Elternkarenz (aufschieben), Bildungskarenz vorziehen

bearbeitet 22. 05. 2013, 15:43 in Karenz & Rechtliches
Grüß euch,
vielleicht kann mir ja jemanden behilflich sein.
Mein Frage: Ist es möglich beim Einkommensabhängigen Karenzmodell (12+2) meine (bin der Mann) 2 Monate aufzuschieben?

Ausgangssituation: Mein Freundin befindet sich nun die ersten 12 Monate in EK. Der Plan war, dass ich die 2 Monate (ab Herbst) Vaterkarenz und anschließend eine Bildungskarenz von 9 Monaten anhänge. Aufgrund der neuen rechtlichen Rahmenbedinungen für die BK (6 Monate arbeiten zwischen EK und BK) ist dieser geniale Plan nicht mehr möglich. Neue Idee ist, 12 Monate Mutterkarenz, 9 Monate Bildungskarenz, 2 Monate aufgeschobene Vaterkarenz.

Geht das? Habe nur aufgeschobene Karenz mit 3 Monaten was im Internet gelesen.
Oder hat wer eine andere Idee, dass ich/wir die +2 Monate Karenz nützen können (macht finanziell und zeitlich einen Unterschied)

Danke im Voraus
lg
Alex

Kommentare

  • @alexandaniel ich blick da jetzt grad nicht so ganz durch :-B

    hast du derzeit eine arbeitsstelle? wenn ja wie lang schon?
    warum solltest du also nicht zuerst in elternkarenz und dann in bildungskarenz gehen können??

    arbeitsrechtliche Karenz (da kann man 3 Monate aufschieben) hat außerdem nicht automatisch etwas mit dem Kinderbetreuungsgeld zu tun.
    also bitte nicht miteinander vermischen :-)
  • ich bin berufstätig mit herbst 4 jahre. mein dienstgeber ist sehr entgegenkommend mit allem, da ist sowieso keine schwierigkeit zu erwarten.

    habe mich beim ams heute erkundigt. mit mitte des jahres kommt ein neues gesetz zur bildungskarenz (noch nicht in den details ausformuliert und beim ams bekannt!). ein punkt darin ist, dass nach einer elterkarenz 6 monate eine aufrechte beschäftigung vorliegen MUSS, damit eine bildunskarenz möglich ist. hier läge der hund begraben!
  • aha interessant, das ist eine neue gesetzesregelung die noch nirgendwo bekannt ist ... Da kannst jetzt einfach nur warten ob das wirklich so kommt :-(
  • es ist sehr ärgerlich das ganze... da überlegt mann/frau sich gleich nach der geburt genau welches karenzmodell das beste ist (wo am meisten kohle überbleibt) und dann werden andre rahmenbedingungen geändert und bam. 2 monate "verloren" :)
  • Ja das versteh ich leider auch nicht ... Aber ihr könntet euch bei der arbeiterkammer erkundigen was jetzt für euch das beste wär
  • hmmm oder du meldest dich jz schon an bein AMS... vl bringts was? Das, wenn sie alle Unterlagen schin soweit fertig machen, dann das alte noch gilt?
  • Na soweit ich weiß kann man die bildungskarenz erst ein Monat vor beginn beim ams melden :-(
  • schaß ... so genau weiß ich das leider gar nimma :-/
  • Ja wenn das wirklich so kommt wär das eine absolute Benachteiligung für alle in elternkarenz :-(
    ... Grad jetzt wo wieder Diskussionen auftauchen rund um "mit Kindern is alles viel schwerer"
  • also deine frau geht das konderbetreuungsmodell 12+2 das heißt sie bekommt dann 12 monate mal kohle. karenziert ist sie von der arbeit dann 24 monate. rechnerisch hat sie ARBEITSRECHTLICH 22 monate karenz da sie für dich die 2 monate bahalten muss. theoretisch gehts. praktisch musst mit deinem chef reden.
  • im bundesministerium angerufen. kritik ist bekannt. vielleicht wird es eine übergangsregelung geben ;)
  • bearbeitet 1. 07. 2013, 12:55
    Hallo!
    @alexandaniel: hast du zur übergangsregelung etwas rausfinden können? nun ist schon der 1.7. und die beim ams wissen immer noch nicht wie sie mit Eltern, die nach der Karenz in Bildungskarenz gehen wollen umgehen sollen
    Mein Fall ist so ähnlich wie deiner.
    Lg
  • @metzler also hab mich auch erkundigt, der aktuelle stand der Dinge - es ist nicht mehr möglich von elternkarenz in bildungskarenz zu gehen! Man muss vor antritt der bildungskarenz aktiv 6 Monate arbeiten (mehr als geringfügig)
  • @claudsch1980: derzeit sind die 6 Monate Beschäftigung zwischen Eltern- und Bildungskarenz notwendig, aber es soll ja diese Übergangsregelung kommen (rückwirkend?), bei der man wie bisher direkt anschließen kann.
  • Lt. AK Tirol: Auf Grund des Sozialrechts-Änderungsgesetzes 2013 gilt ab 1. Juli 2013 für die Inanspruchnahme von Weiterbildungsgeld die Voraussetzung einer ununterbrochenen sechsmonatigen arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung. Personen, die sich in einer Mutterschafts- oder Väterkarenz befinden und im Anschluss daran eine Bildungskarenz vereinbart haben, können die neuen Voraussetzungen nicht erfüllen und wären vom Weiterbildungsgeldbezug ausgeschlossen, ohne dass sie die Möglichkeit gehabt hätten, entsprechend anders zu disponieren.

    Mit einer vorläufigen Übergangsbestimmung wird nun sichergestellt, dass das Weiterbildungsgeld nach einer Karenz aus Anlass der Mutter-/Vaterschaft nach dem MSchG oder dem VKG auch dann in Anspruch genommen werden kann, wenn die Versicherungspflicht aus dem Dienstverhältnis vor der Bildungskarenz nicht sechs Monate gedauert hat. Die Übergangsregelung soll für alle Fälle wirken, in denen das Kind, das Anlass für die Mutterschafts- bzw. Väterkarenz war, vor dem 1. Jänner 2017 geboren ist.
  • bearbeitet 2. 07. 2013, 00:44
    AK stmk:
    Übergangsfrist für Bildungskarenz nach Elternkarenz
    Für Bildungskarenzen gelten ab 1. Juli 2013 neue Bestimmungen: Die Bildungskarenz darf prinzipiell nur aus einem aufrechten, voll versicherten Beschäftigungsverhältnis heraus angetreten werden, das seit mindestens sechs Monaten besteht. Das heißt, man kann in Zukunft NICHT mehr direkt nach der Elternkarenz in Bildungskarenz gehen. „Allerdings konnte nach zahlreicher Kritik eine Übergangsregelung ausverhandelt werden: Die Einschränkung gilt erst für Bildungskarenzen im Anschluss an Geburten ab 1.1. 2017“, erklärt AK-Gleichstellungsreferentin Mag. Bernadette Pöcheim.
  • @metzler auch interessant, davon weiß weder das waff noch das ams Wien ;-)
    Danke für die Info!
  • Die beim ams haben davon gehört, wollen aber natürlich auch nichts dazu sagen, solange das Gesetz nicht abgesegnet ist, weil wenn sich dann doch wieder was ändert... Die Sache ist extrem mühsam - einmal so, dann wieder so. Keiner will sich festlegen und die Verantwortlichen lassen sich Zeit.
  • die aktuellste info der ak dazu (falls wen interessiert)
    Nach einer Elternkarenz ist aufgrund derzeitiger Rechtslage eine Bildungskarenz nicht möglich, da ein sechsmonatiges arbeitslosenversicherungspflichtiges DV vorangegangen sein muss. Es ist derzeit eine Übergangsregelung in parlamentarischer Behandlung. Sollte diese Übergangsbestimmung kundgemacht werden, ist eine Bildungskarenz nach einer Elternkarenz für Personen weiterhin möglich, die sich aufgrund einer vor dem 1.1.2017 erfolgten Geburt in Elternkarenz befunden haben. Die Gesetzwerdung ist abzuwarten.

    ob und wann lässt sich derzeit nicht sagen ...
  • ich hab diesbezüglich jetzt (wie schon einige andere) eine Anfrage auf meinparlament.at an Minister Hundsdorfer gestellt.
    Mal schauen was dabei rauskommt...
  • Hallo!
    Habe heute ganz entsetzt und nebenbei durch eine Bekannt von dieser neun Regelung gehört.
    Weder AMS noch bfi oder so hat mir dies mitgeteilt.
    Mittlerweile habe ich von meinem Dienstgeber die Bewilligung für die Karenz. Vertretung und alles läuft. Da es bei mir erst ab Feb soweit wäre hänge ich nun zitternd in der Luft.
    Was heißt bitte bei der Übergangsregelung - nicht 6 Monate versicherungspflichtig? Ist es schlecht dass ich vorher 3 Jahre gearbeitet habe? War noch nie arbeitslos oder so. Bin einfach nur sauer. Kurse sind auch schon gebucht und mit dem Kindergarten ist auch alles geregelt.
    Außerdem, mein dienstgeber zeigt mir den Vogel wenn ich dann nah 6 Monaten wieder weg bin. Und er wieder eine Vertretung für ein Jahr suchen muss.
    Hoffe es hilft uns wer.
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