Sie verweigert mir den Kontakt

Hallo
Wir haben eine gemeinsame Tochter, sind nicht verheiratet aber haben gemeinsame Obsorge.
Die Freundin ist sehr unschön ausgezogen und die Tochter mitgenommen. Danach war Sie beim Jugendamt und sehr viel gegenüber mir gelogen. Lt. Jugendamt wäre es besser wenn die kleine im Moment bei der Mama bleibt wegen Kindeswohlgefährdung... Es wird eine Fallvergabe vergeben bei sowas und es wird sich wer bei melden...Am vereinbarten Termin vom JA hat sich keiner gemeldet und ich habe am Folgetag JA kontaktiert. Erst beim ersten Termin habe ich erfahren worum es eigentlich geht und die Tatsachen erklärt das es eben nicht so ist!. Die Sozialmitarbeiterin hat am nächsten Tag mit KM vereinbart dass ich die kleine vom KG abhole und um 19:30 wieder zurückbringe. Die KM hat das gleich abgesagt und verweigert dass ich Sie abhole, und erst nach viel Mühe habe ich die Tochter am nächsten Tag in der Begleitung von ihrer Tante gesehen. Mir wird Auskunft im KG verweigert, weil die mama so will, jegliche Kontaktversuche mit KM bleiben erfolglos, das einzige vorüber Sie mir schreibt ist die Alimente. Ich habe auch kein Problem das zu zahlen, möchte aber meine Tochter sehen. Die KM bleibt stur, weigert sich dass ich ihr sogar die Sachen von der kleine mitbringe (habs aber trotzdem beim KG abgegeben). Die JA mitarbeiterin hat gesagt dass es überhapt kein Problem ist wenn ich die kleine selber abhole, abe es war der Wunsch von der Tante dass Sie dabei ist...Wie ich die kleine gesehen haben, war Sie verkühlt, nach einer std. am Spielplatz habe ich die Tante gebeten Sie zu ihrer mama zu bringen, Sie hat meine Hand nicht loslassen wollen und hat geweint, es hat mir das Herz gebrochen!
bitte falls ihr Erfahrungen habts, sagts mir was ich tun kann, ich vermisse Sie so sehr!

LG

Kommentare

  • honeymaushoneymaus

    1,748

    bearbeitet 5. 10. 2017, 18:37
    Da bleibt wohl nur eine gerichtliche Vereinbarung des Besuchsrechts! Dann müssen sich beide Elternteile an den gerichtlich vereinbarten Beschluss halten.

    Dazu musst du einen Antrag auf Besuchsrecht beim Bezirksgericht stellen, wo das Kind den hauptsächlichen Aufenthalt hat.

    Alles Gute!
  • @Papa41 : wenn ich sowas lese blutet mir immer das Herz, ich habe selbst meinen Vater nie kennengelernt weil er dies nicht wollte, hatte mir sogar den Anwalt auf den Hals gehetzt mit einer Unterlassungsklage ...

    Ein Kind braucht Mutter und VATER , die Streitigkeiten zwischen den Eltern egal was passiert ist oder wie es zur Trennung gekommen ist sollte nicht zu Lasten des Kindes gehen,

    Gewalt oder Kindsgefährdung ist eine andere Sache , was ich dir aber mal Glaube dass dies nicht der Fall ist.

    Ich kann dir zwar diesbezüglich nicht helfen und keinen Tipp geben bin Gott sei Dank nicht in dieser Situation.

    Wollte dir aber nur sagen, dass ich das soooo toll finde, dass du dich um dein Kind bemühst , Einsatz zeigst und sicher ein toller Vater bist.

    Ich drücke dir die Daumen und hoffe für dich und deine Tochter dass ihr euch regelmäßig sehen könnt.

    glg
  • @Papa41 ich finds schlimm wenn dir und deiner Tochter der kontakt verbotenen wird ohne dass es einen Grund dafür gibt! Wenn deine ex das mit lügen und Verleumdung durchgesetzt hat, kann man da gerichtlich dagegen vorgehen? Ich kenn mich da nicht wirklich aus, aber schau mal hier rein: http://www.vaeter-ohne-rechte.at
    Kenn das nur vom vorbeigehen, die haben in wien in der klosterneuburgerstraße eine Anlaufstelle und können dich vielleicht beraten.
  • Väter ohne Rechte ist eher verrufen :#
    Es hat schon jemand geschrieben, dass du einen Antrag beim zuständigen Bezirksgericht auf Regelung des Kontaktrechts stellen kannst. ic würde dir das ebenso empfehlen, du brauchst dafür keinen Anwalt.
  • @Papa41 Hallo, nachdem ich selbst in der Kinder und Jugendhilfe arbeite kann ich dir sagen so wie honeymaus schon geschrieben hat. So schnell wie möglich Antrag beim zuständigen BG stellen auf Besuchskontakte. Das wird dann gerichtlich geregelt und ist verbindlich. D h. KM muss sich daran halten ansonsten kann sie vom Gericht dazu gezwungen werden. Weiters würde ich an deiner Stelle über die bisherigen Kontakte bzw. alles was du im der KM bezüglich Kind brsprichst zu dokumentieren.

    Weiters bist du mit gemeinsamer Obsorge rechtlich gleichgestellt mit der KM und darfst sehr wohl Auskunft vom Kiga bekommen.

    Du schreibst immer vom Jugendamt, gibt es auch eine/n zuständige/en Sozialarbeiterin/ Sozialarbeiter dann würd ich auch mit dieser/diesem Kontakt aufnehmen die können dich gut beraten.

    ChaosDeluxe
  • @DackyBlue o, sorry, wusste ich nicht...
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