Arbeitslos nach Karenz - Was erwartet einen?

bearbeitet 29. 06. 2018, 13:31 in Karenz & Rechtliches
Hallo!

Ich bin derzeit noch in Karenz und würde aber gerne wissen was in dem Fall passiert wenn ich wieder arbeiten gehe zu meinem alten Arbeitgeber und der mich nach der 3 motatigen Kündigungsfrist kündigt. Bekommt man dann Geld? Falls ja wieviel? Hat da jemand Erfahrung?

Ich erwarte nämlich das dieses Arbeitsverhältnis nicht lange andauern wird nach Ende meiner Karenz. Und neue Arbeitsstelle wird schwierig mit 2 kleinen Kinder 😐Wäre über Erfahrungen dankbar 🙏🏻🙂

Kommentare

  • @tamara1987 wenn du es er Arbeitern gehst und gekündigt wirst hast du genau die selben Ansprüche auf Arbeitslosengeld wie jeder andere der gearbeitet hat. Arbeitslosengeld erhätsts du mindestens 6 Monate vorausgesetzt du bist vermittelbar (was du ja aber sowieso sein musst wenn du zu deinem Arbeitgeber zurück gehst).
    Wenn du eh jetzt schon weißt das er dich voraussichtlich bald kündigen wird und du arbeiten willst würd ich mir an deiner Stelle gleich was neues suchen.
    Wenn du selbst kündigst bekommst du 1 Monat kein Arbeitslosengeld.
  • *wieder arbeiten soll das im ersten Satz heißen...
  • Aja Arbeitslosengeld sind normalerweise 80% von deinem bisherigen Gehalt. Wenn du also nach der Karenz Stunden reduzierst und weniger Gehalt bekommst, wird davon auch die Arbeitslose berechnet.
  • hast du vll recht auf elternteilzeit?
  • Ja ich habe Anspruch auf Elternteilzeit 🙂 macht das einen Unterschied?
  • Kaffeelöffel schrieb: »
    Aja Arbeitslosengeld sind normalerweise 80% von deinem bisherigen Gehalt. Wenn du also nach der Karenz Stunden reduzierst und weniger Gehalt bekommst, wird davon auch die Arbeitslose berechnet.

    Normal wird das Arbeitslosengeld nach dem letzten Jahren berechnet also Arbeistlos ab 1 Halbjahr 2018 wird die Einkünfte von 2016 und 2 Halbjahr 2018 werden die Einküfte von 2017 genommen zu Berechnung.

  • Und es sind nicht 80% 😂 Eher so 55% vom letzten Netto 😉 Gibt für alles aber online-Rechner, falls man es genauer wissen möchte. Einfach googeln.
    SeptemberBaby
  • @Tamara1987 in ETZ läuft der Kündigungsschutz weiter. Wäre das eine Option? Ich würde nicht selbst kündigen wenn ich keine neue Stelle habe.
    Morgana
  • Ja klar... nihm das aufjedenfall in anspruch.
    3mon vor karenzende antrag verschicken an den AG mit wunsch- arbeitszeiten
  • Hmmm okay dann werde ich das auf jeden Fall versuchen 😊 wie lange geht dann der Kündigungsschutz weiter?
  • Wie gross ist den deine Firma bzw. wieviel Mitarbeiter hat sie? Das ist auch wichtig
  • itchifyitchify

    5,230

    bearbeitet 29. 06. 2018, 20:54
    @Tamara1987 bis zum 4. Geburtstag. Du musst aber Anspruch haben (Firma über 20 MA und du schon 3 Jahre dort) und mind. 20% Stunden reduzieren.

    Edit: hab es korrigiert, Kündigungsschutz bis zum 4. Geburtstag, ETZ hat man aber Anspruch bis zum 6. Geburtstag
  • Ok ja wir sind mehr als 20 MA und ich war auf den Tag genau 3 Jahre beschäftigt 😊 also trifft der Schutz auf mich zu 👍🏻
  • DANKE an alle für die Infos 😘🤗😘
  • @tamara1987 zu den 3 Jahren Beschäftigung in derselben Firma zählt auch deine Karenzzeit dazu ;-)
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