Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld, nochmal für zweites Kind gleich nach dem ersten.
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Kommentare
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Ok, aber das trifft ja bei den wenigsten Familien zu, dass der Mann 10 Monate lang komplett auf sein Gehalt verzichten kann...
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Muss dazusagen dass es mir in der SSW nicht immer gut ging, hab viel Überstunden und Resturlaub abgebaut zum Erholen. Deshalb will ich diesmal nicht Vollzeit arbeiten schwanger und mit Kleinkind.
@ricz ich verdien mehr als der Papa und ich denk das kommt heutzutage öfter vor und als Frau "leistet" es man sich auch.
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sei es wie es sei .. eine reform war angekündigt ... auch wenn ma ned wusste was es is doch selten zum vorteil -.- und wir in österreich leben was kindergeld etc betrifft eh auf einer insel der glückseeligen :-)
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Aber das ist eben ein absoluter Sonderfall bei den beiden. In den meisten Branchen / Berufen geht das eben nicht...
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@itchify wenn man als Frau mehr verdient, lässt sich sowas schon leichter regeln. Da ist für die Familie dann halt das Jahr bzw. die Zeit, wo die Frau in Karenz ist, finanziell die größere Einbuße
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Aufgrund der Zeitungsberichte habe ich mich dann bei der BVA erkundigt, wie es nun ausschaut bei mir!
OMG, ich kann nicht einkommensabhängig gehen, da ich im Jahr 2016 nur Kinderbetreuungsgeld bezogen habe, und das zählt nicht als Einkünfte!!! Also gibt es kein Wochengeld und ohne Wochengeld gibt es keine Eakb!!! Ich verliere damit 16.000 Euro!!!
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http://mobil.derstandard.at/2000053822368/Kuerzung-von-Wochengeld-sorgt-fuer-Unmut
Vielleicht kannst du dich an AK oder so wenden
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Lg
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Mittlerweile gibt es eine Unterschriftenaktion! Bitte fleißig teilen!
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Ich bin genauso schockiert wie viele andere, denn das wusste so niemand. Auch unsere Gewerkschaft ist darüber sehr erbost und es kann zu Klagen kommen. Was das bringt steht in den Sternen, aber ich möchte mich gerne dafür einsetzen.
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Mädels!
Unser erstes Kind kommt im Juli 2017 auf die Welt. Ich möchte das eaKBG wählen und das zweiter Jahr Karenz verlängern( unbezahlt versteht sich). Soweit ich das mitbekommen habe würde ich beim zweiten Kind kein Wochengeld bekommen und auch nicht das eaKBG beziehen können wenn ich in der Zeit schwanger werde.
Wenn ich aber das Kinderbetreuungsgeld-Konto (Pauschalsystem) wähle und bis zum zweiten Lebensjahr des ersten Kindes KBG beziehe & in der Zeit schwanger werde, so könnte ich danach ( beim zweiten Kind) wieder das doofe Pauschalsystem wählen und würde normal Wochengeld und KBG beziehen ?
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Ich werde deshalb zwischen 1. und 2. Teilzeit arbeiten (und der Papa auch)
Das Pauschale kannst du beim 2. auch bei deinem Plan ab Geburt nehmen. Dann fällst du nur um das Wochengeld vor der Geburt um.
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Meinst du ich könnte beim 1sten Kind das eaKBG wählen. Das zweite Jahr unbezahlt verlängern. Im zweiten unbezahlten Jahr schwanger werden und dann das Pauschalkonto wählen? Dann würde ich aber weiterhin gar kein wochengeld bekommen. Erst das KBG ab der Geburt?
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Oder man geht nachdem zweiten Kind die 182 Tage arbeiten und wird dann wieder schwanger? :see_no_evil: Dann dürfte ich wieder das eaKBG inklusive Wochengeld beziehen ?
Habe noch die zwei Artikelm gefunden :
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wichtig ist, dass du anspruch auf wogeld hast.
dann wird noch angeschaut, was du im jahr vorher verdient hast und mit dem wogeld anspruch verglichen. den höheren tagsatz bekommst.
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aber ja, sobald du auch nur 1 tag vor muschu arbeitest, hast du anspruch auf wochengeld. jedoch werden für die berechnung des tagsatzes 3 volle monatseinkünfte herangezogen und derzeit (!) heißt es noch, dass nichts hochgerechnet wird (wenn du nur 1 tag arbeitest), sondern nur der verdienst von dem einem tag die berechnungsgrundlage ist.
grundsätzlich heißt es dann ja: 80% vom wogeld ist das eakbg - vergleichsrechnung: durchschnitt vom jahr zuvor. wie es dann weitergeht: ?!
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Man hat auf das eaKBG recht wenn man vorher 182 Tage beschäftigt war. Wochengeld sind die letzten 3 netto Einkommen.
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Wie und wann wird das entschieden, der n das würde mich retten können.
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ganz ganz ganz ehrlich? ich glaub nicht, dass das durchgesetzt wird. eine lücke von 14 tagen wird toleriert- aber darüber hinaus glaub ich es nicht
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Wie meinst du 14 Tage? Also wenn man 14 Tage arbeitet?
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Bsp bin 2. Jahr ohne KGB zu Hause und dennoch versichert, da ich nicht bei GK bin.
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also, mir wurde vor ca 5 mo gesagt, dass man noch 14 tage nach ende des kbg versichert ist.
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Bei mir lief die Versicherung bis einen Tag vor dem ersten Geburtstag. Ohne Extratage. Hatte etwas Anderes gehört und war dann schockiert, dass ich nicht versichert war.
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Mir war klar, dass es dir ums Wochen
Geld ging, ich wollte die Versicherungsdauer nur nicht unkommentiert dastehen lassen. Weil es offensichtlich vom Versicherungsträger abhängt, ob es eine 'Gnadenfrist' gibt.
Die Folge der neuen Regelung ist wohl, dass Frauen entweder kein zweites Kind bekommen oder schon schwanger wieder arbeiten anfangen, um den Abstand nicht zu groß zu halten und gleichzeitig Wochengeld zu bekommen.
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Wenn dem nun so ist und viele Betroffene zum AG gehen und dies einfordern, könnte ein Aufschrei der Unternehmen auch etwas bewegen, z.B. dass eine Übergangsregelung eingeführt wird, wie derzeit bereits p. Petition gefordert!
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Mit welchem Argument?
Wenn man vorher in Karenz ist, dann besteht dieser Anspruch ja gar nicht.
Sobald man ein paar Tage gearbeitet hat, hätte man ja wieder Anspruch auf Wochengeld (wenn auch nicht auf das Eakbg).
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(4) Weibliche Angestellte behalten den Anspruch auf das Entgelt während sechs Wochen nach ihrer Niederkunft. Erkranken sie, so gelten vom Zeitpunkt der Niederkunft die Bestimmungen des Abs. 1. Die Ansprüche nach dem ersten und zweiten Satz bestehen nicht für Zeiten, während derer ein Anspruch auf Wochengeld oder Krankengeld nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, BGBl. Nr. 189/1955 besteht. Ebenso bestehen diese Ansprüche nicht, wenn sich die Angestellte vor dem Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs. 1 oder Abs. 3 des Mutterschutzgesetzes 1979 (MSchG), BGBl. Nr. 221/1979, in einer Karenz nach dem MSchG oder einer mit dem Dienstgeber zur Kinderbetreuung vereinbarten Karenz befindet. Ein Anspruch auf einen Zuschuss des Dienstgebers zum Krankengeld wird hierdurch nicht berührt.