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Kommentare
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Wenn du das Pauschalmodell wählst, gar ned. Nur das eaKBG kannst ned wählen, wenn du davor ned wieder arbeiten warst. Und Wochengeld ist auch ans arbeiten geknüpft. Wenn ich mich richtig erinnere, war es für eines der beiden 3, fürs andere 6 Monate. Weiß aber grad ned mehr, welches was war. Aber nach einem halben Jahr hast auf jeden Fall wieder Anspruch auf Wochengeld und eaKBG.
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