Frage zur Meldefrist
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Hallo!
Folgende Situation: Kind wurde am 08.08.16 geboren, die Mutter war vorher Hausfrau und bezieht Kinderbetreuungsgeld bis zum 07.08.17. Im Anschluss möchte der Vater zwei Monate KBG beziehen und daher gern Karenz ab dem 08.08.17 für 4 Monate - also bis zum 07.12.17 nehmen.
Habe ich es richtig verstanden, dass die Meldung an den Arbeitgeber in diesem Fall bis zum 08.Mai eingehen muss - besser schon im April? bin ein wenig irritiert wegen dieser "8-Wochen-Frist" nach der Geburt des Kindes bzgl. Meldung an den AG... .
Danke und LG, Jan
Folgende Situation: Kind wurde am 08.08.16 geboren, die Mutter war vorher Hausfrau und bezieht Kinderbetreuungsgeld bis zum 07.08.17. Im Anschluss möchte der Vater zwei Monate KBG beziehen und daher gern Karenz ab dem 08.08.17 für 4 Monate - also bis zum 07.12.17 nehmen.
Habe ich es richtig verstanden, dass die Meldung an den Arbeitgeber in diesem Fall bis zum 08.Mai eingehen muss - besser schon im April? bin ein wenig irritiert wegen dieser "8-Wochen-Frist" nach der Geburt des Kindes bzgl. Meldung an den AG... .
Danke und LG, Jan
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Kommentare
1,525
Kündigungsschutz besteht 4 Monate vor Meldung der Karenz und spätestens 3 Monatr vorher muss man es melden.
Dad heißt in diesem Fall zwischen 8. April -8. Mai abgeben. Ich würds wohl so gegen Ende April abgeben.
Mein Mann geht ab 1.7. in Karenz und er hat's vorige Woche abgegeben. Also so 3.5 Monate vorher. Dann kann meines Wissens nix passieren.
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