Wochengeldanspruch

bearbeitet 4. 01. 2017, 22:32 in Karenz & Rechtliches
Hallo!

Ich kenn mich garnichtmehr aus, hab schon der GKK geschrieben, aber die wollen gleich den Angrag von mir um zu prüfen ob ich Wochengeldanspruch hab. :'(

Also es ist so, ich bin Studentin und bekomme bis 28.02.2017 ein Selbsterhalterstipendium, mein Geburtstermin ist am 17.04.2017. Somit müsste ich eigentlich mit 20.02.2017 in Mutterschutz gehen, aber im Februar ist eh Vorlesungsfreie Zeit also... keine Ahnung. Ach ja bin, weil ich ja nicht arbeite bei meinem Vater mitversichert.

Ich hab dem AMS geschrieben, ob ich am 01.03.2017 Arbeitslosengeld beantragen soll, oder ob es da wegen dem Mutterschutz eine andere Art der Finanzierung gibt, außerdem weiß ich auch nicht ob ich Arbeitslosengeld krigen würd, da ich ja nicht gearbeitet hab, also dann nur Notstandsbeihilfe....

Die Antwort war zusammengefasst: "Wissen wir nicht genau, aber da gibt es das #Wochengeld von der Krankenkasse"
Also hab ich der Krankenkasse geschrieben, deren Antrwort war: "Normalerweise prüfen wir das erst, wenn dann der Mutterschutz ist, aber ich kann den Antrag auf Prüfung des Anspruchs schon stellen"

Ich bin also nix gescheiter geworden, ich weiß nach wie vor nicht, was ich ab 01.03.2017 machen soll...

Kennt sich da irgendjemand aus? Muss ich mit 01.03. Notstandsbeihilfe beantragen und Wochengeld oder was? ich Blick da nicht durch...

Würde mich sehr über eine Antwort freuen.

LG Gitgit
getaggt:

Kommentare

  • Wochengeldanspruch hast du ab 8 Wochen vor ET, also sobald du Mutterschutz bist. Wenn das Selbsterhalterstipendium als "Einkommen" der letzten 3 Monate gerechnet wird, müsstest du also in gleicher Höhe Wochengeld beziehen können und brauchst kein AMS.
    Kannst den Antrag ja schon mal stellen, damit du sicher gehen kannst. Das bringt ja keine Nachteile...
  • Soweit mir bekannt ist, zählt das Selbsterhalterstipendium nicht dazu, du bist da ja auch nicht versichert.
    Arbeitslosengeld bekommst du ebenfalls nicht, weil du dafür dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müsstest, was du ab 8 Wochen vor dem geburtstermin ja nicht tust.
  • @maxi

    Das würde dann heißen, ich sitze 8 Wochen auf dem trockenen und krig garnix...
  • Läuft dein Selbsterhalterstipendium mit 28.2.2017 aus?
    Du könntest geringfügig arbeiten gehen und sich selbst versichern, dann würdest du Wochengeld bekommen.

    Ob du Anspruch auf Notstandshilfe hast, kann ich nicht sagen, aber wenn du bei deinen Eltern mitversichert bist, kann es schon sein dass du da nichts bekommst.
  • Ja, ich kann das Studium jeweils nur mit Beginn des Semesters pausieren, daher pausiere ich mit 01.03.2017 (Semesterbeginn), daraus folgt, das mein Stipendium genau mit 28.02.2017 ausläuft und ich im März nix mehr krig. Arbeiten geht eigentlich nicht, weil ich im Februar die ganzen Prüfungsvorbereitungen und auch Prüfungen hab und mein Studiem ist sehr streng ich muss praktisch alles bestehen. Und ab 20.02.2017 wäre ich so wei so im mutterschutz, also könnte ich nur von 01.02. - 20.02 arbeiten, wobei ich da wie gesagt 1. hochschwanger und 2. Prüfungen hab.
  • Und warum kannst du nicht weiterstudieren?

    Et hast du ja erst im April.

  • Weil ich Das Studium jeweils nur zu Semesterbeginn Pausieren kann, da die Geburt im Sommersemester 2017 ist, muss ich auch im Sommersemester Pausieren und der Beginn ist mit 01.03
  • Ja das ist mir schon klar.
    Aber warum studierst du nicht einfach weiter?

    Bist du an der Uni oder Fh?
  • Uni, wie weiter studieren?

    1. Studiere ich in München, lebe aber in Saalfelden im Pinzgau, hab also nur ein Studentenzimmer im in München.
    2. Hab ich Pflichtveranstaltungen während des Studiums, also jede Woche Fächer, zu denen ich auch Anwesenheitspflicht habe, dazu dann auch noch diverse Testate, die wöchentlich sind. Die kann ich schlecht kurz vor bzw. kurz nach der Geburt besuchen.
    3. Mache ich natürlich eine Pause und konzentriere mich auf mein Kind, ich mach nur ein Jahr, was andere schon für viel zu kurz halten, aber ich will das Studium halt auch fertig krigen.

    Ich weiß grad echt nicht was du mit weiterstudieren meinst, und da "mögliche Gefährdung für Mutter und Kind" für das studieren in der Mutterschutzzeit besteht, würde ich in der zeit so wie so nicht studieren, was dann bedeutet, dass fast das ganze Semester verpasse.
  • Du hast nirgends erwähnt was und wo du studierst, bzw dass dein Studium eine Gefährdung darstellt.

    Studieren kann man grundsätzlich auch während des Mutterschutzes, das hab ich nämlich auch gemacht. Ich hab auch Prüfung gemacht.

    Wenn du noch bei deinen Eltern wohnst oder deinem freund, dann wird es wahrscheinlich auch keine mindestsicherung geben.
  • Ich werde auch noch Prüfungen ablegen, aber Prüfungen sind halt wieder was anderes als wenn ich in die uni fahren muss. Ich wohne bei meinem Freund aber wie gesagt, das ist in Saalfelden und die Uni ist in München.

    Was ich vielleicht noch dazu sagen sollte, mein Studium ist gedeckelt, das heißt ich darf nur eine bestimmte anzahl von Semestern bis zum Abschluss brauchen, sonst werde ich aus dem Studium ausgeschlossen, daher kann ich mein Studium nich dehnen. Und mein Studium ist wie gesagt sehr streng, da die Prüfungen in München sind, ist auch die anders als in Österriech. Hier in München hab ich nur einen Versuch pro semester, wenn ich also was versemmel, muss ich das im nächsten semester machen. Deshalb kann ich nicht riskieren da dann zu lange zu brauchen.

    Ja ich muss echt schauen, wie es aussieht muss ich die 1,5 Monate von meinen Ersparnissen leben :/
  • Ist halt schwierig zu helfen, wenn du keine konkreten Angaben machst.

    Denke nicht dass du Notstandshilfe oder mindestenssicherung bekommst, weil da das Haushaltseinkommen zählt.

    Dafür bekommst du halt gleich ab Geburt das Kbg.

  • Was für angaben meinst du denn, das mit der uni ist eigentlich irelevant, weil ich ja schon gesagt hab, dass ich pausiere. Mit 01.03. eben.
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