Kinderbetreuungsgeld-Konto & Karenzzeit

Hallo 👋
Also ich hab da mal eine Frage bzgl der Karenzmodelle...
Ich habe beim Kinderbetreuungsgeld die pauschal Variante gewählt und würde gern 2 Jahre zuhause bleiben, jedoch im Internet gibt es bei den Modellen nur 20+4 od 30+6 nun meine Frage geht das überhaupt das ich mir individuell 2 Jahre auswähle oder muss ich mich zwischen den Modellen entscheiden?

Lg

Kommentare

  • riczricz

    6,770

    bearbeitet 2. 10. 2018, 20:53
    Diese Modelle sind veraltet. Bei Geburten ab März 2017 kannst du auf den Tag genau individuell wählen, wie lange du KBG beziehst! Sollte aber eh am Formular ersichtlich sein, das du ausfüllen musst ;)
  • Kann nur das gleiche wiederholen, die Varianten 20+4 und 30+6 sind veraltet die gibt es inzwischen nicht mehr. Du kannst den Tag exakt wählen, bis zu dem du KBG beziehen willst :)
  • Schliesse mich meinen vorednern an und bin das beste Beispiel. Meine Jungs sind am 29.9.17 geboren, ich bin bis 28.9.19 in Karenz.
    Viel Geld gibt es da Natürlich nicht, dafür Zeit mit den kleinen ;)
    https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/194/Seite.1940282.html
  • Achso ok dann is Ja gut 😊Dann bedank ich mich recht herzlich für die raschen Antworten 😊😊
  • Wir haben das einkommensabhängige Modell gewählt. Von Mitte Januar 2019 bis Mitte März 2019 wird dann mein Mann, anschließend an meine karenz, 2 Monate in karenz gehen. Ein monat wollen wir grundsätzlich gemeinsam nehmen und eines wollte ich arbeiten. Danach gehe ich nochmal ein halbes Jahr.

    Meine Frage ist, ist es egal welches der beiden Monate das gemeinsame ist?
    Kann ich eigentlich auch beide Monate arbeiten, dafür nur zb drei Tage die Woche?
    Mach ich mir das einfach mit meinem Arbeitgeber aus? Vielleicht weiß das jemand und kann mir weiterhelfen.

    Danke
  • Es ist egal, welches der beiden Monate ihr euch überschneidet. Und ja, du kannst auch in beiden Monaten arbeiten gehen. Du "musst" nicht auch zuhause bleiben. Es ist nur so, dass man grundsätzlich (also bis auf das Überschneidungsmonat) nicht gemeinsam in Karenz sein darf.
    Genau, mit dem AG absprechen, da er dich ja karenziert/freigestellt hat! :3
  • @Glückskind also soweit ich weiß hast du keinen Anspruch auf Elternteilzeit wenn der Vater in Karenz ist. Aber der AG kann ja auch so zustimmen. Würd mich aber bei der AK beraten lassen (ob das dann ein neuer Vertrag ist, der alte endet usw.)
    riczGlückskind18
  • Bin jz auch in karenz man kann jz individuell die genauen Tage rein schreiben solange du gehen willst... das längste sind 2 einhalb jahre :) lg
  • Hallo zusammen 😊Bei mir ist noch eine Frage aufgetaucht 🙈Und zwar muss man den Arbeitgeber schriftlich über die Karenzdauer informieren oder reicht es mündlich?
  • @Nisi* beides möglich. mit schriftlich hat man halt etwas in der hand 😊. meine devise ist immer, vereinbarungen immer schriftlich festhalten. 🤗
  • Vielen lieben Dank 😊Ja stimmt da hast du wohl recht 😉
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