers stellen keine Unterbrechung dar.
  • Nein, du hast keinen Anspruch auf das EaKbg. Meine Freundin arbeitet im FL und kann deshalb diese Variante auch nicht wählen. Du musst mind 6 Monate in Österreich arbeiten um das EaKbg zu erhalten.
  • Hallo, Danke für die Antworten.
    Ich hatte vorhin nochmal Telefonat mit dem Sekretariat der AK wegen Termin und die Dame meinte erstmal, dass es prinzipiell ginge und ging dann auch gleich auf die 6 Monate Erwerbstätigkeit ein, was auch für die Österreichischen Arbeitnehmerinnen gilt.
    Ich hoffe die Sache läuft da zu meinen Gunsten. Denn mit den 33 €/Tag kann man ja nicht hinkommen. Erst recht nicht alleinerziehen.
  • @Annie also das wär mir neu, dass das ginge, wenn man im Ausland arbeitet. Man muss in Österreich erwerbstätig sein und SV zahlen und das tust du ja nicht, wenn du im Ausland arbeitest. Also da würd ich mich nochmals ganz genau erkundigen, denn am Ende stehst du nämlich da, wenns nicht so ist.
    Ich hab nämlich auch Freundinnen die aufgrund dessen ihren Job im Ausland kündigten und wieder in Ö angefangen haben zu arbeiten vor der SS, damit sie das Eakbg beziehen können.

    Außerdem gibts auch Zuschüsse usw zum KBg, wenns finanziell knapp wird.
    wölfin
  • und anspruch im ausland auf kinderbetreuungsgeld hast du keines??? eine gute freundin ist am ende der SS von D nach Ö gezogen - hat aber in D ihr Kindergeld bekommen. Jetzt arbeitet sie in Ö
  • Nein, aus FL gibts keine Zahlungen, weil ich da keine Krankenversicherung hatte. Das würde auch nur den Mutterschutz von -4 bis +16 Wochen betreffen.

    Ich hab am 7.2. den AK-Termin. Ich werde berichten.

    Aber bei dem ganzen Scheiß, braucht man sich nicht wundern, dass eigentlich gut situierte Frauen gegen Kinder entscheiden.

    Nen Job in Österreich krieg ich ja nun nicht so schnell.
  • ah sorry!!!! es war DEINE entscheidung im ausland zu arbeiten! sich jetzt darüber beschweren das es dort keine Unterstützung gibt! das hättest du dir auch früher überlegen können! man kann sihc net überall nur die Rosinen herauspicken!!!

    Ja ich würde im ausland sicher auch das doppelte verdienen - ja und!!! hab mich halt dazu entschlossen in Ö zu bleiben. Zahle seit jahren! Sozialversicherung und bekomm dadurch halt auch das eKBG (zu RECHT!)

    sorry - aber da stöst mir jetzt auch auf wenn du dann so verallgemeinerst!!! ACHJA nur ein detail am RANDE ich hab Zwillinge bekommen und keinen CENT mehr bekommen fürs zweite kind! könnt mich auch ärgern - ABER es geht im leben net immer nur ums GELD!!!!

    und wenn du eh so gut verdienst wirst ja auch was erspartes haben? bzw musst du ja net 1 Jahr zu hause bleiben
    angelgirl1974Violinettasuse
  • SDL611SDL611

    2,246

    bearbeitet 13. 01. 2017, 11:29
    Die Zulagen bekommst du aber zb in Österreich. Und die bekommst du unabhängig wo du zuvor gearbeitet hast. Alimente wirst du dann auch erhalten oder? Und 170 FBH stehen dir auch zu. Außerdem kannst du Wohnbeihilfe beantragen. Die AK hilft dir da sicher weiter.

    Ich verstehe dich vollkommen was du meinst mit dem gegen Kinder zu entscheiden

    Wann entbindest du denn?
  • @doppeljackpot_83 ich finde dich da jetzt etwas unfair. In den Grenzregionen wird es mehr Leute geben, die auf der einen Seite der Grenze leben und auf der anderen arbeiten. Die Welt hört halt nicht an der Grenze auf und wenn's auf der anderen Seite bessere Jobmöglichkeiten gibt, würdest du wahrscheinlich auch dort den Job annehmen und nicht hier.

    Und die Sache mit dem KBG finde ich so schon kompliziert, ich kann mir gut vorstellen, dass es da auch EU bzw. EWR-Regelungen gibt.
    SDL611Violinetta
  • muss @hanniban zustimmen.

    ich war vor vielen jahren auf saison in vorarlberg und da gibts ganz ganz viele die in lichtenstein wohnen/arbeiten und nach vorarlberg arbeiten/leben. das ist halt dort so... ein lehrling von uns damals war aus der schweiz und hat in ö gearbeitet. mein opa ist damals vor weiß gott vielen jahrzehnten in die schweiz arbeiten gegangen und bekommt von denen 50€ Pension/monat.
    also ja, das leben verschlägt einem halt mal wo anders hin.

    klar versucht jeder das beste ergebnis rauszuholen, bei allem im leben und ja natürlich spielt das monatliche einkommen in der karenz auch eine rolle. ich verstehe daher die fragestellung, denke aber nicht, dass dir hier im forum jemamd helfen kann, da es da sicherlich sonderregelungen gibt, die man nur bei einem persönlichen termin bei der GKK oder beim
    FA erfragen kann.

  • @hanniban klar das versteh ich auch - ABER wenn ich mir überlege im Ausland zu arbeiten weil man dort besser vierdient muss man sich auch über alles andere Gedanken machen. Das monatliche einkommen ist halt net alles! Sozialleistungen etc. muss man sich auch anschauen.
    Wir zahlen in Ö ja nicht umsonst einen großteil unseres Einkommens an die Sozialversicherung, eben weil wir ein sozialsystem haben das halt kostet!

    Andere Länder, andere sitten! so ist das nun mal! und eben von jedem Land die Rosinen rauspicken find ich auch (naja) net fair!

    und entschuldigung (aber hier zu schreiben mit 33 euro pro Tag KANN man ja net leben) find ich persönlich auch Überheblich. will net wissen wieviele Hier weit weniger bekommen (und trotz allen ev. alleinerziehend sind!)

    Hab eine Kollegin die ist aus Frankreich und die ging direkt nach dem Mutterschutz wieder arbeiten - weil das in F eben so normal ist (da gibts auch nicht die Leistungen wie bei uns) --> deshalb was mir eben aufstößt ist das rosinen picken!
    girl1974Buchenlaub
  • Also sehe ich das richtig: Du hast in FL gearbeitet, in keine Krankenversicherung eingezahlt und jetzt möchtest du in Österreich das einkommensabhängige KBG bekommen? Sehe das wie @doppeljackpot_83
    girl1974Buchenlaub
  • SDL611SDL611

    2,246

    bearbeitet 13. 01. 2017, 13:27
    Also ich find das ein bischen anmaßend hier so über sie zu urteilen, denn wir kennen die Umstände nicht wieso sie im Ausland arbeitet. Und sie hat hier auch nicht nach persönlichen Meinungen gefragt, sondern gefragt ob sich wer damit auskennt.

    Und dazu möchte ich noch sagen, dass ich auch aus Vlbg bin und auch schon im FL abreitete bzw. arbeiten musste. Hier hab ich nichts gefunden und in FL hab ich einen Job bekommen. Deshalb bin ich über die Grenze arbeiten gegangen. Hätte ja auch hier dem Staat auf der Tasche liegen können und mich verhalten lassen können! Aber nein, ich hab mir ja Rosinen rausgepickt und bin ins Ausland arbeiten gegangen. :rolling_eyes: Und es ist ja nicht so, dass man deswegen in Ö keine Steuern zahlt. Privat versichern muss man sich auch und man hat "nur" 13 Gehälter nicht 14 wie in Ö. Und einen kompletten Gehalt muss man sowieso Ende des Jahres hier ans Finanzamt bezahlen. Also so sozialschmarotzig wie ihr das gerade ausdrückt ist das bei weitem nicht.
    Und wenn man nicht weiß, was man hier in der Region zb. für eine 1 Zimmerwohnung zahlt bzw. man sich alleine kaum eine 2 Zimmerwohnung leisten kann, kann man nicht beurteilen ob man von 33 EUR/Tag leben kann oder nicht. Und dass in Vlbg im Vergleich zu Restösterreich auch einiges teuerer ist, davon brauchen wir nicht zu reden.
    Und die Pendler hier zahlen genug an den österreichischen Staat um sich hier nicht blöd anzählen lassen zu müssen! >_<
    Semmal
  • @sdl611 ich hätte das Thema gerne so stehen lassen, allerdings kam für mich persönlich ein überheblicher Unterton rüber. Deshalb hab ich es leider nicht geschafft, nicht meine persönliche Meinung zu posten. Das ist halt immer das Problem bei geschriebenen Sachen. Man kennt 1. die Umstände dazu nicht und 2. kommt es oft anders rüber als gemeint.
    SDL611Violinetta
  • @ireneG da muss ich dir auch recht geben.
    Reyhania
  • @sld611 mag schon sein - aber wenn du die posts darueber genau liest heißt es nur so ala " man kann als gut verdienende Frau ja keine kinder bekommen" und "wie soll ich mir das leben mit 33 euro pro tag leisten etc"

    Ich leb auch in einer Gegend die sauteuer ist! Und um das geht's net. Entweder ist das echt sehr unglücklich formuliert oder es ist halt echt etwas überheblich - sorry!

    Man hätte net den eundruck als ob sie sonst keinen Job bekommen haette - sondern dort arbeitet weil man eben so gut verdient.

    Ja arbeiten im Ausland hat VOR! UND NACHTEILE!!! Das ist halt so!

    Aber wie gesagt Rosinen picken (egal wo) find ich halt (persoenlich) auch net fair!

    Und naja wenn man sowas in einem forum schreibt bekommt man halt auch. Persoehnlich meinungen. Weil genau die selben erfahrungen wird wohl net so schnell wer gemacht haben.

    Da muss man sich halt wirklich beim Amt erkundigen! Womoeglich gibt's eh ausnaheregelungen?

    Wie auch immer wuensch eine schoene ss und das das geld Thema net ueberwiegt!
    Reyhaniagirl1974puppy2015Buchenlaub
  • so.da muss ich mich aber auch melden!
    @SDL611 gehälter sind in D höher als im Ö, steuern anders daher macht es nicht besser, dass es im Ö 14 gehälter gibt.

    ich stimme niemanden zu. finde es aber recht blöd zu denken wo anders zu arbeiten, weil dort ist es besser und da aus welchen grund eigentlich? den KGB zu beziehen?

    aber was mich am meisten aufregt ist der satz bzw das wort gut situerte entscheiden sich gegen das kind oder so. so ein schwachsinn!!! gut situierten können mit dem geld soweit gut umgehen, sich was auf seite zu legen und "trotz kind u karenz" mit den 33euro/tag nicht verhungern zu müssen.
    Reyhaniagirl1974puppy2015
  • Ach sowas kann ich auch net stehen lassen, @doppeljackpot_83 kennt mich ja schon!!

    33€×30tage =990€
    +alimente

    Ich kenne viele Alleinerziehende Mütter die um das Geld im Verkauf arbeiten, und froh sind darüber!!
    Sorry musste raus, sonst wäre ich geplatzt! :3
  • @dinkelkorn ich hab von FL geredet. Mit D kenn ich mich ned aus. Ich hab selbst im FL gearbeitet und kann deshalb nur dort mitreden. Wobei ich nur kurz dort war und dann zum Glück in Ö Arbeit gefunden habe.

    @doppeljackpot_83 ja ich verstehe dich schon auch. Aber für mich kams irgendwie so rüber, alsob man im Ausland arbeitet um Kohle zu schäffeln und hier zusätzlich den Sozialstaat ausnutzen will. Aber wie @ireneG schon geschrieben hat, kommt das Geschriebene oft anders rüber als es gemeint war. ;)

    Und ja @puppy2015 du hast schon auch Recht, aber beim ersten Kind weiß man halt auch noch ned so genau auf was man alles Anspruch hat (Alimente, FBH, WBH usw) und macht sich dann halt auch Gedanken, ob man mit dem "wenigen" Geld 2 Personen durchbringt, wenn man vorher als Einzelperson mehr zur Verfügung hatte. Ich hoffe du verstehst was ich meine.
    dinkelkornAntontschki
  • @SDL611 : jaja ich versteh dich schon!! Wollte nur festlegen das viele andere für soviel arbeiten gehen 30 Stunden z.B. !!
    War net wirklich böse gemeint, wollte es eigentlich nur klar stellen!!
    SDL611
  • hannibanhanniban

    790

    bearbeitet 13. 01. 2017, 18:44
    Hatte man vorher hohes Einkommen, sind die Lebenshaltungskosten tendenziell auch höher. Man wird ja wegen dem Baby nicht plötzlich die Mietwohnung aufgeben, die man davor hatte und die bei vormals höherem Einkommen sicher auch mehr kostet, als wenn man nur einen 1000er pro Monat zur Verfügung gehabt hätte. Ich finde jetzt nichts schlimm dran, dass man bei hohem Einkommen auch gerne einkommensabhängiges KBG hätte. Bekommen ja Frauen, die in Österreich arbeiten, auch. Und irgendwo wird sie schon Krankenversicherung gezahlt haben, vielleicht freiwillig in Österreich, weil's ja, was ich weiß, eine Versicherungspflicht gibt.
    _Kathrin_SDL611ballerina
  • Hallo,
    hab echt überlegt, ob ich euch noch 2 Tage hier allein lasse mit Euren Vermutungen und Meinungen. Und ich werd mal bestimmte anmaßende Kommentare nicht persönlich nehmen. Komme ja eigentlich auch aus einer Arbeiterfamilie. B-)

    Um euch nicht so viel rätseln zu lassen, ich bin eigentlich Deutsche. Nach meine Studium halt hier gelandet. Wär auch gern in meiner Gegend geblieben, dann hätt ich jetzt wenigstens Familie in der Nähe.

    In FL darf man nicht wohnen, zahle da auch SV (gibt ja wohl ein Abkommen) und genug Steuern in Österreich, bin hier auch privatversichert. Um Finanzierung vom Baby-Jahr hab ich mir bisher nie Sorgen gemacht, da wir ja zu zweit waren und sich die Wohnung so gut finanzieren ließ. Dass ich mit meiner Wohnung 800€ (ist hier ganz normal) nun doch alleine bin, hat mich erstmal nicht gestört, aber mit 990€ KBG + 170€ Beihilfe kommt man da halt nicht weit. Zumal ich auch noch meinen Ausbildungskredit zurückzahlen muss, private Vorsorge werd ich auch runterschrauben müssen. Evtl gibts bisl Wohngeld. Wann man mit Unterhalt rechnen kann, kann ja auch ne Weile dauern wenn das Jugendamt dann alles regelt.
    Um an dem Posten Wohnung zu sparen, müsst ich umziehen. Und das für ein Jahr? Zumal ich dafür kaum spare. Das lohnt sich alles nicht. Als Alleinerziehnde werd ich wohl auch schwer ne Betreuung finden für ein 16 Wochen oder 6monate altes Baby um dann gleich wieder arbeiten gehen zu können. Hab auch schon gehört, dass es schwer werden könnte, einen Platz ab 1 Jahr zu finden. Soweit denk ich erstmal nicht.
    Bissl was gesparrt hab ich schon, hatte aber eigentlich nie gedacht es für meine und die Existenz eines Babies nutzen zu müssen. Ich persönlich würde deswegen nicht die Schwangerschaft abbrechen. Aber ich kann dann verstehen, dass gut situierte Frauen, die auch etwas rechnen können, sich eventuell gegen Kinder entscheiden. Selbst mit dem Vater als Paar wären wir nicht so gut dran gewesen. Aber dann hätte man überlegen können, dass er nach dem Stillen zu Hause bleibt. Aber welche Mutter macht das? Und das wird wohl jetzt schwierig.

    Achso... Geburtstermin wär im August.

    Viel Spaß beim weiteren Diskutieren. =)
    SDL611_Kathrin_hannibanDackyBlue
  • Hey, hab ich auch gefunden, aber das ist mein Problem: Ich weiß nicht was das heißen soll. Und was da jetzt für mich gilt. Daher hab ich am 7.2. den Beratungstermin.
    Für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld muss das Erwerbstätigkeitserfordernis erfüllt sein (samt Einzahlung in das österreichische Sozialversicherungs- und Steuersystem).

    Das Erwerbstätigkeitserfordernis kann grundsätzlich nicht durch ausländische Erwerbstätigkeits- und Sozialversicherungszeiten erfüllt werden. Eine Ausnahme davon besteht nur in bestimmten Konstellationen, zB in Fällen einer europarechtlich vorgesehenen Zusammenrechnung von in- und ausländischen Erwerbstätigkeits- und Sozialversicherungszeiten. Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Krankenkasse.
    Quelle: bmfj.gv.at/familie/finanzielle-unterstuetzungen/kinderbetreuungsgeld-ab-1.3.2017/grenzueberschreitende-sv.html
  • Also, war heut bei der AK und das Thema bleibt weiter ungewiss. Es ist wohl eine Grauzone und eine Einzelfallentscheidung. Es ist zwar gebunden, an diese Sozialabgaben. Es gab vom OGH 2016 auch schon Entscheidung, dass es wohl unionswidrig sei und gezahlt werden müsse. Da ging es aber um einen Vater, der mit 2 Monate zu Haus bleiben wollte und in D gearbeitet hatte.
    Die Empfehlung im Moment. Ea KBG beantragen und hoffen, ansonten mit der Pauschale von 1000 € rechnen und Wohngeld beatragen. Aber da darf ich dann nicht mehr wie 20000 € frei verfügbares Vermögen haben.

    Was genau ist das eigentlich? Auch meine Sparpläne bei der Versicherung, die eigentlich Altersvorsorge sind oder nur mein Geldvermögen auf Konten, an die ich verlustfrei und kurzfristig rankomme?

    Hab mal hochgerechnet, wenn ich auf die Pauschale von 33 EUR runter rutsche, zahl ich bis zum 1. Geburtstag ca 10.000 € drauf. Naja. Kind oder gebrauchter Kleinwagen? Also dann muss ich an meine Altersvorsorge. Aber vll ist ja noch was aus FL zu kriegen, was ich noch nicht bedacht habe.

    Aber trotzdem freu ich mich auf das Kleine.
  • SDL611SDL611

    2,246

    bearbeitet 7. 02. 2017, 21:27
    @annie mir wurde letztes Jahr erklärt, dass frei verfügbares Vermögen Gelder auf Sparbüchern, nicht gebundene Spareinlagen und Barvermögen ist.

    Du kannst auf alle Fälle WBH beantragen.

    Was ich weiß, bekommst du einmalig 1000 Sfr Geburtengeld aus dem FL. Außerdem gibt es da eine Differenzausgleichszahlung bezüglich der Familienbeihilfe. Im FL bekommt man 330 Eur Familienbeihilfe in Ö "nur" 170 Eur. Die Differenz bekommt man, wenn man selbst im FL angestellt ist, oder der Partner dort arbeitet. Wie das genau läuft, kann ich bei meiner Freundin nachfragen wenn du möchtest. Oder du erkundigst dich bei deinem Arbeitgeber, der weiß sicher darüber Bescheid.
    Annie
  • @SDL611 Festgeld und Anleihen? Würd ich vorzeitig auflösen können. Aber zum Teil sind das Anlagen, die meine Oma mir mal gemacht hat.
    Schnelles Geld hab ich noch bissl auf nem Tagesgeldkonto. Wer hat denn heute noch Sparbücher? Was sollen nicht gebundene Spareinlagen sein?
    Die Geburtenzulage rechnet die VGKK zZ auf ihre Zahlung an. Ist von der AK aus noch vor Gericht, dauert auch noch. Ich denke, in die Versicherung rutsch ich dann auch rein. Kinder- und Alleinerzieherzulage sind 330 Chf. Will nächste Woche mit Chef reden, dass ich dann auch Termin in HR krieg. Auch, weil ich wohl Wochengeld aus FL bekomme.
    Aber für eaKBG dürfte ich nicht länger als 2
    Wochen vorher krank sein. Versteh dann nicht, wie viele Mütter dann in Frühkarenz können.
    Alles so kompliziert.
  • @annie deine Art zu schreiben wirkt wieder mal etwas herablassend: Wir haben noch Sparbücher. Ich weiß, Retro aber es gibt Menschen, die ihr Geld noch in dieser veralteten Form sammeln ...
    suseNina33
  • @IreneG Will nicht herablassend sein. Könnt ja mal n Zwinkersmilie ranmachen. Aber da bin ich wohl bissl altmodisch. Wir schreiben hier halt nur (ohne Gestick und Betonung). Leg doch bitte nicht alles auf die Goldwaage ;)

    Kannst denn beantworten, ob Festgeld oder Anleihen als verfügbar gelten? Denn mit dieser doofen banken- und formular Sprache im Detail tut sich wohl jeder schwer.
  • @Annie Ein Praxistipp aus meiner Erfahrung: Da sich das alles im deutschsprachigen Raum abspielt (FL, Ö und du als Deutsche), ist es wichtig die Begriffe GANZ GENAU zu unterscheiden. Mach dir am besten eine Art Vokabelliste und schreib auf was wo wie heißt. Die Begriffe für die es kein Äquivalent im jeweiligen anderen Land gibt, da lässt du die Übersetzungsspalte am besten frei. Das bringt erstmal Licht ins Dunkel und du kannst die Informationen, die du wo auch immer bekommst, besser und richtig einordnen.

    Zur Frage, ob das eaKBG unionsrechtswidrig ist, ist der für Stand wie folgt: In Österreich ist - im Gegensatz zu Deutschland - das Pauschalvariantenmodell (später das Kindergeldkonto) das "Grundmodell" des KBG. Das einkommensabhängige KBG ist in Ö nur ein Zusatzmodell, das sich - um es mit deinen Worten zu sagen "für gut situierte Frauen" - etabliert hat. Nichtsdestotrotz ist es eben "nur" eine weitere Option. Die Voraussetzung der Mindesteinzahldauer in die österreichische SV (die 6 Monate) ist daher per se nicht unionsrechtswidrig bzw gibt's dazu keine anhängigen Verfahren in denen jmd das Gegenteil behaupten würde. Und selbst wenn (du meintest, dass die Dame von der AK so kryptisch was angedeutet hat), würde es noch Ewigkeiten dauern bis eine rechtskräftige Entscheidung vorliegt.

    Dass du vielleicht aus Deutschland kennst, dass EU-Einkommen als gleichwertig wie deutsches Einkommen als Berechnungsgrundlage für das deutsche Elterngeld herangezogen wird, liegt daher schlicht und einfach daran, dass in Deutschland das einkommensabhängige Elterngeld das Grundmodell ist und es (abgesehen von ein paar wenigen pauschalen "Auffangleistungen" für zB nicht erwerbstätige Schwangere oder Drittstaatseinkommen) kein Pauschalmodell gibt.

    Das alles ist selbst innerhalb der EU häufig ein Dschungel, bei der es immer einer Einzelfallprüfung bedarf und in deinem Drittstaats/EWR-Fall muss man nochmal tiefergehend prüfen. Wenn das nötige Kleingeld da ist, würde es sich anbieten sich professionell (von einem auf Familienrecht/Arbeitsrecht spezialisierter Anwalt) beraten zu lassen. Pi mal Daumen würde ich schätzen, dass ein kurzes Klarheit bringendes Gutachten zwischen € 600- € 800 kostet.
  • @Violinetta Das mit der Vokabelliste ist eine gute Idee. Aus D steht mir gar nix zu, vll wenn ich dahin zurück ginge. Kenn mich da aber auch nicht so aus. Ich ging immerdavon aus, dass es das dann einfach gibt. Die komischen Modelle oder jetzt das Konto, kannte ich ja gar nicht.
    Ich krieg irgendwas aus FL, muss mich da aber noch erkundigen. Das mit dem ea Kbg in Ö seh ich auch ein, aber solche Vor- und Nachteile sind mir beim Jobantritt nie bewusst gewesen. Gäbe es die Möglichkeit freiwillig Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen? Bestimmt nicht. Die 6 Monate schaff ich sowieso nicht mehr bis zur Geburt. Das Kind kann froh sein, dass es nicht geplant war. ;) Alles so kompliziert.
    Aber ich freu mich trotzdem und werd mich durchbeißen.
  • bearbeitet 9. 02. 2017, 21:44
    @Annie Dass Deutschland mit deiner Situation "nichts zu tun hat", habe ich verstanden. ;) Ich dachte mir, dass eine dritte Spalte (für die Deutschland-Begriffe) nicht schlecht ist, weil das vielleicht das dir vertraute System und die dir vertrauten Begriffe sind oder wenn du auch mit deutschen Verwandten und Freunden darüber sprichst und die ihren Senf dazu geben. ;)

    Eine Nachzahlungsmöglichkeit kann ich mir nur sehr schwer vorstellen und denke auch, dass das nicht möglich.

    Dass man daran nicht denkt beim Jobantritt kann ich gut nachvollziehen. Aber nur deswegen würde man wohl auch kein gutes Jobangebot ausschlagen. Hier kommt eben auch noch dazu, dass es kein EU-Sachverhalt ist. Viel Erfolg jedenfalls beim weiteren Vorgehen!
  • Hab jetzt auch mitgekriegt, dass mein Urlaubsgeld, was ich wohl nach der Mutterschaft mitten in der KBG-Zeit kriegen werd mir den Zuverdienst sprengen wird. Da kriegt man schon nur 6 Mon Geld und dann sind meine 1,5 Monate Urlaubsgeld dafür zu viel.

    Das Berechnet sich ja scheinbar so:

    [Brutto aller vollen KBGmonate - Sozabgaben - evtl Pensionskasse] / Anzahl voller KBGmonate*1,3

    Das darf dann 6800 € nicht überschreiten. Da ich nur so kurz ea KBG kriegen werde, ist das eh scheiße für mich.

    Meine ca. Rechnung: [4000]/6*1,3 = 10200 € > 6800 €

    Mit 10 Monaten sähe das schon besser aus: [4000]/10*1,3 = 6070 €

    Ich brauch den Urlaub in der Zeit aber evtl auch auf Teilzeit, dass die Auflösung meines Vertrages strecken kann, bis das Kind 1 Jahr ist, das KBG vorbei und ich evtl dann wieder auf Arbeit vorbeischauen kann. Beim Konto ist der Zuverdienst deutlich entspannter, aber da macht man ja die Hälfte Verlust.

    Weiß jemand, ob ich beim Antrag fürs KBG ein bestimmtes Start-Datum angeben kann, was dann genau nach 20 Wochen Mutterschaftsgeld (Krankentaggeld über Arbeitgeber) wär, oder wird dann der Kalendermonat genommen, weil in Ö ja eigentlich nach 8 Wochen das KBG los geht und ich die Monate, in denen ich noch Mutterschaftsgeld erhalte einen Verzicht der Kalendermonate beantragen würde?


  • @Annie du kannst ein Startdatum angeben aber es läuft halt trotzdem nur bis maximal zum 14. Monat des Kindes (mit Partnerwechsel). Aber der Zuverdienst in dieser Zeit zählt dann nicht.
    Und irgendwas gab es dass nur volle Monate (bzw mehr als die Hälfte) für den Zuverdienst zählen. Bei einem Vortrag der GKK meinte die Dame dass die Väter in ihren 2 Monaten KBG Bezug theoretisch nur 1 Monat Karenz der Firma brauchen, im anderen dürfen sie ja noch Gehalt beziehen. Vielleicht hab ich das aber falsch in Erinnerung, sie hat das so komisch betont obwohl es eher nach Hintertür klang.
  • @itchify so hab ich das auch gelesen in den Merkblatt, was ich irgendwo gedownloaded hab. Aber wenn ich meinen Urlaub in Teilzeit strecke, um meinen Vertrag zu verlängern bringt mir das nichts. Ich rechne gerade im Excel alle möglichen Varianten so durch. Möchte gern meinen Chef meine erste Wahl präsentieren und ihm nicht gleich die Möglichkeit geben mich in eine Variante zu drücken. Werd im März aber nochmal alle Infostellen abklappern.
  • @itchify

    Hier noch der Download-Link, der bisher am hilfreichsten war:
    bmfj.gv.at/dam/jcr:8b1eb639-4fb4-45dc-9c6f-eef27866e348/KBGG2_Infoblatt%20KBG_20170222.pdf

    Zum Zuverdients wird ja das Brutto ohne Sonderzahlungen genommen und um gesetzliche Abzüge (Sozialbeiträge usw.) reduziert, aber wie sieht es mit meinen Pensionkassenbeiträgen aus? Das ist in FL zwar eine Private Stiftung, aber eine gesetzliche Pflicht. Auch in meiner unbezahlten Elternzeit muss ich das einzahlen, das wird mir vorab einfach schon vom Lohn einbehalten. Das ist nämlich relativ viel, muss nochmal fragen, wie das bei 20% aussieht, denn auf dem Lohnzettel scheint es ein Fixbetrag zu sein.
  • @Annie:
    Ich weiß nicht, ob es jetzt noch aktuell ist und ich habe mir nicht alles durchgelesen. Möchte an das anknüpfen, was Violinetta geschrieben hat. Musste mir aus aktuellem Anlass eine Entscheidung genauer ansehen. Für echte Grenzgänger (dh Wohnsitz in Ö, Arbeit im EU-Ausland, zumindest wöchentliche Rückkehr) scheint es schon Argumente zu geben, dass auch die ausländischen Zeiten als Grundlage für das eaKBG herhalten können. Der OGH hat nur leider nicht entschieden, wie die Bemessungsgrundlage aussieht, tatsächliches Einkommen oder vergleichbares Einkommen oder Einkommen einer vergleichbaren Person in Ö.

    Die Entscheidung ist die: 10 Ob S 148/14h

    Beim Zuverdienst denke ich, dass du für bestimmte Monate aufs KBG verzichten kannst.
  • @Annie
    Kannst du mir vielleicht sagen was schlussendlich rauskam?
    Bin im Moment in der selben Situation.

    LG
  • Ich habs mir vorab einfach durchgerechnet. Da ich meinen Job behalten wollte, stand fest, dass dann ein Zuverdienst mit reingerechnet wird, wenn ich im Resturlaub bin und den ja bezahlt bekomme. Da dieser Zuverdienst (ab Feb 18) dann kalenderjahrweise verrechnet werden, stand fest, dass ich die bis (Apr 18) zurückzahlen müsste. Angenommen, ich hätte den Höchstsatz gekriegt, wären es dann über die gesamte Zeit theoretisch auch nur ca 1000€ mehr gewesen als wenn ich die Konto-Variante über 2 Jahre nehme. Da bekommt man dann zwar einen geringeren Tagessatz, aber dadurch zogen sie mir für die 20 Wochen Mutterschaft auch weniger ab. Außerdem ist wohl die Beantragung viel einfacher und dauert nicht Jahre. Die Arbeiterkammer hat mir da gut Auskunft gegeben, aber ich hab mich für die einfachere Variante entschieden.

    Ehrlich gesagt, nicht noch ein Kind in dieser Situation. Ich hab ein halbes Jahr ordentlich draufgezahlt, bis ich wieder auf 50% eingestiegen bin. Alleinerziehend ist man echt benachteiligt.

    Selbst jetzt bekomme ich noch das KBG, wenn das denn entfällt, muss ich überlegen mehr zu arbeiten.
  • @fabiane Ich hätte dich in meinem letzten Post vll erwähnen sollen, damit du auch Bescheid kriegst. Gruß
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