Vorzeitiger Mutterschaftsaustritt

eijieeijie

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bearbeitet 11. 09. 2017, 11:06 in Karenz & Rechtliches
Hallo!

Ich bin jetzt, was den vorzeitigen Mutterschaftsaustritt betrifft, ziemlich verwirrt. Stimmt das, dass man erst ab 5 Jahren Dienstverhältnis den vorzeitigen Mutterschaftsaustritt machen kann? Habe bei der AK angerufen und mir wurde das so mitgeteilt. Bis jetzt hatte ich nur die Info, dass ein 3jähriges Dienstverhältnis ausreichen würde. Dann wurde mir geraten mit dem Arbeitgeber stattdessen eine einvernehmliche Auflösung des Dienstvertragen anzustreben. Das Kinderbetreuungsgeld wäre davon nicht betroffen und ich könnte die Auflösung für den nächstmöglichen Termin vereinbaren und könnte, da mir ja noch 4 Monate Kinderbetreuungsgeld zustehen würde, die 28 Tage Sperre des Arbeitslosengeldes "umgehen", d.h. wenn die Auszahlung des KBG zu Ende geht, könnte ich beim AMS schon direkt das Abeitslosengeld bekommen. Stimmt das? Hilfe!

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