Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld, nochmal für zweites Kind gleich nach dem ersten.

Hallo,
Ich bin im Moment im Karenz, ich bekomme Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld, ich wünsche mir das zweites Kind nach dem ersten, kbg bekomme ich bis Tochter ein Jahr alt ist, also bis Mai dieses Jahr, danach bin ein Jahr zu hause ohne Geld, wenn ich das Zweiten Kind kriege bevor das erste 2 Jahre alt ist, bekomme ich noch Wochengeld?(abhängig vom Monatsgehalt)? Und zweites mal Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld?
Weißt jmd das?

Hab ich schon gelesen hier auf dem Forum, aber es war nicht klar, einmal hat jmd geschrieben, dass zweites Kind auf die Welt kommen muss bevor das erste ein Jahr alt ist also das schaffen wir nicht mehr :-) um Wochengeld zu bekommen, reicht es nicht dass ich schwanger bin/werde sein?
«13

Kommentare

  • _Kathrin__Kathrin_

    4,125

    bearbeitet 12. 01. 2017, 09:10
    Wochengeld bekommst du "Dank" der neuen Rechtslage nur, wenn du zum Zeitpunkt des Beginns des Wochengeldes entweder

    a) ein Einkommen hast (Aus einem Dienstverhältnis, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe,..) und wird berechnet von den letzten 3 vollen Kalendermonaten:Kalendertage+ 17% bei 2 Sonderzahlungen im Jahr

    oder

    b) noch Kinderbetreuungsgeld beziehst

    das eakbg kannst meines Wissens nach wählen, wenn das 2. Kind vor dem 2. Geburtstag des 1. Kindes zur Welt kommt und alle Anspruchsvoraussetzungen zutreffen. - bitte um Korrektur, wenn es nicht stimmt!
  • wolfi86wolfi86

    12

    bearbeitet 12. 01. 2017, 13:17
    zu Punkt a) ist noch kurz hinzuzufügen, dass entweder die letzten drei vollen Monatsgehälter oder aber das Jahresgehalt im Jahr vor der Geburt des weiteren Kindes gezählt werden.

    Punkt b) ist korrekt. Das Problem ist nur, wenn du keinen Anspruch auf Wochengeld hast, dein eaKBG auch gleich NULL ist, weil das eaKBG vom Wochengeld berechnet wird, wo du ja nichts bekommst.
  • @wolfi86 laut telefonat vor gut einer wiche mit der gkk wird bei mir nixht das jahresgehalt vom vorjahr herngezogen sondern nur die letzten 3 monate, wobei ich da ca 2,5 mlnate eakbg beziehe und knapp 3wo arbeiten muss
  • Ich glaube wenn man die letzten 3 Monate keine Bezüge hat, dann wird das Vorjahr genommen
  • Danke für die Antwort,
    Also eaKBG habe ich bis Mai dieses Jahr, wenn ich jetzt schwanger wäre, würde das Kind im Sept kommen, also letzte drei Monate habe ich kein Geld (Juni, Juli, August)
    Entweder bekomme ich gar keinen Wochengeld und weitere eaKBG ist unmöglich oder rechnen die mir vom Vorjahr mein Gehalt, ich habe aber nur bis März gearbeitet im 2016, rechnen Sie den nur letzte drei Monate?

    Wenn ich gar keinen Wochengeld beziehen darf, dass ist ja sehr lustig!
  • ganz aktuelle auskunft von der gkk

    mein eakbg geht bis 1.3., muschu ab 28.3.

    wenn ich nicht die 3 wo arbeite, bekomm ich KEIN wochengeld
  • Alles Klar, bist du in dem Fall gleich wieder schwanger :-)
    Für mich schon zu spät....
    Wenn du die drei Wochen nicht mehr arbeiten gehst hast du kein Wochengeld und eaKBG kannst auch nicht mehr beziehen?
  • ich hab konkret nach dem wochengeld am telefon gefragt und oben geschrienene antwort erhalten. hätte nämlich sonst meine karenz um 3 wo verlängert bei meinem arbeitgeber. jetzt werd ich die 3 wo von daheim aus arbeiten, sonst würdvich mir ins eigene fleisch schneiden. möchte danach auch wieder das eakbg wählen.
  • Wenn ich aber karenz noch ein Jahr vereinbart mit Chef habe aber kein Geld mehr beziehe, kein eaKBG, hab ich keinen Anspruch auf Wochengeld?

    PS. Mir mit Krankenkasse geht genauso, letztes mal schreiten sie dass ich ka habe was ist KBG und was karenz, wusste ich natürlich.....
  • _Kathrin__Kathrin_

    4,125

    bearbeitet 12. 01. 2017, 22:51
    wie schon geschrieben, wenn du kein geld (einkommen, arbeitslosengeld,...) beziehst zum zeitpunkt des wochengeldbeginns erhältst du kein wochengeld.
    wenn du deine arbeitsrechtliche karenz mit deinem chef verlängerst, erhältst du kein geld = kein einkommen = kein wochengeld
  • Was aber noch sehr spannend wäre, ob kein Einkommen = kein Wochengeld, auch = kein eaKBG bedeutet?? Konnte das schon jemand herausfinden? Dann wäre nämlich für die meisten ja de facto das eaKBG für ein zweites Kind abgeschafft worden. Bisher dachte ich, es sei "nur" verschlechtert worden, indem sie halt das Wochengeld gestrichen haben, wenn man nicht sofort wieder ein Kind kriegt.
  • @Angie_1984 ja. Es wird einigen so gehen, dass sie kein EakbG mehr erhalten werden, weil zur Berechnung nicht mehr das Jahr vor dem ersten Kind als Grundlage hergenommen wird. Es gibt da definitiv eine Verschlechterung ab März.
    Und beim Wochengeld ist es auch so wie @_Kathrin_ erklärt hat. Kein Einkommen=kein Wochengeld.
  • Das eakbg war vom Staat als kurzvariante gedacht. Viele sind aber eben trotzdem 2 Jahre daheim geblieben und haben für das 2. Wieder eakbg bezogen obwohl sie duchgehend daheim waren.
    Diese Lücke wurde jetzt mit dem neuen kbg geschlossen. Das erneute eakbg gibt's eben nur mehr wenn man relativ knapp hintereinander die Kinder bekommt oder wieder ganz normal arbeiten geht.
    Angie_1984Shadowlinchen
  • @claudsch1980 Danke für die Erklärung! So macht es natürlich Sinn.
  • gerade bei der gkk angerufen wg eakbg in meinem konkreten fall. sie können noch gar nichts dazu sagen offiziell. erst ab FEB.

  • _Kathrin__Kathrin_

    4,125

    bearbeitet 13. 01. 2017, 09:33
    das ding ist halt, wenn du direkt aus dem bezug vom eakbg heraus in den muschu gehst, bekommst wochengeld für kind 2 und kannst auch wieder das eakbg wählen. das geht sich aber bei mir um 3 wo ned aus. darum mischberechnung beim wochengeld und eigentlich dürfte ich dann auch nicht schlechter gestellt werden beim eakbg, meiner ansicht nach natürlich ;)

    ich war jetzt so frei und hab dem ministerium/bürgerservice, die das auch beraten, eine mail geschickt. es lässt mir halt keine ruhe...


    edit: nein es lässt und lässt UND lässt mir einfach keine ruhe! ich weiß, SS hormone und diese ungewissheit machen einem wahnsinnig. da ich ja noch immer eine plazenta praevia hab (22.ssw derzeit) wäre es ein grund für einen frühzeitigen mutterschutz. und, wer hat mitgedacht? frühzeitiger mutterschutz=nicht arbeiten gehen för die lächerlichen 3 wo=wochengeld!=eakbg
    ja es ärgert mich! aaaahhh - sorry! over and out!
  • In dem Fall habe ich keine Chance auf Wochengeld und wieder eaKBG, aber nach dem Geburt kann ich noch immer normale KGB beziehen je nach Variante? Könnte ich auch mein Karenz mit Chef verlängern ohne Angst zu haben dass er mich kündigt während Karenz und nach dem zurückzukommen? Wenn ich nicht mehr 100% schaffen gehe?
  • @Angie_1984
    Danke für den Link!
    Demnach würde ich es aber trotzdem so rauslesen, als wäre es möglich...
    Hier nochmal ein Zitat:
    "Weiteres Kind – einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld:

    Habe ich auch bei einem weiteren Kind Anspruch auf einkommensabhängiges KBG?

    Grundsätzlich kann auch für ein weiteres Kind einkommensabhängiges KBG bezogen werden, sofern auch für dieses Kind die erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
    Das heißt, es muss in den 182 Kalendertagen unmittelbar vor der Geburt des weiteren Kindes und vor Mutterschutz tatsächlich und ununterbrochen eine in Österreich kranken- und pensionsversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit ausgeübt werden. Zudem dürfen in diesem relevanten Zeitraum keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Weiterbildungsgeld etc) bezogen worden sein.
    Eine davor liegende Elternkarenz für das vorherige Kind (max. bis zum 2. Geburtstag des älteren Kindes) ist nur dann einer Erwerbstätigkeit gleichgestellt, sofern in den 182 Kalendertagen davor eine in Österreich kranken- und pensionsversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit tatsächlich und ununterbrochen ausgeübt worden ist und keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Weiterbildungsgeld etc) bezogen worden sind.

    Wie hoch ist das einkommensabhängige KBG beim zweiten Kind?
    Die Höhe beträgt (wie beim ersten Kind) bei Wochengeldbezieherinnen 80 % des Wochengeldes, welches anlässlich der Geburt des weiteren Kindes zusteht. (Informationen, ob bzw. in welcher Höhe Wochengeld zusteht, erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Krankenkasse).
    Zusätzlich führt die Krankenkasse eine Günstigkeitsrechnung anhand der relevanten Einkünfte aus dem letzten Kalenderjahr vor der Geburt des weiteren Kindes durch, sofern ein Steuerbescheid aus diesem Jahr vorliegt."

    Das klingt für mich so, als würde die (2-jährige mit dem Dienstgeber vereinbarte) Karenz "der Erwerbstätigkeit gleichgestellt", also einberechnet werden und ein eaKBG auch für das 2. Kind ermöglichen, oder??
  • Also so weit ich es verstanden habe, bekommt man das eaKGB wieder wenn man vor dem zweiten Geburtstag (während der Karenzzeit) des ersten Kindes wieder entbindet, und vor dem ersten Kind ununterbrochen mindestens ein halbes Jahr in Beschäftigung war und dieses Beschäftigungsverhältnis auch weiterhin besteht. Auch nach den 1. März.
  • @FairyFay Ja schon, die Voraussetzungen sind erfüllt, aber das Wochengeld ist 0 (weil man ja nach Bezug KBG zwar in Karenz ist, aber ohne Einkommen) und der relevante Steuerbescheid vor der Geburt des 2. Kindes ist ebenfalls 0 (wenn man eben nicht arbeitet nebenbei, sondern nach dem Bezug KBG ohne Einkommen daheim bleibt).
  • Das heißt man erfüllt die Voraussetzungen und kriegt aber nichts?
    Das wäre ja absurd.
  • Soweit ich es verstehe, wird der Steuerbescheid von vor der Karenz gerechnet.
  • Hätte ich auch so verstanden. Aber das hier liest sich anders:
    www.meinparlament.at/p/5434/?site=question
    Antontschki
  • Denjenigen die keine Lobby haben, kann man leider anscheinend wegnehmen was man will, ohne das es jemanden bekümmert.
    Es wurde im Vorfeld der Reform immer beteuert, dass nur die Pauschalmodelle umgestellt werden und beim eaKBG alles gleich bleiben würde. Das wurde auch in den Medien so berichtet.
    Nun seit einigen Wochen ist das ganz anders. Man hat zwar noch Anspruch auf das eaKBG aber man verdient halt dann nichts mehr... (man muss dann auf 12+2 mit 1000€ pro Monat umsteigen)
    Ich frage mich ob man die Reform anfechten kann, immerhin werden alle Familien, wo bereits der Nachwuchs unterwegs war bevor die letzten Details von der Reform bekannt gegeben wurden, vor vollendete Tatsachen gestellt, obwohl Sie vorher noch eine andere Rechtslage hatten.
    _Kathrin_itchifyAngie_1984Maxi01Mandarinetalulast
  • talulasttalulast

    3,895

    bearbeitet 13. 01. 2017, 22:17
    höha, ich habe mir jetzt auch gedacht, ich verliere das wochengeld insofern ich demnächst schwanger werde. aber dann gleich das eakbg?? ist ja wahnsinn. da spart sich der liebe staat 1000e euros alleine nur bei mir.

    also spö/övp werde ich definitiv nie wieder wählen. gerade die övp, beschreibt sich ja oft als familienpartei und die spö, angeblich eine soziale partei. bin gerade auch entsetzt.

    @claudsch1980 ist das also wirklich so? wenn man vor dem zweiten geburtstag des ersten kindes das zweite kind gebärt kann man das eakbg nicht mehr beziehen?
  • _Kathrin__Kathrin_

    4,125

    bearbeitet 13. 01. 2017, 22:36
    @talulast das ist genau die "Gesetzeslücke", die die karmasin schließen wollte --> Link von @Maxi01

  • @_kathrin_ die karmasin alleine trägt die verantwortung nicht. "danke", an die gesamte regierung...

    ach so ein mist :/
  • @talulast ja früher (bis feb17) galt die günstigkeitsrechnung mit 3 Jahre zurück. Das wurde jetzt eben auf das Jahr vor der Geburt begrenzt. Gibt es hier im Steuerbescheid kein Einkommen dann auch kein eakbg.

    talulast
  • Zählt dann das KBG als Einkommen?
  • Michi3456 schrieb: »
    Zählt dann das KBG als Einkommen?

    ja, gute frage @claudsch1980 ?
  • Meines Wissens nach nicht ... zb darf der mann alleinverdiener beantragen wenn die Frau nur kbg bezieht ...
    Aber bitte vielleicht wurde da ja auch was geändert (glaub ich zwar nicht aber man lernt ja nie aus)
    talulast
  • bearbeitet 13. 01. 2017, 23:23
    da eine sehr gute freundin betroffen ist hab ich lange und ausführlich mit der gkk telefoniert ... das wurde bereits alles erwähnt

    fürs Wochengeld kann man sich selbst versichern wenn man in Karenz ist (ca 60€) und bekommt dann um die 240€ Wochengeld (ha ha ha)

    @_Kathrin_ da bin ich gespannt was du bekommst bzw ob du es bekommst
  • ich hab mir das durchgerechnet, da spart sich der staat fast 20.000 bei mir. na sauber. so als junge familie hätten wir das geld gut brauchen können
  • Bei mir sinds noch mehr ~X(
  • Besonders schlimm finde ich es für jene, die unter anderen Annahmen schwanger geworden sind.

    Außerdem wird immer noch oft entweder gar nicht oder falsch beraten. Sicher eine folge davon, dass man diesen Teil der Reform unter den Tisch fallen ließ.
    _Kathrin_sloop
  • @Shadowlinchen also wochengeld wird bei mir eine Mischberechnung durchgeführt, soweit ich verstanden habe:

    (Nettogehalt vom 2.3.-26.3.2017:25 Kalendertage)+17% für Sonderzahlungen
    +
    80% von etwas über 2 Monate eakbg
    :
    Kalendertage von 3 Monaten

    Weil sie eben bei mir keine 3 Nettomonatsgehälter haben UND wäre ich nahtlos übergegangen vom eakbg Bezug in den Muschu hätte ich 80% vom eakbg als Wochengeld bekommen. Würde ich in den 25 Kalendertagen nicht arbeiten, würde ich gar kein Wochengeld bekommen. Da ich aber arbeite, habe ich Anspruch darauf und sie müssen für die Berechnung das eakbg heranziehen. Das wurde mir von 2 Beraterinnen am Telefon an 2 verschiedenen Tagen an denen ich angerufen habe versichert und nochmals rückgefragt beim Abteilungsleiter - also dem schenke ich schon Glauben.

    Also Wochengeld erhalte ich definitiv.

    Was das eakbg betrifft:
    Es müssen 182 Tage kranken- und pensionspflichtige Einkommens"tage" vor Eintritt des Versicherungsfalles sein.

    Bsp 1: nahtloser Übergang vom eakbg zum Wochengeld:
    Ja, es besteht Anspruch auf Wochengeld iHv 80% des eakbg und dann auch wieder eakbg in der Höhe des vorherigen kbg, weil kbg als kranken- und pensionspflichtige Beiträge gezählt werden.

    Wie es aber bei mir konkret ausschaut wg 3 Wo arbeiten, wird spannend.

    1. Auskunft der gkk: ja, kann ich wieder wählen (vor 2 Wo)
    2. Auskunft: sie können es mir erst im Feb sagen, weil sie noch keine Schulung hatten (gestern)
    sloop
  • wie @claudsch1980 bereits pben erwähnt hat ... es war einfach anders gedact als es umgesetzt wurde ... überpsitzt gesagt konnte das jeder nur so machen weil das erste Gesetz lückenhaft war

    ja _kathrin_ das war auch gemeint wenn man eben keine bezüge hat - also weder gehalt als noch kgb

    ich tendier auch dazu das du es bekommst - aber wie gesagt ich bin gespannt :-)
    _Kathrin_kea
  • talulasttalulast

    3,895

    bearbeitet 14. 01. 2017, 08:22
    ich finde das generell unfair. am liebsten wäre ich ja schon schwanger, bin ich aber leider nicht.

    ich bin mein ganzes leben lang arbeiten gegangen und habe mir etwas aufgebaut. seit 15 bis 32. wozu habe ich all die jahre eingezahlt? warum bin ich im nachteil, weil ich meine kinder nacheinander bekommen werde und franziska nicht mit zwei jahren in eine fremdbetreuung kommt. das ist doch toll, sollte man meinen.

    das ist ja ein wahnsinn. zum glück war das erste gesetz lückenhaft, da war es noch fair. leider habe ich davon dann nichts mehr.
    SDL611sloop_Kathrin_
  • @talulast genau so seh ich das auch. Die ganze Reform ist zum Sch*****. Vorallem ist es nicht fair, dass es keine Übergangsfrist gibt. Viele die damit kalkuliert haben, fallen jetzt voll durch den Rost oder haben 100 Ständ und Gänge um sich zu informieren.
    Zudem hat eine Frau die einen KS hatte gar keine Chance wieder das eakbg zu wählen. Oder bei welchen die nicht gleich schwanger werden siehts genauso aus. Gings nach unserer Planung wär ich schon längst schwanger bzw hätte schon entbunden. Aber da ich eine FG hatte und es seither nicht mehr klappt, fallem wir auch ins neue KBG Modell :rolling_eyes:
    talulast
  • @SDL611 Ja bei mir ists ähnlich.Ich hatte einen Kaiserschnitt aufgrund Geburtsstillstand und "darf" daher frühestens schwanger werden wenn der Kleine 9 Monate is. Wenn ich spontan entbunden hätte dann hätte ichs genau so gemacht wie @_Kathrin_
    itchify
  • Ich wurde 7 Monate nach Kaiserschnitt wieder schwanger. Völlig überraschend auf natürlichem Weg und total ungeplant. Finanziell wars jetzt wirklich ein riesiger Vorteil...

    Ich finde eine Übergangszeit von einem Jahr angemessen. Sogar da ist es noch knapp, weil vermutlich noch länger falsch beraten wird. Eine Bekannte war vor einem Monat bei der bva. Sie haben gesagt sie bekommt wieder eakbg. Obwohl der Abstand zwei Jahre beträgt und sie nicht gearbeitet hat.
  • Was sie bei uns damit erreichen ist, dass evtl der Papa mehr Karenz übernimmt - also so gesehen wieder positiv im Sinne der Erfinder. Aber ganz ehrlich, bei der kurzen Variante ist eh so wenig Zeit, da muss ich dann schwanger viele Stunden machen oder ein Vollstillkind abgeben.
  • Ich will die Gesetzesänderung nicht verteidigen, finde das auch nicht gut und vor allem die quasi heimliche Verschlechterung ohne Übergangszeit ist ein Wahnsinn und eine Frechheit!! Es müsste da jemand den es betrifft auch aufmerksam machen und auf die Barrikaden steigen. Vielleicht würde zumindest noch eine Übergangsfrist für diejenigen eingebaut...

    Aber was ich sagen will, man kann schon für jedes Kind eaKBG beziehen, nur muss man dazwischen eben wieder entsprechend arbeiten gehen. Man kann nicht mehr durchgehend daheim bleiben. Ich glaub meine Schwägerin hat ganz im Sinne dieses neuen Gesetzes gehandelt, obwohl sie nicht musste, weil bei ihr noch das alte Modell galt. Sie wurde schwanger, war 12 Monate mit eaKBG daheim, dann ihr Mann ein Jahr, während sie wieder arbeiten war. Danach kam Kind zwei und sie haben es wieder so gemacht.

    Natürlich geht das nicht bei jedem, weil ja Wirtschaft, Arbeitsplatz und Kindesvater auch passen und mitspielen müssen. In meinem Beispiel sind beide Beamte ;)

    Also das neue Gesetz macht das jetzt einfach zu einem absoluten Privileg einen Einkommensersatz für zwei und mehr Kinder zu erhalten und die Folge wird bestimmt sein, dass besserverdienende Frauen nur noch ein Kind bekommen. Die Entwicklung find ich nicht gut. Und Aussagen nach der Art, man könne sich als Besserverdienende ja was wegsparen und solle nicht jammern, sind sowieso unter jeder Kritik. Für die Karriereleiter macht es in Ö nämlich einen riesen Unterschied, ob man gar nicht, einmal für eine gewisse Zeitspanne weg vom Job ist, oder (wie es das neue Gesetz verlangt) ein Kommen und Gehen fabriziert.
    _Kathrin_SDL611
  • @Angie_1984 für dein Beispiel wo 2 Jahre dazwischen sind war ich ehrlich gesagt auch verblüfft wie ich gehört habe dass das überhaupt geht. Aber viele wollen eben einen kurzen Abstand und 1 Jahr geht sich kaum aus. Dann hast du vielleicht 14, 15 Monate Abstand und es ist nicht leicht da 180 Versicherungstage unterzubringen.
    Ist schwer eine faire Lösung für alle zu finden.
    Angie_1984
  • @Angie_1984 ich hab da eine Frage, wenn ich darf: Wie hat das deine Schwägerin gemacht, wenn sie zuerst ein Jahr mit eaKBG daheim war, und dann ein Jahr ihr Mann? Was hat er / haben sie denn da für Geld bekommen? Er kann ja dann nicht nochmal mit eaKBG gehen oder?
  • talulasttalulast

    3,895

    bearbeitet 14. 01. 2017, 10:25
    doch @ricz der mann ist gebunden an das karenzmodell der frau. ich hatte eakbg. als mein mann zwei monate daheim war, hat er also auch das eakbg bekommen.
  • @talulast ja das mit den 2 Monaten für den Mann ist schon klar. Aber sie schrieb doch, dass der Mann ein Jahr danach daheim war?!
  • @ricz ja ohne Bezug. Wie bei der Frau wenn sie zwei jahre daheim bleibt.
    Er hat 2 Monate eakbg bekommen und dann 10 Monate nix. Sie war dafür arbeiten. Wennbeide gleich gut verdienen ist das finanziell die beste Lösung.
Hey! 1 Frage - 100 Antworten!
Im BabyForum kannst du dich einfach, sicher und anonym mit (werdenden) Mamas und Papas in deiner Nähe austauschen. Registriere dich jetzt, um alle Bereiche zu sehen und mitzuplaudern:Kostenlos registrieren

Social Media & Apps


Registrieren im Forum