Erneute Schwangerschaft aber neues Karenzmodell

bearbeitet 4. 01. 2017, 22:30 in Karenz & Rechtliches
Hallo

Ich bin momentan in Karenz und beziehe KDBG habe die Variante 30+6 diese würde dann bis 26.07.2018 gehen.
So jetzt habe ich gestern erfahren, dass ich erneut schwanger bin :3 :x (war nicht so geplant) Jetzt ist mir heute eingefallen, dass es ja ab 2017 neue KDBG Modelle gibt und ich finde jetzt nicht soviel dazu. Mein ET wäre der 21.07.2017 somit neues Modell.

Kann es sein, dass ich keinen Anspruch mehr auf #Wochengeld habe? (Mit der alten Regelung nämlich schon) und wenn nicht bekomme ich dann das KDBG bis zur Geburt bezahlt oder bekomme ich im Mutterschutz dann gar kein Geld mehr X_X

Bin jetzt ein bischen verwirrt

Bitte um Hilfe
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Kommentare

  • Wochengeld bekommst du wenn du beim ersten Kind bereits Anspruch hattest dann in der Höhe von 26.15 euro täglich.
    In dieser Zeit ruht aber das KBG. Nach dem Wochengeld kannst du dann KBG für Kind 2 beantragen. Das vom Kind 1 fällt aber leider weg.
  • Aber nur wenn man zu Beginn Mutterschutz noch KBG bezieht oder? Weil ich hab gelesen das man beim EaKBG kein Wochengeld bekommt wenn man zB der erneute Mutterschutz anfängt wenn der "Grosse" 16 Monate ist. @sunshine2013
  • @Michi3456 ja wenn der Mutterschutz noch im KBG-Bezug beginnt. Beim einkommensabhängigen muss man fast gleich wieder schwanger werden.
    Bei den Pauschalmodellen geht das halt länger.
  • Ich find das habens echt net gut gemacht. Ich hatte beim ersten einen Kaiserschnitt und "darf" daher nicht so schnell wieder schwanger werden... Jetzt bin ich echt schon am überlegen ob ich nach einen Jahr oder so wieder voll arbeiten geh damit ich beim zweiten auch wieder das EaKBG bekomm... Weil wenn ich kein Wochengeld bekommt ist das EaKBG auch gleich 0 und ich müsste auf die Pauschal Varianten umsteigen
  • @Michi3456
    Du kannst soviel ich weiß schon noch einmal das eakbg nehmen, allerdings ohne Wochengeld. Da gibt es eine Frist innerhalb der das möglich ist.
    Da gibt es ein paar Experten im Forum, die das noch sicher besser beantworten können
  • Ich hab wo gelesen das es nicht geht... Aber im Jänner gibt es dazu einen Informationsabend bei der ArbeiterKammer. Da möchte ich hinschauen damit ich dann schlauer werde
  • Oh, wow. Das wäre dann ja wirklich eine entscheidende Veränderung. Das verändert dann schon die ganze Planung.
  • Tja da wird es in Zukunft wieder viel EinzelKinder geben oder mit grossen Abstand... Weil ich glaube kaum das sich viele das antun zwei Kinder mit kurzem Abstand ( max 14 Monate) zu bekommen...
  • Toll für Arbeitgeber. Wird jetzt sicher öfter vor kommen, dass man dazwischen kurz arbeitet um das eaKBG zu bekommen. Oder hab ich überlesen, wie lange man arbeiten muss?
  • Michi3456Michi3456

    2,370

    bearbeitet 11. 12. 2016, 23:56
    Ich glaube mind 3 Monate. Aber nicht in jeder Firma geht das. Ich hab ja eine Karenzvertretung für meine zwei Jahre. Ich weiß nicht ob mich die Firma dann für drei Monate wieder einstellt. Was macht dann inzwischen die Vertretung und außerdem muss ich mi auch ein bisi wieder einarbeiten. Aber wie die Lage derzeit aussieht werd ich zwischen den beiden Karenzen arbeiten müssen um Geld zu bekommen
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