Finanzielle Unterstützung - verheiratete Studentin

bearbeitet 23. 04. 2018, 15:49 in Karenz & Rechtliches
Liebe Mitglieder,

weiß jemand wie es mit der finanziellen Unterstützung aussieht als verheiratete Studentin wenn der Mann arbeitet?

Liebe Grüße und Danke im Vorhinein :)

Kommentare

  • Hallo,
    Was meinst du genau?
    Bezogen auf wenn du in Karenz daheim bist oder allgemein?
    Ich verstehe die Frage irgendwie nicht *augenzuhalteaffe*
    Man natürlich um verschiedene Beihilfen Ansuchen, hängt immer ein bissl davon ab wie dein Mann verdient denke ich.
  • Ich missbrauche diesen Thread jetzt einmal, kennt sich da jemand aus? Ich bin nächstes Jahr im Juli ca. mit meinem Studium fertig im Juni sollte unser erstes Kind zur Welt kommen, kennst sich jemand aus zwecks Beihilfen?
    Studienbeihilfe ect. Habe ich bis jetzt keine erhalten da mein Mann zu gut verdient und wir ein Haus haben.
    Mit Kind/als Schwangere ist das ja schon bissi anders, steht uns da überhaupt was zu?
  • Liebe @Pega Es spielen natürlich mehrer Faktoren eine Rolle. Das ihr ein Haus besitzt hat mit der Beihilfe nichts zu tun.
    Bezüglich Studienbeihilfe:
    Selbsterhalt: mind. 4 Jahre gearbeitet und mindestens 8580 € (Brutto - Sozialvericherung) verdient pro Kalenderjahr. Anspruch auf Selbererhalterstipendium. Einkommen vom Ehegatten wird miteinberechnet.
    Ist der Selbsterhalt nicht gegeben wird zusätzlich das Einkommen der Eltern in die Berechnung mit einbezogen.
    Bei Antragstellung wird auch geprüft wie lange du schon studierst, hast du gewechselt, gibt es einen ausreichenden Studienerfolg?
    Bachelor wird 6 Semester + 1 Toleranzsemester gefördert.
    Master 4 + 1 Semester.
    Die Beihilfe erlischt im Monat wo das Studium abgeschlossen wird.

    Du kannst natürlich jederzeit einen Antrag stellen, letztes Jahr wurde die Beihilfenhöhe angehoben. Antragsfrist ist noch bis 15. Dezember. Falls jetzt der Antrag negativ sein sollte, kannst du sobald dein Baby geboren ist, einen neuen Antrag stellen. Weil sich die Geburt positiv auf die Berechnung auswirkt.
    Auch wenn du dann bei Abschluss im Juli, nur Juni und Juli Beihilfe bekommen würdest.
    Wirst du im Juli nicht fertig und studierst länger als 7 Semester und hast einen Erfolg von mindetens 42 SWS oder 90 ECTS kannst du um Verlängerung der Beihilfe ansuchen. ( 1 Semester für die Schwangerschaft, 2 Semester für Pflege und Erziehung).

    Wenn etwas unklar ist oder du noch fragen hast, nur her damit.
    Sonst einfach in einer Stipendienstelle anrufen. Wenn in Klagenfurt anrufst (Di-Do) landest automatisch bei mir ;)
    kannst mir auch gerne per PN schreiben.
    Stieglitz
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