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Kommentare
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evt ist die befristung zur erprobung nicht gerechtfertigt, dann verlängert sich das arbeitsverhältnis bis zum beginn des mutterschutzes.
bzw kann das auslaufenlassen diskriminierend sein - nämlich dann, wenn es wegen der schwangerschaft erfolgt.
du kannst mir gerne auch eine pn schreiben
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Durch die freistellung war es in Ordnung..
wäre ich normal arbeiten gegangen bis zum normalen Mutterschutz hätten sie mich nach der karenz wieder nehmen müssen..
Und wenn man noch im probemonat ist hat man glaub ich aucg keinen kündigungsschutz