Elternteilzeit
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Kommentare
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Wir wollen aber dann schon irgendwann ein zweites Baby..jetzt meine Frage wenn ich dann Baby Nr. 2 bekomm und nach der Karenz wieder arbeiten gehen möchte kann ich dann wieder ETZ gehen? Weil ich würde ja wieder 12 Std. arbeiten und nicht um 20% reduzieren.
Liebe @claudsch1980 vielleicht kannst du mir weiterhelfen. Du scheinst ja profi bei diesen Themen zu sein. DANKE
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@Blume25 Elternteilzeit ist einmal pro Kind ohne Unterbrechung erlaubt. Theoretisch brauchst du dich nicht an die 20 % zu halten wenn der Arbeitgeber einverstanden ist, da diese 20% Regelung ja nur für den gesetzlichen Anspruch von Bedeutung ist.
Eine freiwillige Elternteilzeit kann auch in kleinen Firmen ohne die 20 Dienstnehmer immer vereinbart werden. Also immer brav das Gespräch mit der Firma suchen die meisten Dinge kann man sich ja auch einvernehmlich ausmachen nicht immer braucht man einen Rechtsanspruch. Voraussetzung: Familienfreundlichens Unternehmen und verständnisvoller Chef ;-)
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Falls es jemanden interessiert, hab bei der AK nachgefragt. Auch wenn es in der Branche üblich ist an Feiertagen zu arbeiten (Medien, Gastronomie etc), muss man nicht arbeiten. Denn die Einreichung auf Etz besagt auch, dass man an solchen Tagen keine Kinderbetreuung hat. Lt. Ak macht es Sinn derartiges bei Einreichung auch schriftlich fest zu halten, muss aber nicht sein. Wenn die Fa sich quer stellt, dann zu Betriebsrat, Gewerkschaft oder AK gehen.
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Ja irgendwie logisch an das Kinderbetreuungsargument hab ich gar nicht gedacht, wieder was gelernt!
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Eigentlich geht mein kleiner in einen Vollzeit-kiga - muss ich daher mo bis fr zur Verfügung stehen, oder könnte ich mir zb die Montage immer freihalten? Ist das möglich? Oder sinnvoll? Danke!
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Also soweit ich das verstanden habe (bitte korrigieren falls ich da falsch liege) miss die Arbeitszeit von vor der Karenz um mindesten 20% gekürzt werden.
Du kannst natürlich mit deinem Arbeitgeber immer individuell andere Sachen vereinbaren, ist aber dann halt keine Etz sondern normale Teilzeit. Auch die Lage der Arbeitszeit muss mit dem Arbeitgeber besprochen werden. Ob du Vollzeit Betreuung für dein Kind hast und trotzdem einen Nachmittag frei willst ist in dem Fall für die Etz nicht relevant aber der Arbeitgeber muss halt zustimmen.
LG
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Alles andere Bedarf immer dem Einverständnis der Firma wie oben geschrieben.
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Nach welchen Maßstäben habt ihr die Lage der Arbeitszeiten vereinbart?
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Also selbst falls dein AG einer Teilzeit nach deinen Wünschen eh zustimmt würd ich ETZ empfehlen wegen dem Kündigungsschutz.
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Ich haben das Modell 20+4 gewählt. Ich geh nach 20 Monaten wieder arbeiten möchte von Vollzeit auf 25 h reduzieren. Mein Mann bleibt die 4 Monate daheim. Arbeitet aber trotzdem ca 12 h die Woche zusatzlich. Lt seinem Betrieb fällt das unter Elternteilzeit? Obwohl nur 4 Monate.
Und es kann ja nur ein Elternteil in ETZ gehen. Kann mir da wer weiter helfen?
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https://www.sozialministerium.at/site/Arbeit_Behinderung/Arbeitsrecht/Karenz_Teilzeit/Elternkarenz_und_Elternteilzeit/
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Was dein Mann diese 4 Monate macht, ist einfach geringfügig in der Karenz arbeiten, nicht elternteilzeit! Während ein Elternteil in Karenz ist, kann das andere aber auch nicht in elternteilzeit gehen! Somit habt ihr, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erst mit Ende der gesamten Karenzzeit Anspruch auf etz.
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Ja, zur ak gehen ist sicher ein guter Tipp!
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Fällt die Karenzzeit nicht auf das ganze Kalenderjahr (Kalenderjahr = 1. Jänner bis 31. Dezember), kann eine Beschäftigung nur im aliquoten Ausmaß vereinbart werden.
z.B. 52 Wochen Karenz = 13 Wochen Beschäftigung
24 Wochen Karenz = 6 Wochen Beschäftigung
In den Fällen der Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber kann der eigene Arbeitgeber nach Überschreiten der 13-Wochen-Grenze den sofortigen Dienstantritt verlangen. Tritt die Arbeitnehmerin trotz Verlangens des Arbeitgebers die Arbeit nicht an, liegt ein Entlassungsgrund vor.
Elternteilzeit Kündigungscvhutz weil ich das vorhin irgendwo gelesen habe, ist nicht bis zum 7. Jahre des Kindes!!!
Man hat nur Anspruch wegen der Stundenreduktion bzw. der Zeiteinteilung bis zum 7. Lebensjahr.
Ab der Bekanntgabe einer beabsichtigten Elternteilzeitbeschäftigung, frühestens aber 4 Monate vor dem beabsichtigten Antritt der Teilzeitbeschäftigung besteht ein Kündigungs- und Entlassungsschutz nach den Bestimmungen des Mutterschutz- oder des Väterkarenzgesetzes.
Der Kündigungs- und Entlassungsschutz endet 4 Wochen nach Ende der Elternteilzeit, spätestens aber 4 Wochen nach Vollendung des 4. Lebensjahres des Kindes.
Danach wenn eine eine Kündigung wegen der Elternteilzeit ausgesprochen wird, kann sie unter Umständen (wenn der Zusammenhang zwischen der Kündigung und der Elternteilzeit bewiesen werden kann) beim Arbeits- und Sozialgericht angefochten werden.
So weit mein Wissensstand kann natürlich sein das sich was geändert hat durch meine Karenz leider nicht mehr up to date weil ändert sich ja ständig was
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Muss eine Elternteilzeit direkt vom 1 Arbeitstage nach der Karenz beginnen? Oder kann ich sagen man arbeitet ab den ersten Tag an für zwei Wochen noch auf Vollzeitbasis und beginnt dann erst mit der Elternteilzeit.
Geht mir darum das ich noch sehr viele Urlaubstage stehen habe. Einen Teil davon will ich gleich nach der Karenz konsumieren um so noch etwas länger daheim sein zu können. Nur wenn ich ab da schon in ETZ bin bring ich nicht grad viele Urlaubstage weg, da ich dann nur 2 Tage die Woche arbeite.
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@Isis danke für die Berichtigung
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Naja.. einige versuchen einen umzustimmen.
aber im endeffekt hast eh du recht...Lass dich bloß nicht verunsichern, sag eingach du warst bei der AK und du hast das recht so.Was ja eh stimmt.. im falle das man vors gericht kommt stimmen die 99% für den arbeitnehmer.
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Vielleicht kann ja wer helfen
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Mhhh, Nein also wenn du in Elternteilzeit gehst dann gehst du ja eine gewissen Anzahl an Stunden wieder arbeiten. Du erhältst somit Gehalt und hast keinen Asnprich auf IHN, außer dein Partner geht statt die in Karenz. Dann kann er das KGB beantragen.
Musst dir also gut überlegen ob du wirklich 8 Wochen nach der Geburt wieder arbeiten gehen willst.
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KBG und Karenz sind 2 verschiedene Sachen.
@julia1 -du musst eben aufpassen wegen der Zuverdienstgrenze. Aber sonst Problem.
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Aber Sinn würde es ja keinen machen da die Elternteilzeit ja dafür gedacht ist, seine Arbeitszeit zu reduzieren nach der Karenz.
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@Kaffeelöffel -Sie fragt ja ob sie Anspruch auf KBG hat!
Karenz ist eine Arbeitsrechtliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber und hat nichts mit dem KBG zu tun.
Da @julia1 ja schreibt, dass sie vor der SS Elternteilzeit war, wird sie schon wissen, was auf sie zukommt.
Ich war bei meiner 2. Tochter auch nach 10 Wochen wieder TZ arbeiten- also möglich ist es auch mit Vollstillen.
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@Julia1 ich weiß nicht ob du eaKBG planst, dort ist die Zuverdienstgrenze nämlich geringer. Also am besten von der AK durchrechnen lassen, das ist ja eher kompliziert (nicht brutto, nicht netto sondern was eigenes, angefangene Monate zählen nicht usw)
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Elternteilzeit ist einfach ein GESETZLICHER Anspruch auf Herabsetzung der Arbeitszeit- abhängig von einigen Faktoren wie Betriebsgröße, wie lange man in der Firma arbeitet,...
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Und als Erklärung, was ich dann mit einem 8 Wochen alten Säugling mache: nach einem ausgiebigen Resturlaub wird sich der Papa in den 12h Stunden wo ich arbeite kümmern...
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Ich weiß z.B. nicht ob man Elternteilzeit nur geringfügig machen kann - was ja wiederum fast notwendig wär wegen der Zuverdienstgrenze. Irgendwie hat das in meinem Kopf keinen Sinn ergeben. Aber das ist wohl ein Problem das ich mit meinem Kopf ausmachen muss
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Kann jetzt 2 Tage je 8,5 h arbeiten.
Jetzt aber noch eine Frage bitte. Reicht es, dass mein Chef und ich das schriftlich per Mail festgehalten haben, oder muss ich das noch zusätzlich wem melden? BR? Personalbüro? Möchte auf keinen Fall irgendwelche Fristen verpassen.
Danke !
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Du kannst aber dieses musterschreiben von der ak nutzen und dann im personalbüro abgeben.
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Mehr oder weniger-bis letzte Woche wusste ich noch gar nicht wo ich hinkomme (Beginn nächste Woche).
Er hat sich kurzfristig Umentschieden.
Leider -
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Mein KBG ist mit 11.6.2018 aus und dann möchte ich wieder arbeiten gehen. (Wir brauchen das Geld)
Ich würd aber nur bis 15.9.2018 arbeiten gehen weil da mein neuer Mutterschutz anfängt. 😊
Ich hab damals beim AG einen firmeninternen Zettel ausgefüllt und da konnte ich nur 12, 24 oder 36 Monate Karenzzeit auswählen. Da die 24 Monate am ehesten bei 20+4 waren hab ich die ausgewählt und dem Chef gesagt das ich aber nach 20 Monaten wieder komme.
Jett hab ich folgendes Problem. Ich hab mit dem Antrag auf Elternteilzeit auch die Schwangerschaftsbestätigung abgegeben. Der Chef meint jetzt das sich die Zentrale auf die 24 Monate Karenzzeit beruft und ich also nicht arbeiten kommen „darf“.
Weis jemand von euch ob das so geht?