Nachversicherung

ohmyohmy

2,351

bearbeitet 4. 01. 2018, 21:59 in Karenz & Rechtliches
ich muss mich ab dem 13.7. 2018 selbstversichern, weil ich eakbg gewählt habe aber ich mein dienstverhältnis erst 01.2019 antrete.. so jetzt istces ja so, dass man ja eine bestimmte zeit nachversichert ist. gilt das nach ende vom bezug des kbg auch?

auf der ams-seite steht folgendes:

Grundsätzlich 6 Wochen nach Ausscheiden aus dem Leistungsbezug, wenn die Versicherungszeit durchgehend 6 Wochen oder im letzten Jahr 26 Wochen gedauert hat. Für genauere Informationen steht Ihnen gerne die zuständige Gebietskrankenkasse zur Verfügung.

Kommentare

Hey! 1 Frage - 100 Antworten!
Im BabyForum kannst du dich einfach, sicher und anonym mit (werdenden) Mamas und Papas in deiner Nähe austauschen. Registriere dich jetzt, um alle Bereiche zu sehen und mitzuplaudern:Kostenlos registrieren

Social Media & Apps


Registrieren im Forum