Steuerausgleich - Geburt bis Kindergarten

bearbeitet 19. 02. 2019, 14:14 in Karenz & Rechtliches
Wer kennt sich bei dem Thema Steuerausgleich gut aus?

Mir geht um die Zeit von Geburt bis vor Kindergarten Eintritt.

Was kann ich wie absetzen bzw in welcher Höhe.

Kommentare

  • Hast du dazwischen gearbeitet? Sprich, hattest du ein steuerpflichtiges Einkommen?

    Grundsätzlich würd ich sagen, kannst du da gar nix absetzen bzw. ohne genauere Info bezüglich Lebensumstände schwierig zu sagen...

    Um welchen Zeitraum handelt es sich da?


  • Krippe/Tagesmutter, Alleinverdienerabsetzbetrag? Kommt ganz auf eure Situation an.
  • Wenn du mit deinem Partner zusammen wohnst und er ein Höheres Einkommen hat würde ich die Kinder/ das Kind bei ihm abschreiben.
    Hast du unter 6.000 Euro im Jahr verdient (kgb u. Familienbeihilfe zählt nicht, MuSCHU schon) kann er denn alleinverdiener beantragen.
    Ansonsten sind Absetzbar: Kinderbetreuung, Krankheitskosten (auch Rezeptgebühren, Impfungen etc.) Kinderfreibetrag,
    Allerdings senken die meisten abachreibposten die Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuer hast du keine gezahlt bekommst auch nix zurück (darum beim Partner alles reinschreiben weil er wenn du in karenz bist/ warst wahrscheinlich mehr Lohnsteuer gezahlt hat und dann auch mehr zurück bekommt.
    Bist du Alleinerzieher gibt's nur den Alleinerezieherabsetzbetrag welcher unabhängig von der Lohnsteuer als fixer Betrag (glaub derzeit 449 euro) ausbezahlt wird.

    Ahja für alles was du absetzt brauchst du Rechnungen und Zahlungsbelege für den Fall einer Überprüfung.
  • Ich hab eine Frage zum Alleinverdiener Absetzbetrag. Ich war 2018 in Karenz, zählt KBG zu den 6000€ dazu?
  • Kbg nicht, Mutterschutz schon
  • Dankeschön 😊
  • Wenn ich erst seit August 2018 bei meinem Freund hauptgemeldet bin, zählt das von Jänner bis Juli dann noch für den Alleinerzieherabsetzbetrag?
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