Kinderbetreuungsgeld wenn Vater unbekannt?

Mama_WienMama_Wien

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bearbeitet 31. 12. 2016, 12:01 in Karenz & Rechtliches
Hi Leute wie macht man das mit dem Kinderbetreuungsgeld wenn der Vater unbekannt ist? Eine freundin hat das geld beantragt und die hat ein Schreiben bekommen dass sie den Vater angeben muss, nur wir wenn man ihn nicht kennt?
Was soll das? Was heht die das an? Muss ihnen erklären dass das ein one night stand war oder was wollen die von ohr? Sie würde den vater ja angeben wenn sie ihn gekannt hätte.... aber sie hat bei der beantragung den varer wegegelassen da sie ihn nicht kennt.
Ich meine keiner macht ihr probleme sogar die mindestsicherung bezieht sie. Das sozialamt fragte nicht wer der vater ist. Nur die wgkk?

Erfahrungen?
Danke!

Kommentare

  • Habe keine Erfahrung damit, aber deine Freundin soll am besten bei der KBG-Stelle anrufen (nicht bei irgendeiner Ortsstelle, am besten ihr googelt "WGKK KCKGB", dann kommt als erster Treffer gleich die KBG-Stelle). Mit Hinweis auf die Geburtsurkunde einfach sagen, dass der Vater unbekannt ist.
    Ansonsten kann sie auch eine Mail hinschreiben (kckgb@wgkk.at). Die Bearbeitungszeit bei Mails beträgt allerdings 2-3 Wochen.

    Am Antrag hätte man am besten einfach "unbekannt" hineingeschrieben oder ein kurzes Begleitschreiben hätte auch gereicht.

    Am besten immer direkt mit dem Kundencenter Kinderbetreuungsgeld reden, dort landet im Endeffelt eh alles, egal wo du was abgibst oder anrufst. Ich hatte recht viel Kontakt mit denen und die waren immer sehr höflich und kompetent.

    Alles Gute!
  • @Violinetta
    Hallo danke für deine antwort.
    Die bekannte von mir hat das kinderbetreuungsgeld im internet mit der handy signatur beantragt.
    Hier war eine frage ob der kindesvater in österreich oder im ausland lebt und man musste etwas wählen ansonsten konnte sie nicht weitee gehen. Vielleicht suchen sie deswegen den vater?

    Aber sonst war nichts anderes auszuwählen wie zb vater unbelannt und man konnte auch nichts dazu schreiben.

    Aber hat man recht auf das geld wenn der vater unbeksnnt ist?
  • @Mama_Wien ja weil sie das angekreuzt hat will die gkk nun wissen wer der Vater ist.
    Woher sollen die denn wissen dass es ein onenightstand (oder was auch immer) war =)) die meinen wenn du weißt dass der Vater in ö lebt auch weißt wer der Vater ist ... Ist keine boshaftigkeit.
    Einfach wie @Violinetta schon gemeint hat dort anrufen und das richtig stellen und eventuell als Nachweis die Geburtsurkunde nachreichen wo ja auch 'Vater unbekannt' drauf stehen müsste ...
    Anspruch auf kbg ist davon unabhängig. Es geht Ihnen nur um die Vollständigkeit der Daten.
  • Der Onlineantrag beinhaltet dann nur die "Regelfälle" mit bekanntem Vater. Das ist einfach so programmiert.

    Einfach anrufen und klarstellen.

    Ja, man bekommt KBG.
  • Ok vielen dank.
    Wir dachten man bekommt kein geld wenn der vater unbekannt ist.
    Die geburtsurkunde hat sie eh mitgeschickt mit der beantragung, aber trotzdem wollen sie es wissen.
  • @Mama_Wien

    Hat sie vielleicht auch die Beihilfe zum Kbg beantragt?
    Da müsste sie den Vater wahrscheinlich schon angeben. Das wurde mir mal so erklärt, weil es da auch aufs Partnereinkommen ankommt und man so verhindern will, dass der Vater erst nach diesem Jahr nachträglich in die Geburtsurkunde eingetragen wird.
  • KBG bekommt man auch wenn der Vater unbekannt ist. Nur mit Unterhaltsvorschuss kann sie nicht rechnen, da das nur bezahlt wird, wenn klar ist, von wem sie es sich zurückholen können. Also Unterhalt wird sie keinen bekommen, ansonsten sollte es nirgends Probleme geben.
  • Nein, die beihilfe nicht, nur das kbg.
    Aber wie funktioniert das mit dem sozialamt, wenn sie die beihilfe nicht beantragen darf, weil beim letzten kind musste sie die beihilfe beantragen, damit sie das sozialamt weniger ausbezahlt.
  • Das Jugendamt berät doch bei solchen Fällen sehr umfangreich @Mama_Wien . Da kann sie sich doch mal einen Termin machen und genau erklären lassen was sie wo bekommt und vor allem worauf sie achten sollte. Da bekommt sie mal zentral die wichtigen Infos und muss nicht querbeet laufen um sich alles zusammen zu tragen.
    Angie_1984
  • Hey leute sie hat eine mail an die wgkk geschickt und heute angerufen um zu sehen ob das passt.
    Sie hat reingeschrieben dass sie es nicht weiß wer der vater ist und seinen namen nicht kennt da sie ihnn nur einmal gesehen hat.
    Die dame am tel meinte heute dass reicht micht. Das bundesministerium verlangt es schriftlich mit einer unterschrift.
    Erklärung: DAS ES NUR EINE LIEBESNACHT WAR UND WO DIE STATT GEFUNDEN HAT. DASS ES NIE EIN VATERSCHAFTSANERKENNTIS GEBEN WIRD DA SIE NICHT WEIß WIE ER HEIßT UND WO ER WOHNT.
    ist das normal??? Haha was sie ihr am tel bitte sagt liebesnacht wo die stattgefunden hat???

    Wer hat erfahrungen?
    Ohne dieser erklärung gibt es kein kbg
  • WTF!

    Ich mein, ich bin auch nicht verheiratet und der Vater meines Kindes Drittstaatsangehöriger, da meinten sie auch, ich müsste dessen Wohnsitzbescheinigung bringen (obwohl der im Ausland lebt, dort Meldebescheinigungen zu bekommen ist ein Spießrutenlauf und ich nicht wüsste, was das an MEINEM Anspruch in Österreich ändern würde), sonst gäbe es kein KBG. War fix und fertig mit den Nerven, da ist man eh schon alleine mit kleinem Baby und dann verwehren sie einer noch die Unterstützung vom Staat, die sonst jede kriegt, zumal dort noch ein Zweitverdiener da ist. Ich habe dann später nochmals angerufen und kam zu einer netteren Mitarbeiterin. Ich habe fast geheult und gefragt, ob ich jetzt mit 4 Monate altem Baby arbeiten gehen soll oder wie sie sich das vorstellen. In meinem Fall hat dann eine Kopie des Reisepasses und eine Bekanntgabe des Wohnsitzes ausgereicht.

    Deine Freundin soll nochmals anrufen und nochmals fragen, was für Nachweise sie genau brauchen, damit sie das KBG bekommt. Hoffentlich gerät sie an eine kompetentere Mitarbeiterin. Denn wo genau das Baby gezeugt wurde, geht die ja jetzt wirklich nichts an. Ich mein, sie wird ja nicht die Einzige sein, die nach einem One-Night-Stand mal schwanger wurde... und ich kann mir nicht vorstellen, dass sie da keinen Anspruch hat. Anderswo ist der Vater verstorben oder hat sich ins Ausland abgesetzt und zieht sich aus der Verantwortung. Da streichen sie einem ja auch nicht das KBG. Ich habe damals das Gesetz zum KBG durchgelesen und da stand zumindest nichts darüber drin.
  • Jacky92Jacky92

    6,653

    bearbeitet 11. 01. 2017, 15:07
    Ich kenne den Vater meines Kindes und wir sind auch zusammen, aber! Er ist ein schlampiger Hund und deshalb haben wir nicht gleich die Vaterschaftsanerkennung machen können.
    Gut. Ich dann zur GKK und hole den antrag fürs KBG ab mit der Frage was ich brauche. Als ob dann meinte ich hätte keine Vaterschaftsanerkennung meint die zu mir ich solle mir doch bitte beim abgeben ein bissl Zeit nehmen weil man muss schriftlich festhalten warum ich keinen Vater angeben kann/will.
    Ich mein, wtf? Was geht die das an? Ich kann mir das Kind ja schwer selber gemacht haben. Trotzdem.

    Was ich sagen will: Das wird so schon stimmen wie es ihr am telefon gesagt wurde. Sie soll das einfach niederschreiben und abgeben. Fertig. Wenn sie das nicht eh mit ihr gemeinsam machen wollen, da muss sie halt nochmal nachfragen.
    Anspruch hat sie ganz sicher, aber die wollen da halt so einen Wisch haben. Wofür auch immer.
    sanxtay
  • Jacky92 schrieb: »
    Ich kann mir das Kind ja schwer selber gemacht haben.

    Haha Jacky, das hat mir ob der Ernsthaftigkeit des Themas jetzt doch ein Lächeln entlockt!
    Jacky92
  • angelangel

    3,260

    bearbeitet 11. 01. 2017, 17:56
    Ich finde ja,die haben schon einen gescheiten Spinner bei der gkk. Was hat das mit dem Vater zu tun ob der das Kind Betreuende KBG bekommt?Was machen die denn dann im Falle einer Auslandsadoption? Muss ich als -in dem Fall-Osterreichrin dann nachweisen,wer der biologische Vater des von mir adoptierten Kindes ist? Wenn der wollte dass er mit seinem Kind in Verbindung steht wäre dieses ja in vielen Fällen dann wohl nicht zur Adoption freigegeben worden...Und was ich weiß besteht auch im Adoptionsfall Anspruch auf Karenz und KBG

  • Als Alleinerziehende hast ja evtl Anspruch auf Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld bzw auf längeren Bezug 'in Härtefällen" bzw hat ja auch wenn man getrennt ist der Vater Anspruch auf KBG. Deshalb müssen die so genau wissen wer der Vater ist und sich auch eben absichern dass du ihn nicht erst verschweigst und im Nachhinein doch angibst.
  • Aber was denkt ihr jetzt soll sie einfach schreiben dass kind wurde in österreich gezeugt oder muss sie den genauen ort angeben???? Und sie hat abgst wenn sie österrwich angibt dass sie von ihr verlangen dass sie nachforscht wo sie ihn finden könnte und das so weitergeht.... obwohl sie es nicht weiß... oder ist es gescheiter dass sie saht das war im ausland
  • @Mama_Wien ... vielleicht solltest einfach mal an der betreffenden Stelle persönlich vorstellig werden und das vor Ort klären. Viele Dinge kann man da besser als am Telefon klären.....
  • Sie sollte einfach dort hinfahren und die Niederschrift machen. Und natürlich die Wahreit angeben! Die zwingen sie nicht zum nachforschen. Da ist nix dabei. Ist nervig, ja klar, aber dann ist die Sache gut und sie kriegt ihr Geld.
    Was glaubst was los wäre wenn alle die den Kindsvater nicht kennen, kein KBG bekommen würden?? Da würden die Leut auf die Barrikaden gehen ;)
    angel
  • Ja aber glaubt ihr reicht es aus wenn die österrwich angibt oder muss sie genauen ort wie zb adresse (wohnung hotel auto usw) angeben
  • Wenn sie dort hinfährt und das persönlich macht wird man ihr das sicher sagen können. Ansonsten solls nochmal anrufen und so lange sekkieren bis sie eine ordentliche Auskunft bekommt.
  • Am Besten persönlich hingehen, dann kann man sich das eh vor Ort ausreden. Glaub kaum dass die alles haargenau wissen wollen werden. Wird halt eher um die Tatsache "one night stand" gehen.
  • Es ist ihr unagenehm dorthin zu fahren weil sie den vater nicht kennt und sie hat angst ausgelacjt zu werden :(
  • Naja aber jetzt ist es halt nun mal so und da wird sie drüber stehen müssen. Wenn sie zum Geld kommen will, muss sie auch so selbstbewusst sein und das wie eine erwachsene Frau klären können ;)
    Und sollte sie ausgelacht werden (was ich mir übrigens nicht vorstellen kann, diese Angestellten haben sicher öfters mit solchen Fällen zu tun) muss sie da halt einfach drüberfahren.
    sanxtaysunha13
  • Die erleben das mit Sicherheit Tag täglich und es ist für die Bearbeiterin dann einfach ein Fakt den sie einzutragen hat und kein persönliches Interesse.
    Mich interessiert persönlich auch nicht ob jemand schon Vorstrafen hat oder in Haft war, es ist aber für die Bemessung des Strafbetrages relevant ob dieses und jenes Delikt schon mal begangen wurde.

    Sie muss ja nur einmal hin und dann ist es erledigt. Kannst sie ja begleiten =)
    Wenn deine Freundin Fragen stellen möchte, dann am besten kurz zusammen schreiben, damit sie auch nichts vergisst.
  • honeymaushoneymaus

    1,748

    bearbeitet 13. 01. 2017, 21:27
    Also ich hab den Kindesvater nicht angegeben. Klar, sie haben mich gefragt ob ich den Namen weiß und wieso er nicht in der Geburtsurkunde steht. Ich hab halt gesagt, dass ich keinen Namen angeben werde weil zuerst ein Vaterschaftstest gemacht werden muss. Das war für sie kein Problem und ich bekomm ganz normal mein KBG.

    Edit: ich war in der Andreasgasse, dort ist die Zentrale für das KBG.

    Und ganz ehrlich - wo genau das Kind gezeugt wurde geht die nichts an. Ich würde das auch persönlich bei der GKK klären und nicht telefonisch!
  • Unangenehm hin oder her, aber sie hat sich auf einen ungeschützten (!) ONS eingelassen und muss jetzt mit allen Konsquenzen leben.
    Und wenn sie ihr Geld haben will, dann muss sie sich dieser Situation stellen. Und ganz ehrlich: sie wird ihr Leben lang mit dieser "Aktion" konfrontiert weden, denn irgendwann wird ihr Kind fragen anfagen, wer der Papa ist.
    talulastriczJacky92TiinkerBellsunha13suusi
  • Sie muss ja nur eine kurze Info abgeben, warum der Vater unbekannt ist und warum sie glaubt, dass das der Vater ist. Dazu gehört halt, dass man irgendwo zu einem gewissen Zeitpunkt GV hatte. Wenn man sich verletzt, muss man im KH auch angeben, wie es dazu gekommen ist ;)
    War mal als Vertrauensperson bei einer Verhandlung dabei, wo es um die Vaterschaftsfeststellung ging, der Vater aber die Sache angezweifelt hat. Da wurde genau nachgefragt und es musste alles angegeben werden, wann und wie oft (im fraglichen Zeitraum) und ob es noch andere Partner gegeben hätte, die in Frage kommen könnten und was weiß ich. Das ist dann auch unangenehm gewesen, zumal es eine noch Jugendliche betroffen hat. Aber auch da muss man durch. Sonst hätte sie jetzt keinen Unterhalt etc. für ihr Kind.

  • Ich habe heute für sie angerufen. Die dame sagte wirklich dass sie den genauen ort angeben muss eo sie ihn getroffen hat zb einer disco meinte sie und was für einen namen er ihr gesagt hat ... ich find das aber wirklich ein bisschen zu viel... und versteh nicht was sie das angeht... sie meinte auch es kann seinn dass sie das ganze geld zurü zahlt falls sie irgendwann einen vater findet??? Aber warum das geld steht ja auch mir zu obwohl ich einen mann habe... hmmm
  • Absolut nicht böse gemeint, aber frag mich langsam ob das Ganze ein "Scherz" ist.
    Kann ja wohl nicht so schwer sein dort anzutanzen. Sie soll einfach hingehen und das persönlich klären wenn sie Geld will.
    Das mit dem Geld kann nicht stimmen. Dann dürfte niemand der den Vater kennt Geld bekommen.
    Cookie1985riczsusegirl1974Jacky92sunha13
  • ...oder die Freundin geht für sie hin...
    Jacky92
  • delphia680delphia680

    13,992

    bearbeitet 16. 01. 2017, 16:34
    Wie alt ist denn deine Freundin @Mama_Wien ? Ich mein, sie war alt genug für ungeschützten ons mit einem x-beliebigen, kann aber nicht zu einem Amt gehen um sich ihre Bezüge zu beantragen und so ein paar Fragen zu beantworten?
    TiinkerBellgirl1974Jacky92angelricz
  • ...muss jetzt mal blöd fragen, was ist so schwierig daran( auch wenn ich ma nicht vorstellen kann, dass des eine Behörde wirklich interessiert) auf ein Blatt Papier zu schreiben: ich hatte am xx im Bundesland XY GV mit einem mir unbekannten Mann. Hieraus resultierte meine SS mit ET am.... Unterschrift, abgeben und fertig...

    Abgesehen davon würde ich eine Abklärung auf die gängigen STD machen....
    Cookie1985riczgirl1974
  • Ich verstehe das auch nicht ganz.
    Mein Ex Freund wollte die Vaterschaft auch nicht anerkennen und ich bekomme seit der Geburt normal KBG und auch den Zuschuss.
    Habe bei den Zetteln auch keinen Vater angegeben weil zu dem Zeitpunkt eben nicht schwarz auf weiß feststand das er es ist.

    Versteh auch nicht was das Problem ist zu sagen ja ich hatte an dem Tag mit dem Mann Sex.
    Muss man beim Jugendamt auch machen wenn der Unterhalt eingeklagt werden soll und eben der Vaterschaftstest veranlasst wird. Die möchten auch ungefähr wissen wieso man denkt das der Mann der Vater vom Kind ist.
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